Gewährung von Dienst⸗ und Schutzkleidung an
Beamie — BRiS277 — bzw Fiffer letzter
Satz der ree für die Gewährung
sonstiger Kleidung (Dienstkleidung) — Arbeits—
recht S.491 —);
b) Schutzkleidung:
1 Paar Wollhandschuhe für den Winter für Fahrer,
blauen Monteuranzug für Fahrer.
Da die Voraussetzungen für weitere Dienst⸗ und Schutz⸗
fleidung nicht vorliegen, sind darüber hinaus Kleidungs⸗
stücke nicht mehr zu gewähren; vorhandene Sachen
können aufgetragen werden. Fehlende Stücke sind im
Rahmen der Neuregelung nur nach Maßgabe der vor⸗
handenen Mittel zu beschaffen.
Bestellungen sind über das Beschaffungsamt der Stadt
Berlin zu leiten, wo die Bekleidungsstücke nach
Material, Farbe und Form genau —* sind;
Sonderwünsche können aus wirtschaftlichen Gründen
nicht berücksichtigt werden.
Durch vorstehende Regelung finden die hier vor
liegenden Einzelanträge ihre Erledigung.
In Vertretung
Plath.
An die Hauptverwaltung, die Herren Bezirksbürgermeister,
die städtischen Eigenbetriebe und die städtischen und die
überwiegend städtischen Gesellschaften.
Einreihung —I —
—* von — ãA
in die Var. Ta der 1. OO.Anst.
— Gesch⸗Z. Alg HVII.
Fernruf: 52 5161, Stadtverw. 4801 -07. —
Auf Grund der Bestimmungen der 1. DOAnst. haben
u. a. nur diejenigen Personen einen Anspruch auf Ein—
reihung in die Vgr. 7 a, die die staatliche Anerkennung
als Krankenpflegeperson besitzen. Als staatliche An—
erkennung gelten die in Preußen ausgestellten Ausweise
und die im Wege der Gegenseitigkeit von Preußen an⸗
erkannten Ausweise der übrigen Länder des Deutschen
Reiches.
Nicht anerkannt sind bisher die Ausweise der Länder
Bayern,
Württemberg,
Baden,
Bremen,
Hamburg,
Mecklenburg⸗Strelitz und
Oldenburg.
Krankenpflegepersonen, die einen staatlichen Ausweis
eines der in vorstehender Ziffer 2 oer Landes
besitzen, können 9 nur in die Vgr. 7b eingereiht
werden. Diese Angestellten sind aber darüber zu unter⸗
richten, daß ihnen die staatliche Anerkennung auch für
Preußen erteilt werden kann, falls ihre Ausbildung
2
3.
23*
9
den preußischen Vorschriften entspricht Ein dahin—
— Antrag an ben Polizeipräsidenten in Berlin,
btig V, Berlin O 27, Magagzinstr 3—5 zu richten.
Sobald dem betreffenden Angestellten die Anerken—
nung auch für Preußen erteilt worden ist, sind die Vor—
aussetzungen für seine Einreihung in die Vgr Ja er—
fülli Bei der Festsetzung des VoA in der Vgr 74
ist von der Annahme auszugehen, daß die Anerkennung
für Preußen bereits am Tage des Diensteintritts,
patestens aber zur Zeit der Erteilung der außer—
preußischen Anerkennung vorlag. Die Neufestsetzung
des VWN.in Vgr. 7a wirkt sich aber erst vom Tage des
Eingangs der eperen bei der Stadt aus (s.Ibl.
/ 1932 Rire73 S. 70 zu U — Erläuterung zu 8 20,
Absatz 1 .
Im Auftrage
Brodehl.
An a) das Hauptgesundheitsamt,
b) das Landes⸗Wohlfahrts ⸗ und Jugendamt und
c) die Herren Bezirksbürgermeister mit Ausnahme der
Verwaltungsbezirke Mitte, Zehlendorf, Steglitz,
Tempelhof und Treptow.
J 5 Einsatz des Arbeitsdienste
—— bei Katastrophen.
— Gesch.3. , 2.
Fernruf: Stadtverw. 4521, App. 283. —
Nachstehend veröffentliche ich den Runderlaß des Reichs—
und Preußischen Ministers des Innern vom 14.7. 1937 über
den Einsah des Arbeitsdienstes zur Waldbrandbekämpfung.
Hiernach sieht der Reichsarbeitsdienst in Zukunft von
Erstaitungsansprüchen für die bei dem Einsatz entstandenen
Schäden ab und ist bereit, auf solche Ansprüche auch für die
Vergangenheit zu verzichten.
„Einsatz des Arbeilsdienstes zur Waldbrandbekämpfung.
RdErl. d. RuPrMddJ. v. 14. 7. 1037 — Va V 4051 VI/36
(9 Mit RdErl. v. 6. 1. 1936 — Va IV 4080 II/835 (KMBliV.
S. 33) habe ich den Gemeinden dringend nahegelegt,
Schäden, die Ängehörigen der SA. beim Einsatz zur
Waldbrandbekämpfung erwachsen, zu ersetzen.
Dieser Runderlaß erstreckt 7 nicht auf den Einsatz des
Reichsarbeitsdienstes zum Katastrophenschutz. Nach einer
vom Reichsarbeitsführer erlassenen Verfügung sieht der
Reichsarbeitsdienst in Zukunft von Erstattungs⸗
ansprüchen für die bei dem Einsatz entstandenen Schäden
ab und ist bereit, auf solche Ansprüche auch für die Ver—
gangenheit zu verzichten, soweit hierüber noch Ver
handlungen schweben.“
Im Auftrage
Dr. Breitenfeld.
An die Dienststellen der Hauptverwaltung, die Herren Be—
zirksbürgermeister, die städtischen Eigenbetriebe und die
städtischen und überwiegend städtischen Gesellschaften.
Druck BBoa Berwaltungedrugerei der Reichshaup siadt Berun SO IG6, Rungesir 20