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Volume 13. Februar 1937

Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1937 (Public Domain)

. Rückstellungen 
.Ruͤdstellungen, die durch Gesetz vorgeschrieben 
sind 
Sonstige Rückstellungen 
a) Rückstellungen für Steuern und Abgaben 
b) Rückstellungen für ungewisse Schulden und 
Verluste 
III. Weriberichtigungen auf Forderungen 
IV. Verbindlichkeiten 
Anleihen unter Angabe ihrer dinglichen Sicher⸗ 
heit; bdie gegenüber der Reichshauptstadt Berlin 
bestehenden Anleihen (auch Darlehen mit einer 
ursprunguchen Laufzeit von mindestens 1 Jahr) 
sind gesondert aufzuführen 
Auf Grundstücken, die sich im Besitz des Eigen— 
betriebes befinden und unmittelbar dem Betrieb 
dienen, lastende Hypotheken (mit Ausnahme 
der Sicherungshypotheken), ferner Grundschulden 
und Rentenschulden 
Von Gefolgschaftsmitgliedern gegebene Pfand— 
gelder (Kautionen) 
Sonstige dem Eigenbetrieb gegebene Pfandgelder 
Verbindlichkeiten aus Werksspareinlagen 
Anzahlungen und Vorauszahlungen von Kunden 
Verbindlichkeiten auf Grund von Warenliefe— 
rungen und Leistungen 
Verbindlichkeiten gegenüber abhängigen Unter— 
nehmungen 
Verbindlichkeiten gegenüber der Reichshaupt— 
stadt Berlin einschließlich der Kassenkredite, so— 
weit sie nicht unter Unterziffer 1 fallen 
Verbindlichkeiten aus der Annahme von ge— 
zogenen Wechseln und aus der Ausstellung 
eigener Wechsel 
Verbindlichkeiten gegenüber Banken und Spar— 
kassen 
Die gecher der Berliner Stadtbank und 
der Berliner Sparkasse bestehenden Verbind— 
lichkeiten sind gesondert aufzuführen 
12. Sonstige Verbindlichkeiten 
V. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen 
VI. Zahresgewinn 
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Aulage 4 der Belriebssatzung. 
Zu 8 21 (63): Gliederung der Jahreserfolgsrechnung. 
Unbeschadet einer weiteren Gliederung sind folgende 
Posten gesondert aufzuführen. 
A. Auf der Aufwendungenseite 
Der Jahresbetrag der Gehälter, Vergütungen, 
Löhne und Versorgungsbezüge (Geder Posten“ für 
sich getrennt) 
Der Jahresbetrag der Sozialabgaben und der sonsti— 
en Abgaben für ee Geder Posten 
sich getrennt) 
Rückstellungen für diese Posten sind gesondert 
aufzuführen 
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf das 
Anlagevermogen 
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf das 
Kapitalvermögen 
Zinsen, soweit F die e übersteigen 
desgleichen den Zinsen ähnliche Aufwendungen 
a) Zins⸗ und Skontoaufwendungen an Geldanstal⸗ 
sen und sonstige Dritte 
Vemenunhen an die Reichshauptstadi 
erlin 
VI. Steuern und sonstige öffentlich⸗rechtliche Abgaben 
a) Besitzsteuern für Reich und Land, mit Ausnahme 
der gemeindlichen Zuschläge zur Grundvermögen⸗ 
und Gewerbesteuer 
Sonstige Steuern für Reich und Land 
Steuern an die Reichshauptstadt Berlin, nach 
Arten getrennt 
VII. Außerordentliche Aufwendungen 
VIII. Beträge der gesetzlichen Rücklage, die 
a) zum Ausgleich für Wertminderungen, 
b) zur Deckung von sonstigen Verlusten 
verwendet worden ist. 
IX. Sonstige Aufwendungen 
a) Wegebenutzungsabgaben 
b) Andere Aufwendungen, soweit sie den in BI 
bezeichneten Teil des Jahresertrages übersteigen 
X. Gewinne, unter Angabe der beabsichtigten Ver— 
wendungszwecke 
B. Auf der Erkrägeseite 
Der Jahresertrag nach Abzug der Aufwendungen, 
soweit sie nicht nach A J bis VIII auf der Auf—-— 
wendungenseite gesondert aufzuführen sind, sowie 
nach Abzug der ünter B II bis VI gesondert auf— 
zuführenden Erträge 
Hierunter fallen folgende Betriebserträge: 
Umsätze an Gas und Nebenerzeugnissen mit 
Betriebsfremden und Selbstverbrauch 
b) Sonstige Umsätze mit Betriebsfremden 
c) Sonstige Erträge 
II. Erträge aus Beteiligungen 
III. Zinsen, soweit sie die Aufwandszinsen übersteigen 
Den Zinsen stehen zinsenähnliche Erträge gleich) 
a) —e— von Geldanstalten und sonstigen 
ritten sowie Wertpapiere 
b) Zinserträge von der Reichshauptstadt Berlin 
IV. Außerordentliche Erträge 
V. Außerordentliche Zuwendungen 
a) und Zuwendungen Dritter 
(oweit nicht Überteuerungszuschüsse) 
b) Zuschüsse der Reichshauptstadt Berlin 
Die aus der gänzlichen oder teilweisen Auflösung 
von gesetzlichen oder sonstigen Rücklagen, von 
Eigenkapitalkonten und Wertberichtigungsposten ge— 
wonnenen Beträge 
VII. Jahresabschlußverlust unter Angabe der beabsich— 
tigten Deckungsmaßnahme. 
J. Die Betriebssatzung des Eigenbetriebes 
Berliner Städlische Wasserwerke 
stimmt im wesentlichen mit der in Abschnitt 4 vor— 
stehenden Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Berliner 
Städtische Gaswerke (Gasag)“ überein. Sie weicht nur 
in folgenden Punkten von ihr ob 
1. In 8313f. () und 8 12 3f. (5) wird die Firma 
Berliner Städlische Gaswerke (Gasag)“ durch „Berliner 
Städtische Wasserwerke“ ersetzt. 
2. In 811 3f5. G), (7) und (8) wird die Firma Ber⸗ 
liner Städtische Gaswerke Akt-Ges.“ durch „Berliner 
Städtische Wasserwerke Akt-Ges.“ ersetzt 
3. An folgenden Stellen werden die Wörter „Gas 
und Nebenerzeugnisse“ durch das Wort „Wasser“ ersetzt: 
in 833. (6) 
in 8223f. (9; hier wird auch Gastarife“ durch, Wasser⸗ 
tarife“ ersetzt 
B. 
II.
	        
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