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Volume 13. Februar 1937

Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1937 (Public Domain)

Diesem Rechtskundigen sollen alle einschlägigen Ent— 
würfe und Schriftstücke vor der ercn zur Gegen— 
zeichnung vorgelegt werden. Lehnt der Rechtskundige die 
Gegenzeichnung ab, so hat er die Ablehnung der Werk— 
leitung gegenüber schriftlich zu begründen. 
Aber wichtige Geschäftsvorfälle, die nicht durch 
Briefe oder sonstige schriftliche Unterlagen belegt sind, sind 
Aktenvermerke zu machen. 
(5) Die Werkleitung trägt die Verantwortung dafür, 
daß die Kasse von Zeit zu Zeit unvermutet geprüft wird. 
II. Stellung zum Beigeordneten. 
() Der Beigeordnete ist fortlaufend über alle wichtigen 
Geschäftsvorfälle unverzüglich zu unterrichten. Die Ge— 
schäftsberichte (Vierteljahres- und Jahresberichte) sind ihm 
frist⸗ und formgerecht vorzulegen. 
S) Die Zustimmung des Beigeordneten ist rechtzeitig 
für die in 86 der Betriebssatzung behandelten wichtigen 
Geschäftsvorgänge und auch für foölgende Angelegenheiten 
herbeizuführen: 
a) Eingaben und Berichte von Bedeutung an 
die übergeordneten städtischen Dienststellen und Presse— 
veröffentlichungen grundsätzlicher Art durch die Werk— 
leitung. 
Dienstreisen der ordentlichen Werkleiter, die länger als 
3 Tage dauern, und Reisen ins Ausland. 
Urlaub der ordentlichen Werkleiter und Regelung ihrer 
Vertretung. Urlaub ist, soweit nicht besondere Vertrags⸗ 
bestimmungen vorhanden sind, rechtzeitig vor Antritt 
beim Beigeordneten zu beantragen. Diesem sind der 
Antritt des genehmigten Urlaubs und die beabsichtigte 
Dauer des Fernbleibens nach Möglichkeit mehrere Tage 
vorher mitzuteilen, ebenso ist ihm die Rückkehr anzu— 
zeigen. 
III. Siellung der ordentlichen Werkleiter untereinander. 
(9) Die ordentlichen Werkleiter sind, soweit nicht ein 
Erster Werkleiter eingesetzt ist, einander gleichgeordnet. 
(2) Sie haben alle Geschäftsvorfälle in regelmäßigen 
Besprechungen zu erledigen. Bei Verhandlungen außerhalb 
des Eigenbetriebes müssen sie einheitlich auftreten, etwaige 
Meinungsverschiedenheiten vorher beseitigen und nötigen⸗ 
falls die Stellungnahme des Beigeordneten einholen. Ist 
ein Erster Werkleiter bestellt, so ist nach 854 3f. (6) der 
Betriebssatzung zu verfahren. 
Dem Beigeordneten ist von der Werkleitung ein Plan 
über die Verteilung der Geschäfte auf die einzelnen Mit— 
glieder zur Genehmigung vorzulegen. 
Bei der Aufstellung dieses Planes sind die Bestimmun— 
gen der einzelnen Dienstverträge zu berücksichtigen. 
Aunlage 3 der Betriebssatzung. 
Zu g 21 (3): Gliederung der Jahresbestandsrechnung. 
Unbeschadet einer weiteren Gliederung sind folgende 
Posten gesondert aufzuführen. 
A. Auf der Vermögensseite (Akliva) 
J. Anlagevermögen 
1. Bebaute Grundstücke 
a) Geschäfts- und Wohngebäude 
b) Fabrikgebäude und andere Baulichkeiten 
Unbebaute Grundstücke 
Maschinen und Maschinenanlagen 
Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattun— 
