Path:
Volume 29. Dezember 1938

Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1938 (Public Domain)

1356 Amzugskostenrecht Te ioss 
α] e 
Gesch⸗3 Alg UIS 1125/01. 
Fernruf: Stadtverw 25828 — 
Nre2099 Umzugskostenvergütung und Trennungsentschädi⸗ 
gung Vr Militãranwärter 
Das Oberkommando der Wehrmacht hat folgenden 
Erlaß bekanntgegeben: 
Oberkommando der Wehrmacht Berlin den 22 11.1938 
30a 12 WVers ¶ V 
3836/38 
Belrifft: Amzugskostenvergülung und Trennungsent 
schädigung für Mililäranwärler. 
Es ist beabsichtigt, die nachstehenden Bestimmungen als 
Durchführ ungsbestimmungen zu 8 39 Absatz « WFVG. vom 
26 g 1038 zu erlassen Im Einvernehmen mit den 
herren Reichsministern des Innern und der Finanzen wird 
deshalb angeordnet, daß schon jetzt mit Wirkung vom 
Oktober 108 entsprechend verfahren wird: 
Zu 839600 
Bis zum Inkrafttreten der Verordnung über die An— 
stellung der Militäranwärter werden die den Militär— 
anwärlern gemäß 8389 Absatz 4 zu gewährenden Umzugs⸗ 
ostenvergütungen und Trennungsentschädigungen gezahlt: 
a) im Falle der Einberufung in eine Beamtenstelle oder 
in den Ausbildungs⸗ und Vorbereitungsdienst hierfür 
sowie im Falle der Zuweisung zur Beschäftigung zu 
Ainer Behörde des Reichs der Länder und der Reichs— 
bank von der Beschäftigungsbehörde, 
im Falle der Einberufung in eine Beamtenstelle oder 
in den Ausbildungs⸗ und Vorbereitungsdienst hierfür 
sowie im Falle der Zuweisung zur Beschäftigung zu 
einer Behoͤrde oder einem Betrieb der Gemeinden 
Gemeindeverbäãnde) und der in 840 Absatz MBuchst c) 
und d) aufgeführten Körperschaften, Anstalten und 
Stiftungen des öffentlichen Rechts von den Wehrmacht 
ürsorge⸗ und versorgungsämtern 
Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht 
Im Auftrage 
gez von Graevenitz“ 
I5033 221974 Berlin 2 Dezember 1938 
(RBBS377) 
Der Reichsminister der Finanzen 
38 
Dr Fischbach 
WVorstehenden Erlaß gebe ich zur Beachtung bekannt 
Die Dbl⸗Vfg 1038 1308 wird aufgehoben Da dieser Erlaß 
nit Wirkung vom 10ktober 1938 in Kraft gesetzt ist sind 
auch von diesem Zeitpunkt ab die von der Stadt an Militär 
anwärter bis Ende dieses Monats gezahlten Umzugskosten 
ergütungen und Trennungsentschädigungen sowie die hier⸗ 
ür an Wehrmaäachtfürsorge- und versorgungsämter er 
tatteten Beträge bon den Wehrmachtfürsorge- und ver 
orgungsämtern zurückzufordern 
Hinsichtlich der Versorgungsanwärter die nicht in das 
Militäranwärterverhältnis übergeführt sind verbleibt es bei 
den bisherigen Bestimmungen 
Im Auftrage 
Krauß— 
An die Hauptpersonalverwaltung und 
die Herren Bezirksbürgermeister 
— eenengen c7 
er 
über⸗ und außerplanmäßige Ausgaben 
Zu Dbl. 38, Nr. 134, 8. 238, vorletzler Absatz 
— Gesch⸗3PFin. VL. Fernruf: Stadtverw. 22238. — 
Die im 8 28 GemHVO und Ziffer 1 der Ausführungs⸗ 
anweisung dazu vorgesehene Bestimmung für Ausgabe⸗ 
anweisungen über über⸗ und außerplanmäßige Ausgaben 
ist nur unter erheblicher Erschwerung des Geschäftsganges 
durchführbar. Zur Vereinfachung des Geschäftsverfahrens 
soll es daher bei dem früheren Verfahren verbleiben, da die 
bestehenden Vorschriften über die vorherige Zustimmung 
Bewilligung) zu den über⸗ oder außerplanmäßigen Aus—⸗ 
gaben durch den Oberbürgermeister oder den Stadt— 
kämmerer ausreichend sind und dem Sinn der Ausführungs—⸗ 
anweisung zu 28 GemHVO entsprechen. Das gilt auch für 
überplanmäßige Ausgaben, die aus Verstärkungsmitteln 
gedeckt werden 
Der vorletzte Absatz der Dbl.⸗Vfg. I/38 Nr134 wird 
daher aufgehoben 
—— 
In Vertretung 
Prof. Dr Hettlage. 
Stellenvorbehali —E 12 isz8 
8 für Versorgungsanwärter 
bei den Angestellienstellen. 
— Gesch⸗3. AUg HVII. 
Fernruf: 525161, Stadtverw. 4501 07. — 
Den nachstehenden Runderlaß des Reichsministers des 
Innern gebe ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und 
Beachtung bekannt Als bevorzugt unterzubringende Per— 
onen im Sinne dieses Erlasses gelten: 
die Angehörigen der Sonderaktion nach Maßgabe der 
jeweiligen Festsezung des Präsidenten der Reichsanstalt 
für Abeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 
33.Abschnitt J der Umdruckrundverfügungen vom 
135 und 26 1030 ¶ AHVIBZ — betr. bevor⸗ 
zugt unterzubringende Personen), 
die in Ehren ausgeschiedenen Soldaten und Arbeits— 
männer gemäß 8 Absel der Verordnung über Für⸗ 
sorge für Soldaten und Arbeitsmänner vom 80.9. 1936 
IDbl 1037 Nr. 0 S. 169) 
Sofern die den Versorgungsanwärtern vorbehaltenen 
freien Stellen nicht mit diesen oder den zu Lbezeichneten 
Personen beseht werden können, sind künftig in erster Linie 
die Bewerber zu berücksichtigen, die den Anforderungen zu 
Ziff 2 entsprechen 
RdẽErl. d. RMdI. v. 5.12. 1038 
88 40822/38 6130 8dh ⸗ 
Im Anschluß an den RdErl v 23 10 1937 — 8B 
z130 680 ANBuv S 1669) erkläre ich mich im Ein⸗ 
dernehmen mit dem OßW damit einverstanden, daß zu⸗ 
Zunsten von bevorzugt unterzubringenden Personen bis Ende 
September 1939 die freiwerdenden Angestelltenstellen wie 
sie in den Vergutungsgruppen IX bis VI der Tarif⸗ 
ordnung fur Gefolgschaftsmitglieder im öffentlichen Dienst 
To aufge fuhrt sind bei den Reichsbehörden, der Reichs⸗ 
Hant in Slaats⸗ und Gemeindedienst und bei allen Körper⸗ 
schaflen des öffentlichen Rechts nur zu 40 v. H mit Ver⸗ 
braungsanwartern Militäranwärtern) besetzt werden Die 
den Shwerbeschadigten zugebilligten Vorzugsrechte werden 
hierdurch nicht berührt Soweit die Entscheidung über eine 
Herabsehung des Siellenvorbehalts in der Hand von Auf⸗
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.