blatt? AnsSgegeben
Yi 17.92.1922
Schule -- Kunst -- Bildung.
145 Wohnungsbeihilfen für 19, 9. 21] ; 47 Wohnungsbeihilfe für Ge- 35 223
45 ] Volksschullehrer. js | „HF ] meindeschullehrpersonen, [22]
Im Anschluß an meinen Runderlaß vom 18. Februar FLxen Amtsvorgänger die Dienstwohnungen
2 -- Vi E % AR Er ich nam Benehmen nog besckt haiten.
it dem Herrn Preußischen Finanzminijter, da - Geschäft83. Schw. IL A 9. 1923. Telephon: M istrat
nitt B der Verfügung des Finanzministers vom 20. Juni eschäft33. Schw. „V: 100). phon ; Magijirart,
21 R der ersann be dem Finanaministerialben Schuldeputation, Roßstraße, Burgemeister. =
r. 12), betr. Wohnungsbeihilfen ür versezte Beamte, Unter Bezugnahme auf die Rundverfügung Nr. 144
< auf einstweilig und endgültig angestellte Volksschul- im Dienstblatt Teil VI11/1922 und vorstehenden Ministe-
hrer (-lehrerinnen), denen Umzugsfosten aus der Lan- rialerlaß weisen wir darauf hin, daß Gemeindeschul-
öschulkasse oder der Staatskasie (Stüchtlingslehrer) zu- rektoren und -lehrpersonen, die von der Schulaufsichts-
hen, Anwendung zu finden hat, abei find zu rechnen behörde gemäß 8 51 Abs. 2 VDG. ohne Zutun des
ie Lehrer (Lehrerinnen) der ejoWungögrunde 1 und 2 ZSdchulverbandes in Berlin angestellt werden, keine Woh-
r Stufe Il und die Lehrer ( ehrerinnen) der Besol- nungsbeihilfe aus städtischen Mitteln zu gewähren ist,
ngögruppe 3 zur Stufe IH. > | wenn dic mit der Stelle verbundene Dienstwohnung
Im übrigen sind die bisherigen Bestimmungen über von dem Amtsvorgänger oder dessen Hinterbliebenen in-
ewährung von Wohnungsbeihilfen, soweit sie nicht durc< folge der Wohnungsnot noch nicht geräumt werden kann.
ie neue Verfügung abgeändert sind, weiter genau zu In jolchen Fällen wird vielmehr gemäß obigen Mi-
eachten. "* nisterialerlaß (vom 10. September 1921: U I1] E 3341)
I< mache insbesondere darauf aufmerksam, daß ein der Staat zur Gewährung der Beihilfe als verpflichtet
nspruc< auf. Gewährung einer Wohnungen nicht erachtet.
esicht, die vorgesehenen Süße Höchstsätze darstellen, und An - die Bezirksämter VII--XX und Bezirksschul-
ehrer (Lehrerinnen), deren ersezung auf eigenen Wuns< deputation 1I--VI.
folgt ist, nicht berücksichtigt werden können. (Ziffer 6
es dur Runberlaß vom 4 DftbeE EE isteriums TT
] -- mitgeteilten Erlasse des Finanzmimiterium
om 30. August 1920 -- I 18733 usw. =.) 48 | Einforderung der Jahres- [51.23] 1.23
Wenn nach 8 32 des Volksschullehrer-Diensteinkom- ===" quittungen für die ;
engste der Schuwerhand die Kosten js a ibife Pensionen aus den EClementarlehrerwitwen-
ragen hat, je Zahlung einer Wohnungsbeidilse
us der Landesschulkasse oder Staatskasse unzulässig. Geschäft jund „Waisenkassen:, Magist
T -. . -- Geschäft83. Seh. 1, B. gen. elephon: agistrat,
Der Preußische Minister ür Wissenschaft, Kunst und Schuldeputation, Roßstraße, Lang. =-
- DIE Nr. 3341. -- Him Einverständnis nit demn Herrn Finanzuinisier
genehmige ich, daß zur Vermeidung der hohen Portyo-
En die Regierungen und das Brovinzialichulfollegium fosten von ih renzen der Jahresquittungen be die
' Pensionen aus den Elementarsehrerwitven- und Waisen-
mmm = fassen, weit fie durch Zahlungsanweijungen im Post-
iche>verkehr gezahlt. werden, abgesehen wird. Z<h seßbe
46 | Beauffichtigung der Schul- [ 9.2.23 | dabei voraus, daß die Zohtungrenweijungen den Vermerk
kinder bei ragen „Wenn amp ängerin . verstorben vder mw1eder
erheiratet, zu .
M Museumsführungen. Der Vreußische Minister für Wissenschaft, Kunst und
E. Geschäftsz: 1027 Sch. I. gen. 22. Telefon: Magistrat Volksbildung.
Bei einer Klassen ng durch eine staatliche Samm- m
un ist fürzlich von Schulkindern ein wertvolles Glas,
zertrümmert worden, desjen Er] n de mau 5 “ ...
efordert wird. Auch bei dessen gen durch das Post- , 49 | Erhöhung des Pausch [72237
useum find en 0 gSpegenstände mutwillig oder qua! er Schulhaus- ===
ahrläsiig veschädigt worden. zu.“ Ih 5 meister u den Beiirken,, in welchen dis
7 m solche Vorkommnisse daraus etwa Schulr ngsfranuen t nua em
ergebende ShhadenSersagansgrüce Jei es gegen die Stadt 5 kädtischen Frauen ben wi
jei es gegen den Staat, zu N, hen wir alle .
Lehrperjonen, die mit Shultiessen öffentlicpe Samm- Geschäfts, Schw. II. -B. 22. Telefon: Magistrat,
lungen bejuchen, die Schüler und Schülerinnen dauernd <huldeputation, Roßstraße, Lang. =>
anter -der nach den örtlichen Verhältnissen möglichen Das BPauschquantum der Schulhausmeister in den
und notwendigen Aufsicht zu halten. Zu ejem Zwede Bezirken, in welchen die Schulreinigungsfrauen nicht
werden die Klassen ge n darm vie Rum e zu führen im Arbeitsverhältnis der Stadt Zehen und daher nicht
jein, damit die K' fich nbeaufiicätigt auf nach dem städtijchen Tarif beza lt werden, wird der-
mehrere Räume verteilen. Zur Verhütung von Beschädi- gestalt festgesetzt, daß je der zur Reinigung der Schule
zungen wird es ferner von B ng Jein, wenn die angenommenen A eitShilfe m Monat Februar
sahrende ven erjon auf den hohen Bet ather zr 1925 200 A Stundenlohn zahlen können.
unde ie un : :
Fugen um „Ihren Nuhen für di BS aceis: n de Vezirköämter VII bis XX, Bezirksschuldeputation
Un die Leiter sämt! ? : cen Altberlins 1 bis VI, Bezirfsschulausichuß I is und Fach-
und Bezirfsämter 7 knen
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