v
Das von den Beköstigungsteilnehmern (Ziffer 1) zu
entrihlende Entgelt beträgt bis auf weitere⸗ monatlich
I3 ur die volle ee und 34 RMfür die
Go Bekostigung ohne Abendbrot. Ein Verwaltungs⸗
lenzuschlag wird daneben nicht erhoben.
Durch diese A ist der Doie Verzicht auf die
Beköstigung an freien Tagen abgegolten, deh. für diese Tage
dud das Monatsentgelt um den Vvetrag des Wertes der
nicht entnommenen Vetostigung nicht nochmals gekürzt. Es
vied aber auch auf die er, des Entgelts verzichtet,
pe an den freien Tagen an der eköstigung teilgenommen
wird.
Von den sich bei dem 5*9 von 43 RMubzw. 34 RM
je Kopf und Monat bei Kap VII2, Tit II —- Erstattung
bom Personal für Beköstigung — ergebenden Mehr⸗
einnahmen J bis zur Höhe von 40 RMiubzw. 31 RM je
Kopf und nat ene Rehrausgabe bei Tit. W1— Be
vstigung —zulässig. Von dem sich ergebenden Betrage ist
jedoch V die Summe abzusetzen, die für eine Teilbekösti⸗
gung desselben Pexsonals deim Bekssstigungstitel bereits
een ist In Hehe des sich dann ergebenden Betrages
werde ich die notwendigen Sollperstärkungen nach Anhörung
der Hauptfinanzverwaltung als formele Haushaltsüber—
schreilung auf Grund der Dbl Vig. 1 1937 Nr.19 Abschn. 70
ehmigen Berechnungen über die sich hiernach ergebenden
ee bei den Einnahmen und Ausgaben legen die An⸗
e zum August 1937 in doppelter Ausfertigung (an
Geées. II 3) vor.
Mit der weiteren Einnahme von 3 RM je Kopf und
Monal konnen etwa notwendig werdende Mehrausgaben
don Lohnen für Küchenpersonal oder für Sachaufwendungen
Kuͤchengerate) begründet werden. Von ihrer formellen Be⸗
villigung ist aber die Durchführun dieser Verfügung nicht
abhngig zu machen. Ist eine —— — — — — not⸗
wendig so können die notwendigen Kräfte mit ganz kurgz—
ne Kundigung zunachst eingestellt werden Sie sind
is zur Genehmigung der auf dem üblichen Wege vorzu—
legenden Personalverstärkungsanträge aus verfügbaren
Haushaltsmitteln zu besolden.
J
Allgemein ist nicht nur großer Wert darauf zu legen
eine dem schweren Dienst des Personals entsprechende aus⸗
reichende Beköstigung zur Verfügung zu stellen, sondern
auch darauf, daß sie schmackhaft und abwechslungsreich isi
Ind auf die Diensteinteilung nsbesondere auf Nachtwachen)
Rucksicht zenommen wird. Es ist auch dafür zu sorgen, daß
das auf den Infektionsstationen, insbesondere auf den
TheSiationen arbeitende Pflegepersonal eine zweckent
sprechende Beköstigung erhält.
VI.
Wenn Bedienstete ihre Wohnung mindestens 3 volle
Tage hintereinander infolge Beurlaubungen oder Erkrankun—
gen iy und daher die eheeaun nachweislich
sicht in Anspruch nehmen, ist ihnen im Rahmen der von
hnen überhaupt gezahlten Beträge ein * 150 RM
he voller Betosgung oder 1220 RMubei eilbeköstigung
aͤglich zurückzuvergüten.
VI.
Die Neuregelung (Ziffer Vbis VM tritt am 1. Jul
1937 in Kraft.
Zum lOktober 1937 bitte ich, mir (Ges. II2) über die
mit der Durchführung gemachten Erfahrungen zu berichten
auch anzugeben, ob und wieblelen Schwestern das Beschäf—
Gungsberhältnis gekündigt werden mußte, und ob dem
— doue ober Teilbekostigung nach Ziffer IIJ
gegeben wird
Dr Lippert.
