Beispiele zur Übersichtslafel
Beispiel 1. Ein Beamter hat insgesamt sechs Kinder,
die noch alle kinderzuschlagsberechigt sud Nach
Spalte a bei einer Gesamtzahl bon sechs Kndern in
Verbindung mit Spalte g (Gechs kinderzuschlagsberech⸗
tigte Kinder) beträgt die Gejsamtsumme des u zahlen⸗
den Kinderzuschlags monallich uß M
ispiel 2; Im Falle 1fallen für zwei Kinder die
Kinderzuschläge infolge Beendigung der Schul⸗ und
Berufsausbildung weg so daß nur noch vier Kinder
zuschlagsberechtigt sind Die Gesamtzahl der kinder—
zuschlagsberechtigten und verechtigt gewesenen Kinder
palte a) verringert si adurch ni ese ⸗
Spalte a) t sich dadurch nicht GDiese Ge
a mt zahl kann sich niemals verringern, son—⸗
dern nur erhöhen wenn ein Kind der mehrere
Kinder hinzutreten) Nach Spalte q beener Gesamt⸗
zahl von sechs Kindern in Verbindung mit Spalte e
wier kinderzuschlagsberechtigte Kinder) beträgt die Ge—
en des zu zahlenden Kinderzuschlags monatlich
eispiels; Im Falle2 sich die Gesamtkinder⸗
zahl durch Annahme eines Adoptivkindes auf sieben
Kinder vDa für zweil Kinder e Beendigung der
77 und Berufsausbildung der Kinderzuschlag weg⸗
gefallen ist, sind nunmehr fünf Kinder kinderzuschlags⸗
berechtigt (¶ — 2 5 Kinder) Nach Spalte a bei einer
Besamtzahl von sieben Kindernen Verbindung mit
Spalte ünf kinderzuschlagsberechtigte Kinder) beträgt
die Gesamtsumme des zu zahlenden Kinderzuschlags
monatlich 6 RM
*ispiel Im Falle 3 stirbt ein Kind, so daß nun⸗
mehr für drei Kinder der Kinderzuschlag wegfällt und
gut noch vier Kinder kinder zuschlagsberechtigt ind Die
Gesamtzahl der kinderzuschlagsberechtigten und verech⸗
tigt gewesenen Kinder (Spalle 9) rpen sich durch
den Tod des Kindes nicht gl Wschnit ir—
Erlasses) Nach Spalte a bei einer Gesamtzahl von
siehen Kindern in Verbindung mit Spalle ier
inder zuschlagsberechtigte Kinder) beträgt die Gesamt⸗
umme des zu zahlenden Kinderzuschlags 120 RM
iJriel 5: Ein Beamter hat — eunisprechend dem
Lebensalter der Kinder
ein erstes eheliches Kind
ein —— eheliches Kind
ein drittes, uneheliches Kind und
ein viertes eheliches Kind
Die Unterhaltsrente 75 monatlich 22 RMbgl
Beispiel 4 unter Abschnut Rrdes Erlasses)
Nach Spalte a bei einer Gesamtzahl von bier Kin—
dern in Verbindung mit Spalte e Gier kinderzuschlags⸗
berechtigte Kinder) wären an sich an Kinderzuschlag
monatlich 88 RMazu zahlen Da die Unterhaltsrente in
Betrag von monallich RMum geringer ist
als der für das uneheliche Kind als ein die kin⸗
3 Kinder zuschlagsatz von 25 RM, i die Ge
amtsumme von 88 RMum 83Muu kürzen Der
2 85 RM 7 J an 82
non an erzuschlag ausgezahlt egen der
Ermittlung des — vgl ——— B
Nr V des Erlasses)
J
41J
X
Zu Abschn BX des borstehenden Runderlasses:
Die in der BB8 Abschn D IIce und d S136 (9)
