Noch Vergütungsgruppe III
Angestellte im rree die hin⸗
sichtlich ihrer Leistungen den Forstmeistern im
Reichs⸗ oder Preußischen Staatsdienst gleich⸗
zustellen sind.
Administratoren der Versuchsgüter der landwirt—⸗
schaftlichen Hochschulen, Versuchs- und For—
schungsanstalten.
Vereidete Landmesser mit langjähriger Erfahrung
und besonderen Leistungen.
Mitarbeiter bei der Leitung der Pressestelle des
Preußischen Staatsministeriums.
Geprüfte Nahrungsmittelchemiker.
Tierärzte.
Wissenschaftliche Zeichner mit g Hoch⸗
schulbildung bei den tierärztlichen Hochschulen
ADO.:
Approbierte Apotheker, die die Prüfung als Nahrungs-
mittelchemiker bestanden haben.
Direktoren staatlicher Moorbetriebe.
Turn- und Sportlehrer, die ihre Ausbildung an einer
Universitat oder Hochschule abgeschlossen haben und
nach mehrjähriger beruflicher Lehrtätigkeit sich durch
ihre Leistungen aus der Gruppe WVeherausheben.
Turn⸗ und Sportlehrer, die nach mehrjähriger beruf⸗
licher Lehrtätigkeit sich durch ihre Leistungen aus
der Guppe IV herausheben und als Abteilungsleiter
an der Reichsakademie für Leibesübungen oder an
den ¶eren Hochschulinstituten für Leibesübungen
laͤtig find.
Technische Angestellte mit abgeschlossener tech
nüscher Milleischulbildung mit langjähriger
praktischer Erfahrung und besonders schwieri
ger und verantwortlicher Tätigkeit sowie
— Kräfte mit entsprechender Tätig—
eit.
Technische Angestellte mit abgeschlossener tech—
nischer Mittelschulbildung und viersemestrigem
Besuch einer technischen Hochschule oder Kunst
gkademie, die sich durch dieses Studium so gute
und umfassende Fachkenntnisse angeeignet
haben, daß sie sich durch künstlerische oder
Spezialtätigkeit aus der Gruppe Va heraus—
heben.
Angestellte im Pressedienst mit besonderen Fach⸗
kenntnissen als Schriftleiter, die sich aus
Gruppe Vb herausheben.
Angestellte im Chiffrierdienst mit besonderen
Fachkenntnissen.
Angestellte im Forstverwaltungsdienst, die hin—
sichllich ihrer Leistung den Forstassessoren gleich⸗
zustellen sind.
Chemiker, die die Nahrungsmittelchemikerprüfung
nicht abgelegt haben, bei den Auslandsfleisch⸗
beschaustellen.
Vereidete Landmesser.
Wissenschaftliche Assistenten ohne abgeschlossene
Hochschulbildung an Hochschulinstituten 7
an Versuchs⸗ dorschungs⸗ und höheren ehr⸗
anstalten.
Vergütungsgruppe IV
Monatliche Anfangs—
— — 3 für
efolgschaäftsmitglie—
der bei Vollendung
des 26. Lebensjahres
(85 Abs.1 und 88) .331 RM
Monatlicher Steige—
rungsbetrag der
Grundvergütung 65
Abs. 1l und 3 und 8)20
Monatliche Auf⸗——
rückungszulage 65
— V
Höchstbetrag der mo—
natlichen Grundver—
gütung 65Abs1,2,3
nd sz88ß8——
Tarifklasse des Woh—
eee gesse
F6 AÄbss und 89 ecdige V
Urlaubsklasse
eæzßAb 8
Eingangsgruppe
z3AvWerg GrUA
Tätigkeitsmerkmale
Angestellte im Büro⸗ Buchhalterei⸗ Kassen⸗ und
Sparkassendienst in besonders verantwortlicher
Stellung
—
4
ADO.:
Angestellte als Betriebsleiter im Europafunk⸗ und
Kůstenfunkdienst und als Saalleiter im UÜbersee⸗
funkdienst
Angestellte des Reichsflugsicherungsdienstes (RF5D)
miu dem Flugfunkzeugnis 1.Klasse
als Leuer oder stellpertretender Leiter größeret
Flugsicherungsdienststellen,
als Haupiwachieiter oder Hauptpeilwachleiter nach
langahriger Tätigkeit in diesen Stellungen und
entsprechenden Leistungen bei großen Flug⸗
sicherungsdienststellen
als Funk⸗ und Navigationslehrer, wenn sie über⸗
wiegend mit der Vorbereitung von Schülern
für das Flugfunkzeugnis 1.Klasse beschäftigt
ind und sich in langiähriger Verufs aligkei
bewährt haben
Administratoren staatlicher Landwirtschaftsbetriebe
Administratoren staatlicher Moorbetriebe mit lang⸗
jͤhriger Erfahrung in besonders verantwortung⸗
voller Stellung
Apotheker
Frauenreferentinnen bei den Oberpräsidien und
Regierungen e
Dure n Sorllehrer bei den Hochschulinstuuten su
ebeebien an lang ahriger Erfahrung und
entsprechenden Leistungen —
Turne und Sportlehrer die ihre Ausbildung an einet
ünwersntat oder Hochschule abgeschlossen haben
Wirtschaftsoberinspektoren größerer staatlicher Land⸗
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