Gegen⸗ und Laufgewichte an Groß⸗ und Schnell⸗
waagen bis zu einem Stückgewicht von 30 k8.
Gegengewichte an Prüfmaschinen
a) Gegengewichte an Präzisionsarmaturen bis zu
8 Ke Einzelgewicht,
b) im Innern von Armaturen gekapselt liegende
Gegengewichte,
Gegengewichte an im Keller liegenden Spann⸗
werken des Eisenbahnsicherungswesens,
Gegengewichte des 77 am Schmal⸗
mast und ain Vorsignal mit Zusatzflügel.
10. Gegengewichte an Trommelwaschmaschinen.
4 Belastungsgewichte an Papier⸗, Karton⸗, Holz⸗
stoff⸗ und Zellstoffentwasserungsmaschinen von
der Siebparue bis zum Rollapparat einschließlich
zusätzliche Plattengewichte an den Stoffvorberei⸗
lungsmaschinen bis zur Siebpartie.
Diese Ausnahmegenehmigung begieht sich nicht
auf die Grundgewichte.
Gegengewichte zum Ausgleich der Quer⸗ Höhen⸗ und
Sentenruder für Flugzeuge.
13. Ballastgewichte für Gleit. und Segelflugzeuge
S16)3iffer 2.
Den Verordnungen der Bau⸗ oder Gewerbepolize
find gleichzuerachten Verfügungen der Gewerbepolizei
nach 1d der Gewerbeordnung, die eree
tungsvorschriften der —— und die
Bessimmungen des Verbandes Deutscher Elektro—
tkechniker (VBDE).
Zug 2.
Ausgenommen von dem Herstellungsverbot des 82
der Anordnung 30 sind:
FS23ifferl.
Treppen oder deren Bestandteile für Reparaturen
im Schiffbau.
z2 Ziffer 2
a) Kesselflurplatten für den Schiffbau,
b) Abdeckplatten für Kanalschächte
Zu 88 1 und 2.
—— von dem Herstellungsverbot des 51 und
des F2der Anordnung sind Gegenstände, die unmittelbar
für den Kriegsschiffbau Verwendung finden
Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver—
zffen lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen
Slaatsanzeiger in Kraft
Berlin, den 16 Mai 1038
Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl
Dr Kiegel.
Vorstehende Anordnungen werden zur Kenntnisn ahme
und Beachtung bekanntgegeben
Im Auftrage
Langer—
dtnz .
ber Tehaisen Rothitfe ——
Vasl Obl I37 Nr 3828 SA der DblIVIIIAA3.
Nrs321 8247
— Gesch⸗3 AUgHVIVd
Fernruf: Stadtverw 651/558 —
———
Den nachstehenden im RMBliv S483 veröffentlichten
an die Gemeunden gerichteten Runderlaß des Reichs- und
preuß Minsters des Innern vom 7.8 1938 A 0788
S bringe ch hiermit zur Kenntnis und Beachtung
Zuwendungen an die Technische Nothilfe seilens der
Gemeinden und Gemeindeverbände.
¶¶ Die Technische Nothilfe ist durch Erlaß vom 1310
193380 36 ciccht veröffentl)
im Zuge der Neuorganisation der e Polizei dem
AFSécuchtd Dtpol im RWoddJ als technische Hilfsor ganisa⸗
son merstellt worden Ggl. RdErl vom 1661937,
RMBliv Ss994)
(D) Weil die Erfüllung der der Technischen Nothilfe
übertragenen Aufgaben auch im unmittelbaren örtlichen
Ineresse gelegen ist, habe ich bereits mit RdSchr p 41.
33 — crcht veröffenth) den Innen—
ministern der Länder nahegelegt, grundsatzlich zu gestatten,
daß der Technischen Nothilfe entbehrliche Räume oder
Grundftücke zur Benutzung kostenlos zur deeg gestellt
verden Jur Preußen ist der RdErl v. 33109 GWBliV.
S. 225) ergangen
(8) Da über die Frag⸗ Zweifel bestehen, in welchem
Umfange Wünschen der Technischen Nothilfe auf Unter⸗
tůhzung seitens der Gemeinden (GVB) unter Einsatz gemeind⸗
icher Vermögenswerte und sonstiger finanzieller Mittel
Alsprochen werden darf, werden hiermit auf Grund von
Erorterungen mit dem Reichsamt der Technischen Nothilfe
zur Klarstellung folgende Richtlinien bekanntgegeben:
Räume und Plätze für Ubungszwecke, für die eine
anderweue ertragbringende Verwendung auf absehbare
Zeit nicht gegeben ist oder für die nur ein so geringer
Ertrag erzlell würde daß er 77 dem Interesse
der Techn schen Rothilfe auf UÜberlassung der Rãume
und Plahe uicht ins Gewicht fallen kann, können ihr
r Benutzung unter Aufrechterhaltung des Eigentums
er Geme nde unengeltlich jedoch gegen Erstattung der
mit der rung berbundenen Selbstkosten Gei
Räaumen detr Heizung Beleuchtung, Reinigung)
überlassen werden
Arbeits⸗ und Ubungsgeräte, die die Gemeinde (GB
selbst nicht mehr bendtigt und bei deren Verãußerung
sich ein nennenswerter Erlös nicht ergeben würde
danen an die Technische Rothilfe abgegeben werden
aa) Geeignete Abbrüche und Sprengobjekte sind soweit
nicht besondere Grunde im einzelnen Falle dagegen
sprechen, der Technischen Nothilfe als Ubungs⸗
objekte zuzuweisen
Auf die Bereitschaft der Technischen 7* bei
der Herstellung von Schutzraumen (Luftf aus
Abungsgründen nutzuwirken, wird hingewiesen
Den technischen der Gemeinden
(GWoist r sich n der Technischen Nothilfe,
oweit dies ihre Dienstpflichten zulassen, zu ge
hne daß damu br endel liger Ein aß schon jetzt est—
gelegt wird
Eine an erwünschte weitere Unterstützung der Ted
nischen Ahar seilens der Gemeinde — wird sich
einer bertrauenolen Zusammenarbeit zwischen
beiden e3 vobei die n I ur die gemeindliche
— itik gegebenen grundsätzlichen rpe u
vs i B S2153) voll zu beachten
¶ Soweit ee der Gemeinden (GB
über die wilchen diesen und der Technischen
Rohilfe Nnordnungen erlassen sind die vorstehenden Richt⸗
sinien zu beachten
An die Kommunalauffichtsbehörden, Gemeinden und Ge—
meindeverbände
In Vertretung
Platb
—
An die Hauptverwaltung einschl Eigenbetriebe die Herrer
3 die laduschen eee
—