und E) vwiedergegebenen Ergänzungserlasse gelien wie in
der Dblofg 838 2Wsatz der Er⸗
ãuterung b, ausgeführt sinnge naß fur die Gewahrung des
sinder zuschlages iber d Lebensjahr hinaus
Zu Abschn. V: Hoherreihung der Amlsobergehilfen
und Bolenmeister
Der in der Dblofg 1038 Rr 208 wiedergegebene
Runderlaß des FRebom o bel Besoldungs
dienstalter gilt seibstperständuch uur be einen b
Wirkung vom späteren Tage ab
Im Auftrage
Heinze
An die Hauptverwaltung einschließli Eigenbetriebe die
Herren ——— die Eigengesell
schaften und die uͤberwiegend slaͤdtishhen Gesellshane
—
22* von Fernsprechanschlüssen ——
der Haupischuiverwaltung zum Fernsprech⸗
Teilnehmerverzeichnis der Stadiverwaltung Berlin
Ausgabe 1935
— Gesche⸗8. Fern V/38. Fernruf: Stadtverw 2000
Nach Inbetriebnahme der Vermittlungsstelle der Haupt⸗
chulverwaltung sind folgende Dezernenten nur noch unter
stadtverwaltung 3021 3028 zů erreichen:
Ob.⸗Mag.Rat Dr. Adomat (ab 16 Uhr Stadtverw 3028)
Mag ⸗Rat Vergiels (ab 16 Uhr Stadtverw 3021)
Mag Rat Laurisch,
Stadtoberturnrat Rabenhorst,
Stadtturnrat Thamm,
Kunze,
Direktor Dr Günther,
Mag Oberschulrat Ruthe (ab 16 Uhr Stadtverw 3024)
Mag⸗Rat Jannke,
Mag ⸗Oberschulrat Bohm (ab 16 Uhr Stadtverw 3022)
Mag Oberschulrat Dr. Groß (ab 16 Uhr Stadtverw 3025)
Direktor Daig
Mag Schulrat Troge,
Zühlke
Mag Schulrat Kausler ist wie bisher unter Stadt⸗
berwaltung 2809 zu erreichen. Die für Direklor D Günther
bei der Landesbildstelle vorgesehenen Anschlüfse Stab werw
2225 und 396160 bleiben von der Neuregelung unberührt.
In Vertretung
Wolfermann.
An die Hauptverwaltung, die Herren Bezirksbürgermeister,
die städtischen Eigenbetriebe und die stadtischen und übe
wiegend stadtischen Gesellschaften
EErganzung der Dienstbl⸗
— Bfg. 124 vom 12.6.33,
betr. die Einrichtung dienstlicher Fernsprechanschlüsse
in Privatwohnungen und ihre Unterhaliungskosten
Gesch⸗8. Fern U /38. Fernruf: Stadtverw 2000 —
Ziffer 3 dieser Dienstbl⸗Vfg ist wie folgt zu ändern:
Ffür städtische Beamte von der Bes⸗Gruppe 2262
abwärts und Angestellte von der Vor. der TO
oder Vgr 2b der 10 Anst abwarts, sofern
solche Anlagen aus dienstlichen Gründen unbedingt
notwendig erscheinen
In Vertretung
Wolfermann.
An die Hauptverwaltung, die Herren Bezirksbürgermeister,
die städtischen — und die städtischen und über⸗
wiegend städtischen Gesellschaften
2 von Krankenpflegepersonen
in die Vor. Za der 1 OOAnst
— Gesch⸗3 A VII.
Fernruf: 53225161 Stadtverw 401 07 —
Die Bestimmungen der Obl⸗Vfg 11937 Nre251 8289
werden mit sofortiger Wirkung dahin geändert, daß die⸗
enigen Pflegepersonen in die Vgr 7 der 1 DO Anst
eingereiht werden können die die staatliche Anerkennung
als Krankenpflegepersonen eines beliebigen deutschen Lande—