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Volume 18. Mai 1938

Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1938 (Public Domain)

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Verwaltungen enthaltenen A des Personal⸗ 
bedarfs sind — soweit in dieser Verfügung nicht etwas 
anderes bestimmt ist — unter Verwendung des für den 
Personalüberweisungsantrag vorgeschriebenen Vordrucks 
an Alle H WV1 zu richten. Die Dienststellen der 
— ry sind dafür verantwortlich, daß — 
abgesehen von der Personalreserve — in ihrem Ge— 
schüftsbereich höchstens nur das Personal beschäftigt 
wird, das durch die in den Haushalts- bzw. Wirt—⸗ 
schaftsplänen enthaltene Festsetzung des Personalbedarfs 
oder unter Überschreitung dieser Festsetzung gemäß 
den Abschnitten IVroder V dieser Verfügung bewilligt 
worden ist. 
BA 
Die Dienststellen der Hauptverwaltung dürfen Ver— 
waltungsbezirken oder Dienststellen und Anstalten der 
Hauptverwaltung ohne Mitwirkung von Allg HIIISä 
neue Aufgaben oder Arbeiten nur dann zuweisen 
oder organisatorische Maßnahmen bloß dann an— 
ordnen, wenn — auch später — dadurch keine Er— 
höhung des Personalbedarfs eintritt. 
Müssen Verwaltungsbezirken oder Dienststellen der 
Hauptverwaltung solche neuen Aufgaben oder Ar— 
beiten übertragen werden, oder müssen solche 
organisatorischen Maßnahmen angeordnet werden, 
durch welche sofort oder später eine Erhöhung des 
Personalbedarfs eintritt, und die sich unmittelbar 
aus Gesetzen ergeben, dann ist der Entwurf der 
Verfügung, durch welche die notwendigen Maß— 
nahmen angeordnet werden, Allg H III 5 zur Mit— 
zeichnung vorzulegen. Duldet eine solche Anordnung 
keinen Aufschub, dann ist ein Abdruck der erlassenen 
Verfügung oder — gegebenenfalls ein Hinweis auf 
eine erlassene Dienstblatt-Verfügung — sofort an 
Allg H III 5 wegen der Bemessung des erhöhten 
Personolbedarfs zu übersenden. 
Sollen Verwaltungsbezirken oder Dienststellen und 
Anstalten der Hauptverwaltung solche neuen Auf—⸗ 
zaben oder Arbeiten übertragen werden, oder sollen 
solche organisatorischen Maßnahmen angeordnet 
werden, durch die aller Voraussicht nach sofort oder 
später eine Erhöhung des Personalbedarfs eintritt, 
und die sich nicht unmittelbar aus Gesetzen er— 
geben, dann haben sich die federführenden Dienst— 
stellen der Hauptverwaltung vor der Anordnung 
entsprechender Maßnahmen mit Allg ER III S5 in 
Verbindung zu setzen. Durchführung solcher An— 
ordnungen wird regelmäßig solange zurückzustellen 
sein, bis das notwendige Personal durch den Haus— 
halts- und Stellenplan des nächsten Rechnungs— 
jahres bereitgestellt worden ist. 
Die Dienststellen der Hauptverwaltung haben Tat— 
sachen, die eine Einschränkung der Verwaltungsauf— 
gaben ergeben oder vermuten lassen, an AUg EIIS 
mitzuteilen. 
Die Dienststellen der dürfen bei den 
Verwaltungsbezirken Personalstatistiken und Angaben 
über etwa bendtigtes neues Personal nur unter Mi 
zeichnung von AUg E IIIS anfordern. 
In Vertretung 
Plath. 
An die Herren Begirksbürgermeister und die Dienststeller 
der Hauptverwaltung. 
9 
— 
A Zentralheizungen — D.5. 
T sind aumeldepflichtige 
Bauvorhaben. 
— Gesche3. Tief K. Fernruf: Stadtverw. 2646 — 
Uber die Behandlung von Zentralheizungen als an— 
meldepflichtige Bauvorhaben hat der Reichs⸗ und Preuß 
Wirtschaftsminister auf eine Eingabe des Reichshandwerks 
meisters unter dem 23. März 1938 folgendes mitgeteilt: 
„Durch die e der Bauanzeige ist abschließend 
klargestellt daß die Anlägen von Zentralheizungen als 
anmeldepflichtige Bauvorhaben anzusehen sind Die 
Sicherstellung des Eisenbedarfs für diese anmeldepflichtigen 
Zentralheizungen unterliegt den esungen der An 
ordnung 31 der 3 ür Eisen und Stahl 
Die Anmeldepflicht für Zentralheizungen möchte ich nun 
wie folgt abgrenzen: 
Anzeigepflichtig nach der Vierten Anordnung ist der 
Einbau von Zentralheizungen nur dann, wennes 
sich um Meüanlagen,vollständige Erneue— 
rungen oder Erweiterungen bestehendert 
Anlaägen handelt und der Eisenbedarf21 
übersteigt. Dies gilt ohne , darauf, ob eine 
baupolizeiliche Genehmigung für die Arbeiten nach dem 
örtlich geltenden Baurecht notwendig ist Reine In 
ree ree an vorhandenen Anlagen 
sehe ich ausnahmsweise auch dann ni qe als Bauvorhaben 
an, wenn mehr als 2t Eisen hierfür erforderlich sind 
Ich muß feststellen, daß die Bestimmungen zur 
Anmeldepflicht von Zentraͤlheizungsaniagen in weiten 
Kreisen nicht beachtet werden. Ich bitte Sie, alle 
in Frage kommenden Mitglieder Ihrer Organisation 
auf die Bestimmungen hinzuweisen und 
darauf aufmerksam zu machen, daß die Einhaltung dieser 
Bestimmungen mit den mir durch die Zweite Verordnuug 
Durchfuͤhrung des Vierjahresplanes und durch da⸗ 
————— gegebenen Maßnahmen durchgeseh 
wird 
Vorstehender Erlaß des Reichs⸗ — — Wirtschafts 
e wird zur Kenntnisnahme und Beachtung bekannt 
gegeben. 
Im Auftrage 
Emmrich. 
Druc BBA Berwaltungodrucerei der eihhaned veruin so ubesttabe 0
	        
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