A Zusammenarbeit mit dem 0
A Generalbauinspeltor — — —*
für die Reichshauptstadt
—Gesch⸗8. Sta Pla VII. Fernruf Stadtverw 4534 —
J
Für die Unterstützung des Generalbauinspektors für die
Keichshauptstadt in seinen städtebaulichen Maßnahmen
stehen z u a folgende Meldeverfahren
a) Auf Grund der ege vom 141210837
o SDieenstblati Teil Nr 446) haben die
Hauptfachverwaltungen, die Bezirksbürgermeister, die
ladt Eigenbetriebe, die städt und überwiegend städt.
defellschaften alle geplanten Bauvorhaben mit einem
geschäzten Gesamtköstenaufwand von mehr als
odoο ο sowie alle beabsichtigten Veränderungen im
Frundbesiz n Werte von mehr als 20000 RM6 B.
—“ Verkauf Einraͤumung von Nutzungsrechten
imnd Anderungen in der dem Stadt⸗
papgu Lbt. VI nach vorgeschriebenem Muster
u melden. Die gemeldeten Bauvorhaben und Ande⸗
rungen im Grundbesitz werden vom Stadtplanungsamt
Abt. VI) im Hinblick auf den Gesamtbauplan des
Feneralbauinspektors überprüft. Zweck dieser Anord⸗
ung ist einen Leerlauf in der Entwurfsbearbeitung zu
erhindern und zu erreichen, daß nur diejenigen Vor—
haben weiterverfolgt werden, die der
planung entsprechen
Auf Grund der Verfügung vom 5.8 1937 6m Dienst⸗
blait nicht veröffentlicht) haben die Haupthochbau⸗
verwaltung, die — die städt und
berwiegend stadt Gesellschaften sowie die städt. Eigen⸗
hetriebe die Ene irfe an licher von der Stadt oder auf
Kosten der Stadt und ihrer Gesellschaften errichteten
Baulichkeiten, bevor sie Gegenstand einer Entschließung
des Sberbürgermeisters oder einer Vorlage bei der
Vaupogei ud, dem Stadtplanungsamt (Abt. VI)
einzureichen Den übrigen und
den Beztrksbürgermeistern ist diese Verfügung nicht zu⸗
gegangen, da der Haupthochbauverwaltung sämtliche
vrojette zur Prüfung zugehen Die Vorlage der Pro⸗
sette für die gesamten Bauvorhaben dieser Stellen hat
die Haupthochb auverwaltung übernommen, die die Ent⸗
würfe sofort vorlegt, sobald die Unterlagen nach 829
dem FinGes ihr vorliegen Die Vorlage des endgültigen
Entwurfs durch die 3 ist regel⸗
mãßig nicht mehr erforderlich da durch Anordnungen
an die Baupolizei sichergestellt FJ daß die Bauvorhaben
Slad plan ungsamt (Abt VI nochmals zugeleite⸗
werden
Die Prüfung der Entwürfe durch das Stadt—
planungsamt erstreckt sich auf die Gestaltung des Bau⸗
borhabens und seine Einfügung in das Straßen-⸗ und
Landschaftsbild Das e eeee übermittelt der
anzeigenden Verwaltung zu jedem Entwurf eine
Slellungnahme, die von ihr uneingeschränkt beachtet
werden muß.
Auf Grund der Verfügun vom n 1938
StaPla VI ⸗- betreffend e mit dem
Generalbaunspettor im Dienstblatt n ich t veröffent⸗
uchh) haben die Haupthochbauperwaltung, die Haupt—
esbauverwaltung die städt Eigenbetriebe, die städt
und überwiegend städt Gesellschaften orR Neu⸗
und Erweiterungsanlagen oder bauten sowie sämtliche
mbauen, die das Außere der Anlage oder des Bau—
vBerte berandern unabhängig von der Höhe der Kosten
rllaufend bei dem Stadtplanungsamt (Abt VM an⸗
Amelden Die Vorhaben der übrigen Hauptfachverwal⸗
ungen und der Bezirksbürgermeister werden von der
Haupthochbauverwaltung und der Haupttiefbauverwal⸗
ung aͤngemeldet, da alle Vorhaben durch ihre Hand
gehen und keine Gefahr besteht, daß etwa ein Bau⸗
dochaben durch ihre Meldung nicht erfaßt wird. Die
Meid uugen werden von dem Stadtplanungsamt
Abl I) dem Generalbauinspeltor vorgelegt, der die⸗
enigen Vorhaben kennzeichnet, bei deren weiteren
Bearbeitung er wünscht beteiligt zu werden.
Das Stadtplanungsamt teilt der anzeigenden Ver⸗
waltung mit, wie das Vorhaben weiter zu behandeln
ist bzw macht für die weitere Bearbeitung Auflagen
V
Zur Vereinfachung der vorerwähnten Verfahren ordne
ich folgendes an:
Die Meldungen zu a) und c) werden künftig mit⸗
einander vereinigt.
Abschnitt 2 der Verfügung vom 142. 1937
betreffend Zusammenarbeit mit dem General⸗
baumnspeklor fuͤr die Reichshauptstadt (Dienstblatt Tell J
r 3 bvird dahin geändert, daß künftig alle geplanten
Bauvorhaben (Neu⸗ und —— oder bauten
sowie samtliche Umbauten, die das Außere der Anlage oder
de Baubere berandern) mit einem geschätzten Gesamt⸗
koste naufwand von mehr als 20 000 RM uͤnd alle beabsich⸗
tigten Anderungen im Grundbesitz (Ankauf, Verkauf, Ein⸗
rãumung von und Anderungen in der
Figenn zung) im Werte von mehr als 20600 RMdem
Sladiplanungsamt (Abt. VID von den Hauptfachverwal⸗
Angen, den Bezirksbürgermeistern, den städt Eigen⸗—
hei eben den sadt und überwiegend städt. Gesellschaften
nach folgendem Muster zu melden sind:
Vordruck 4
Anmeldung von Bauvorhaben
Dienststellte
—*
—
Gauptfachverwaltung, Verwaltungsbezirk, Eigenbetrieb oder Gesellschaft)
Genaue Lage
des Grundstücks
Bezirk, Straße Rr)
Grundstücksgröße
Genaue
Bezeichnung
des Bauvorhabens
Beschätzter oder
veranschlagter
umbauter
Raumbedarf
lin ebm
Geschätzte oder
veranschlagte
Baukosten ohne
Grunderwerb,
innere
Einrichtung usw
——
Ausführende
Dienststelle
So ch⸗
bearbeiter
Anrufs)
Bemerkungen
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