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Volume 13. Februar 1937

Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1937 (Public Domain)

Auf die in den Betriebssatzungen nicht gesondert ge— 
regellen Angelegenheiten ist die für die jetzt umgewan⸗ 
dellen 3 Gesellschaften bisher geltende Gesellschaftsver— 
wallungsordnung (Obl. J 19386 Nr. 9 S. 8/ 14) auch künftig 
finngemäß anzuwenden. 
Die Geschäftsstelle des in 86 (und an anderen Stellen) 
der 3 Beirlebssatzungen genannten „Beigeordneten“ ist 
die bisherige „Geselischaftsfachverwaltung“ dieser drei 
bisherigen Gesfellschaften, die künftige „Betriebsfachver⸗ 
waltung? dieser drei Eigenbetriebe: I HIOc. 
In diesem Zusammenhang ist unter dem „Beigeord— 
neten“ der für den einzelnen Eigenbetrieb vom Ober— 
bürgermeister bestellte (besondere) Beigeordnete zu ver— 
stehen, nicht aber der (allgemeine) „Beigeordnete für 
Eigenbetriebe und Gesellschaften“, dessen Geschäftsstelle 
das Dezernat für Eigenbeétriebe und Gesellschaften“ — 
Aig g— (as bisherige „Gesellschaftsdezernat“) 
ist. In den letzten Jahren sind diese an sich verschiedenen 
Aufgaben in der Hand einer einzigen Persönlichkeit gleich⸗ 
zeitig vereinigt gewesen. 
Die Erweiterung der Zuständigkeit des „Dezernats 
für Eigenbetriebe und Gesellschaften“ auf bereits vor 
dem 1. Januar 1937 eingerichtete Eigenbetriebe und ge— 
gebenenfalls auf sonstige Verwaltungen bleibt von Fall 
zu Fall je nach Zweckmäßigkeit vorbehalten. 
Im Sinne des Abschnitts IV B der Gesellschaftsver— 
waltungsordnung (S. 14) sind die Eigenbetriebe von den 
für allgemeine Regelungen zuständigen städt. Stellen 
grundsählich auch in die allgemeinen städt. Regelungen 
Dienstblatt⸗ oder Umdruckrundverfügungen) einzubeziehen. 
dies ist in der jeder Dienstblatt- oder Umdruckrundver— 
fügung beizugebenden Sammelanschrift durch die Ein— 
fügung der Wörter „die städt. Eigenbetriebe“ vor der 
Nennung der Gesellschaften zu kennzeichnen. 
Die für allgemeine Regelungen zuständigen Stellen 
haben aber bei der Vorbereitung ihrer Rundverfügungen 
zu prüfen, ob ihre Entwürfe je nach der einzelnen Sach— 
lage auf die Eigenbetriebe anwendbar sind und den Be— 
triebssatzungen nicht widersprechen; nötigenfalls unter 
unmittelbarer Verständigung mit den Leitungen dieser 
Eigenbetriebe oder dem Dezernat für Eigenbetriebe und 
Gefellschaften (Anruf des Dezernenten: 2669; Anrufe 
der Sachbearbeiter: 2091, 2094 und 2159). 
Dr. Lippert. 
An die Dienststellen der Hauptverwaltung, die Herren 
eeepee die städt. Eigenbetriebe sowie die 
städt. und die überwiegend städt. Gesellschaften. 
II. 
Berbuchung von Beihilfen, ATT 5 
die von der Stadt im Einzel⸗ 
falle ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt werden. 
— Gesch.Z. Fin. III 1. Fernruf: Stadtverw. 2248. — 
Aus Anlaß eines Sonderfalles, bei dem an den Vater 
eines in einem Schulgebäude ohne Verschulden der Lehrer— 
schaft oder der Stabtgemeinde tödlich verunglückten Schülers 
ein Betrag aus Billigkeitsgründen als Beihilfe gezahlt 
