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Volume 17. August 1938

Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1938 (Public Domain)

5 
Gewerbesteuer 
a) nach dem Gewerbeertrage 
und dem Gewerbekapital 230v.5 
b) Lohnsummensteuer 600 v.5 
Zweigstellen Steueer 29v9 
VBurgersseuer 7v9 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden 
Rechnungsjahre zur Aufrechterhaltung des Betriebes 
der Stadthauptkasse und der Siadtkassen in Anspruch 
enommen werden dürfen, wird auf 10 Millionen RM 
e In diesem Höchstbetrage sind 282 Millionen 
Reichsmark Kassenkredite enthalten, die auf Grund 
früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht 
zurückgezahlt sind 
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung 
von Ausgaben des außerordentlichen Haushalts be 
stimmt sind, wird auf 3380 400 RMiefestgeseht Er soll 
nach dem Haushaltsplan für folgende Zwecke ver— 
wendet werden: 
L zur Sanierung der Memeler 
Straße und andere Sa⸗ 
nierungs⸗ Vorhaben 360000 RM 
für den Bau von Kleinwohnungen 820400 
für Schuldübernahmen bei Grund⸗ 
tücksankäufen und für Restkauf⸗ 
gede — 2600—— 
zusammen wie oben 33880400 RM. 
Berlin, den 1April 1938 
Der Oberbürgermeister 
der Reichshauptstadt Berlin 
Dr Lippert 
3 
4. 
II. 
Die nach 8 86 Abs. 1 der Deutschen Gemeindeordnung 
erforderliche Genehmigung der Auffichtsbehörde 
für die Höhe der Steuersähe, 
den Höchstbetrag der Kassenkredite und 
die zur ——* der Ausgaben des außerordent 
lichen Haushaltsplans aufzunehmenden Darlehen 
ist am 5. August 1938 erteilt und hat folgenden Worilaut 
Genehmigung. 
Gemãß der 88 7681 86 der Deutschen Gemeindeordnung 
om 30 11038 REBlIS49 n Verbindung mu 
1Abs.des Gesetzes üͤber die Verfaffung und verwal 
ung der Reichshauptstadt Berlin vom o 
.957) genehmige ich hiermit auf Grund der am ri 
gI8 festgestellten Hausha ue sahung der Reichshauptstadt 
Berlin für das Rechn he 
L. Die Erhebung nachstehender Realsteuerzuschläge und 
Steuersãtze 
Grundstener 
a) für die land⸗ und forst⸗ 
wirtschaftlichen Betriebe Hebesaßz 70 9 
b) für die Grundstücke — 20 
Gewerbestenuer 
a) nach dem Gewerbeertrag 
und dem Gewerbekapital 209 
b) Lohnsummensteuer — 86066 
Zweigstellensteuer —209 
Buürgersteuer 2700 9 
Zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Stadthaupt⸗ 
kasse p der Stadtkassen unter Einrechnung der u 
Grund fruherer Ermãchtigungen aufgensmmenen aber 
noch nicht 8z Kredite in Höhe von 
282 Millionen RMbdie Afnahne⸗ von Kafsentredlen 
bis zu dem Betrage von 1d Millivnen Ree 
ur itung von Ausgaben des außerordentlichen 
. 
T. 
von Darlehen bis zu einem Betrage von 3380 400 RM 
für die in der Haushaltssatzung festgelegten Zwece 
Berlin, den 5 August 1938 
Zugleich für den Preußischen Finanzminister 
Der Reichsminister des Innern 
8) In Vertretung 
Dr Stuckart. 
RMdI Vc 386 UIVBS 
3260 
PrFM V 2V 738 
III. 
Die Einzelpläne des —5 schließen in Ein— 
aahme und Ausgabe mit folgenden Beträgen ab 
Kapitel 
Verwaltung 
Einnahme 
Ausgabe 
—— 
Allgemeine Verwal⸗ 
dngg 
Polizeiverwaltung 
Bauverwaltung 
Siedlungs⸗ und 
Wohnungswesen 
Schulwesen 
Kunst u. Wissenschaft 
Wohlfahrtt 
Besundheitswesen 
kigenbetriebe, Ge⸗ 
sellschaften u. An⸗ 
staltee 9890 700 75561190 
W Finanzverwaltung. 60088 130 179 195 080 
Steuern 863 699 950 2866 380 
Summe des ordentl Haushalts 806 856 900 806 856 900 
Außerordentlicher HRaushalt 16977070 16977070 
Insgesamt 828 838 970 823 833 970 
IV. 
x 
— 
J 
vxvn 
xvn 
XXx 
Der Haushaltsplan liegt gemäß 886 Abses der Deut⸗ 
chen Gemeindeordnung von 
Dienslag, den 16. bis Monlag, den 22. August 1938 
wochentags von 9 bis 16 Uhr, 
am Sonnabend, dem 20 August 1938, von 9 bis 13 Uhr 
im Rathause, Königstraße, Zimmer 114 
öffentlich aus 
In Vertretung 
Plath 
Bewirtschaftung 55 
22 der Haushalismittel 
nach Inkraftireten der Haushaltssatzung sowie 
Stellenbesetzung bis zur endgültigen Genehmigung 
des Stellenplans 1938 
—Gesch⸗3 Fin UI Fernruf: Stadtverw 2248— 
Die von mir unter dem April d J festgestellle Haus 
zaltssatzung für das Rechnungsjahr 1938 ist nach Eingang 
der Genehmigung der Aufsichtsbehörde gemäß F86 
DGO im Amtsblatt Nr383 vom 14 August 1938 bekannt 
gemacht worden und damit in Kraft getreten Die Bewir 
Dhne der Haushaltsmittel kann daher nach nunmehrigem 
egfall der bis ger Bekanntmachung der Haushaltssaung 
gemaß s 87 26 3uu beachten gewesenen Einschrankungen 
nach den in den Verfügungen über die Regelung der Hau—
	        
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