ODienstblatt
Teil I.
219
Ausgegeben
23.6. 1987
192
Allgemeine rwaltung
AMD Haupisatzung 19.6.1037
der Reichshaupistadi ve
— Gesch⸗3 e 44121.
Fernruf: Stadtverw 2412 —
7. Charlottenburg,
*Spandau,
9. Wilmersdorf,
10. Zehlendorf,
11. Schöneberg,
12. Steglitz,
13. Tempelhof,
¶ Neukölln
15. Treptow
16 Köopenick
17. Lichtenberg,
18. Weißensee,
19. Pankow,
20 Reinickendorf.
Auf Grund des 83 Abs2 der Deutschen Gemeinde—
ordnung vom 30 Januar 1935 — RGEBlJ S.49 — in Ver—
bindung mit &1Abs.des Gesetzes über die Verfassung und
Verwallung der Reichshauptstadt Berlin vom 1Dezember
1936 — RGEBlI Se987 wird nach Beratung mit den
Ratsherren und mit Zustimmung des Beauftragten der
NSDAP folgende Hauptsatzung erlassen:
81
u p Dem Oberbürgermeister stehen als Beigeordnete zur
eite:
—
84.
Die In der Bezirksbeigeordneten beträgt in den Ver—
waltungsbezirken:
a) Neukölln 10 Ghauptamtliche und dehrenamtliche)
b) Charlotten⸗ 10 6 )
burg
Steglitz
Köpenick
Lichtenberg
Pankow
Reinicken⸗
dorf
Spandau
Wilmersdor.
Schöneberg
Tempelhof
Treptow
Mitte
Tiergarten
Wedding
Prenzlauer
Berg
Horst Wesse!
Kreuzberg
ro
eißensee
1.der Bürgermeister,
2 der Stadtkämmerer,
3. der Stadtrechtsrat,
4 der Stadtbaurat für Hochbau,
5. der Stadtbaurat für Tiefbau,
6. der Stadtmedizinalrat,
7 der Stadtschulrat sowie
8 sieben weitere Beigeordnete
(2) Die Beigeordneten sind hauptamtlich angestellt
82
Zur beratenden Mitwirkung werden für folgende
Verwaltungszweige Beiräte bestellt:
für das Finanzwesen (hierzu gehören auch Abgaben,
Iee Stellenplan, Krankenversicherungsanstalt, Sterbe⸗
asse);
für das Grundstückswesen;
für das Gesundheits-⸗ Wohlfahrts⸗, Stiftungs⸗ und
Sportwesen;
für das Siedlungs⸗ und Wohnungs⸗- sowie das Hoch—
und Tiefbauwesen (hierzu gehören Park⸗ und Garten
wesen, Bestattungswesen, Fluchtlinienwesen, Heiz⸗ und
Maschinenwesen, elektrotechnische Angelegenheiten, Feuer
sozietät, Verwaltungsgebäude, eeee Ver
messungswesen, Beleuchtung, Häfen, Schleusen);
für das Schul⸗- Kunst⸗ und Bildungswesen;
für die Kämmereibetriebe und die wirtschaftlichen Ein—
richtungen (hierzu gehören auch Wirtschaftsamt, Müll⸗
beseitigungsanstaͤlt, Straßenreinigung, Fuhrpark, Er—
nährungswesen w Markthallen und Märkte sowie
Vieh⸗ und Schlachthof, Stadtgüter, Forsten, Werk Buch)
() Die Beiräte sind Ehrenbeamte und werden auf die
Dauer von 6 Jahren berufen. Das Amt des Beirats endet
für die Ratsherren mit dem Erlöschen ihres Amtes als
Ratsherr
(3) Der Oberbürgermeister kann nach Bedarf Beiräte
zur beraktenden Mitwirkung in bestimmten Einzelfällen be—
rufen Diese Beiräte sind ie ree I; finden
auf Doe Vorschriften des ß9AbsI Unterabs. B Ziff.2
und Abse3 dieser Satzung Anwendung
—3 —
85.
Die Zahl der Bezirksbeiräte beträgt in den Bezirks⸗
verwaltungen:
a) Charlottenburg und
Neukölln je 12 Bezirksbeiräte,
Spandau,
Wilmersdorf,
Schöneberg,
Steglitz
Tempelhof,
Treptow,
Köpenick
Lichtenberg,
Pankow und
Reinickendorf
Mitte,
Tiergarten,
Wedding,
Prenzlauer Berg
ye Wessel,
euzberg
und
eißensee je 8 Bezirksbeiräte
) Der Bezirksbürgermeister bestimmt die Verwal⸗
tungszweige, für die die Bezirksbeiräte beratend mitwirken
86
Der Oberbür —7 kann in einzelnen der im 855
Abs. 1 der ee ,en bezeichneten An⸗
gelegenheiten, wenn ihre een nicht wesentlich über
inen Bezirk hinausgeht, statt der Ratsherren die für das
83.
¶ Die Reichshauptstadt Berlin gliedert sich in zwanzig
Verwaltungsbezirke
ODie Grenzen e 2 Verwaltungsbezirke verlaufen
wie die der bisherigen Verwaltungsbezirke
() Die Verwaltungsbezirke führen folgende Bezeich
nungen:
Mitte,
2. DTiergarten,
3 Wedding,
Prenzlauer Berg,
5. Horst Wessel,
6Kreuzberg,