werden sollte, war die & zu klären, wo die Verbüchung 
derartiger Beträge mit Rudsicht auf 834 GemFinG. zu er— 
folgen hat. 
Ich habe die Entscheidung dahin getroffen, daß Bei— 
hilfen, die von der Staͤdt im Einzelfalle ohne eigentliche 
rechtliche Verpflichtung an Personen gezahlt werden, die 
keinen Rechtsaͤnspruch gegen die Stadt haben, 
bei der Hauptverwaltung 
bei Kap. XI5 — Besondere persönliche und 
sächliche Aufwendungen — 
bei den Bezirken 
bei Kap 13 — 
Besondere persönliche und 
sächliche Aufwendungen — 
Post zu verausgaben sind 
außerplanmäßig bei besonderer 
Die erforderlichen Beträge sind aus Vorbehaltsmitteln 
zu entnehmen. 
Ich bitte, hiernach auch in allen ähnlichen 
Fällen zu verfahren. 
J. VB. 
Prof. Dr. Hettlage. 
An die Dienststellen der Hauptverwaltung und die Herren 
Bezirksbürgermeister der Verwaltungsbezirke. 
1,/49 Treuegelöbnis 11.2. D87 
der Gefolgschaftsmitglieder im 
im Arbeiterverhälinis. 
— Gesch.3. Allg. H. VI 2. Fernruf: Stadtverw. 4501 07, 
E 2 Kupfergraben 5161. — 
Die UÜberschrift der Vfg. vom 20. 1. 1937 — Dbl. 1/1937 
Nr. 37 S. AM — enthält einen Druckfehler. 
An Stelle von „Arbeitsverhältnis“ ist zu setzen: 
„Arbeiterverhältnis“. 
Im Auftrage 
Brodehl. 
An 
a) die Hauptverwaltung, 
b) die Herren Bezirksbürgermeister, 
e) die städtischen Eigenbetriebe und 
d) die städtischen und die überwiegend städtischen Gesell— 
schaften. 
AIs3 Vierjahresplan; 75 
—— Verbrauchslenkung —7 
auf dem Gebiet der Volksernährung. 
— Gesch.B. W. A. IV. Fernruf: Stadtverw. 2312. — 
Nachstehenden Erlaß des Herrn Reichs- und Preußischen 
Ministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 21. 12. 
1936 gebe ich hiermit zur Beachtung bekannt. 
Ich bitte, diesen Erlaß sämtlichen städtischen Bediensteten 
zur Kenntnis zu geben. 
J. A. 
Dr. Korge. 
An die Hauptverwaltung, die Herren Bezirksbürgermeister, 
die Eigenbetriebe und die städt. und überwiegend städt. 
Gesellschaften. 
Berbrauchslenkung. RdErl. d. RuPrMfEubL. v. 21. 12. 1936 
— 1107. 291 — 
Hiermit gebe ich Kenntnis von dem nachstehend abge— 
druckten Aufsatz aus dem Wochenbericht des Instituts für 
Konjunkturforschung vom 9. Dezember 1936 (RNr49) über 
„Volksernährung aus deutschem Boden“. Der Aufsaätz ent— 
hält die Richtlinien für die Verbrauchslenkung auf dem Ge— 
biet der Ernährung. Ich bitte, bei der Behandlung der 
Fragen der Verbrauchslenkung diese Richtlinien zu beachten 
und insbesondere darauf hinzuwirken, daß alle öffentlichen 
Anstalten, wie Provinzial-⸗Heilanstalten, Krankenhäufer und 
Gemeinschaftsküchen, diesen Grundsätzen entsprechend ver— 
fahren. 
An die Landesregierungen. — 
Für Preußen: 
An die OPräs. u. RegPräs. u. den Staatskommissar der 
Hauptstadt Berlin. 
— LwRWMBl. S. 701 
Anlage 
Volksernährung aus deulschem Boden. 
Richtlinien für die Verbrauchslenkung auf dem Gebiete 
der Ernährung. 
Die deutsche Landwirtschaft macht die groͤßten An⸗ 
strengungen, dem beschränkten deutschen Boden diejenigen
	        
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