g 7 Abse GBBZS64) hat folgende Fassung
erhalten:
Das eeee wird beim
Aberlrilt aus der Besoldungsgruppe A 4d in die
Besoldungsgruppe ¶402 waährend der ersten
Besoldungsdienstjahre und in die Besoldungs—
gruppe 4 41waöhrend der ersten 2 Besoldungs
dienstjahre nicht geändert“
g 9 Abs4(BB3.S72) hat folgende Fassung
erhalten:
4
7
„) Verheiratete weibliche Beamte erhalten
den Wohnungsgeldzuschuß zur Hälfte Sie erhalten
keinen Wohnungsgeldzuschuß, wenn der Ehemann
VBeamter ober Angestelter des Reichs, eines Landes
Aner Gemeinde Weder einer sonstigen Körperschaft
des offentlichen Rechtes ist. Hat ein verheiratetet
weiblicher Beamter für den Unterhalt der Familie
zu sorgen oder ist er zur ehelichen Gemeinschaft
nicht verpflichtet, so kann der volle Wohnungsgeld⸗
zuschuß bewilligt werden“
) Bei 0 (BBZ.S73) ist als Absatz 2 neu
eingefügt worden:
Ledigen Beamten, die im eigenen Haus—
stand aus gesetzlicher oder sittlicher Verpflichtung
Verwandten bis zum 4 Grade, Verschwägerten
bis zum 2 Grade Adoptiv⸗ oder Pflegekindern,
Adoplip⸗ oder Pflegeeltern oder unehelichen
Kindern Wohnung und Unterhalt gewähren,
zann der volle Wohnungsgeldzuschuß jederzeit
widerruflich gewährt werden.“
b) Der bisherige ð 10 Abs. 2 ist Abs. 3 geworden
I. Reue Gehallstabelle.
Die Tabelle der Monatsbezüge der Beamten der
Reichshauptstadt, die ihren dienstlichen Wohnsitz in
Berlin haben, ist in der vom 1April 1937 ab Aenze
Fafsung neu hergestellt worden, und zwar unter der
Bezeichnung
PVB.PV VB.9
Die erforderliche Stückzahl kann vom Berliner Be⸗
schaffungsamt angefordert werden
Il. Reue Bordrucke für Erklärungen zur Jahresrechnung
(BBʒ.DV22K s5.162)
Entsprechend dem Vorgehen des Preußischen
Staales erstrect sich die von den Beamten regelmäßig
in der Zeit vom 2 Januar bis 15. . jedes Jahres
abzugebende schriftliche ree (GBB3. DV22hn
SBo) runftig nur noch auf den Bezug und die Höhe
der im demnächst ablaufenden Rechnungsjahre an—
ewiefenen Kinderzuschlage und Kinderbeihilfen. Der
g— die Jahresrechnung 1037 gültige, in der Zeit vom
3bis 133 6s von allen Beamten auszufüllende
Vordruck ist unter der Bezeichnung
PV.12
hergestellt worden; er kann vom Berliner Beschaffungs⸗
amt angefordert werden
Der Nachtrag 4 mit Deckblättern zut BBg, ist in Vor—
bereitung; aͤuf sein Erscheinen wird noch besonders
hingewiesen werden.
Im Auftrage
Krauß.
IV.
An die Hauptverwaltung einschl. Eigenbetriebe, die Herren
Bezirksbůrgermeister und die städt. und die überwiegend
städt. Gesellschaften.
Druck BBA Werwaltungsdruckerei der Reichshauptstadt Berlin) SO 16 Rungestrahe 20