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Volume 8. Dezember 1937

Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1937 (Public Domain)

neayr A——rühere Bezeichnung Form— 
eisen): 
Als Formstahl werden angesehen 
1 und V⸗Stahl von 80 mm Höhe und mehr, 
sowie Belag⸗Stahl. 
reitflanschträger: 
Breitflanschträger sind von Normalprofilen ab— 
weichende Träger, deren Flanschoͤreite bei Formen 
bis unter 300 min Höhe mindestens gleich ist, der 
Steghöhe und deren Flanschbreite mindeftens 
300 mm beträgt, bei Formstahl von 300 mn 
und höher. 
Breitflanschträger gliedern sich in Träger mit 
geneigten und solche mit geraͤden Flanschen. 
Stabstahl Erühere Bezeichnung Stab 
eisen): 
Rundstahl von 5 mim Durchmesser und stärker in 
Stäben, 
Vierkantstahl von 5 min und stärker in Stäben, 
Flachstahl von 10 bis 150 min Breite und 5 mim 
Mindeststärke in Stäben, 
Halbrundstahl: normale und abgeflachte Ab 
messungen in Stäben, 
Sechskantstahl und Achtkantstahl in Stäben, 
Winkelstahl: gleichschenklig und ungleichschenklig, 
rundkantig und scharfkautig in Stäben, 
PT-Stahl: Hochstegig und breitfüßig, rundkantig und 
scharfkantig, in Stäben, 
2⸗Stahl: in Stäben, 
l- und U-Stahl unter 80 mimm Höhe, in Stäben, 
sowie sonstiger Profilstahl in Stäben. 
6. Grobbleche: 
Als Grobbleche werden angesehen alle glatten 
Bleche, die mit rohen Kanten ober auf Maß mit 
der Schere geschnitten oder autogen ausgebrannt 
in einer Stärke von Ne oder 4,770 mim und 
mehr, in allen Formaten und die bearbeiteten 
Bleche der gleichen Stärken, die in dem Zustand 
geliefert werden, in dem sie Verwendung findem. 
Unter Grobbleche fallen auch Riffelbleche und 
Bleche, die nach einem anderen Muster gewalzt 
werden, mit einer Grundstärke von 3 mm und 
mehr (ohne Riffel usw. gemessen). 
7. Mittelbleche: 
Als Mittelbleche werden angesehen alle glatten 
Bleche, die mit rohen Kanten ober auf Maß mit 
der Schere geschniltten oder autogen ausgebrannt 
in einer Staärke von 3 min bis unter 4,760 mm in 
allen Formaten und die bearbeiteten Bleche der 
gleichen Stärken, die in dem Zustand geliefert 
werden, in dem sie Verwendung finden. 
Breitflachstahl —frühere Bezeichnung 
Universaleéisen): 
Breitflachstähle sind Stahlstreifen, die im all— 
gemeinen länger und schmäler als Bleche sind, 
und entweder vollkommen auf 4 Seiten in 
Kaliberwalzen oder auf der Universalstraße warm 
gewalzt sind, deren Breite bei über 150 mm und 
deren Stärke bei 3 min beginnt. 
9. Bandeisen und Bandstahl: 
Breite: 10 mmn und darüber in allen Breiten, 
Stärke: von 54 mm bis 8 mm, wobei die be— 
treffende Staäͤrke jeweils in einem entsprechenden 
Verhältnis zur Breite stehen muß, 
Länge: große Walzadern, gerollt, gebündelt oder 
auf Stäbe geschnitten, 
Walzung: Naturwalzkanten, also nicht scharf recht⸗ 
eckig, 
Oberfläche: Polierstich. 
10. Feinbleche: 
Feinbleche jeder Art unter 8 mm Grunddicke, im 
ebenen Tafeln, unbeschnitten, beschnitten oͤder 
F — 
Druck: BBA (Verwaltungsdruckerei der Reichshauptstadt Berlin), SO 16, Rungestraͤße 2. 
ausgestanzt, in beliebigen Formen und in 
Qualitäten, Stärken und Abmessungen, sowie 
Riffelbleche unter Z min Grunddicke und Bleche 
mit sonstigen Mustern, Halbgrenzbleche, Dynamo— 
bleche und hochlegierte Bleche in allen Stärken 
und Abmessungen und mit sämtlichen Wattverlust⸗ 
ziffern einschl aller erere wie 
Stahl-Dynamobleche, Bleche mit hoher nfangs⸗ 
permeabilität usw. 
11. Röhren: 
Nahtlos gezogene und geschweißte Stahlrohre aller 
Abmessungen. 
12. Spundwandeisen: 
Spundwandeisen sind gewalzte, gesogene, gepreßte 
oder durch Nieten oder Schweißeisen zusammen⸗ 
gesetzte oder sonstwie hergestellle zur Bildung 
zusammenhängender Wände dienende Stahl⸗ 
profile. 
13. Verzinkte Bleche: 
Unter diese Kategorie fallen sämtliche verzinkten 
Flach- und Weübleche von 500 bis einschl. 
4000 mm. Ferner doppellagige Pfannenbleche 
für Flugzeughallen Systein „SEA“ GGiria 22 m). 
14. Weißbleche und Weißband: 
Unter Weißblechen versteht man Schwargbleche mit 
einem Zinnüberzug. Diese Bleche werden in Äb— 
messungen bis zu höchstens 1000 min Länge und 
800 min Breite hergesiellt. 
15. Walzdraht: 
Unter Walzdraht wird verstanden jede in Eisen oder 
Stahl auf den Walzwerken herstellbare Abmessung 
von warmgewalztem Walzgut in Ringen, rund, 
vierkant, oval, halbrund, flaͤch, rhomboid oder in 
beliebig anderen Profilen und Formen. 
16. Edelstähle sind: 
Legierter Werkzeugstahl, 
Schnellstahl, 
Kugellagerstahl, 
rost-⸗, säurebeständiger Stahl, 
Magnetstahl, 
—*3 Sonderstahl, hitzebeständig, verschleiß⸗ 
e * 
ferner unlegierter Dert er pe und Baustahl, 
wenn der Grundpreis ab Werk höher ist als: 
bei Halbzeug (auch als Vormaterial f. Schmiede⸗ 
stücke .. . RM180 je 1000 kg 
bei Stabstahl (auch als Vormaterial f. Schmiede⸗ 
stücke . . . RM 240 je 1000 kg 
bei Bandstahl, Blech oder Draht 
RMa240- je 1000 kg. 
Stähle, die der obigen Begriffsbestimmung nicht 
entsprechen, gelten 
nicht als Edelstähle, 
z. B. Automaten- und bestimmte Spezialstähle, 
die aus irgendwelchen Gründen umer Marken⸗ 
begeichnungen verkauft werden, oder Mangan—⸗ 
und Silizium-Stähle, wie sie für die Herstellung 
von Federn jeglicher Art, Schienen, Radreifen, 
Radsatzen, Brikettierungsteilen, Brechbacken, 
Dynamo⸗ und Transformatorenblechen, mit oder 
ohne Markenbezeichnungen und auch nach Festig⸗ 
keitswerten verkauft werden 
17. Vormaterial für Schmiedestücke (Halbzeug, 
Stabstahl usw.). 
18. Rohguß: 
a) Grauguß, 
b) Stahlguß, 
e) Temperguß, 
d) Gußrohre und Gußformstücke. 
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