Path:
Volume 17. Februar 1923

Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1923 (Public Domain)

blatt? AnsSgegeben 
Yi 17.92.1922 
Schule -- Kunst -- Bildung. 
145 Wohnungsbeihilfen für 19, 9. 21] ; 47 Wohnungsbeihilfe für Ge- 35 223 
45 ] Volksschullehrer. js | „HF ] meindeschullehrpersonen, [22] 
Im Anschluß an meinen Runderlaß vom 18. Februar FLxen Amtsvorgänger die Dienstwohnungen 
2 -- Vi E % AR Er ich nam Benehmen nog besckt haiten. 
it dem Herrn Preußischen Finanzminijter, da -  Geschäft83. Schw. IL A 9. 1923. Telephon: M istrat 
nitt B der Verfügung des Finanzministers vom 20. Juni eschäft33. Schw. „V: 100). phon ; Magijirart, 
21 R der ersann be dem Finanaministerialben Schuldeputation, Roßstraße, Burgemeister. = 
r. 12), betr. Wohnungsbeihilfen ür versezte Beamte, Unter Bezugnahme auf die Rundverfügung Nr. 144 
< auf einstweilig und endgültig angestellte Volksschul- im Dienstblatt Teil VI11/1922 und vorstehenden Ministe- 
hrer (-lehrerinnen), denen Umzugsfosten aus der Lan- rialerlaß weisen wir darauf hin, daß Gemeindeschul- 
öschulkasse oder der Staatskasie (Stüchtlingslehrer) zu- rektoren und -lehrpersonen, die von der Schulaufsichts- 
hen, Anwendung zu finden hat, abei find zu rechnen behörde gemäß 8 51 Abs. 2 VDG. ohne Zutun des 
ie Lehrer (Lehrerinnen) der ejoWungögrunde 1 und 2 ZSdchulverbandes in Berlin angestellt werden, keine Woh- 
r Stufe Il und die Lehrer ( ehrerinnen) der Besol- nungsbeihilfe aus städtischen Mitteln zu gewähren ist, 
ngögruppe 3 zur Stufe IH. > | wenn dic mit der Stelle verbundene Dienstwohnung 
Im übrigen sind die bisherigen Bestimmungen über von dem Amtsvorgänger oder dessen Hinterbliebenen in- 
ewährung von Wohnungsbeihilfen, soweit sie nicht durc< folge der Wohnungsnot noch nicht geräumt werden kann. 
ie neue Verfügung abgeändert sind, weiter genau zu In jolchen Fällen wird vielmehr gemäß obigen Mi- 
eachten. "* nisterialerlaß (vom 10. September 1921: U I1] E 3341) 
I< mache insbesondere darauf aufmerksam, daß ein der Staat zur Gewährung der Beihilfe als verpflichtet 
nspruc< auf. Gewährung einer Wohnungen nicht erachtet. 
esicht, die vorgesehenen Süße Höchstsätze darstellen, und An - die Bezirksämter VII--XX und Bezirksschul- 
ehrer (Lehrerinnen), deren ersezung auf eigenen Wuns< deputation 1I--VI. 
folgt ist, nicht berücksichtigt werden können. (Ziffer 6 
es dur Runberlaß vom 4 DftbeE EE isteriums TT 
] -- mitgeteilten Erlasse des Finanzmimiterium 
om 30. August 1920 -- I 18733 usw. =.) 48 | Einforderung der Jahres- [51.23] 1.23 
Wenn nach 8 32 des Volksschullehrer-Diensteinkom- ===" quittungen für die ; 
engste der Schuwerhand die Kosten js a ibife Pensionen aus den EClementarlehrerwitwen- 
ragen hat, je Zahlung einer Wohnungsbeidilse 
us der Landesschulkasse oder Staatskasse unzulässig. Geschäft jund „Waisenkassen:, Magist 
T -. . -- Geschäft83. Seh. 1, B. gen. elephon: agistrat, 
Der Preußische Minister ür Wissenschaft, Kunst und Schuldeputation, Roßstraße, Lang. =- 
- DIE Nr. 3341. -- Him Einverständnis nit demn Herrn Finanzuinisier 
genehmige ich, daß zur Vermeidung der hohen Portyo- 
En die Regierungen und das Brovinzialichulfollegium fosten von ih renzen der Jahresquittungen be die 
' Pensionen aus den Elementarsehrerwitven- und Waisen- 
mmm = fassen, weit fie durch Zahlungsanweijungen im Post- 
iche>verkehr gezahlt. werden, abgesehen wird. Z<h seßbe 
46 | Beauffichtigung der Schul- [ 9.2.23 | dabei voraus, daß die Zohtungrenweijungen den Vermerk 
kinder bei ragen „Wenn amp ängerin . verstorben vder mw1eder 
erheiratet, zu . 
M Museumsführungen. Der Vreußische Minister für Wissenschaft, Kunst und 
E. Geschäftsz: 1027 Sch. I. gen. 22. Telefon: Magistrat Volksbildung. 
Bei einer Klassen ng durch eine staatliche Samm- m 
un ist fürzlich von Schulkindern ein wertvolles Glas, 
zertrümmert worden, desjen Er] n de mau 5 “ ... 
efordert wird. Auch bei dessen gen durch das Post- , 49 | Erhöhung des Pausch [72237 
useum find en 0 gSpegenstände mutwillig oder qua! er Schulhaus- === 
ahrläsiig veschädigt worden. zu.“ Ih 5 meister u den Beiirken,, in welchen dis 
7 m solche Vorkommnisse daraus etwa Schulr ngsfranuen t nua em 
ergebende ShhadenSersagansgrüce Jei es gegen die Stadt 5 kädtischen Frauen ben wi 
jei es gegen den Staat, zu N, hen wir alle . 
Lehrperjonen, die mit Shultiessen öffentlicpe Samm- Geschäfts, Schw. II. -B. 22. Telefon: Magistrat, 
lungen bejuchen, die Schüler und Schülerinnen dauernd <huldeputation, Roßstraße, Lang. => 
anter -der nach den örtlichen Verhältnissen möglichen Das BPauschquantum der Schulhausmeister in den 
und notwendigen Aufsicht zu halten. Zu ejem Zwede Bezirken, in welchen die Schulreinigungsfrauen nicht 
werden die Klassen ge n darm vie Rum e zu führen im Arbeitsverhältnis der Stadt Zehen und daher nicht 
jein, damit die K' fich nbeaufiicätigt auf nach dem städtijchen Tarif beza lt werden, wird der- 
mehrere Räume verteilen. Zur Verhütung von Beschädi- gestalt festgesetzt, daß je der zur Reinigung der Schule 
zungen wird es ferner von B ng Jein, wenn die angenommenen A eitShilfe m Monat Februar 
sahrende ven erjon auf den hohen Bet ather zr 1925 200 A Stundenlohn zahlen können. 
unde ie un : : 
Fugen um „Ihren Nuhen für di BS aceis:  n de Vezirköämter VII bis XX, Bezirksschuldeputation 
Un die Leiter sämt! ? : cen Altberlins 1 bis VI, Bezirfsschulausichuß I is und Fach- 
und Bezirfsämter 7 knen 
| 35
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.