cEin verminderter Verbrauch ist nötig bei:
Fetten aller Art,
Schweinefleisch
Weizenbrot,
Eiern
Im Auftrage
Dr Grajetzky
An die Hauptverwaltung, die Herren
die stadtischen Eigenbetriebe, die
wiegend staͤdtischen Gesellschaften
—
7
22 von Beförderungsstellen
Bessr. I bis ¶ 2d einschließlich.
— Gesch⸗3 Allg III und VI.
Fernruf: Stadtverw 2247 und 2327. —
Ich muß die Möglichkeit haben, in Aus nahmefällen
esonders befähigte Beamte zwecks schnellerer Förderung
v
der Bezirksbürgermeister
ijw
oder zweckmäßigerer Verwendung in einen anderen Dienst⸗
vereich zu versetzen; außerdem müssen gelegentlich auch
überzaͤhlig gewordene Beamte untergebracht werden
Künftig sind mir daher alle freiwerdenden und wieder⸗
zubeseßenden Beförderungsarbeitsgebiete nach unten⸗
slehendem Muster zum Geschäftszeichen AUe IVI zu
melden; die Besetzung dieser Stellen ist erst zulässig, wenn
ich sie zur eigenen Besetzung freigegeben habe Als Beför⸗
derungsstellen im Sinne dieser Verfügung sind auch solche
Eingangsstellen zu behandeln, die im Wege der Beförderung
mit vorhandenen Beamten besetzt werden sollen; die übrigen
Eingangsstellen sind mir nicht zu melden.
Eine besondere Nachfrage für die Gesamtkartei der
alten Kämpfer entsprechend Abschnitt IV der Umdruck⸗
berfügung vom 25 Mai 1936 — 418 HVI3Sda s — ist
künftig nicht mehr erforderlich, da die Prüfung, ob ein
geeigneter alter Kämpfer namhaft gemacht werden kann,
gleichzeitig vorgenommen werden wird
2r.
Berlin, den
Betriffi: Meldung gemäß Obl.Vfg. 1938 Nr. .......
In meiner Verwaltung A, nachstehende Beförderungsstellen frei:
Lfd. Nr
Amts bezeichnung
Anzahl
Gerigneter alter Kämpfer
Beamter) vgl. Umdruckvfg
dom 25 5.86 (Allg. H VI3)
vorhanden? (Ja ⸗nein)
— —
Bemerkungen
8*
An den Herrn Oberbürgermeiste — AUg IVI—
Dr Sippert
An die Herren Bezirksbürgermeister.
Familienunter stützung —— —
für Angehörige von —
Teilnehmern an anerkannten Lehrgängen
für Leibeserziehung
— Gesch⸗3 LDawohlo F. U.
Fernruf Stadtverw 621 App 350 —
Auf Grund der nachstehend abgedruckten Bestimmungen:
der Verordnung zur Durchführung und — 3
des Familienunterstützungsgesetzes und des Gesetzes
über die Beurlaubung von Angestellten und
Arbeitern für er der Leibeserziehung vom
18 111037 6368Teil 11037 r 126 S1259)
des Rumderlasses des Reichs⸗ und Preußischen
Ministers des Junern vom 61110373 — V
3900/21 9 3766 eny Familienunter⸗
tützung für Angehörige von Teilnehmern an an⸗
rkannten Lehrgangen für Leibeserziehung Eehr⸗
—W“8 der —— der —— — des
RSKRMBliv 1037 Ar 8S626
erhalten die Angehörigen der Teilnehmer an einem an⸗
2
erkannten Lehrgang für Leibeserziehung 62 des
Gesetzes über die Beurlaubung von Angestellten und
Arbeitern für — der Leibeserziehung vom 152
V3 zur Sicherung des notwendigen
Lebensbebare Unlerstüßung nach Maßgabe des Fu⸗
Selebes und der FuVorschriften vom 30 31936
RGé6BiTeil 1S327329) As Lehrgänge für Leibes⸗
a Sine⸗ des de Gesetzes vom 15.2.1935
sind die Lehrgänge der Inspektion der erreee
des RSac mneraumn Juͤr die Unterstützung der Ap⸗
zehörigen der Teilnehmer an Lehrgängen des NERK
gelten die Vorschriften 21I und V, BIund IUIdes
Runderlasses Durchführung der Familienunterstützung!
o676Bli S800) entsprechend
Für Berlin treten dazu sinngemäß die Bestim⸗
mungen über die FU im Dienstblatt Teil VII 1936
Re 2 und ¶ und in den dazu ergangenen Rund⸗
verfügungen
Fur das Gebiet der Reichs hauptstadt Berlin erfolgt die
oee der Besu mnungen durch das Landes⸗
VWBohlahris⸗ und Jugendamt als Haupifachverwaltung
d bie Be zirksbuͤrgermeister ohlfahrts⸗ und
IAgendamter) als Fachberwaltung