Path:
Volume 26. März 1938

Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1938 (Public Domain)

I Ausführungsvorschriften 
zur Satzung über die Bezirktsgeschäfte 
AB. 3. B5). 
Auf Grund des 8 13 der Satzung über die Bezirks⸗ 
geschäfte erlasse ich folgende Ausführungsvorschriften: 
L. Bezirksgeschäfle. 
—— der Aufleilung. 
Die Satzung trägt dem im 8 6 RGBerl. ausgesprochenen 
Grundsaß Rechnung, daß alle Geschäfte der Reichshaupistadt, 
die nicht von der Hauptverwaltung geführt werden 
nüssen, dem Bezirksbürgermeister als Be zirksgeschäfte zu 
ibertragen sind. 81 der Satzung stellt eine allgemeine Zu⸗ 
andigkeitsvermutung für den Bezirksbürgermeister auf 
Alie Geschäfte, die nicht die Satzung oder die Ausführungs⸗ 
horschriften ais Geschäfte der Hauptverwaltung bezeichnen 
der kennen lassen find also grundsätzlich Begirksgeschäfte. 
Bei der UÜbertragung neuer —35 auf die Stadt gehört 
— — Oberbürgermeister nach 
12 etwas anderes bestimmt, zur Zuständigkeit der Bezirks⸗ 
erwaltung (C1Abs. I) die einheitliche Leitung dagegen zu 
der der Hauptverwaltung (85) 
B. Zu F 2: Sondervorschriften für einzelne Einrichtungen 
der Bezitksverwallung. 
(99 Auf Grund des 8 2 Absab wird für die nachstehend 
zenannten Anstalten und Einrichtungen: 
Mitte: 
Taubstummenanstalt, 
Tiergarten: 
Robert⸗ Koch⸗ Krankenhaus, 
Wedding: 
Rudolf⸗Virchow⸗Krankenhaus 
Kaiser⸗ und Kaiserin⸗Friedrich⸗Kinderkrankenhaus, 
— ——— Berg: 
bdach mit Hauptpflegeamt und Pflegeheim, 
Horst Wessel: 
Horst⸗Wessel⸗Krankenhaus im Friedrichshain, 
kreuzberg: 
Krankenhaus am Urban 
Blindenanstalt 
Waisenhaus Berlin, 
Charlottenburg: 
Krankenhaus Westend 
Frauenklinik Charlottenburg 
Waldhaus Chatlottenburg in Beetz⸗ Sommerfeld 
(außerhalb Berlins) 
Kinderkrankenhaus und Mütterheim Charlottenburg 
Bürgerhaus Charlottenburg 
Hyglenisch⸗bakteriologisches Unter suchungsamt 
Westend, 
Spandau: 
Krankenhaus Spandau 
Hospital Spandau, 
Zehlendorf: 
Erziehungsheim Haus Kinderschutz 
Landerziehungsheim Struveshof (außerhalb Berlins), 
Schöneberg: 
Auguste⸗Viktoria⸗ Krankenhaus 
Bakteriologisches Untersuchungsamt Schöneberg, 
Neukölln: 
Krankenhaus Neukölln 
Krankenhaus Britz 
Krankenhaus Hasenheide 
Kinderkrankenhaus, Säuglings⸗ und Mütterheim 
Reukölln 
Hospital Reutölln 
e 
ankenhaus Köpenick 
u— e 
ar⸗ Ziethen⸗Kranken haus 
Heil⸗ und Pflegeanstalt — 
Heil⸗ und Pflegeanstalt Wuhlgarten 
Arbeits · und Bewahrungshaus mit den Zweig⸗ 
anstalten Lindenhof und daußerhalb Berlins) 
Frauenheim Kleinbeeren 
Großes Friedrich⸗ WBasenhaus 
Weißensee: 
Krankenhaus Weißensee 
Paui Rehher⸗Sauglings⸗ und Kinderkrankenhaus, 
Pankow: 
Krankenhaus Pankow 
Ludwig⸗ Hoffmann⸗Hospital 
Hufeland⸗Hospital 
Dr.·Heim⸗ Ho spital 
Heil⸗ und Pflegeanstalt Buch 
Hospital Blankenburg, 
Reinickendorf: 
Erwin⸗Liek⸗Krankenhaus 
Frauenkrankenhaus Reinickendorf 
Wittenauer Heilstätten, 
olgendes bestimmt: 
a) Zum Dezernenten der Anstalt usw. ist in der Regel der 
Vezirksbeigeordnete zu bestellen, der das entsprechende 
Arbeitsgebiet verwaltet, also zum Dezernenten für die 
Wohlfahrtsanstalten usw. der Begirksstadtrat für das 
Wohlfahrtswesen, für die Anstalten usw. der Gesund⸗ 
heilseinrichtungen der zuständige Dezernent des Ge⸗ 
sundheitsamts. 
