. Rückstellungen
.Ruͤdstellungen, die durch Gesetz vorgeschrieben
sind
Sonstige Rückstellungen
a) Rückstellungen für Steuern und Abgaben
b) Rückstellungen für ungewisse Schulden und
Verluste
III. Weriberichtigungen auf Forderungen
IV. Verbindlichkeiten
Anleihen unter Angabe ihrer dinglichen Sicher⸗
heit; bdie gegenüber der Reichshauptstadt Berlin
bestehenden Anleihen (auch Darlehen mit einer
ursprunguchen Laufzeit von mindestens 1 Jahr)
sind gesondert aufzuführen
Auf Grundstücken, die sich im Besitz des Eigen—
betriebes befinden und unmittelbar dem Betrieb
dienen, lastende Hypotheken (mit Ausnahme
der Sicherungshypotheken), ferner Grundschulden
und Rentenschulden
Von Gefolgschaftsmitgliedern gegebene Pfand—
gelder (Kautionen)
Sonstige dem Eigenbetrieb gegebene Pfandgelder
Verbindlichkeiten aus Werksspareinlagen
Anzahlungen und Vorauszahlungen von Kunden
Verbindlichkeiten auf Grund von Warenliefe—
rungen und Leistungen
Verbindlichkeiten gegenüber abhängigen Unter—
nehmungen
Verbindlichkeiten gegenüber der Reichshaupt—
stadt Berlin einschließlich der Kassenkredite, so—
weit sie nicht unter Unterziffer 1 fallen
Verbindlichkeiten aus der Annahme von ge—
zogenen Wechseln und aus der Ausstellung
eigener Wechsel
Verbindlichkeiten gegenüber Banken und Spar—
kassen
Die gecher der Berliner Stadtbank und
der Berliner Sparkasse bestehenden Verbind—
lichkeiten sind gesondert aufzuführen
12. Sonstige Verbindlichkeiten
V. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen
VI. Zahresgewinn
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Aulage 4 der Belriebssatzung.
Zu 8 21 (63): Gliederung der Jahreserfolgsrechnung.
Unbeschadet einer weiteren Gliederung sind folgende
Posten gesondert aufzuführen.
A. Auf der Aufwendungenseite
Der Jahresbetrag der Gehälter, Vergütungen,
Löhne und Versorgungsbezüge (Geder Posten“ für
sich getrennt)
Der Jahresbetrag der Sozialabgaben und der sonsti—
en Abgaben für ee Geder Posten
sich getrennt)
Rückstellungen für diese Posten sind gesondert
aufzuführen
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf das
Anlagevermogen
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf das
Kapitalvermögen
Zinsen, soweit F die e übersteigen
desgleichen den Zinsen ähnliche Aufwendungen
a) Zins⸗ und Skontoaufwendungen an Geldanstal⸗
sen und sonstige Dritte
Vemenunhen an die Reichshauptstadi
erlin
VI. Steuern und sonstige öffentlich⸗rechtliche Abgaben
a) Besitzsteuern für Reich und Land, mit Ausnahme
der gemeindlichen Zuschläge zur Grundvermögen⸗
und Gewerbesteuer
Sonstige Steuern für Reich und Land
Steuern an die Reichshauptstadt Berlin, nach
Arten getrennt
VII. Außerordentliche Aufwendungen
VIII. Beträge der gesetzlichen Rücklage, die
a) zum Ausgleich für Wertminderungen,
b) zur Deckung von sonstigen Verlusten
verwendet worden ist.
IX. Sonstige Aufwendungen
a) Wegebenutzungsabgaben
b) Andere Aufwendungen, soweit sie den in BI
bezeichneten Teil des Jahresertrages übersteigen
X. Gewinne, unter Angabe der beabsichtigten Ver—
wendungszwecke
B. Auf der Erkrägeseite
Der Jahresertrag nach Abzug der Aufwendungen,
soweit sie nicht nach A J bis VIII auf der Auf—-—
wendungenseite gesondert aufzuführen sind, sowie
nach Abzug der ünter B II bis VI gesondert auf—
zuführenden Erträge
Hierunter fallen folgende Betriebserträge:
Umsätze an Gas und Nebenerzeugnissen mit
Betriebsfremden und Selbstverbrauch
b) Sonstige Umsätze mit Betriebsfremden
c) Sonstige Erträge
II. Erträge aus Beteiligungen
III. Zinsen, soweit sie die Aufwandszinsen übersteigen
Den Zinsen stehen zinsenähnliche Erträge gleich)
a) —e— von Geldanstalten und sonstigen
ritten sowie Wertpapiere
b) Zinserträge von der Reichshauptstadt Berlin
IV. Außerordentliche Erträge
V. Außerordentliche Zuwendungen
a) und Zuwendungen Dritter
(oweit nicht Überteuerungszuschüsse)
b) Zuschüsse der Reichshauptstadt Berlin
Die aus der gänzlichen oder teilweisen Auflösung
von gesetzlichen oder sonstigen Rücklagen, von
Eigenkapitalkonten und Wertberichtigungsposten ge—
wonnenen Beträge
VII. Jahresabschlußverlust unter Angabe der beabsich—
tigten Deckungsmaßnahme.
J. Die Betriebssatzung des Eigenbetriebes
Berliner Städlische Wasserwerke
stimmt im wesentlichen mit der in Abschnitt 4 vor—
stehenden Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Berliner
Städtische Gaswerke (Gasag)“ überein. Sie weicht nur
in folgenden Punkten von ihr ob
1. In 8313f. () und 8 12 3f. (5) wird die Firma
Berliner Städlische Gaswerke (Gasag)“ durch „Berliner
Städtische Wasserwerke“ ersetzt.
2. In 811 3f5. G), (7) und (8) wird die Firma Ber⸗
liner Städtische Gaswerke Akt-Ges.“ durch „Berliner
Städtische Wasserwerke Akt-Ges.“ ersetzt
3. An folgenden Stellen werden die Wörter „Gas
und Nebenerzeugnisse“ durch das Wort „Wasser“ ersetzt:
in 833. (6)
in 8223f. (9; hier wird auch Gastarife“ durch, Wasser⸗
tarife“ ersetzt
B.
II.