Beschaffung von Büchern s512.1937
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(Erläuterung zur Dbl.⸗Vfg. 1/1937 Nr. 307.)
— Gesch.Z3. Fin. III 1. Fernruf: Stadtverw. 2248. —
Nach dem zwischen der Allgemeinen Hauptverwaltung
Kunst und Bildungswesen — und dem Börsenverein
der Deutschen Buchhändler zu Leipzig geschlossenen Ver—
trage vom —— wird einer Reihe von
g 24. Januar 1936
städtischen wissenschaftlichen Büchereien für die An—
schaffung neuer Deulscher Verlagswerke, die innerhalb
des Gebietes des Börsenvereins Deutscher Buchhändler
erscheinen.. . ein Preisnachlaß von 528*
und für alle Anschaffungen
von Zeitschriffen. ein Preisnachlaß von 32
gewährt.
Die im 81 des Vertrages benannten wissen-—
schaftlichen Büchereien sind folgende:
a) die Stadtbibliothek,
b) die Ratsbibliothek,
c) die Verwaltungsbüchereien der Bezirke,
d) die Bibliothek des Statistischen Amtes,
e) die Bibliothek des Märkischen Museums,
) die Bücherei des Landeswohlfahrts- und Jugendamts,
g) die Bücherei des Hauptgesundheitsamtes
und die dieser Bücherei verwaltungsmäßig an—
geschlossenen Büchereien der nachfolgend aufge—
führten sowie der etwa inzwischen weiter ein⸗
gerichteten oder noch einzurichtenden Anstalten:
Rudolf Virchow⸗-Krankenhaus,
Wittenauer Heilstätten,
Heil⸗ und Pflegeanstalt Herzberge,
Heil- und Pflegeanstalt Wuhlgarten,
Heil⸗ und Pflegeanstalt Buch,
Ludwig⸗ Hoffmann⸗Hospital in Buch,
Dr.Heim-Hospital in Buch,
Hufeland-Hospital in Buch,
Robert-Koch-⸗Krankenhaus,
Kaiser- und Kaiserin-Friedrich-Kinderkrankenhaus,
Horst-Wessel-Krankenhaus,
Krankenhaus Am Urban,
Krankenhaus Westend,
Städt. Frauenklinik Charlottenburg,
Waldhaus Charlottenburg in Beetz-Sommerfeld,
Städtisches Krankenhaus Spandau,
Städtisches Krankenhaus Wilmersdorf,
Auguste-Viktoria-Krankenhaus,
Krankenhaus Neukölln,
Krankenhaus Britz,
Krankenhaus Hasenheide,
Säuglings- und Mütterheim Berlin-Neukölln,
Städt. Krankenhaus Köpenick,
Oskar⸗Ziethen-Krankenhaus in Lichtenberg,
Städt. Krankenhaus Weißensee,
Paul⸗Reyher⸗Säuglings- und Kinderkrankenhaus
Weißensee,
Städt Krankenhaus Pankow,
Städt. Krankenhaus Reinickendorf,
Städt. Frauenkrankenhaus Reinickendorf.
Nach dem gleichen Vertrage erhalten die öffentlichen
Volksbüchereien und die Büchereien und
Lesesäle der Jugendämter bei Lieferung
neuer Deutscher Verlagswerke, die innerhalb des Ge—
bietes des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler er⸗
— einen Preisnachlaß von 102, und für Zeit—
chriften einen solchen von 32.
Weiter ist den städtischen Schulverwaltun—
gen auf Grund eines zwischen der Hauptschulverwal—⸗
tkung und dem vorgenannten Vörsenverein abgeschlossenen
Sondervertrages
für Schulbücher für unbemittelte Schüler
eine Preisermäßigung von 1025,
für Schulbüchereien bei Lie⸗
ferung von Jugendschriften
und Unterhaltuͤngsliteratur eine Ermäßigung von 1025,
für sonstige Bücher eine Ermäßigung von 52,
und für Zeitschriften ein Nachlaß von 32
zugebilligt worden.
Die vorstehend aufgeführten Büchereien und Ver—
waltungssteillen können daher alle Bücher und Zeit—
schriften, die von ihnen
zur Vermehrung der Bestände ihrer wissenschaftlichen
Büchereien,
zur Beschaffung von Lesestoff für Kranke oder
sonstige Pfleglinge,
für Zwecke der Volksbüchereien und Lesesäle sowie
für Schulzwecke
benötigt werden und innerhalb des Gebietes des Börsen—
vereins der Deutschen Buchhändler erscheinen, un-—
mittelbar von den in Berlin ansässigen Buch—
händlern beziehen.
Eine Mithilfe der Ratsbibliothek bzw. der Verwaltungs—
büchereien der Verwaltungsbezirke kommt für die unter
Abschnitt 1 genannten Stellen nur in Frage, soweit es
sich um die Bestellung von Büchern und Zeitschriften
handelt, die zu den allgemeinen Geschäftsbedürf—
nissen gehören und vorbehaltlich der späteren Erstat—
tung der Beträge im Umlageverfahren zunächst aus
Mitleln der Verrechnungshaushalte 4 beschafft werden
Alle anderen, in den Verträgen nicht besonders er—
wähnten Verwaltungsstellen haben sich bei dem Bezuge
von Büchern, Zeitschriften usw., zumindest vom Rech—
nungsjahre 19388 an, stets der Vermittlung der Rats-
bibliothek bzw. der Verwaltungsbüchereien der Bezirke
zu bedienen.
Die über die Behandlung der Ansätze für Bücher und
Zeitschriften bei der Haushallsplanaufstellung für 1938
erlafsene Verfügung vom 19. Oktober 1937 — Fin. IIII
— Dbl. 1/1937 Nr. 307 — findet somit nur in den vor—
stehend unter 2. Absatz 2Z genannten Fällen Anwendung,
sofern bei Einzelplänen besondere Ansätze für die
Beschaffung von Büchern und Zeitschriften vorgesehen
sind oder hierfür regelmäßig Teilbeträge aus Ansätzen
für sächliche Ausgaben verausgabt werden.
Um baͤldige Feststellung der hiernach bei den Ver—
rechnungshaushalten 4 zu berücksichtigenden, von der
Ratsbibliothek bzw. von den Verwaltungsbüchereien der
Bezirke zu bewirtschaftenden Ansätze für 1938 wird ge—
beten.
2.
3.
In Vertretung
Prof. Dr. Hettlage.
An die Dienststellen der Hauptverwaltung und die Herren
Bezirksbürgermeister.
77343 J. —
Abschluß der Vermögensverzeichnisse
am 31. 12. 1937.
— Gesch.83. Fin. VII 1. Fernruf: Stadtverw. 2767. —
Ich bitte, die Auszüge (Vordr. Fän. 321) nach dem
Stande vom 31. 12. 1937
spätestens am 12. 1. 1938
einzureichen. Fristüberschreitung kann ich nur in ganz
außergewöhnlichen Fällen zulassen: ich muß den Gesamt—
lagerbuchabschluß auf den 314. 12. 1937 dem Haushaltsplan