—9 Meine früheren, diesem Erlaß entgegenstehenden
Erlasse, die ee ————— e Zurchfuhrung oder
durch die neuen Richtlinien für die Devisenbewirtschäftung
uͤberholt oder in diesen berücksichtigt sind treten nach Durch
in e ee let dnsbesondere kreten
n außer Kraft meine Erlasse
vom 22 August 1934 42100 681 —
RBBS84)9)
vom 21. Septeniber 19034 4 40017254 1B—
RKö8B809
vom 21 September 1934 — 4 40501 72341 B —
Laung),
vom 20 Ottober 1934 4 405188021 B—
RBB. S 95)8)
vom 6 November 1934 4 40531 92111 B—
(RBBS1209))
bom 27 September 1935 4 4051 65321 B —
RBBS126))
vom 8. Oktober 1930 4 4051 12072 B-
RBBS93))
pom 28 Ottober 1936 A 4051 135201 B—
(RBBS101)0)
oom 1.April 1037 4 4051434 1B—
RBB.SI15)).
Berlin 11. Juni 1937
Der Reichsminister der Finanzen
J. A Wever
A 4051-6381 IV
9266111937 Nr.137
Exrlãuterung nur für die ausführenden Stellen: d. h
bei Erscheinen des Erlasses vom 9. April 19353 6—
9—3518ß 6BB. S174)) bereits erteilt wa r, vgl
Abs.2
Der Erlaß stimmt inhaltlich mit dem Runderlaß des
y usw vom d. 10 1934 ⸗DObl 19034 Rr 271Abschn
iff 1 überein
NRHier ist je nach Lage des — Falles der an
e Zeitpuntt einzusehen (vgl Abs. 2 Sah 1), der es
em Bezugsberechtigten ermöglicht, seinerseits noch zeit
erecht die Genehmigung der ue ihn zuständigen Devisen⸗
u zur Uberweisung von Beträgen a u s seinem Sonder
konto Versorgungsbezüge“ in das Ausland herbeizuführen
und der Devsenbank zu übersenden damt in der über
weisung der Bezüge keine Unterbrechung eintritt; wegen dee
spätest en Zeitpunktes vgl. Abs 2Satz 2
Dieser Absatz kommt für Versorgungsempfänger d
Reichshauptstadt nicht in Betracht. naemnsamn gr
Mieser Erlaß stimmt inhaltlich mit dem Runderlaß
des FMvom 6 8 1934 — Dblboßz r241 ——
Ziff 2 —überein
Diese Erlasse sind, da sie für die Verwaltungen der
Reichshauptstadt nicht in Betracht kamen in —
nicht veröffentlicht worden
Diese Erlasse entsprechen etwa dem Runderl— ⸗
FM vom 6 12 1934 DbAdee Ne ahg id
Obl. UI936 Nre284
Im Auftrage
Krauß
An die Hauptpersonalperwaltung X3, die Herren Bezirks
bürgermeister, die städtischen Eigenbetriebe und die sadi
schen und überwiegend fadtischen Gesellschaften.
F Keine allgemeine ———
e lung der von den A
Dienstbezügen der Beamten und Angesfellten
einbehaltenen Beträge
— Gesch⸗3. AUg HUIIIL. Fernruf: Stadtverw 2260 —
Nachstehenden Runderlaß des Reichs⸗ und Preußischen
Ministers des Innern bringe ich hierdurch zur Kenntnis
Der darin genannte Runderlaß vom 24 Mai 1937 ist für
die Verwallung der Reichshauptstadt ohne Interesse, der
Runderlaß vom 24. März 1934 enthielt lediglich die An
kündigung des Gesetzes vom 26 März 1934 zur Milderung
und Aufhebung der Einbehaltungsbestimmungen (BBß1
S. 229).
Auszahlung der von den Dienstbezügen der Beamten
und Angestellten einbehallenen Beträge.
RdErl. d. Ru PrdJ. v. 19. 6. 1933 VaVI3..
¶) Im PrBesBl. 1937 S ist der RdErl des PrFM
v. 24 5. 1937 — KR5234/5 437, über Auszahlung und
Verbuchung von Einbehaltungsbeträgen abgedruckt Unter
Abschn. VII Nr. 2 dieses RdErl wird zur Behebung irriget
Auffassungen unter Bezug auf den RdErl v 24 319834
(PrBesBl. S. 146) ausdrücklich darauf hingewiesen, daß eine
allgemeine Rückzahlung von Einbehaltungsbeträgen zum
4. 7. 1937 nicht in Betracht kommt; die diesbezüglichen
Bestimmungen sind durch Gessd 26 3 1934 (6G 230)9
aufgehoben
(2) Die einbehaltenen Beträge sind danach lediglich
bei ihrer Fälligkeit auszu zahlen dalso beim
Tode eines Beamten, Lehrers oder Angestellten, beim Aus
scheiden eines Beamten oder Lehrers aus dem öffentlichen
Dienst ohne Versorgung oder beim Ausscheiden eines An
gestellten)?)
d 8BB8. I 6220
) Bgl. die Rderlasse vom 10. 12. 1934 und vom 20.5.
1936 — BB3. Ig und k S. 230 und 2311 —
An die Gemeinden, Gemeindeverbände, sonst Körperschaften
des öffentl. Rechts — RMliV. S88.
— 55*
Im Auftrage
Krauß
An die Hauptverwaltung und die Herren Bezirks⸗
bürgermeister
Haushalisaufstelluns 103s8 T
— Gesche8. Fin. III I. Fernruf; Stadtverw 2248ß8 —
Der Reichs⸗ und Preußische Minister des Innern hat
sich durch Erläß vom 20 Maidg v Bln 3037
damit einverstanden erklart daß die Aufstellung und Gliede—⸗
rung des Berliner Haushaltsplans auch noch für 1938 nach
den bisherigen Grundsahen erfolgt.
Ich bitte daher, mit den Vorarbeue für die Auf⸗
stellung der Haushaltsplanentwürfe für 1036 umgehend zu
beginnen und hierbei solgende⸗ zu beachten:
l. Stichtag für die Aufstellung der Haushallsplane 1938
ist im allgemeinen der 1 Jut i1037, un die Shuplan⸗
Kap V und XV) der 20 Otiober 63
Wegen des Stichtages für die Aufstellung der
Pläne Kap VIII bol iffer dieser Verfügung
Obwohl der Gesamthaushallsplan für 1937 in Ein⸗
nahme und Ausgabe ausgeglichen ist, kann die Finanz⸗
lage der Stadt noch uicht di⸗ gesichert angesehen
werden Zur finanzlellen Gesundung bedarf es vor
allem noch einer weueran uer Schuld entilgung
und der Ansammlung pon Rus gemitteln bis zu der
gesetzlich dorgeschriebenen Hohe
Ich bitte deshalb, bei der Aufstellung der Einzel⸗
pläne darauf zu achten, daß die Megbeanae e