gziedrigste Satz des Kinderzuschlages fort Bei der Be—⸗
timmung des Satzes der Kinderzuschläge werden alle
Kinder mitgezählt, für die im eee Dienst 61
127O) ein Kinderzuschlag bereits gezahlt worden
b) In Abss ist statt 21 z3u setzen 24
In Abs3 und in Abse ist statt mehr als monatlich
30 ⸗ RMzu setzen mindestens monatlich ¶d R
OI
*
Diese Tarifordnung tritt am Juli 1938 in Kraft
In Vertretung
Dr Heitmann
Im Auftrage
Brodehl
An die Hauptverwaltung
die Herren Bezirksbürgermeister
die städtischen Eigenbetriebe,
die städtischen Eigengesellschaften und
die überwiegend städtischen Gesellschaften.
353 Vrüfung 5
von Rechnungen
für heiz⸗ und maschinentechnische Arbeiten
Gesch⸗3 HochUM. Fernruf: Stadtverw 2667375
Nach 832 zi L letzter Satz der Wirtschafts⸗ und
Rechnungsordnung können Rechnungen über kleine Beträge
von der besonderen fachtechnischen Feststellung ausgenommen
werden. In Anwendung dieser Bestimmung werden kunftig
alle Rechnungen über heig⸗ und maschinentechnische M
gelegenheiten bis zum Betrage von einschl 25 — RMin der
Hauptverwaltung nicht mehr von der Haupthochbauverwal
tung/ Abt Heiz⸗ und Maschinenwesen, und in den Bezirk⸗
perwaltungen nicht mehr von den heiz⸗ und maschinentech⸗
nischen Abteilungen der Bezirkshochbauwerwaltung fachtech
gisch festgestellt Es genügt in diesem Falle vielmehr de
achliche —— der Rechnungen durch die den Auftrag
erteilenden örtlichen Dienststellen.
Im übhrigen wird noch darauf hingewiesen, daß eine
besondere fachtechnische Feststellung von Rechnungen durch
fachtechnische Dienststellen nur dann notwendig ist, wenn d
Wirtschaftsstelle nicht selbst über Kräfte verfügt, die auf
Grund eigener Fachkenntnisse in der Lage find, die sachlich
Feststellung vorzunehmen
In Vertretung
Pfeil—
An die Hauptverwaltung, die Herren Bezirksbürgermeister
und die städtischen Eigenbetriebe
Oruc BBe Werwaltungedruckerei der Reichsha ad Berlim sSd i Rungestraße