Hinter „Ehegatten auf“ ist an Stelle von Gie eee Wöchnerinnen erhalten einen von
Halfte)“ zu sehen: Gwei Drittel 10 Mauf 8M ecrhohten Entbindungskostenbeitrag
g 22 Abschn II Ziff 1e erhält folgenden Zusatz Beim Vorhandensein von mehr als 2 Kindern wird das
Die Zeuräume von 2 Jahren und 1 Jahr verlängern Bochengeld für die Zeit nach der Niederkunft auf & des
ß8 in die Zal wahrend der die Versiherlen von der Brundlohnes (iisher ) erhöht und für 9 Wochen (bisher 6)
offentlichen Fürsorge unterstützt worden sind gewährt
3 Die Bezugsdauer des Stillgeldes ist von 12 auf
22 —— —7 — folgende Fnn 26 Wochen verlängert worden
ochenhi se erden gemahrt: In der Familienwochenhilfe wird beim Vorhandensein
bei der Entbindung oder bei Schwangerschafts⸗ don mehr als 2 unterhaltsberechtigten Kindern das Bochen
beschwerden Hebammenhilfe, Arznei und kleinere geld die gesamue Ünlerstüßungsdauer von 080 RMiguf
Heilmittel sowie, falls es erforderlich wird, ärztliche — RMuglich erhöht und die von 6
Behandlung, auf d zusammenhaͤngende Wochen nach der Entbindung
ein einmaliger Beitrag zu den sonstigen Kosten der heraufgesetzt. Das 7 wird jetzt uüͤber die 12. Woch⸗
a Wind ag und bet Schwangerschastsbeschwerden in KUnaus bis zum Ablauf der 26 Boche gezahlt. Beim Vor⸗
Höhe on . Findet eine Entbindung nich handensein von mehr als 2 Kindern beträgt es außerdem
—— so sind Bettag zu den Koften bei Shwanger für die gesamte Unterstützungsdauer 0550 Rm bisher
cha ftsbeschwerden 6— RMzu zahlen, N25 RM
ein Wochengeld in Höhe von 050 RMiutgl. für Der bisherige Zuschuß zu den Krankenhaustosten für
Wohen bo und 6 zusammenhängende Wochen nach Familienangehörige von 3 RMbzw 2 —XMist nach
deeene Sin ehr emnebeausberech? der Kinderzahl gestaffelt worden und erreicht beim 4 Kinde
Gie Kinder vorhanden so Ehoͤht sich das Wochengeld die Höchstgreuige von 7.55 Run bzw520 Ra.
fur die gesamte Unterstüßungsdauer auf 1. RMatgl Das Sterbegeld für Mitglieder beträgt mindestens
Es darf aber nicht mehr als die Hälfte des dem Mit· 50 RMuund in der Fammenhilfe für den Ehegätten
ede zustehenden Krankengeldes ausmachen, Die von Kauf * des Mitgliedersterbegeldes erhöht worden.
Ünterstüßungsdauer für das Wochengeld beträgt in
diesenn Falle nach der Entbindung 9 zusammen⸗ Wolfermann
hängende Wochen. Das Wochengeld für die Zeit vor
der Entbindung wird jeweils sofort, nicht erst mit dem
Tage der Entbindung fällig,
ein Stillgeld, solange die Wöchnerinnen ihre Neu—
geborenen stillen, längstens jedoch bis zum Ablauf der
26 Woche nach der Niederkunft. Das Stillgeld beträgt
25 RMutgl Sind mehr als 2 unterhaltsberechtigte
Kinder vorhanden, so erhöht es sich fuür die gesamte
Unterstützungsdauer auf 050 RMiigl. Es darf aber
nicht mehr als die Hälfte des dem Mitgliede zu—
stehenden Krankengeldes ausmachen.
Die Mütterberatungsstellen, Säuglingsfürsorge⸗
—7 und gleichartige Einrichtungen sollen nach
vöglichkeit in Anspruch genommen werden
584.
z 304 erhält folgende Fassung:
Die Kasse ist verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit und
die Verordnungen des behandelnden Arztes in den
erforderlichen Fällen vertrauensärztlich nachprüfen zu
lassen
868
z 68 erhält folgende Fassung:
Alle Bekanntmachungen, welche die Kasse betreffen,
nsbesondere die Bekanntmachungen übher Satzungs⸗
inderungen und Anderung der Krankenordnung werden
m Amtsblatt der Reichshauptstadt Berlin oder in dem
Awa an seine Stelle tretenden Blatte, im Falle des
Richterscheinens eines derartigen Blattes durch Aushang
n den Dienststellen und Betrieben veröffentlicht
Vorstehender Satzungsnachtrag tritt für die Leistungs⸗
oerbesserungen gem 822 iff 8 (Krankenhauspflege für
Familienangehörige) rücwirkend vom 1101937 ab im
Wrigen am 13.1038 in Kraft
Berlin, den 2 März 1938
Betriebskrankenkasse der Reichshauptstadt Berlin
Wolfermann
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D— Vierjahresplan; ————
Verbrauchslenkung
auf dem Gebiete der Vollksernährung
Gesch⸗Z. Sta Wi IV I. Fernruf: Stadtverw 2207
Mit Bezug auf die Verfügung vom 7. 8 1937 —
Dienstbl 200 wird nachstehend die von dem 77*
Reichs⸗ und Preußischen Minister für Ernährung und Land⸗
wirtschaft herausgegebene Ernährungsrichtlinie für den
Monal Mai 1938 bekanntgegeben (Kdörl d RuPrWMfEub
bom 14 4 1938 0434 LwRMBl S 449)
Ernuhrungsrichtlinie für die Verbrauchslenkung
im Mai 1938
da) Ein verstärkter Verbrauch ist allgemein er
wünscht bei:
Kartoffeln
Fischen
Marmelade (insbesondere verbilligter Marmelade) und
Kunsthonig
n er nun auch in Form von Trockenmilch
pulver
Buttermilch
Kase insbesondere Harzer Mainzer, Schimmelkäse u ä
und Limburger)
Quarg
Darüber hinaus sind im Mai 1038 besonders fol
gende Nahrungsmittel zu bevorzugen;
Rindfleisch
Salzheringe, Kabeljau Rotbarsch, Seelachs
— Sago Graupen,
Karto e Deutsches Puddingmehl (Kartoffel
stärkespeisemehl)
Rhabarber, Kohlrabi, Spinat, Salat und Gurken
Zuͤcker
Ein gleichbleibender Verbrauch ist mög
lich bei:
Roggenbrot, Backwaren Mehl,
Teigwaren
eee Kalbfleisch
eflügel
Erbsen Bohnen Linsen
vol mich
—
akado
Im vorstehenden Satzungsnachtrag XVI handelt es sich
wesentlichen um folgende Anderungen:
Die Kasse führt jezt den Namen Betriebskrankenkasse
Reichshaͤuptstadt Berlin
Das Krankengeld für die unter z1890 Abs 1RVO
allenden Mitglieder (Angestellte) wird nach Wegfall des
Arbeiltsentgelts und weiterem Bestehen der Arbeitsunfähig
keit von 560 auf 60 v. H. des Grundlohnes erhöht