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Volume 4. Mai 1938

Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1938 (Public Domain)

Hinter „Ehegatten auf“ ist an Stelle von Gie eee Wöchnerinnen erhalten einen von 
Halfte)“ zu sehen: Gwei Drittel 10 Mauf 8M ecrhohten Entbindungskostenbeitrag 
g 22 Abschn II Ziff 1e erhält folgenden Zusatz Beim Vorhandensein von mehr als 2 Kindern wird das 
Die Zeuräume von 2 Jahren und 1 Jahr verlängern Bochengeld für die Zeit nach der Niederkunft auf & des 
ß8 in die Zal wahrend der die Versiherlen von der Brundlohnes (iisher ) erhöht und für 9 Wochen (bisher 6) 
offentlichen Fürsorge unterstützt worden sind gewährt 
3 Die Bezugsdauer des Stillgeldes ist von 12 auf 
22 —— —7 — folgende Fnn 26 Wochen verlängert worden 
ochenhi se erden gemahrt: In der Familienwochenhilfe wird beim Vorhandensein 
bei der Entbindung oder bei Schwangerschafts⸗ don mehr als 2 unterhaltsberechtigten Kindern das Bochen 
beschwerden Hebammenhilfe, Arznei und kleinere geld die gesamue Ünlerstüßungsdauer von 080 RMiguf 
Heilmittel sowie, falls es erforderlich wird, ärztliche — RMuglich erhöht und die von 6 
Behandlung, auf d zusammenhaͤngende Wochen nach der Entbindung 
ein einmaliger Beitrag zu den sonstigen Kosten der heraufgesetzt. Das 7 wird jetzt uüͤber die 12. Woch⸗ 
a Wind ag und bet Schwangerschastsbeschwerden in KUnaus bis zum Ablauf der 26 Boche gezahlt. Beim Vor⸗ 
Höhe on . Findet eine Entbindung nich handensein von mehr als 2 Kindern beträgt es außerdem 
—— so sind Bettag zu den Koften bei Shwanger für die gesamte Unterstützungsdauer 0550 Rm bisher 
cha ftsbeschwerden 6— RMzu zahlen, N25 RM 
ein Wochengeld in Höhe von 050 RMiutgl. für Der bisherige Zuschuß zu den Krankenhaustosten für 
Wohen bo und 6 zusammenhängende Wochen nach Familienangehörige von 3 RMbzw 2 —XMist nach 
deeene Sin ehr emnebeausberech? der Kinderzahl gestaffelt worden und erreicht beim 4 Kinde 
Gie Kinder vorhanden so Ehoͤht sich das Wochengeld die Höchstgreuige von 7.55 Run bzw520 Ra. 
fur die gesamte Unterstüßungsdauer auf 1. RMatgl Das Sterbegeld für Mitglieder beträgt mindestens 
Es darf aber nicht mehr als die Hälfte des dem Mit· 50 RMuund in der Fammenhilfe für den Ehegätten 
ede zustehenden Krankengeldes ausmachen, Die von Kauf * des Mitgliedersterbegeldes erhöht worden. 
Ünterstüßungsdauer für das Wochengeld beträgt in 
diesenn Falle nach der Entbindung 9 zusammen⸗ Wolfermann 
hängende Wochen. Das Wochengeld für die Zeit vor 
der Entbindung wird jeweils sofort, nicht erst mit dem 
Tage der Entbindung fällig, 
ein Stillgeld, solange die Wöchnerinnen ihre Neu— 
geborenen stillen, längstens jedoch bis zum Ablauf der 
26 Woche nach der Niederkunft. Das Stillgeld beträgt 
25 RMutgl Sind mehr als 2 unterhaltsberechtigte 
Kinder vorhanden, so erhöht es sich fuür die gesamte 
Unterstützungsdauer auf 050 RMiigl. Es darf aber 
nicht mehr als die Hälfte des dem Mitgliede zu— 
stehenden Krankengeldes ausmachen. 
Die Mütterberatungsstellen, Säuglingsfürsorge⸗ 
—7 und gleichartige Einrichtungen sollen nach 
vöglichkeit in Anspruch genommen werden 
584. 
z 304 erhält folgende Fassung: 
Die Kasse ist verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit und 
die Verordnungen des behandelnden Arztes in den 
erforderlichen Fällen vertrauensärztlich nachprüfen zu 
lassen 
868 
z 68 erhält folgende Fassung: 
Alle Bekanntmachungen, welche die Kasse betreffen, 
nsbesondere die Bekanntmachungen übher Satzungs⸗ 
inderungen und Anderung der Krankenordnung werden 
m Amtsblatt der Reichshauptstadt Berlin oder in dem 
Awa an seine Stelle tretenden Blatte, im Falle des 
Richterscheinens eines derartigen Blattes durch Aushang 
n den Dienststellen und Betrieben veröffentlicht 
Vorstehender Satzungsnachtrag tritt für die Leistungs⸗ 
oerbesserungen gem 822 iff 8 (Krankenhauspflege für 
Familienangehörige) rücwirkend vom 1101937 ab im 
Wrigen am 13.1038 in Kraft 
Berlin, den 2 März 1938 
Betriebskrankenkasse der Reichshauptstadt Berlin 
Wolfermann 
————— 
D— Vierjahresplan; ———— 
Verbrauchslenkung 
auf dem Gebiete der Vollksernährung 
Gesch⸗Z. Sta Wi IV I. Fernruf: Stadtverw 2207 
Mit Bezug auf die Verfügung vom 7. 8 1937 — 
Dienstbl 200 wird nachstehend die von dem 77* 
Reichs⸗ und Preußischen Minister für Ernährung und Land⸗ 
wirtschaft herausgegebene Ernährungsrichtlinie für den 
Monal Mai 1938 bekanntgegeben (Kdörl d RuPrWMfEub 
bom 14 4 1938 0434 LwRMBl S 449) 
Ernuhrungsrichtlinie für die Verbrauchslenkung 
im Mai 1938 
da) Ein verstärkter Verbrauch ist allgemein er 
wünscht bei: 
Kartoffeln 
Fischen 
Marmelade (insbesondere verbilligter Marmelade) und 
Kunsthonig 
n er nun auch in Form von Trockenmilch 
pulver 
Buttermilch 
Kase insbesondere Harzer Mainzer, Schimmelkäse u ä 
und Limburger) 
Quarg 
Darüber hinaus sind im Mai 1038 besonders fol 
gende Nahrungsmittel zu bevorzugen; 
Rindfleisch 
Salzheringe, Kabeljau Rotbarsch, Seelachs 
— Sago Graupen, 
Karto e Deutsches Puddingmehl (Kartoffel 
stärkespeisemehl) 
Rhabarber, Kohlrabi, Spinat, Salat und Gurken 
Zuͤcker 
Ein gleichbleibender Verbrauch ist mög 
lich bei: 
Roggenbrot, Backwaren Mehl, 
Teigwaren 
eee Kalbfleisch 
eflügel 
Erbsen Bohnen Linsen 
vol mich 
— 
akado 
Im vorstehenden Satzungsnachtrag XVI handelt es sich 
wesentlichen um folgende Anderungen: 
Die Kasse führt jezt den Namen Betriebskrankenkasse 
Reichshaͤuptstadt Berlin 
Das Krankengeld für die unter z1890 Abs 1RVO 
allenden Mitglieder (Angestellte) wird nach Wegfall des 
Arbeiltsentgelts und weiterem Bestehen der Arbeitsunfähig 
keit von 560 auf 60 v. H. des Grundlohnes erhöht
	        
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