gen, Fahrzeuge, Geräte und sonstige bewegliche 
Vermoögensteile 
Konzessionen, Patente, Lizenzen, Marken und 
ähnliche Rechte 
Sonstige Anlagewerte 
IJ. Kapitalvermögen 
1. Beteiligungen, gleichviel ob sie in Wertpapieren 
verkörpert sind oder nicht 
Andere Wertpapiere, die dauernd zum Geschäfts— 
betrieb des Eigenbetriebes bestimmt sind 
Sonstige Kapitalwerte 
Anmerkung zu J und II: Zum Vermögen des Eigen— 
betriebes gehören nicht: betriebsfremde Grundstücke, be— 
triebsfremde Beteiligungen und Wertpapiere, die nicht 
aus dem regelmäßigen Zahlungsverkehr des Eigen— 
betriebes stammen; die betriebsfremden Grundstücke sind 
vielmehr der Reichshauptstadt Berlin (Liegenschaftsver— 
waltung) zu übertragen, die betriebsfremden Beteiligungen 
und Wertpapiere der Reichshauptstadt Berlin für das 
allgemeine Kapital- und Grundvermögen (Finanzver⸗ 
mögen) gegen Gutschrift des Wertes abzuliefern. 
III. Umlaufvermögen 
Roh⸗, Hilfs- und Betriebsstoffe 
Halbfertige Erzeugnisse 
Fertige Erzeugnisse, Gas und Nebenerzeugnisse 
Wertpapiere, soweit sie nicht unter II aufgeführt 
sind, mit der aus dem Schlußvermerk zu IIer⸗ 
sichtlichen Maßgabe 
Dem Eigenbetrieb zustehende Hypotheken (mit 
Ausnahme der Sicherungshypotheken), Grund⸗ 
schulden und Rentenschulden 
Von dem Eigenbetrieb geleistete Anzahlungen 
(Vorauszahlungen) 
Forderungen auf Grund von Warenlieferungen 
und Leistungen einschließlich solcher aus Teil— 
zahlungen und Finanzierungsgeschäften unter 
Angabe der dinglich gesicherten Beträge 
Darunter gesondert 
a) Forderungen an die Reichshauptstadt Berlin 
mit einer ursprünglichen Laufzeit von min— 
destens 1 Jahr 
Sonstige Forderungen an die Reichshaupt-— 
stadt Berlin einschließlich der Kassenkredite 
Forderungen an abhängige Unternehmen, d. h. 
an rechtlich selbständige Unternehmungen, die 
auf Grund von Beteiligungen oder in sonstiger 
Weise unmittelbar oder mittelbar unter dem 
beherrschenden Einfluß der Reichshauptstadt 
Berlin oder des Eigenbetriebes stehen 
Forderungen an den Oberbürgermeister, an 
Beigeordnete, an Mitglieder der Werkleitung 
und an Beiräte des Eigenbetriebes sowie an 
Ehegatten oder minderjährige Kinder dieser 
Personen oder an Dritte, die für Rechnung 
dieser Personen handeln; ausgenommen sind 
pe in angemessener Höhe aus regel—⸗ 
mäßigen Lieferungen und Leistungen, soweit sie 
nicht überfällig sind 
Von dem Eigenbetrieb gegebene Baudarlehen 
an Fremde 
Wechsel 
Schecks 
Kassenbestand einschließlich Reichsbank-⸗ und 
Postscheckguthaben 
Andere Bank⸗- und Sparkassenguthaben; die bei 
der Berliner Stadtbank und bei der Berliner 
Sparkasse sind gesondert aufzuführen 
Sonstige Forderungen. Etwaige Rückgriffsrechte 
sind hierbei nachrichtlich zu vermerken 
IV. Poslen, die der Rechnungsabgrenzung dienen 
V. Jahresverlust 
Auf der Verbindlichkeilenseile (Passiva) 
J. Eigenkapilalkonten 
1. Stammkapital 
2. Rücklagekapital für allgemeine Zwecke 
B.
	        
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