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Volume 8. Dezember 1937

Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1937 (Public Domain)

Nachdem die bestellende denee bei dem in Aus⸗ 
sicht genommenen Lieferanten (s Lieferantenverzeichnis des 
BB) die Lieferungsmöglichkeit und bei dem Beschaffungs 
amt BBAWFernruf Stadtverw 4353 App 832 — 
die Zutellungsmoglichkeit festgestellt hat, reicht sie den Bestell— 
zettel und einen besonderen Antrag (. Anlage ), beide in 
boppelter Ausfertigung, dem BBA W ein. Die Bestellung 
wird auf den üblichen vorgeschriebenen Bestellvordrucken in 
der handelsüblichen Art gegeben 
Die Anträge müssen genaue Angaben enthalten über: 
a) Auftraggeber, 
b) Verwendungszweck, 
c) Lieferfirma, 
d) Liefermonat, 
e) Ist versucht worden, die benötigten Materialien auf dem 
freien Maͤrkt zu erhalten und mit welchem Erfolg? 
Art und Stückzahlen der Materialien, mit Abmessungen 
und Fertiggewichten. 
Zu a) Der Auftraggeber ist im allgemeinen eine Dienst 
stelle eine Anstalt, ein Betrieb, ein Eigenbetrieb, eine 
städtische oder eine überwiegend städtische Gesellschaft der 
Reichshauptstadt Berlin. Der Auftraggeber ist für die 
Richtigkeit der Bestellung und des Antrages bei der Ein— 
reichung an die Kontingentstelle verantwortlich. 
Zu b) Genaue Bezeichnung des Verwendungszweckes 
ist unbedingt erforderlich. 
Zu c) Die Lieferfirma kann auf die erteilte Kontroll⸗ 
nummer die benötigten Erzeugnisse selbst bestellen oder unter 
Angabe der Kontrollnummer im Rahmen der zugewiesenen 
Mengen Unterbestellungen herausgeben. 
Zu ch Der Liefermonat ist erst nach vorheriger Verein⸗ 
barung mit dem Lieferer und der Kontingentstelle festzu— 
setzen. 
Zu e) Bestellungen, die im Einzelfall unter 50 kg 
liegen, sind auf jeden Fall im freien Handel unterzubringen. 
Bei Bedarf über 50 Kg ist mit Rücksicht auf die beschränkte 
monatliche Zuteilung in jedem Falle zu versuchen, auch 
diesen im freien Handel zu erhallen. Gegebenenfalls sind 
die Aufträge geteilt an mehrere Lieferanten zu vergeben. 
Zu ) Die Arten des Erzeugnismaterials sind nach der 
als Anlage 2 beigefügten „Materialliste, Begriffsbestimmung 
der einzeinen Walzwerkserzeugnisse“ genau zu unterteilen. 
Es wird in diesem Zusammenhange, um Mißverständnisse 
zu beseitigen, besonders darauf aufmerksam gemacht, daß 
als Fertiggewicht“ nicht etwa das Gewicht irgendwelcher 
fertigen Waren, wie Schrauben, Werkzeuge usw. sondern 
das jeweils zur Herstellung benötigte Gewicht des Vor— 
materials (Walzeisen bzw. Rohguß) nach der anliegenden 
Materialliste zu verstehen ist. 
Das Beschaffungsamt erteilt bei Erfüllung der vor— 
genannten Vorausseßungen die Kontrollnummer, indem der 
in zweifacher Ausfertigung eingereichte Bestellzettel ab⸗ 
epen und an den Lieferer weitergereicht wird. Der 
rag verbleibt in der ersten Ausfertigung beim BBA 
Die zweite Ausfertigung erhält der Besteller zurück mit dem 
Vermerk 
Bestellung weitergereicht unter 
Kont Nr.. Verw BBA. Nr.— 
für Liefermonat 
— 
Beschaffungsamt der Reichshauptstadt Berlin 
—BB⏑ — 
8er 
Bestellung wie vorstehend geändert und weiter 
gereicht unter 
Kont RBrVerw BBA. Nr.. 
fͤr Liefermonnnnnn — 
Jnnn — 
Beschaffungsamt der Reichshauptstadt Berlin 
—BBAW.—⸗ 
Die dem Besteller zugesandte zweite eee ung des 
Anltrages ist nach Auslieferung der Ware mil a 
dem Beschaffungsamt unbedingt einzureichen. 
Die Zuteilung einer Kontrollnummer bleibt der Kon— 
tingentstele in jedem Falle vorbehalten, da dieser nur ein 
Kontingent zugewiesen werden konnte, das bei weitem nicht 
dem tatsächlichen Bedarf entspricht. 
Ich weise besonders darauf hin, daß die zugeteilten 
Kontingente nicht Bestell-⸗, sondern Lieferkontingente sind. 
Die gegebene Kontrollnummer umfaßt also die Mengen 
eines Auftrages für den Monat, in dem die Lieferung er— 
folgen soll Für einen Auftrag, dessen Bestellungen sich 
ber mehrere Monate hinziehen, werden daher mehrere, je 
für einen Liefermonat —— Kontrollnummern heraus— 
gegeben, die dann eine Anderung der Ziffer für den Liefer— 
monat aufweisen. 
Die mißbräuchliche Verwendung von Kontrollnummern, 
wozu auch die Uberschreibung einer bereits erteilten Kontroll⸗ 
nummer auf einen anderen Bedarf gehört, steht unter 
strengster Strafe. Die sorgfältige Handhabung und Über— 
wachung des Verfahrens wird allen Beteiligten zur Pflicht 
gemacht Unrichtige Angaben gegenüber dem Auftraggeber 
oͤder dem Auftragnehmer hinsichtlich der Art des Auftrages, 
der Verwendung, der notwendigen Menge oder des er— 
forderlichen Lieferzeitpunktes stehen ebenfalls unter Strafe 
Dr. Lippert. 
Anlage1 
VBerlin den 
An das 
Beschaffungsamt der Reichshauptstadt Berlin 
— BBA. — 
der 
dieee — 
das 
beantragt die Zuteilung einer Kontrollnummer für 
die laut beiliegender Bestellung Nr. 
vombenðötigten Eisen⸗ und 
Stahlerzeugnisse. 
*55 
nlerschrifß 
Anlage 2. 
Malerial · Liste. 
Begriffsbestimmung der einzelnen Walz⸗ 
werkserzeugnisse: 
1. Halbzeug: 
Als Halbzeug werden angesehen rohe und vor— 
ewalzte Blöcke und Brammen, Knüppel und 
uanen 
Breiteisen und Puddelluppen 
senbahn⸗Oberbau⸗Material: 
Als Eisenbahn⸗Oberbau⸗Material werden angesehen 
Eisenbahnschienen, auch Rillen- und sonstige 
Schienen, 
Eisenschwellen, 
Laschen und Unterlagsplatten, 
Hakenplatten, 
Radlenker und dergleichen.
	        
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