1938 beifügen, da ein diesem Haushaltsplan beizugebender
Abschluß für den 31.3. 1937 87 Ziffer 3 GemHVO
(RGBl.J 1937, 8. 921) — nicht stattgefunden hat.
Auszüge (Vordr. Fin. 321) und Einlagebogen (Vordr.
Fin. 3214) sind in etwa zwei Wochen beim Beschaffungs-
amt erhältlich Aktenentwürfe der Auszüge sind nicht an⸗
zufertigen. Vordrucke früherer Auflagen sind — nach hand⸗
schriftlicher Anderung der Jahreszahlen — benutzbar
Für die Einzelabteilungen der Vermögensgliederung gilt
Abl. J (Unbewegliches Vermögen).
Dbl. J 1935 Nr. 315, S. 359 ist auch weiterhin anzu
wenden (vgl. die Ausführungen in Dbl.J 1936 Nr. 315
S 523).
Von einer allgemeinen Neubewertung der Grundstücke,
für die weder ein vom Finanzamt festgestellter Einheitswert
noch ein Buchwert im Vermögensverzeichnis zu führen ist,
durch die Vermessungsämter sehe ich wegen deren an—
gespannter Geschästslage wiederum ab.
Auf Anregung des Rechnungsprüfungsamtes ist bei
Flächenabgängen; die nur eine Teilfläche des Grundstücks
umfassen, das Wort Teilgrundstück“ in die Abganasbegrün⸗
dung aufzunehmen uͤnd darauf zu achten, daß Fläche und
Wert bei Grundstücksumbuchungen zunächst genau überein
stimmen. Etwa bei der empfangenden Vermoͤgensstelle not—
wendige Veränderungen Flächenberichtigung. Neubewer⸗
tung) sind also besonders zu buchen und zu begrün—
den. Ferner erinnere ich nochmals daran, daß Umbuchungen
bei der abgebenden und der empfangenden Vermögensstelle
im selben Jahre nachzuweisen sind.
Für die Meldung sonstiger Grundstücksveränderungen
ohne Einfluß auf Flächen- und Wertbestand gilt Dbl. J 1935
Nr316 zu AbtJ Abs.2 entsprechend, die Durchführung
dieser Meldepflicht hat bisher nicht völlig befriedigt.
Abl. II Gewegliches Vermögen).
Dbl. I 1935 Nr. 316 gilt entsprechend.
Die Abschreibung wird noch nicht einheitlich durch⸗
geführt. Ich sehe zunächst von der vom Rechnungsprüfungs⸗
amt angeregten Festsetzung allgemeiner Abschreibungs⸗
vorschriften ab, soweit sie nicht durch die für einige Ver—⸗
waltungszweige bereits erlassenen Bestimmungen nach
V. O. IVA bereits getroffen sind, bitte aber, künftig auch
schon für die im laufenden Jahre beschafften Sachen die
volle dahresabschreibung anzusetzen. Die Abschreibung ist
also weder auf die bis zum Ende des Vorjahres beschafften
Sachen zu beschränken, noch als Teilabschreibung auf die im
laufenden Jahre beschafften Sachen vorzunehmen.
Abt. III Eapitalvermögen).
Dbl. J 1938 gilt entsprechend. Für festverzinsliche Wert
papiere ist der Einheitskurs vom 31 12 1937 anzusetzen
hilfssweise der Freiverkehrskurs, sonst der Schätzungswert.
Die im Dbl. J 1936 Nr. 315, S. 823 zum ersten Male
vorgesehene besondere Kennzeichnung der Rücklagebestände
ist wiederum vorzunehmen, diesmal mit besonderer Sorgfalt
da die vorjährigen Angaben der Vermögensstellen zum Tei
unrichtig und lückenhaft waren.
V.
Abschluß der Bezirkslagerbücher am 31 124937.
( Ich bitte, sinngemäß nach Abschnitt J dieser Verfügung
zu verfahren und mir einzureichen.
Die Begirkslagerbuchauszüge über
Finanz⸗, Werks⸗ und Gemeindestiflungs vermögen
spätestens am 22. 1. 1938
Verwaltungsvermögen und Hauytzusammenstellung
spätestens am 10. 2. 1938
Frühere Lieferung, auch von Teilen, ist dringend er⸗
wünscht. Für den Abschnitt Grundeigentum⸗ des
Finanzvermögens sind die meisten Veränderungen be—
reits durch den Zwischenabschluß auf den 13 11 1937
(Vfg. vom 30. 10 1937 — Fin. VIIMerfaßt; ich bitte
die im Zwischenabschluß enthaltenen Flächen⸗ und Wert
veränderungen summarisch als erste Veränderung
im Bezirkslagerbuchauszug zum 31. 12. 1937 nach
zuweisen.
Die Bezirkslagerbuchauszüge müssen den Prüfungs⸗
vermerk der Bezirksprüfungsstelle tragen. Ist die Frist⸗
wahrung gefährdet, so bitte ich, durch Ihre Finanz⸗
verwaltung fernmündlich mit mi — Fin V zu
verhandeln. Der Gesamtlagerbuchabschluß muß spätestens
am 12. 3. 1938 vorliegen.
Für die Erstattungsbeträge für Grundstücke aus dem
„Grundeigentum“ bleibt es bei der im Vorjahre ein⸗
geführten Darstellung der Forderungs⸗ und Schuld⸗
posten durch das Hauptliegenschaftsamt; das Verfahren
hat sich bewährt.
Für die Vermögensbestände auftragsweise bewirtschaf⸗
teter Haushaltsteile der Hauptverwaltung sind wieder
besondere Auszüge zu erteilen, aber in die Zusammen⸗
stellung über Verwaltungsvermögen aufzunehmen.
Einige Bezirksverwaltungen haben dies im Vorjahre
trotz ausdrücklicher Anordnung unterlassen; das hat zu
Abstimmungsschwierigkeiten im Gesamtlagerbuchabschluß
geführt.
Rücklagebestände bitte ich wie im Vorjahre in den Be—
zirkslagerbuchauszügen besonders zu kennzeichnen; die
vorjährigen Angaben waren teilweise unbefriedigend
Angaben über Straßen, Plätze, Grünflächen und Park—
anlagen (ohne Wertansatz im Anhang zu Abt. J der
Vermögensverzeichnisse über Verwaltungsvermögen) sind
erst auf besondere Anordnung notwendig.
(3)
4)
(5)
(6)
7
In Vertretung
Prof. Dr. Hettlage.
An die Herren Bezirksbürgermeister.
RdcErl. d. RuPrMoJ.
— rpre 3.
d. PrMPräs. u sämil. PrSiM.b. 20.10 1937,
beir. Nachrufe beim Ableben von Behörden⸗
angehörigen (118B6322/4830
RMBliB. & 1701
— —
Mit den Eigenbetrieben werde ich besondere Verein—
barungen über den Abschluß der Vermögensverzgeichnisse
treffen
An die Vermögensstellen der Hauptverwaltung und die
Eigenbetriebe
— Gesche⸗Z. Obm. b. Fernruf: Stadtverw 21183 —
Im RdErl v. 3.2 1936 I 8B 68322/ 1044 (RMBliV
S. 185, PrBesBl S4,) ist in Rres au Sliell⸗ der Sätze
und 2 folgendes zu sehzen:
Ein Vachruf erscheint gerechtfertigt beim Ableben von
noch im Dienst stehenden Behbrdenangehörigen, deren be—
sondere Stellung oder besonder⸗ Leistung eine Hervorhebung