äberwiefen worden. Wir gedenken befferer Zeiten, wo wir wie im
Jahre 1881 über 1325 Suppen verfügen Fomnten. Zu nicht wenigen
Füllen der Erkrankung, namentlich einzeln ftehender Alten, ft die Dar:
reichung einer Suppe die willkommenfte und oft einzig angebrachte Unter:
itügung. Wir hegen deshalb den dringenden 2Wunfch, über eine größere
Sahl von Suppen verfügen zu Fönnen und erneuern unfere alljährlich
ausgefprochene Bitte an die gechrten Hausfrauen der Gemeinde, fich
durch einen Derfuch zu überzeugen, daß diefe Weife der Anterftüßung
nicht große Illühe macht, Es wird die Darreihung der Suppen nur
an einen: Tage der Woche erbeten, deffen Wahl, ebenfo wie die Be:
itimmung der Stunde, wann die Suppe von dem Empfänger abgeholt
werden darf, dem Ermeffen der betreffenden Hausfrau überlaffen wird.
Unerbietungen von Suppen nehmen die Geiftlichen der Gemeinde und
frau Emma Sravenftein, Schmidftraße 5, mündlich und fchriftlich
migegen. Leßtere überwacht die Derteilung der Suppen und it gern
ju näherer Auskunft bereit. Die Zahl der unterftüßten Familien und
der einzeln ftehenden Greife und Sreifinnen ift im Monat Dezember
{892 auf 113 gefttegen. 21üt Weihnachtsfpenden find 56 Familien mit
je 5 IMarf, fowie 47 einzeln Stehende mit je 2 INMarF bedacht umd
26 IMNark zu außerordentlichen Unterftüßungen verwandt worden.
Unfere Genteindepflegerinnen haben 3542 BHausbefuche gemacht,
darunter bei 101 Kranfen, welche oft wochen: und monatelang in
Pflege blieben; auch haben fie elf Nachtpflegen übernoniumen. Don
den Kranken find zwanzig bis zu dem erlöfenden Tode gepflegt worden.
Diefe Zahlen beweifen, daß unfer Derein ohne die Witwirkung
der Gemeindepflegerinnen feiner Aufgabe nicht genügen Fönnte. Nach:
dem der Derfuch mit der Berufung felbftändiger Genweindepflegerinnen
von 1878 bis 1887 gemacht worden war und fih mannisfache Schwierig:
feiten in Betreff der Beauffichtigung ihrer Thätigkeit herausgeftellt hatten,
wurde der Befchluß gefaßt, mit einem Diakoniffen:NNutterhaufe in Der-
bindung zu freten und vom Paul: Gerhardtftifte die Überlaffung von
Schweftern zu erbitten, Diefelben bleiben Angehörige ihres 2Nutterhaufes
und ftehen unter der Disziplin und dem Schuße desfelben. Ein Dertrag
mitt dem AWMutterhaufe regelt ihre Stellung zu uns und fichert ihnen
namentlich für ihr Alter, Pflege und Derforgung. Wir gewähren ihnen