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Volume 14. Juni 1937

Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1937 (Public Domain)

v 
Das von den Beköstigungsteilnehmern (Ziffer 1) zu 
entrihlende Entgelt beträgt bis auf weitere⸗ monatlich 
I3 ur die volle ee und 34 RMfür die 
Go Bekostigung ohne Abendbrot. Ein Verwaltungs⸗ 
lenzuschlag wird daneben nicht erhoben. 
Durch diese A ist der Doie Verzicht auf die 
Beköstigung an freien Tagen abgegolten, deh. für diese Tage 
dud das Monatsentgelt um den Vvetrag des Wertes der 
nicht entnommenen Vetostigung nicht nochmals gekürzt. Es 
vied aber auch auf die er, des Entgelts verzichtet, 
pe an den freien Tagen an der eköstigung teilgenommen 
wird. 
Von den sich bei dem 5*9 von 43 RMubzw. 34 RM 
je Kopf und Monat bei Kap VII2, Tit II —- Erstattung 
bom Personal für Beköstigung — ergebenden Mehr⸗ 
einnahmen J bis zur Höhe von 40 RMiubzw. 31 RM je 
Kopf und nat ene Rehrausgabe bei Tit. W1— Be 
vstigung —zulässig. Von dem sich ergebenden Betrage ist 
jedoch V die Summe abzusetzen, die für eine Teilbekösti⸗ 
gung desselben Pexsonals deim Bekssstigungstitel bereits 
een ist In Hehe des sich dann ergebenden Betrages 
werde ich die notwendigen Sollperstärkungen nach Anhörung 
der Hauptfinanzverwaltung als formele Haushaltsüber— 
schreilung auf Grund der Dbl Vig. 1 1937 Nr.19 Abschn. 70 
ehmigen Berechnungen über die sich hiernach ergebenden 
ee bei den Einnahmen und Ausgaben legen die An⸗ 
e zum August 1937 in doppelter Ausfertigung (an 
Geées. II 3) vor. 
Mit der weiteren Einnahme von 3 RM je Kopf und 
Monal konnen etwa notwendig werdende Mehrausgaben 
don Lohnen für Küchenpersonal oder für Sachaufwendungen 
Kuͤchengerate) begründet werden. Von ihrer formellen Be⸗ 
villigung ist aber die Durchführun dieser Verfügung nicht 
abhngig zu machen. Ist eine —— — — — — not⸗ 
wendig so können die notwendigen Kräfte mit ganz kurgz— 
ne Kundigung zunachst eingestellt werden Sie sind 
is zur Genehmigung der auf dem üblichen Wege vorzu— 
legenden Personalverstärkungsanträge aus verfügbaren 
Haushaltsmitteln zu besolden. 
J 
Allgemein ist nicht nur großer Wert darauf zu legen 
eine dem schweren Dienst des Personals entsprechende aus⸗ 
reichende Beköstigung zur Verfügung zu stellen, sondern 
auch darauf, daß sie schmackhaft und abwechslungsreich isi 
Ind auf die Diensteinteilung nsbesondere auf Nachtwachen) 
Rucksicht zenommen wird. Es ist auch dafür zu sorgen, daß 
das auf den Infektionsstationen, insbesondere auf den 
TheSiationen arbeitende Pflegepersonal eine zweckent 
sprechende Beköstigung erhält. 
VI. 
Wenn Bedienstete ihre Wohnung mindestens 3 volle 
Tage hintereinander infolge Beurlaubungen oder Erkrankun— 
gen iy und daher die eheeaun nachweislich 
sicht in Anspruch nehmen, ist ihnen im Rahmen der von 
hnen überhaupt gezahlten Beträge ein * 150 RM 
he voller Betosgung oder 1220 RMubei eilbeköstigung 
aͤglich zurückzuvergüten. 
VI. 
Die Neuregelung (Ziffer Vbis VM tritt am 1. Jul 
1937 in Kraft. 
Zum lOktober 1937 bitte ich, mir (Ges. II2) über die 
mit der Durchführung gemachten Erfahrungen zu berichten 
auch anzugeben, ob und wieblelen Schwestern das Beschäf— 
Gungsberhältnis gekündigt werden mußte, und ob dem 
— doue ober Teilbekostigung nach Ziffer IIJ 
gegeben wird 
