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Volume 14. Juli 1937

Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1937 (Public Domain)

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Shinter Kirche, Thomas⸗vor die Tatsache gestellt daß sich unter den nach dem Abbau 
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Freeer DTenunat denen bisher die erhöhte Ernährungszulage gegahlt worden 
Fenweng ß war und denen die erhöhte Ernährungszulage wegen gleich 
13 des Ortsgesetzes wird eingefügt: bleibender —— auch nicht entzogen werden konne 
Bauwerke, Bufrühere Gemeinde Ma- Die Einhaltung der Vorschrift, daß nicht mehr als die Hälfte 
riendorf — vor Dorfkirche der im Bezirk tätigen Pflichtarbeiter die erhöhte Ernähruͤngs 
Ablermuhle⸗ zulage erhalten dürfen, war dem Wohlfahrts⸗ und Jugend— 
Adlermühle“. amt durch das Vorgehen des Gartenamtes ungguid 
Die Anlage 14 des Ortsgesetzes wird wie folgt geändert gemacht worden. 
Zu 81. Straßen, Plätze usw.: Dieser Fall gibt mir Veranlassung, die ee 
A Früuhere Stadtgemeinde Neukölln. stellen nochmals auf Sinn und Ziel der Beschäftigung der 
Der Absatz „Böhmisches Dorf“ usw Wohlfahrtsunterstützten im Wege der Pflichtarbeit hinzu— 
erhaͤlt folgende neue Fassung: weisen. 
„Böhmisches Dorf“, umgrenzt von der Es ist nicht der Sinn der Pflichtarbeit, 
Donaustraßze, der Böhmischen Straße, den Dienststellen billige Arbelsträfte zuͤ 
den Straßen 156, 154, 15c, der verschaffen. Mit der Zuweisung von Wohlfahrtsunter 
Richardstraße und der in südlicher Rich— stützten übernehmen die vielmehr die 
tung verlängerten Roseggerstraße. Verpflichtung, als Hilfsorgane der Wohl fahrts⸗ und Jugend⸗ 
Zu 8 3, 2: Verbot der Reklame über Erdgeschoßhöhe ämter tätig zu sein deren Aufgabe es ist, die Arbeitskraft 
Iher Sarigemende Neutun und den Arbeitswillen der Deeee wieder 
Iruhe gemnen herzustellen, zu erhalten und zu staäͤrken, damut diefen Volls 
l. Straßen und Plätze: genossen die Rückkehr in das Erwerbsleben erleichtert wird 
Der Absatz „Böhmisches Dorf“ usw. er Unter den Wohlfahrtsunterstüßten werden 7 vielfach Per⸗ 
hält folgende neue Fassung: sonen befinden, deren Leistungsfähigkeit und Arbeitsfreudig 
Böhmisches Dorf“, umgrenzt von der keit zunächst gering ist. Durch geeignete individuelle Behand 
Donaustraße, der Böhmischen Straße, lung werden jedoch auch diese Voͤlksgenossen allmählich zu 
den Straßen 156 184, 15 6. der höherer Arbeitsleistung und zu größerer Arbeitsfreudigkeit 
Richardstraße und der in südlicher Rich, zu erziehen sein. Bei der Beschäftigung der Pflichtarbeiter 
lung beriangerten Roseggerftraße. steht somit nicht das Interesse, das die Diensistelle an der 
Zu g¶ Besondere nsererngen. en der Arbeit hat, im Vordergrund, sondern das 
u s 4. Besondere Anforderungen: “ Bemühen, die zugewiesenen Pflichtarbeiter und zwar auch 
wit den Ziffern 1.2 und 3* fällt fort die weniger lestungsfahigen und weniger arbeitswilligen — 
Es wird folgende neue Ziffer II eingefügt: allmählich wieder dahin zu bringen, daß sie im freien Er— 
„II. Für das Gebiet des Böhmischen Dorfes werbsleben einen Arbeitsplatz ausfüllen können Es wider— 
das begrenzt wird von der Donau⸗ spricht daher dem Sinn der Pflichtarbeit, wenn eine Dienst⸗ 
