Path:
Volume Sonderabdruck: Tarifordnung A für Gefolgschaftsmitglieder im öffentlichen Dienst

Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1938 (Public Domain)

Zu z 22 
(2) Nr. 26 Abs. und 2der Durchführungsver⸗ 
ordnung zum Umzugskostengesetz gelten entsprechend 
mit der Maßgabe, daß eine Trennungsentschädigung 
bis zur Höhe des Beschäftigungsreisegeldes nicht ge— 
währt und die übrige Trennungsentschädigung nur in 
en von 75 v. H. der Höchstsätze bewilligt werden 
arf. 
Ar. 13 
Angestellten mit eigenem Hausstand kann im Aus⸗ 
land eine Trennungsentschädigung in sinngemäßer 
Anwendung von Nr 22 der Sondervorschriften für 
Auslandsumzüge der Beamten gewährt werden mit 
der Maßgabe, daß den Angestellten, die vor der Ein— 
stellung noch nicht zehn Jahre im öffentlichen Dienst 
ogl. 87 A70) beschäftigt waren, die Trennungs⸗ 
ensschaͤdigung nur in Grenzen von 75 v. H der Höchst⸗ 
sätze bewilligt werden darf. 
Nr. 14 
Abweichungen sind an die Zustimmung des Reichs⸗ 
ministers der Finanzen und des sonst zuständigen 
Reichsministers gebunden 
Inkrafttreten 
(9 Diese Tarifordnung tritt am 1. April 
1938 in Kraft. Gleichzeitig treten die für den 
Geltungsbereich dieser Tarifordnung noch als 
Tarifordnungen weitergeltenden Tarifverträge 
einschließlich der sie ergänzenden Tarifordnungen 
und Richtlinien außer Kraft. 
) Die Inkraftsetzung der Tarifordnung für 
das Land Ssterreich bleibt vorbehalten 
8 23 
ADO.: 
Die Bestimmungen der Allgemeinen Dienstordnung 
zur TO A finden in Ssterreich von dem Zeitpunt 
Anwendung, von dem ab dort die Bestimmungen 
der TO A in Kraft treten 
Geltungsbereich 
Mehrarbeit 
Vergütungsgrundlagen 
Bestandteile der Vergütungen 
Festsetzung der Grundvergütung 
Wohnungsgeldzuschuß 
Irtlicher Sonderzuschlag 
Gehaltskürzung — — 
Vergütung für Gefolgschaftsmitglieder unter 80 oder 
26 Zaͤhren — —7 
Kinderzuschläge 810 
Erholungsurlaub 1 
Krankenbezüge 12 
Zusätzliche Wochenhilfe 
Sachbezüůügee 
Zeugnisausstellung 
Kündigung 
Ausscheiden infolge Verheiratung 
Ausscheiden durch dd 
Anrechnung von Hinterbliebenenbezügen 
Auszahlung der Bezüge 
Nebentätigkeit 
Versezung 
Inkrafttreten 
Anlage 1 Allgemeine Vergütungsordnung 
Anlage 2 Verguütungsordnung für Ledige und Ehefrauen 
unter 26 bzw 80 e 
In hallsver zeichnis
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.