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II. „RdErl. d. RMdl. v. 26.11.1941 — IT 3789 11/41-6317 —. eines Teiles De Kalenderjahres 1941 beim Arbeit
Cena 4 =. geber beschäftigt waren, ist für die Frage, ob der
— -.;. Im Einvernehmen mit dem RFM. erkläre Ar eitsiohn 8000,— RM im Kalenderjahr 1941 über-
ich mich damit einverstanden, daß den ....... für z :
die Laufbahn des gehobenen Dienstes in der Ge- Ba hat, von dem Arbeitslohn auszugehen, der sich
. LUDER ge: u. ICHS en bei Umrechnung auf einen vollen Jahresbetrag ergibt.
meindeverwaltung eingestellten Dienstanfängern, x vı
deren Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte Vordrucke können vom Hauptper sonalamt X 93
außerhalb des Dienstortes der Verwaltungslehr- Berlin C2, Kaiser-Wilhelm-Str. 50, 4. Stock, Zimmer 422
linge wohnen, mit Wirkung vom 1.4.1941 ab zu Anruf: Stadtverwaltung 2077 —, abgelangt oder
den Fahrkosten ein Zuschuß bis zu monatlich angefordert werden.
10 RM gewährt wird, wenn die Aufwendungen für w 5 ze
die tägliche Fahrt von der Wohnung zu der Dienst- Il. Ausschreibung von Sammel-Bürgersteuer-
stelle und zurück wöchentlich mehr als 2 RM be- bescheinigungen
aBen: . Nach einem Erlaß des RdF. vom 10. 9. 1941 (RStBI.
_ RMBHV. S. 2103.“ 1941 Seite 673) ist eine „Sammel-Bürgersteuerbeschei-
In Auftrage nigung für ausländische Arbeitnehmer” auszuschreiben,
m. ag in der die Bürgersteuer zu bescheinigen ist, dic auf
Dr. Eberty Grund der Verordnung über die Erhebung der Lohn-
steuer. und der Bürgersteuer von ausländischen
= Arbeitnehmern vom 25.4.1941 (RStBl.1941 Seite 353)
— bekanntgegeben im DbIl. 1/1941 Nr. 156 Seite 160 —
von ausländischen Arbeitnehmern in der Zeit vom
Oz] HP XVI1 [19.12.1908 | 7. 1041 bis 31.12. 1941 einzubehalten ist. Diese
Fernrul: Stadtverw. 2445 San AN ist dem Betriebs-
. . . finanzamt, also dem Finanzamt Alexander, spätestens
An die Bezirksbürgermeister und am 16. 2. 1942 einzusenden. Vordrucke für die
die Dienststellen der Hauptverwaltung. Sammel-Bürgersteuerbescheinigungen sind bei den
. nn Finanzämtern kostenlos erhältlich.
[. Ausschreibung der Lohnsteuerbelege für das
Kalenderjahr 1941 Im Auftrage
Nach dem Erlaß des RdF. vom 8.12.1941 sind die Wallbarth
Lohnsteuerbelege für das Kalenderjahr 1941 ent- Pe
sprechend $$ 29, 47 u. 48 der OST dEE
(ührungsbestimmungen 1939 (LStDB.) auszuschreiben
und dem Finanzamt einzusenden. 1/3 ] HP IH 1 20. 12. 1941
Hierbei ist folgendes zu beachten: | Fernruf: Stadtverw. 4501
Auf der 2. Seite der Lohnsteuerkarte 1941 ist in ; ; “ ;
Spalte 4 der Lohnsteuerbescheinigung die Lohnsteuer An de De HC 0er Han tverwaltun
einschließlich des Kriegszuschlags zur Lohnsteuer an- die stadt. Eigenbetriebe und 8
zugeben, wobei der im Kalenderjahr 1941 bis zum die stadt. und überwiegend: städt: Gesellschaft
31. 3. 1941 einbehaltene Kriegszuschlag mit der bis zu ; 5 allen,
dieser Zeit einbehaltenen Lohnsteuer zusammengefaßt ke
wird. Die Spalte 5 bleibt unausgefüllt. +
Die Spalte 6 bleibt ebenfalls unausgefüllt, da der .
RdF. auf die Eintragung der Wehrsteuer verzichtet hat. And A
Falls keine Lohnsteuer einzubehalten war, ist der nderung der ATO .
Raum in Spalte 4 der Lohnsteuerbescheinigung durch Der Reichstreuhänder für den öffentlichen Dienst
einen waagerechten Strich auszufüllen. hat unterm 22. 8. 1941 — RABI. S. IV 1445 — folgende
Am Schluß der Lohnsteuerbescheinigung sind die Fünfte Tarifordnung zur Änderung der All-
Merkmale der Lohnsteuerkarte 1942 einzutragen. gemeinen Tarifordnung für Gefolgschafts-
Spätestens am 16. Februar 1942 mitglieder im öffentlichen Dienst (ATO)
ist die Lohnsteuerkarte 1941 an das Finanzamt ein- erlassen:
zusenden, in dessen Bezirk die Lohnsteuerkarte 1942
ausgeschrieben worden ist.
Können die Merkmale der Lohnsteuerkarte 1942 $ 12 Abs. 8 erhält folgende Fassung:
nicht angegeben werden, weil die Lohnsteuerkarte “ ; ; x
1942 nicht vorgelegen hat, so ist die Lohnsteuerkarte SEWAhrEAC ach Ayird Ol EURO DACH!
1941 ohne Eintragung der Merkmale an das Finanz- ; Ahmp aß
fh si ge nicht gewährt.
amt einzusenden, in dessen Bezirk die Lohnsteuer-
karte 1941 ausgeschrieben worden ist. u
Kann aus irgendwelchem Grunde die Lohnsteuer- 5 . : ; :
bescheinigung auf der Lohnsteuerkarte 1941 nicht Diese Tarifordnung tritt mit Wirkung vom
ausgeschrieben werden, so ist statt dessen ein Lohn- 1. Januar 1941 in Kraft.
steuerüberweisungsblatt auszuschreiben. Die Vor- Ich bitte, die.ATO — s. Dbl. 1/1938 Nr. 127 S. 213 —
drucke‘ hierzu sind bei den Finanzämtern kostenlos entsprechend zu berichtigen und die genannte Tarif-
erhältlich. bestimmung ab 1. 1. 1941 in der geänderten Fassung
Für Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn im Kalender- anzuwenden
jahr 1941 8000,— RM überstiegen hat, sind gemäß
Ba LSB. beson dern, oNnaelE auszuschreiben und m
is zum 31. Januar an das für den Arbeitnehmer
nach seinem Wohnsitz zusimndier Finanzamt ein- Anderung der GDO zur ATO
zusenden. Ein Durchschlag des ohnzettels ist dem Die Gemeinsame Dienstordnung des RMdI. (GDO)
Arbeitnehmer auszuhändigen. Es ist zulässig, diesen zur Allgemeinen Tarifordnung für Gefolgschaftsmit-
Lohnzettel an Stelle der Lohnsteuerbescheinigung glieder im öffentlichen Dienst (ATO) — s, Dbl. 1/1938
auszuschreiben und an die 3. Seite der Lohnsteuerkarte Nr. 127 S. 213 — ist durch RdErl. des RMdI. vom 21.11.
1941 anzukleben. Bei Arbeitnehmern, die nur während 1941 — RMBINV. S. 2053 — mit Beginn des Lohn-
ATO
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