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Volume 15. Dezember 1937

Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1937 (Public Domain)

1938 beifügen, da ein diesem Haushaltsplan beizugebender 
Abschluß für den 31.3. 1937 87 Ziffer 3 GemHVO 
(RGBl.J 1937, 8. 921) — nicht stattgefunden hat. 
Auszüge (Vordr. Fin. 321) und Einlagebogen (Vordr. 
Fin. 3214) sind in etwa zwei Wochen beim Beschaffungs- 
amt erhältlich Aktenentwürfe der Auszüge sind nicht an⸗ 
zufertigen. Vordrucke früherer Auflagen sind — nach hand⸗ 
schriftlicher Anderung der Jahreszahlen — benutzbar 
Für die Einzelabteilungen der Vermögensgliederung gilt 
Abl. J (Unbewegliches Vermögen). 
Dbl. J 1935 Nr. 315, S. 359 ist auch weiterhin anzu 
wenden (vgl. die Ausführungen in Dbl.J 1936 Nr. 315 
S 523). 
Von einer allgemeinen Neubewertung der Grundstücke, 
für die weder ein vom Finanzamt festgestellter Einheitswert 
noch ein Buchwert im Vermögensverzeichnis zu führen ist, 
durch die Vermessungsämter sehe ich wegen deren an— 
gespannter Geschästslage wiederum ab. 
Auf Anregung des Rechnungsprüfungsamtes ist bei 
Flächenabgängen; die nur eine Teilfläche des Grundstücks 
umfassen, das Wort Teilgrundstück“ in die Abganasbegrün⸗ 
dung aufzunehmen uͤnd darauf zu achten, daß Fläche und 
Wert bei Grundstücksumbuchungen zunächst genau überein 
stimmen. Etwa bei der empfangenden Vermoͤgensstelle not— 
wendige Veränderungen Flächenberichtigung. Neubewer⸗ 
tung) sind also besonders zu buchen und zu begrün— 
den. Ferner erinnere ich nochmals daran, daß Umbuchungen 
bei der abgebenden und der empfangenden Vermögensstelle 
im selben Jahre nachzuweisen sind. 
Für die Meldung sonstiger Grundstücksveränderungen 
ohne Einfluß auf Flächen- und Wertbestand gilt Dbl. J 1935 
Nr316 zu AbtJ Abs.2 entsprechend, die Durchführung 
dieser Meldepflicht hat bisher nicht völlig befriedigt. 
Abl. II Gewegliches Vermögen). 
Dbl. I 1935 Nr. 316 gilt entsprechend. 
Die Abschreibung wird noch nicht einheitlich durch⸗ 
geführt. Ich sehe zunächst von der vom Rechnungsprüfungs⸗ 
amt angeregten Festsetzung allgemeiner Abschreibungs⸗ 
vorschriften ab, soweit sie nicht durch die für einige Ver—⸗ 
waltungszweige bereits erlassenen Bestimmungen nach 
V. O. IVA bereits getroffen sind, bitte aber, künftig auch 
schon für die im laufenden Jahre beschafften Sachen die 
volle dahresabschreibung anzusetzen. Die Abschreibung ist 
also weder auf die bis zum Ende des Vorjahres beschafften 
Sachen zu beschränken, noch als Teilabschreibung auf die im 
laufenden Jahre beschafften Sachen vorzunehmen. 
Abt. III Eapitalvermögen). 
Dbl. J 1938 gilt entsprechend. Für festverzinsliche Wert 
papiere ist der Einheitskurs vom 31 12 1937 anzusetzen 
hilfssweise der Freiverkehrskurs, sonst der Schätzungswert. 
Die im Dbl. J 1936 Nr. 315, S. 823 zum ersten Male 
vorgesehene besondere Kennzeichnung der Rücklagebestände 
ist wiederum vorzunehmen, diesmal mit besonderer Sorgfalt 