straße, der Böhmischen Straße, den stelle bei einem Abbau die weniger leistungsfähigen und 
Straßen 156, 16d, 15 c, der Richard weniger arbeitswilligen Pflichtarbester entlaͤßt und nur die 
straßze und der in füdlicher Richtung Leistungsfähigsten und arbeitswilligsten weiterbeschäftigt Die 
verlaängerten Roseggersträße, werden Beschäftigungsstellen müssen sich der Mühe umterziehen, bei 
nachstehende besondere Anforderungen den weniger arbeitseinsatzfähigen Volksgenossen auf eine 
gestellt Hebung der Arbeitsfähigkeit und des Arbeüswillens hinzu⸗ 
Alle Neubauten und baulichen An- wirken. 
derungen müssen sich den benachbarten Weiter verlangt es das Interesse der Volksgemeinschaft, 
Gebäuden und ihrer Umgebung an- daß auch diesemgen Wohlfahrtsunterstůßten — tigt 
passen, so daß das Gepräge der alten werden, bei denen alle Bemuhungen, den Abeitswillen zu 
Dorfanlage nicht beeintrachtigt wird heben, bisher erfolglos gebüeben 45 Daß die Behandlung 
Die Bauten dürfen nur ein Vollgeschoß dieser Asogialen schwierig ift und daß sich au⸗ 7 Beschäf⸗ 
erhalten. Die Höhe des Hauptgesimses tigung leicht Mißhelligkeiten ergeben koönnen, darf fur die 
wird einheitlich auf 550 m über Ober Beschaͤftigungsstellen kein Grund sein, die Beschaftigung von 
kante Bordschwelle festgesetzt. Flache Asozialen abzulehnen Gerade diesen Elementen muß viel—⸗ 
Dächer oder Mansardendãcher sind ver mehr zum Bewußtsein gebracht werden, daß es für sie keine 
boten. Als Dachdeckung dürfen nur ge⸗ Unterstützung ohne Arbeitsleistung gibt Ich bitte — den 
brannte rote Dachsteine ohne Musterung Anträgen der Wohlfahrts umd Jugendämter auf Bereit⸗ 
verwendet werden. Ziegelrohbau ist stellung von Arbeitsplätzen für Asozale weitgehend ent⸗ 
in Höhe üher dem Erdgeschoßfußboden sprechen, wobei ich darauf hinweise, daß die Aozialen von 
unzulässig. den übrigen Pflichtarbeitern getrennt beschäftigt werden 
Arutenen * müssen und daß die Beschäftigungsftellen während der Dauer 
der Beschäftigung der Asozialen ein enges eeen 
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung mit dem zuständigen Wohlfahrts⸗ und ugendamt unter⸗ 
m Kraft halten müssen. 
In Vertretung 
Steeg. 
Beschaftigung —— 
, cce 
— Gesche3. Lawohnl. 1. 
Fernruf: Stadtverw. 4521, App 337 
Als das Gartenamt eines Verwaltungsbe zirks die Zahl 
der bei ihm tätigen Pflichtarbeiter erheblich verringern 
mußte entließ es die weniger leistungsfähigen und wemger 
arheitswilligen Pflichtarbeiter Das zuständige Wohlfahris 
und Jugendamt wurde bei der Durchführung des Abbaus 
* hin zugezogen so daß es auf einen Abbau nuch anderen 
Gesichtspunkten nicht hinwirken kounte E— wurde vielmehr 
In Vertretung 
Spiewok. 
J220 Anderung —773 
der Anstellungsgrundsaͤe 
— Gesch⸗8. A4UUs UIII. Fernruf: Stadtverw 2247 
) In den Anstellungsgrundsätzen für Verwaltungs⸗ 
beamte sind die Posilionen zu ifd Nr9 ⸗Baupolizei⸗ 
assistenten und Baupolizeisekreiare Städtisches Beamten⸗ 
recht Seite 22) in samuchen Spalten zu streichen 
O) Wit sofortiger Wirkung kreten sr Baupolizei⸗ 
assistenten und Baupolizeisekretare folgende Anstellungs⸗ 
grundsätze in Kraft
	        
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