I Ausführungsvorschriften
zur Satzung über die Bezirktsgeschäfte
AB. 3. B5).
Auf Grund des 8 13 der Satzung über die Bezirks⸗
geschäfte erlasse ich folgende Ausführungsvorschriften:
L. Bezirksgeschäfle.
—— der Aufleilung.
Die Satzung trägt dem im 8 6 RGBerl. ausgesprochenen
Grundsaß Rechnung, daß alle Geschäfte der Reichshaupistadt,
die nicht von der Hauptverwaltung geführt werden
nüssen, dem Bezirksbürgermeister als Be zirksgeschäfte zu
ibertragen sind. 81 der Satzung stellt eine allgemeine Zu⸗
andigkeitsvermutung für den Bezirksbürgermeister auf
Alie Geschäfte, die nicht die Satzung oder die Ausführungs⸗
horschriften ais Geschäfte der Hauptverwaltung bezeichnen
der kennen lassen find also grundsätzlich Begirksgeschäfte.
Bei der UÜbertragung neuer —35 auf die Stadt gehört
— — Oberbürgermeister nach
12 etwas anderes bestimmt, zur Zuständigkeit der Bezirks⸗
erwaltung (C1Abs. I) die einheitliche Leitung dagegen zu
der der Hauptverwaltung (85)
B. Zu F 2: Sondervorschriften für einzelne Einrichtungen
der Bezitksverwallung.
(99 Auf Grund des 8 2 Absab wird für die nachstehend
zenannten Anstalten und Einrichtungen:
Mitte:
Taubstummenanstalt,
Tiergarten:
Robert⸗ Koch⸗ Krankenhaus,
Wedding:
Rudolf⸗Virchow⸗Krankenhaus
Kaiser⸗ und Kaiserin⸗Friedrich⸗Kinderkrankenhaus,
— ——— Berg:
bdach mit Hauptpflegeamt und Pflegeheim,
Horst Wessel:
Horst⸗Wessel⸗Krankenhaus im Friedrichshain,
kreuzberg:
Krankenhaus am Urban
Blindenanstalt
Waisenhaus Berlin,
Charlottenburg:
Krankenhaus Westend
Frauenklinik Charlottenburg
Waldhaus Chatlottenburg in Beetz⸗ Sommerfeld
(außerhalb Berlins)
Kinderkrankenhaus und Mütterheim Charlottenburg
Bürgerhaus Charlottenburg
Hyglenisch⸗bakteriologisches Unter suchungsamt
Westend,
Spandau:
Krankenhaus Spandau
Hospital Spandau,
Zehlendorf:
Erziehungsheim Haus Kinderschutz
Landerziehungsheim Struveshof (außerhalb Berlins),
Schöneberg:
Auguste⸗Viktoria⸗ Krankenhaus
Bakteriologisches Untersuchungsamt Schöneberg,
Neukölln:
Krankenhaus Neukölln
Krankenhaus Britz
Krankenhaus Hasenheide
Kinderkrankenhaus, Säuglings⸗ und Mütterheim
Reukölln
Hospital Reutölln
e
ankenhaus Köpenick
u— e
ar⸗ Ziethen⸗Kranken haus
Heil⸗ und Pflegeanstalt —
Heil⸗ und Pflegeanstalt Wuhlgarten
Arbeits · und Bewahrungshaus mit den Zweig⸗
anstalten Lindenhof und daußerhalb Berlins)
Frauenheim Kleinbeeren
Großes Friedrich⸗ WBasenhaus
Weißensee:
Krankenhaus Weißensee
Paui Rehher⸗Sauglings⸗ und Kinderkrankenhaus,
Pankow:
Krankenhaus Pankow
Ludwig⸗ Hoffmann⸗Hospital
Hufeland⸗Hospital
Dr.·Heim⸗ Ho spital
Heil⸗ und Pflegeanstalt Buch
Hospital Blankenburg,
Reinickendorf:
Erwin⸗Liek⸗Krankenhaus
Frauenkrankenhaus Reinickendorf
Wittenauer Heilstätten,
olgendes bestimmt:
a) Zum Dezernenten der Anstalt usw. ist in der Regel der
Vezirksbeigeordnete zu bestellen, der das entsprechende
Arbeitsgebiet verwaltet, also zum Dezernenten für die
Wohlfahrtsanstalten usw. der Begirksstadtrat für das
Wohlfahrtswesen, für die Anstalten usw. der Gesund⸗
heilseinrichtungen der zuständige Dezernent des Ge⸗
sundheitsamts.