da die vorjährigen Angaben der Vermögensstellen zum Tei 
unrichtig und lückenhaft waren. 
V. 
Abschluß der Bezirkslagerbücher am 31 124937. 
( Ich bitte, sinngemäß nach Abschnitt J dieser Verfügung 
zu verfahren und mir einzureichen. 
Die Begirkslagerbuchauszüge über 
Finanz⸗, Werks⸗ und Gemeindestiflungs vermögen 
spätestens am 22. 1. 1938 
Verwaltungsvermögen und Hauytzusammenstellung 
spätestens am 10. 2. 1938 
Frühere Lieferung, auch von Teilen, ist dringend er⸗ 
wünscht. Für den Abschnitt Grundeigentum⸗ des 
Finanzvermögens sind die meisten Veränderungen be— 
reits durch den Zwischenabschluß auf den 13 11 1937 
(Vfg. vom 30. 10 1937 — Fin. VIIMerfaßt; ich bitte 
die im Zwischenabschluß enthaltenen Flächen⸗ und Wert 
veränderungen summarisch als erste Veränderung 
im Bezirkslagerbuchauszug zum 31. 12. 1937 nach 
zuweisen. 
Die Bezirkslagerbuchauszüge müssen den Prüfungs⸗ 
vermerk der Bezirksprüfungsstelle tragen. Ist die Frist⸗ 
wahrung gefährdet, so bitte ich, durch Ihre Finanz⸗ 
verwaltung fernmündlich mit mi — Fin V zu 
verhandeln. Der Gesamtlagerbuchabschluß muß spätestens 
am 12. 3. 1938 vorliegen. 
Für die Erstattungsbeträge für Grundstücke aus dem 
„Grundeigentum“ bleibt es bei der im Vorjahre ein⸗ 
geführten Darstellung der Forderungs⸗ und Schuld⸗ 
posten durch das Hauptliegenschaftsamt; das Verfahren 
hat sich bewährt. 
Für die Vermögensbestände auftragsweise bewirtschaf⸗ 
teter Haushaltsteile der Hauptverwaltung sind wieder 
besondere Auszüge zu erteilen, aber in die Zusammen⸗ 
stellung über Verwaltungsvermögen aufzunehmen. 
Einige Bezirksverwaltungen haben dies im Vorjahre 
trotz ausdrücklicher Anordnung unterlassen; das hat zu 
Abstimmungsschwierigkeiten im Gesamtlagerbuchabschluß 
geführt. 
Rücklagebestände bitte ich wie im Vorjahre in den Be— 
zirkslagerbuchauszügen besonders zu kennzeichnen; die 
vorjährigen Angaben waren teilweise unbefriedigend 
Angaben über Straßen, Plätze, Grünflächen und Park— 
anlagen (ohne Wertansatz im Anhang zu Abt. J der 
Vermögensverzeichnisse über Verwaltungsvermögen) sind 
erst auf besondere Anordnung notwendig. 
(3) 
4) 
(5) 
(6) 
7 
In Vertretung 
Prof. Dr. Hettlage. 
An die Herren Bezirksbürgermeister. 
RdcErl. d. RuPrMoJ. 
— rpre 3. 
d. PrMPräs. u sämil. PrSiM.b. 20.10 1937, 
beir. Nachrufe beim Ableben von Behörden⸗ 
angehörigen (118B6322/4830 
RMBliB. & 1701 
— — 
Mit den Eigenbetrieben werde ich besondere Verein— 
barungen über den Abschluß der Vermögensverzgeichnisse 
treffen 
An die Vermögensstellen der Hauptverwaltung und die 
Eigenbetriebe 
— Gesche⸗Z. Obm. b. Fernruf: Stadtverw 21183 — 
Im RdErl v. 3.2 1936 I 8B 68322/ 1044 (RMBliV 
S. 185, PrBesBl S4,) ist in Rres au Sliell⸗ der Sätze 
und 2 folgendes zu sehzen: 
Ein Vachruf erscheint gerechtfertigt beim Ableben von 
noch im Dienst stehenden Behbrdenangehörigen, deren be— 
sondere Stellung oder besonder⸗ Leistung eine Hervorhebung
	        
Waiting...

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