sichtsbehörden liegt (ßF78 AG) dürfen diese eine Herab
sehung des Vorbehalts für Versorgungsanwärter auf einen
Satz unter 40 v H nicht genehmigen
op — RMBliV S2087 —
Im Auftrage
Brodehl
An a) die Allgemeine Hauptverwaltung ⸗ AUg VIAS—
b) die Hauptpersonalverwaltung ⸗ PVXV⸗
c) die Herren Bezirksbürgermeister,
d) die städtischen Eigenbetriebe
Ndie städtischen Eigengesellschaften und
die überwiegend städtischen Gesellschaften
— Anstellungssperre ß —e——
für Beamte
Bal IObl ⸗Vfgen. Us3 Nr 254 S. 800, 34 Nr124 S. 146
und 36 Nr 222 8380)
— Gesche⸗Z. AUs HIII (zugleich für AUg HIIITund UI5)
Fernruf: Stadtverw 2247 —
In Ausführung des Runderlasses vom 20 Mai 1888
— RRMBliß S 008 vwerden die Dbl⸗Vfgen 134 Nr12⸗
und 136 Nr222 wie folgt geändert:
) Die Gattung Schulzahnärzte“ Getzt Besör 262
wird gestrichen, so daß frei werdende Stellen für Schul⸗
zahnärzle unter Abweichung von den Umwandlungs—
bermerken des Stellenpians wieder mit Beamten zu
besetzen sind;
zu den für die Anstellung von 5 gesperrten
Gallungen treten von jeht ab noch solgende
BesGr A74 Oberdesinfektoren,
Asa Erziehungsgehilfen,
Städtische Oberschwestern
Desinfektoren
In Vertretung
Steeg
An die Hauptpersonalverwaltung und die Herren Bezirks⸗
bürgermeister
Haushalismãßige Behand⸗
228 lung der Arbeiterloöhne auf —2
Grund der Anlage zur besonderen Dienstordnung
zur Tarifordnung ¶ Obl. Usas Ar. 288
Gesch⸗3 Fin 111ug HIIIS.
Fernruf: Stadtverw 224820900 —
Zur Vereinfachung der Verwaltungsarbeit sind für
1938 und 1039 die Löhne derjenigen Arbeiter die in
Beamten⸗ oder Angestelltenstellen beschäftigt werden
aus dem Verrechnungshaushalt 1 Tit IIzu zahlen
Die Ausgaben sind dem e ee Tam
Jahresschluß aus den Ansätzen für Angestelltenvergü⸗
ungen derjenigen Sachhaushalte zu erstatten bei denen
die Beamten⸗ und Augestelltenstellen vorgesehen sind
in denen diese Arbeiter beschäftigt werden
Im Merkblatt für die Aufstellung der Bb für das
— DD
angeordnet werden daß
a) alle mit Arbeitern behen Angestellten ·Stellen der
Vergütungsgruppen 1Xxund Xblcher Bezeich
nungen, die darin unter tünftig wegfallend ge
führl werden und
b) alle mit Arbeitern besetzten Beamlen⸗Stellen solcher
Amtsbezeichnungen die in der Besoldungsordnung
als Xünftig wegfallend“ aufgeführt sind
seweils durch den Haushaltsplan des nächsten Rech—
ungsjahres in Arbeiter⸗Stellen umzuwandeln sind Die
Löhne für diese Arbeiter werden dann vom egen des
seweils nächsten Rechnungsjahres ab bei den Ansätzen
für Arbeiterlöhne zu verausgaben sein
Dagegen werden die Löhne für die Arbeiter die in
solchen Beamtenstellen beschäftigt werden, die in der
Besoldungsordnung nicht als künftig wegfallend“ be⸗
zeichnet werden stets nach Abs.J dieser Verfügung ver⸗
ausgabt werden müssen da aus diesen ———
allein wegen der vorübergehenden Wahrnehmung der
mit ihnen verbundenen Aufgaben durch Arbeiter keine
Arbeiterstellen entstehen dürfen
In Vertretung
Professor De Hettlage
An die Herren Bezirksbürgermeister
—
*55 der 2. Nachtragshaushalis⸗
satzung zum (ordentlichen und außerordenilichen)
Haushalisplan für 1938
Auf Grund des 88 Absin Verbindung mit 8 86
Abs. 2 der Deutschen Gemeindeordnung vom 80 Januar
1935 (RGBlJ Seite 49) wird für das de 1938
olgende Nachtragshaushaltssatzung bekanntgemacht:
E
z Der 2 Nachtragshaushaltsplan wird im
ordentlichen Nachtragshaushallsplan
in den Einnahmen auf 4704450 RM
(gegenüber 806 886 900 RMeEinnah⸗
men im ordentlichen Haushaltsplan)
in den Ausgaben aufff
Gegenüber 806 886 900 RMAusgaben
im ordentlichen Haushaltsplan)
und
im außerordentlichen Nachtragshaus
haltsplan
in den Einnahmen auf
Gegenüber 16977 070 RMeEinnahmen
im außerordentlichen Haushaltsplan
und 13000 000 RMiim WMNachtrags⸗
haushaltsplan zum außerordentlichen
haushalt)
in den Ausgaben affft
gegenüber 16977070 RMAusgaben
m außerordentlichen Haushaltsplan
und 13000 000 RMiim Nachtrags⸗
haushaltsplan zum 8
Haus halt
festgesetzt
Berlin den 21 Dezember 1938
Der Oberbürgermeister
der Reichshauptstadt Berlin
Dreooppee—
1
Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforder⸗
lich da die im F daft der e, —— 73
30 Januar 1035 aufgeführten Voraussehungen n
vorliegen
—1
Der 2MNachtraͤgghaushallsplaß nn brdentlichen und
Ah,, eeee ue ße neg gemaß 88