Die Anstalt usw. bildet innerhalb der Bezirksverwaltung
eine seibftandige Dienststelle. Sie ist also nicht Teil des
Wohlfahrts⸗ und Jugendamtes oder des Gesundheits⸗
ames. die Aufgaben des Dienststellenleiters übernimmt
der leitende Verwaltungsbeamte der Anstalt usw. oder
sein Vertreter.
Der Geschäftsverkehr zwischen den Hauptfachverwal⸗
dungen und den Anstalten, usw. wird unter dem
Behördennamen des Oberbürgermeisters und des
vezirksbůrgermeisters unter Hinzufügung des Fach⸗
namens (Obl. 1/239 vom 5. 7. 1935, . 4 S. 267)
geführt Die Hauptfachverwaltung richtet Schreiben an
die Anstalten uͤsw. grundsätzlich an deren Für
Schreiben an die Hauptfachverwaltung ist die Anstalt
nw. federführende Dienststelle der Bezirksverwaltung.
Dder Bezirksbürgermeister hat dafür Sorge zu tragen,
daß die Unterstellung der Anstalt unter die Bezirks⸗
berwaltung den Geschäftsgang nicht erschwert oder
verlangsamt.
Die Anstalt ist federführende Dienststelle für die Aus—
wahl und Bearbeitung der Personalien (von der Ein⸗
stellung bis zur se von Medizinalpraktikanten,
Praktikanten, technischen Praktikanten, technischen und
wirtschaftlichen Volontärinnen, Schwesterschülerinnen,
Pflegepersonal im Angestelltenverhältnis sowie von
Arbe lern Die Rachprusung der Vergütungs-, Krank⸗—
heus und Urlaubsdienstalter bleibt in diesen Fällen
der Allgemeinen Verwaltung des Bezirksbürgermeisters
borbehalten Die Anstaltsleitung entscheidet Beschwerden
ͤber hr mierstellte Bedienstete erstinstanzlich, soweit
sich nicht in einzelnen Fällen der Bezirksbuͤrgermeister
die Entischeidung vorbehalten hat.
Zum Wirtschafter im Sinne der WRO. kann nur der
eitende Berwaltungsbeamte der Anstalt bestellt werden,
soweit in dem Haushaltsplan für eingelne Ausgabe⸗
hoften nicht eine andere Dienststelle als Wirtschaftsstelle
bestimmt ist
(D) Die nicht mit Namen aufgeführten Anstalten wie
insbefondere die Kinderheime, bilden keine eigenen Dienst⸗
dellen jedoch ist auch in diesen Fällen nach den Bestim⸗
mungen unter AbseBuchst. a und c zu verfahren Der
dberbürgermeister kann für einzelne der mit Namen auf⸗
gefu hr len Anslalten Ausnahmen von der im Abs.1Buchst. b
Ind voergesehenen Regelung zulassen Bis zur Entscheidung
des Atee verbleibt es bei der bisher für die Anstalt
geltenden Regelung
IL GSeschäfte der Hauptverwallung.
zZu 55Abs.3 Planwirtschaflliche Tãtigkeit.
Zur Planwirtschaft gehört auch die Feststellung des
Pflanzenbedarfs der Garten- und Friedhofsverwaltungen
Id de Eisscheidung üͤber Art und Umfang der Pflanzen⸗
—— die Beschaffung von Baustoffen und sonstigen
aArf⸗sgutern, soweit dies wirtschaftlich ist
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