Die Anstalt usw. bildet innerhalb der Bezirksverwaltung 
eine seibftandige Dienststelle. Sie ist also nicht Teil des 
Wohlfahrts⸗ und Jugendamtes oder des Gesundheits⸗ 
ames. die Aufgaben des Dienststellenleiters übernimmt 
der leitende Verwaltungsbeamte der Anstalt usw. oder 
sein Vertreter. 
Der Geschäftsverkehr zwischen den Hauptfachverwal⸗ 
dungen und den Anstalten, usw. wird unter dem 
Behördennamen des Oberbürgermeisters und des 
vezirksbůrgermeisters unter Hinzufügung des Fach⸗ 
namens (Obl. 1/239 vom 5. 7. 1935, . 4 S. 267) 
geführt Die Hauptfachverwaltung richtet Schreiben an 
die Anstalten uͤsw. grundsätzlich an deren Für 
Schreiben an die Hauptfachverwaltung ist die Anstalt 
nw. federführende Dienststelle der Bezirksverwaltung. 
Dder Bezirksbürgermeister hat dafür Sorge zu tragen, 
daß die Unterstellung der Anstalt unter die Bezirks⸗ 
berwaltung den Geschäftsgang nicht erschwert oder 
verlangsamt. 
Die Anstalt ist federführende Dienststelle für die Aus— 
wahl und Bearbeitung der Personalien (von der Ein⸗ 
stellung bis zur se von Medizinalpraktikanten, 
Praktikanten, technischen Praktikanten, technischen und 
wirtschaftlichen Volontärinnen, Schwesterschülerinnen, 
Pflegepersonal im Angestelltenverhältnis sowie von 
Arbe lern Die Rachprusung der Vergütungs-, Krank⸗— 
heus und Urlaubsdienstalter bleibt in diesen Fällen 
der Allgemeinen Verwaltung des Bezirksbürgermeisters 
borbehalten Die Anstaltsleitung entscheidet Beschwerden 
ͤber hr mierstellte Bedienstete erstinstanzlich, soweit 
sich nicht in einzelnen Fällen der Bezirksbuͤrgermeister 
die Entischeidung vorbehalten hat. 
Zum Wirtschafter im Sinne der WRO. kann nur der 
eitende Berwaltungsbeamte der Anstalt bestellt werden, 
soweit in dem Haushaltsplan für eingelne Ausgabe⸗ 
hoften nicht eine andere Dienststelle als Wirtschaftsstelle 
bestimmt ist 
(D) Die nicht mit Namen aufgeführten Anstalten wie 
insbefondere die Kinderheime, bilden keine eigenen Dienst⸗ 
dellen jedoch ist auch in diesen Fällen nach den Bestim⸗ 
mungen unter AbseBuchst. a und c zu verfahren Der 
dberbürgermeister kann für einzelne der mit Namen auf⸗ 
gefu hr len Anslalten Ausnahmen von der im Abs.1Buchst. b 
Ind voergesehenen Regelung zulassen Bis zur Entscheidung 
des Atee verbleibt es bei der bisher für die Anstalt 
geltenden Regelung 
IL GSeschäfte der Hauptverwallung. 
zZu 55Abs.3 Planwirtschaflliche Tãtigkeit. 
Zur Planwirtschaft gehört auch die Feststellung des 
Pflanzenbedarfs der Garten- und Friedhofsverwaltungen 
Id de Eisscheidung üͤber Art und Umfang der Pflanzen⸗ 
—— die Beschaffung von Baustoffen und sonstigen 
aArf⸗sgutern, soweit dies wirtschaftlich ist 
—
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.