Dr Lippert. 
TC Belöstigungssatz Die 
für Rediz inalpraltikanten —D 
und Frantenpfiegelernpersonen Gäuglings⸗ 
schwesiernschülerinnen) der Krankenhäuser, 
Heil⸗ und Pflegeanstalten und Hospitäler, 
des Obdachs und des Waisenhaufes Berlin. 
—Gesch⸗Z3.Ges. II2. Fernruf: Stadtverw. 4391, App 57. — 
Unter Aufhebung der Verfügung vom 29. Dezember 
1931 Ges. 13 — wird in — meiner Ent⸗ 
schließung vom 16. April 1937 (8l Dol X/1037 Nr1 
7 En schl. Nr. 28) der für die Medizinalpraktikanten und 
rantkenpflegelernpersonen Saͤuglmssschwesternschülerinnen 
aufzuwendende Betrag mit sofortiger Wirkung von 120 RM 
auf 140 RMije Kopf und Tag erhöht. 
Mittel für die bis zum Schluß des Rechnungsjahres 
entstehenden Mehrkosten werden besonders bereitgestellt 
derden. Bis dahin sind die Mehrausgaben aus verfügbaren 
Haushaltsmitteln zu bestreiten. 
Dr. Lippert. 
—— 
der Bertreiungsmitiel 
für Schwestern in den Haushaltsplänen der 
Krankenhäuser und der Sauglings⸗ und Müůtterheime 
und 
Wegfall der Anrechnung des Krankenpflegelern⸗ 
personals (einschl. Saͤuglingsschwesternschůlerinnen) 
auf die Zahl der notwendigen Pflegepersonen. 
— Gesch3. Ges. I2. Fernruf: Stadtverw. 4391, App57. —- 
Die Anstalten beschäftigen ständig eine mehr oder 
weniger große Zahl von Vertretungskraͤften für erkranktes 
und deurlaubles Pflegepersonal. bwohl viele dieser Ver⸗ 
relungskraͤfte schon jahrelang mit kurzeren oder längeren 
eeernn in derselben Anstalt oder in verschiedenen 
Anstalten arbeiten, konnte das kurzfristige Beschaftigungs⸗ 
derhaltnis dennoch in kein langfristiges umgewandelt 
verden. Diese sehr ungünstigen 
erschweren auch die Gewinnung guter Pflegekräfte Zum 
Schaden der pflegerischen Betreuung mußte oftmals auf 
wenig geeignete Aushilfen zurückgegriffen werden. Diese 
Maͤngel wuͤrden verschärft durch die beilweise Anrechnung 
der Zahl der Krankenpflegeschulerinnen auf, die Int der 
olwendigen Pflegepersonen. Dabei ni uicht nur die Ver⸗ 
sorgung der Kraͤnten sondern vor allem auch die Aus⸗ 
bildung der Mit der fortschreitenden medizi⸗ 
nischen Wissenschaft steigt auch der Aufgabenkreis der 
Schwestern; auf eine gute Ausbildung der Schülerinnen 
muß daher ganz besonderer Wert gelegt werden, zumal 
auch Ziel der Reuordnung ist, künftig jede gut brauchbare, 
auf 7 der Siadt ausgebildete Pflegeperson dem städti⸗ 
schen instaltsbetriebe zu erhalten und auf diese Weise fast 
auͤsschließlich den städtischen Schwesternbedarf zu decken. 
Aber auch die Art der Personalbedarfsbemessung er⸗ 
schwerte eine ausreichende Versorgung der Kranken Der 
den Anstalten auferlegte Zwang, die Pflegestärke schematisch 
nach einem starren Zahlenverhältnis an die etwa zurück 
gehende Belegungsstarke anzupassen, nahm auf satsaͤchlich 
Verhaltnisse Buf die Struttur der e keine Rück 
sicht und beeinträchtigte damit die pflegeri che Leistung. 
I. 
uUm diese Mängel restlos zu beseitigen, die pflegerische 
Leistumg zu steigern und damit das Ansehen der stadtischen 
Kraͤnkeahauser zu heben, habe ich am 16 April 1937 u a. 
folgende Entschließung gefaßt: 
Der Bertretungslitel für Schwestern wird in den 
saushalis planen der Ansiaiten aufgelöst. An Sstelle 
don Berireiungsschwestern sind Dauerkräfte zu be⸗
	        
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