TC Belöstigungssatz Die
für Rediz inalpraltikanten —D
und Frantenpfiegelernpersonen Gäuglings⸗
schwesiernschülerinnen) der Krankenhäuser,
Heil⸗ und Pflegeanstalten und Hospitäler,
des Obdachs und des Waisenhaufes Berlin.
—Gesch⸗Z3.Ges. II2. Fernruf: Stadtverw. 4391, App 57. —
Unter Aufhebung der Verfügung vom 29. Dezember
1931 Ges. 13 — wird in — meiner Ent⸗
schließung vom 16. April 1937 (8l Dol X/1037 Nr1
7 En schl. Nr. 28) der für die Medizinalpraktikanten und
rantkenpflegelernpersonen Saͤuglmssschwesternschülerinnen
aufzuwendende Betrag mit sofortiger Wirkung von 120 RM
auf 140 RMije Kopf und Tag erhöht.
Mittel für die bis zum Schluß des Rechnungsjahres
entstehenden Mehrkosten werden besonders bereitgestellt
derden. Bis dahin sind die Mehrausgaben aus verfügbaren
Haushaltsmitteln zu bestreiten.
Dr. Lippert.
——
der Bertreiungsmitiel
für Schwestern in den Haushaltsplänen der
Krankenhäuser und der Sauglings⸗ und Müůtterheime
und
Wegfall der Anrechnung des Krankenpflegelern⸗
personals (einschl. Saͤuglingsschwesternschůlerinnen)
auf die Zahl der notwendigen Pflegepersonen.
— Gesch3. Ges. I2. Fernruf: Stadtverw. 4391, App57. —-
Die Anstalten beschäftigen ständig eine mehr oder
weniger große Zahl von Vertretungskraͤften für erkranktes
und deurlaubles Pflegepersonal. bwohl viele dieser Ver⸗
relungskraͤfte schon jahrelang mit kurzeren oder längeren
eeernn in derselben Anstalt oder in verschiedenen
Anstalten arbeiten, konnte das kurzfristige Beschaftigungs⸗
derhaltnis dennoch in kein langfristiges umgewandelt
verden. Diese sehr ungünstigen
erschweren auch die Gewinnung guter Pflegekräfte Zum
Schaden der pflegerischen Betreuung mußte oftmals auf
wenig geeignete Aushilfen zurückgegriffen werden. Diese
Maͤngel wuͤrden verschärft durch die beilweise Anrechnung
der Zahl der Krankenpflegeschulerinnen auf, die Int der
olwendigen Pflegepersonen. Dabei ni uicht nur die Ver⸗
sorgung der Kraͤnten sondern vor allem auch die Aus⸗
bildung der Mit der fortschreitenden medizi⸗
nischen Wissenschaft steigt auch der Aufgabenkreis der
Schwestern; auf eine gute Ausbildung der Schülerinnen
muß daher ganz besonderer Wert gelegt werden, zumal
auch Ziel der Reuordnung ist, künftig jede gut brauchbare,
auf 7 der Siadt ausgebildete Pflegeperson dem städti⸗
schen instaltsbetriebe zu erhalten und auf diese Weise fast
auͤsschließlich den städtischen Schwesternbedarf zu decken.
Aber auch die Art der Personalbedarfsbemessung er⸗
schwerte eine ausreichende Versorgung der Kranken Der
den Anstalten auferlegte Zwang, die Pflegestärke schematisch
nach einem starren Zahlenverhältnis an die etwa zurück
gehende Belegungsstarke anzupassen, nahm auf satsaͤchlich
Verhaltnisse Buf die Struttur der e keine Rück
sicht und beeinträchtigte damit die pflegeri che Leistung.
I.
uUm diese Mängel restlos zu beseitigen, die pflegerische
Leistumg zu steigern und damit das Ansehen der stadtischen
Kraͤnkeahauser zu heben, habe ich am 16 April 1937 u a.
folgende Entschließung gefaßt:
Der Bertretungslitel für Schwestern wird in den
saushalis planen der Ansiaiten aufgelöst. An Sstelle
don Berireiungsschwestern sind Dauerkräfte zu be⸗