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Volume 4. Mai 1938

Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1938 (Public Domain)

A Zusammenarbeit mit dem 0 
A Generalbauinspeltor — — —* 
für die Reichshauptstadt 
—Gesch⸗8. Sta Pla VII. Fernruf Stadtverw 4534 — 
J 
Für die Unterstützung des Generalbauinspektors für die 
Keichshauptstadt in seinen städtebaulichen Maßnahmen 
stehen z u a folgende Meldeverfahren 
a) Auf Grund der ege vom 141210837 
o SDieenstblati Teil Nr 446) haben die 
Hauptfachverwaltungen, die Bezirksbürgermeister, die 
ladt Eigenbetriebe, die städt und überwiegend städt. 
defellschaften alle geplanten Bauvorhaben mit einem 
geschäzten Gesamtköstenaufwand von mehr als 
odoο ο sowie alle beabsichtigten Veränderungen im 
Frundbesiz n Werte von mehr als 20000 RM6 B. 
—“ Verkauf Einraͤumung von Nutzungsrechten 
imnd Anderungen in der dem Stadt⸗ 
papgu Lbt. VI nach vorgeschriebenem Muster 
u melden. Die gemeldeten Bauvorhaben und Ande⸗ 
rungen im Grundbesitz werden vom Stadtplanungsamt 
Abt. VI) im Hinblick auf den Gesamtbauplan des 
Feneralbauinspektors überprüft. Zweck dieser Anord⸗ 
ung ist einen Leerlauf in der Entwurfsbearbeitung zu 
erhindern und zu erreichen, daß nur diejenigen Vor— 
haben weiterverfolgt werden, die der 
planung entsprechen 
Auf Grund der Verfügung vom 5.8 1937 6m Dienst⸗ 
blait nicht veröffentlicht) haben die Haupthochbau⸗ 
verwaltung, die — die städt und 
berwiegend stadt Gesellschaften sowie die städt. Eigen⸗ 
hetriebe die Ene irfe an licher von der Stadt oder auf 
Kosten der Stadt und ihrer Gesellschaften errichteten 
Baulichkeiten, bevor sie Gegenstand einer Entschließung 
des Sberbürgermeisters oder einer Vorlage bei der 
Vaupogei ud, dem Stadtplanungsamt (Abt. VI) 
einzureichen Den übrigen und 
den Beztrksbürgermeistern ist diese Verfügung nicht zu⸗ 
gegangen, da der Haupthochbauverwaltung sämtliche 
vrojette zur Prüfung zugehen Die Vorlage der Pro⸗ 
sette für die gesamten Bauvorhaben dieser Stellen hat 
die Haupthochb auverwaltung übernommen, die die Ent⸗ 
würfe sofort vorlegt, sobald die Unterlagen nach 829 
dem FinGes ihr vorliegen Die Vorlage des endgültigen 
Entwurfs durch die 3 ist regel⸗ 
mãßig nicht mehr erforderlich da durch Anordnungen 
an die Baupolizei sichergestellt FJ daß die Bauvorhaben 
Slad plan ungsamt (Abt VI nochmals zugeleite⸗ 
werden 
Die Prüfung der Entwürfe durch das Stadt— 
planungsamt erstreckt sich auf die Gestaltung des Bau⸗ 
borhabens und seine Einfügung in das Straßen-⸗ und 
Landschaftsbild Das e eeee übermittelt der 
anzeigenden Verwaltung zu jedem Entwurf eine 
Slellungnahme, die von ihr uneingeschränkt beachtet 
werden muß. 
Auf Grund der Verfügun vom n 1938 
StaPla VI ⸗- betreffend e mit dem 
Generalbaunspettor im Dienstblatt n ich t veröffent⸗ 
uchh) haben die Haupthochbauperwaltung, die Haupt— 
esbauverwaltung die städt Eigenbetriebe, die städt 
und überwiegend städt Gesellschaften orR Neu⸗ 
und Erweiterungsanlagen oder bauten sowie sämtliche 
mbauen, die das Außere der Anlage oder des Bau— 
vBerte berandern unabhängig von der Höhe der Kosten 
rllaufend bei dem Stadtplanungsamt (Abt VM an⸗ 
Amelden Die Vorhaben der übrigen Hauptfachverwal⸗ 
ungen und der Bezirksbürgermeister werden von der 
Haupthochbauverwaltung und der Haupttiefbauverwal⸗ 
ung aͤngemeldet, da alle Vorhaben durch ihre Hand 
gehen und keine Gefahr besteht, daß etwa ein Bau⸗ 
dochaben durch ihre Meldung nicht erfaßt wird. Die 
Meid uugen werden von dem Stadtplanungsamt 
Abl I) dem Generalbauinspeltor vorgelegt, der die⸗ 
enigen Vorhaben kennzeichnet, bei deren weiteren 
Bearbeitung er wünscht beteiligt zu werden. 
Das Stadtplanungsamt teilt der anzeigenden Ver⸗ 
waltung mit, wie das Vorhaben weiter zu behandeln 
ist bzw macht für die weitere Bearbeitung Auflagen 
V 
Zur Vereinfachung der vorerwähnten Verfahren ordne 
ich folgendes an: 
Die Meldungen zu a) und c) werden künftig mit⸗ 
einander vereinigt. 
Abschnitt 2 der Verfügung vom 142. 1937 
betreffend Zusammenarbeit mit dem General⸗ 
baumnspeklor fuͤr die Reichshauptstadt (Dienstblatt Tell J 
r 3 bvird dahin geändert, daß künftig alle geplanten 
Bauvorhaben (Neu⸗ und —— oder bauten 
sowie samtliche Umbauten, die das Außere der Anlage oder 
de Baubere berandern) mit einem geschätzten Gesamt⸗ 
koste naufwand von mehr als 20 000 RM uͤnd alle beabsich⸗ 
tigten Anderungen im Grundbesitz (Ankauf, Verkauf, Ein⸗ 
rãumung von und Anderungen in der 
Figenn zung) im Werte von mehr als 20600 RMdem 
Sladiplanungsamt (Abt. VID von den Hauptfachverwal⸗ 
Angen, den Bezirksbürgermeistern, den städt Eigen⸗— 
hei eben den sadt und überwiegend städt. Gesellschaften 
nach folgendem Muster zu melden sind: 
Vordruck 4 
Anmeldung von Bauvorhaben 
Dienststellte 
—* 
— 
Gauptfachverwaltung, Verwaltungsbezirk, Eigenbetrieb oder Gesellschaft) 
Genaue Lage 
des Grundstücks 
Bezirk, Straße Rr) 
Grundstücksgröße 
Genaue 
Bezeichnung 
des Bauvorhabens 
Beschätzter oder 
veranschlagter 
umbauter 
Raumbedarf 
lin ebm 
Geschätzte oder 
veranschlagte 
Baukosten ohne 
Grunderwerb, 
innere 
Einrichtung usw 
—— 
Ausführende 
Dienststelle 
So ch⸗ 
bearbeiter 
Anrufs) 
Bemerkungen 
6
	        
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