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nach der Kopfzahl unter Zugrundelegung eines Einheits⸗
satzes von RMazu berechnen Die hiernach erforder⸗
ichen Beträge werden auf Antrag der Verwaltungsbezirke
von der Hauptfinanzverwaltung — Stelle Fin. IIß —
als formelle überplanmäßige Ausgabe für die in Frage
ommende Post des Kap 13der Bezirke bewilligt und
zum Ausgleich gleichzeitig bei Kap XIS, Tit. II und 2,
n Abgang gestellt werden
In gleicher Weise ist bezüglich der bei Kap XS,
Tit. Is vorgesehenen Zuschüsse an die Krankenversiche⸗
rungsanstalt zu verfahren
In Vertretung
Prof Dr Hettlage.
An die beteiligten Dienststellen der Hauptverwaltung und die
Herren Bezirksbürgermeister
Vereinbarungen o8
ä ⏑. ——
von Arbeiten durch den Reichsarbeitsdienst.
Vorgang: Dbl. 1938, Nr5 u. VIIoss Nr 8.
— Gesch⸗3. Lajug. 2.
Fernruf: Stadtverw 4521 545 283 —
Der Nachrichtendienst des Deutschen Gemeindetages
vom 21. 5.1838 veröffentlicht folgenden Runderlaß des
Herrrn Reichsministers der Finanzen vom 15. 1038
S65800 ⸗50 1)
„Die Vereinbarungen zwischen den Dienststellen des
Reichsarbeitsdienstes und den Trägern der Arbeit (Be—⸗
sondere Bedingungen zur Gewährsurkunde) über die Her⸗
stellung eines bestimmten Werks durch den Reichsarbeits⸗
dienst (männliche Jugend) stellen regelmäßig Werkverträge
dar. Sie sind nach 15 UrkStG steuerpflichtig. Ich bin
auf Grund des 8131 A0 damit einverstanden, daß von
der Nachversteuerung der vor dem 1.1.1938 getroffenen
Vereinbarungen abgesehen wird.
Ich erlasse ferner auf Grund des 131 AO. allgemein
aus Billigkeitsgründen die Urkundensteuer für Verein—
barungen mit den Dienststellen des Reichsarbeitsdienstes
über den Einsatz des Arbeitsdienstes für die weibliche
Jugend. Die Erstattung oder Anrechnung bereits ent⸗
richteter Urkundensteuer ist ausgeschlossen“
In Vertretung
Behaghel.
An die Hauptfachverwaltungen, die Herren Begirksbürger⸗
meister, die städtischen Eigenbetriebe, die —
Eigengesellschaften und die überwiegend städtischen
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Ddruct BBA GBerwallungsdruckerei der Reichshauptstadt Berlin)) SO 16 Rungestraße 20