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Volume 4. Mai 1938

Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1938 (Public Domain)

cEin verminderter Verbrauch ist nötig bei: 
Fetten aller Art, 
Schweinefleisch 
Weizenbrot, 
Eiern 
Im Auftrage 
Dr Grajetzky 
An die Hauptverwaltung, die Herren 
die stadtischen Eigenbetriebe, die 
wiegend staͤdtischen Gesellschaften 
— 
7 
22 von Beförderungsstellen 
Bessr. I bis ¶ 2d einschließlich. 
— Gesch⸗3 Allg III und VI. 
Fernruf: Stadtverw 2247 und 2327. — 
Ich muß die Möglichkeit haben, in Aus nahmefällen 
esonders befähigte Beamte zwecks schnellerer Förderung 
v 
der Bezirksbürgermeister 
ijw 
oder zweckmäßigerer Verwendung in einen anderen Dienst⸗ 
vereich zu versetzen; außerdem müssen gelegentlich auch 
überzaͤhlig gewordene Beamte untergebracht werden 
Künftig sind mir daher alle freiwerdenden und wieder⸗ 
zubeseßenden Beförderungsarbeitsgebiete nach unten⸗ 
slehendem Muster zum Geschäftszeichen AUe IVI zu 
melden; die Besetzung dieser Stellen ist erst zulässig, wenn 
ich sie zur eigenen Besetzung freigegeben habe Als Beför⸗ 
derungsstellen im Sinne dieser Verfügung sind auch solche 
Eingangsstellen zu behandeln, die im Wege der Beförderung 
mit vorhandenen Beamten besetzt werden sollen; die übrigen 
Eingangsstellen sind mir nicht zu melden. 
Eine besondere Nachfrage für die Gesamtkartei der 
alten Kämpfer entsprechend Abschnitt IV der Umdruck⸗ 
berfügung vom 25 Mai 1936 — 418 HVI3Sda s — ist 
künftig nicht mehr erforderlich, da die Prüfung, ob ein 
geeigneter alter Kämpfer namhaft gemacht werden kann, 
gleichzeitig vorgenommen werden wird 
2r. 
Berlin, den 
Betriffi: Meldung gemäß Obl.Vfg. 1938 Nr. ....... 
In meiner Verwaltung A, nachstehende Beförderungsstellen frei: 
Lfd. Nr 
Amts bezeichnung 
Anzahl 
Gerigneter alter Kämpfer 
Beamter) vgl. Umdruckvfg 
dom 25 5.86 (Allg. H VI3) 
vorhanden? (Ja ⸗nein) 
— — 
Bemerkungen 
8* 
An den Herrn Oberbürgermeiste — AUg IVI— 
Dr Sippert 
An die Herren Bezirksbürgermeister. 
Familienunter stützung —— — 
für Angehörige von — 
Teilnehmern an anerkannten Lehrgängen 
für Leibeserziehung 
— Gesch⸗3 LDawohlo F. U. 
Fernruf Stadtverw 621 App 350 — 
Auf Grund der nachstehend abgedruckten Bestimmungen: 
der Verordnung zur Durchführung und — 3 
des Familienunterstützungsgesetzes und des Gesetzes 
über die Beurlaubung von Angestellten und 
Arbeitern für er der Leibeserziehung vom 
18 111037 6368Teil 11037 r 126 S1259) 
des Rumderlasses des Reichs⸗ und Preußischen 
Ministers des Junern vom 61110373 — V 
3900/21 9 3766 eny Familienunter⸗ 
tützung für Angehörige von Teilnehmern an an⸗ 
rkannten Lehrgangen für Leibeserziehung Eehr⸗ 
—W“8 der —— der —— — des 
RSKRMBliv 1037 Ar 8S626 
erhalten die Angehörigen der Teilnehmer an einem an⸗ 
2 
erkannten Lehrgang für Leibeserziehung 62 des 
Gesetzes über die Beurlaubung von Angestellten und 
Arbeitern für — der Leibeserziehung vom 152 
V3 zur Sicherung des notwendigen 
Lebensbebare Unlerstüßung nach Maßgabe des Fu⸗ 
Selebes und der FuVorschriften vom 30 31936 
RGé6BiTeil 1S327329) As Lehrgänge für Leibes⸗ 
a Sine⸗ des de Gesetzes vom 15.2.1935 
sind die Lehrgänge der Inspektion der erreee 
des RSac mneraumn Juͤr die Unterstützung der Ap⸗ 
zehörigen der Teilnehmer an Lehrgängen des NERK 
gelten die Vorschriften 21I und V, BIund IUIdes 
Runderlasses Durchführung der Familienunterstützung! 
o676Bli S800) entsprechend 
Für Berlin treten dazu sinngemäß die Bestim⸗ 
mungen über die FU im Dienstblatt Teil VII 1936 
Re 2 und ¶ und in den dazu ergangenen Rund⸗ 
verfügungen 
Fur das Gebiet der Reichs hauptstadt Berlin erfolgt die 
oee der Besu mnungen durch das Landes⸗ 
VWBohlahris⸗ und Jugendamt als Haupifachverwaltung 
d bie Be zirksbuͤrgermeister ohlfahrts⸗ und 
IAgendamter) als Fachberwaltung
	        
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