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Band 30. Juni 1937

Volltext: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1937 (Public Domain)

—9 Meine früheren, diesem Erlaß entgegenstehenden 
Erlasse, die ee ————— e Zurchfuhrung oder 
durch die neuen Richtlinien für die Devisenbewirtschäftung 
uͤberholt oder in diesen berücksichtigt sind treten nach Durch 
in e ee let dnsbesondere kreten 
n außer Kraft meine Erlasse 
vom 22 August 1934 42100 681 — 
RBBS84)9) 
vom 21. Septeniber 19034 4 40017254 1B— 
RKö8B809 
vom 21 September 1934 — 4 40501 72341 B — 
Laung), 
vom 20 Ottober 1934 4 405188021 B— 
RBB. S 95)8) 
vom 6 November 1934 4 40531 92111 B— 
(RBBS1209)) 
bom 27 September 1935 4 4051 65321 B — 
RBBS126)) 
vom 8. Oktober 1930 4 4051 12072 B- 
RBBS93)) 
pom 28 Ottober 1936 A 4051 135201 B— 
(RBBS101)0) 
oom 1.April 1037 4 4051434 1B— 
RBB.SI15)). 
Berlin 11. Juni 1937 
Der Reichsminister der Finanzen 
J. A Wever 
A 4051-6381 IV 
9266111937 Nr.137 
Exrlãuterung nur für die ausführenden Stellen: d. h 
bei Erscheinen des Erlasses vom 9. April 19353 6— 
9—3518ß 6BB. S174)) bereits erteilt wa r, vgl 
Abs.2 
Der Erlaß stimmt inhaltlich mit dem Runderlaß des 
y usw vom d. 10 1934 ⸗DObl 19034 Rr 271Abschn 
iff 1 überein 
NRHier ist je nach Lage des — Falles der an 
e Zeitpuntt einzusehen (vgl Abs. 2 Sah 1), der es 
em Bezugsberechtigten ermöglicht, seinerseits noch zeit 
erecht die Genehmigung der ue ihn zuständigen Devisen⸗ 
u zur Uberweisung von Beträgen a u s seinem Sonder 
konto Versorgungsbezüge“ in das Ausland herbeizuführen 
und der Devsenbank zu übersenden damt in der über 
weisung der Bezüge keine Unterbrechung eintritt; wegen dee 
spätest en Zeitpunktes vgl. Abs 2Satz 2 
Dieser Absatz kommt für Versorgungsempfänger d 
Reichshauptstadt nicht in Betracht. naemnsamn gr 
Mieser Erlaß stimmt inhaltlich mit dem Runderlaß 
des FMvom 6 8 1934 — Dblboßz r241 —— 
Ziff 2 —überein 
Diese Erlasse sind, da sie für die Verwaltungen der 
Reichshauptstadt nicht in Betracht kamen in — 
nicht veröffentlicht worden 
Diese Erlasse entsprechen etwa dem Runderl— ⸗ 
FM vom 6 12 1934 DbAdee Ne ahg id 
Obl. UI936 Nre284 
Im Auftrage 
Krauß 
An die Hauptpersonalperwaltung X3, die Herren Bezirks 
bürgermeister, die städtischen Eigenbetriebe und die sadi 
schen und überwiegend fadtischen Gesellschaften. 
F Keine allgemeine ——— 
e lung der von den A 
Dienstbezügen der Beamten und Angesfellten 
einbehaltenen Beträge 
— Gesch⸗3. AUg HUIIIL. Fernruf: Stadtverw 2260 — 
Nachstehenden Runderlaß des Reichs⸗ und Preußischen 
Ministers des Innern bringe ich hierdurch zur Kenntnis 
Der darin genannte Runderlaß vom 24 Mai 1937 ist für 
die Verwallung der Reichshauptstadt ohne Interesse, der 
Runderlaß vom 24. März 1934 enthielt lediglich die An 
kündigung des Gesetzes vom 26 März 1934 zur Milderung 
und Aufhebung der Einbehaltungsbestimmungen (BBß1 
S. 229). 
Auszahlung der von den Dienstbezügen der Beamten 
und Angestellten einbehallenen Beträge. 
RdErl. d. Ru PrdJ. v. 19. 6. 1933 VaVI3.. 
¶) Im PrBesBl. 1937 S ist der RdErl des PrFM 
v. 24 5. 1937 — KR5234/5 437, über Auszahlung und 
Verbuchung von Einbehaltungsbeträgen abgedruckt Unter 
Abschn. VII Nr. 2 dieses RdErl wird zur Behebung irriget 
Auffassungen unter Bezug auf den RdErl v 24 319834 
(PrBesBl. S. 146) ausdrücklich darauf hingewiesen, daß eine 
allgemeine Rückzahlung von Einbehaltungsbeträgen zum 
4. 7. 1937 nicht in Betracht kommt; die diesbezüglichen 
Bestimmungen sind durch Gessd 26 3 1934 (6G 230)9 
aufgehoben 
(2) Die einbehaltenen Beträge sind danach lediglich 
bei ihrer Fälligkeit auszu zahlen dalso beim 
Tode eines Beamten, Lehrers oder Angestellten, beim Aus 
scheiden eines Beamten oder Lehrers aus dem öffentlichen 
Dienst ohne Versorgung oder beim Ausscheiden eines An 
gestellten)?) 
d 8BB8. I 6220 
) Bgl. die Rderlasse vom 10. 12. 1934 und vom 20.5. 
1936 — BB3. Ig und k S. 230 und 2311 — 
An die Gemeinden, Gemeindeverbände, sonst Körperschaften 
des öffentl. Rechts — RMliV. S88. 
— 55* 
Im Auftrage 
Krauß 
An die Hauptverwaltung und die Herren Bezirks⸗ 
bürgermeister 
Haushalisaufstelluns 103s8 T 
— Gesche8. Fin. III I. Fernruf; Stadtverw 2248ß8 — 
Der Reichs⸗ und Preußische Minister des Innern hat 
sich durch Erläß vom 20 Maidg v Bln 3037 
damit einverstanden erklart daß die Aufstellung und Gliede—⸗ 
rung des Berliner Haushaltsplans auch noch für 1938 nach 
den bisherigen Grundsahen erfolgt. 
Ich bitte daher, mit den Vorarbeue für die Auf⸗ 
stellung der Haushaltsplanentwürfe für 1036 umgehend zu 
beginnen und hierbei solgende⸗ zu beachten: 
l. Stichtag für die Aufstellung der Haushallsplane 1938 
ist im allgemeinen der 1 Jut i1037, un die Shuplan⸗ 
Kap V und XV) der 20 Otiober 63 
Wegen des Stichtages für die Aufstellung der 
Pläne Kap VIII bol iffer dieser Verfügung 
Obwohl der Gesamthaushallsplan für 1937 in Ein⸗ 
nahme und Ausgabe ausgeglichen ist, kann die Finanz⸗ 
lage der Stadt noch uicht di⸗ gesichert angesehen 
werden Zur finanzlellen Gesundung bedarf es vor 
allem noch einer weueran uer Schuld entilgung 
und der Ansammlung pon Rus gemitteln bis zu der 
gesetzlich dorgeschriebenen Hohe 
Ich bitte deshalb, bei der Aufstellung der Einzel⸗ 
pläne darauf zu achten, daß die Megbeanae e
	        
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