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Volume 13. März 1937

Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1937 (Public Domain)

toe 
Die Buchhaltung ist mit entsprechenden Ver— 
fügungen zu vbersehen In der Verfügung über die 
Abgangstellung in 1936 ist auf die Vereinnahmung 
in 1037 und auf der Einnahmeanweisung in 1937 
auf die Abgangstellung in 1986 zu verweisen 
Ubertragbare Ausgabemittel stehen, 
oweit sie bis zum Jahresabschluß unverwendet geblieben 
sind vorbehaltlich meiner Zustimmung (Ziffer 4), für 
die unter die Zweckbestimmung fallende Ausgabe über 
das Rechnungsjahr hinaus zur Verfügung und müssen 
infolgedessen als Ausgaberest Gaushaltsrest) 
nachgewiesen werden. Das gilt indessen, wenn der 
Haushalt nichts anderes bestimmt, nur bis zum Rech— 
nungsabschluß für das auf die fol⸗ 
gende Rechnungsjahr. Bei Bauten erlischt die Ausgabe—⸗ 
bewilligung mu dem Schlusse des Rechnungsjahres, in 
dem der Bau in seinen wesentlichsten Teilen in Be— 
nußung genommen werden kann Soweit über— 
tragbare Ausgabebewilligungen am Schlusse eines 
Rechnungsjahres nicht verwendet sind, dürfen sie nur 
mit meiner vorherigen Zustimmung verausgabt werden 
636 Abs. 2 GemFinG) 
Nicht verwendete Mittel des Reichs oder des Landes 
für bestimmte Zwecke (Fleischverbilligung, Kohlenver⸗ 
billigung usw) sowie unverbraucht gebliebene Spenden 
oder Mittel, die zur Deckung der Ausgaben für Rech— 
nung Dritter bestimmt sind, gelten als übertrag— 
bare Ausgabemittel, die bis zu ihrer rest- 
losen Verwendundg zur Verfügung gehalten und 
ohne meine Zustimmung in Rest (Haushaltsrest) gestellt 
werden müssen. 
Bei den Stiftungen sind die nicht verbrauchten 
Wirtschaftsmittel, die im Bestande verbleiben und im 
neuen Rechnungsjahr bei der Einnahme in Zugang 
nachgewiesen werden, bei der Ausgabe in Soll⸗Abgang 
zu stellen. 
Bei den Verrechnungshaushalten a 14 
dger weder in der Einnahme noch in der Ausgabe 
Kassen⸗ oder Haushaltsreste nachgewiesen werden. So— 
weit eine zur Einziehung aufgegebene Einnahme oder 
zur Zahlung angewiesene Ausgabe bis zum Jahres— 
abschluß nicht abgewickelt ist, muß sie abgesetzt und im 
folgenden Rechnungsjahr erneut angewiesen werden. In 
der Anweisung zur Absetzung muß auf den Nachweis 
im neuen Rechnungsjahr und in der Anweisung für 
das neue Jahr auf die Absetzung im abgelaufenen Rech 
nungsjahr verwiesen werden 
Im Sinblick auf die zwingend gebotene sparsame Be— 
wirtschaftung der een Haushaltsmiltel ist es 
un zulässig, kurz vor m JZoahresschluß für einen 
künftlich herbeigeführten, nicht nolwendigen Bedarf rest 
liche Mitiel auszuschöpfen. 
Ich bemerke hierzu, daß in einem Einzelfall die be— 
stimmungswidrige Behandlung von am Jahresschluß 
nicht verbrauchten Mitleln disziplinarisch geahndef 
worden ist. 
Uber die für eine Reststellung in Frage kommenden 
Ausgabemittel bitte ich mir — Fin. III8bis zum 
31. März 1937 besondere Anträge, getrennt nach Haus— 
haltsabteilungen und Außerordentlichem Haushalt, ein 
zureichen. Dabei sind zwei Abschnitte zu bilden 
1 Reststellung für die Haushaltswirtschaft des 
laufenden Jahres, 
2. Reststellung von Resten aus Vorjahren 
Die Anträge müssen die Erklärung enthalten, daß es 
sich um Beträge handelt, für die die Reststellung nach 
836 Abs. 1 GemFinG möglich ist 
Reststellungen, die gemäß Abschnitt JIé der be—⸗ 
3 Zustimmung nicht bedürfen, sowie die voraus— 
ichtlichen Kassenreste bitte ich in jedem einzelnen An— 
lrag zusammengefaßt nachrichtlich anzugeben Mit den 
Anlragen muß jeder Verwaltungsbezirk eine Zusammen⸗ 
stellung über die Endsummen der zu den einzelnen 
Haushaltsabteilungen beantragten Reststellungen ein⸗ 
reichen Die ereee hat auch die Kassen⸗ 
reste und die Reste zu umfassen, die, wie erwähnt, der 
Zustimmung nicht bedürfen 
Demnach hat die Zusammenstellung zu umfassen 
a) Haushaltsreste 
b) Kassenreste, 
e) nachrichtlich gemeldete Reste, die der Zustimmung 
nicht bedürfen 
Die Reste der Haushaltswirtschaft des laufenden 
Jahres sind auch in der Zusammenstellung getrennt von 
denen aus Vorjahren aufzuführen 
Für jede HaAushaltsabteilung sowie für die 
einzelnen Verrechnungshaushalte (a 4) fertigen die 
Verwaltungen Erlaͤuterungen zu den Ab— 
weichungen von den Haͤushaltsansätzen 
unter Verwendung der Einheitsvordrucke FPin 325 — 
für Einnahmen — und Fin 3250 — für Ausgaben 
Sind an der Haushaltsabteilung mehrere Verwaltungs— 
stellen beteiligt, so liegt die Einreichung der Erläute— 
rungen der für die Aufstellung des Haushaltsplanes 
verantwortlichen Stelle ob. Zu⸗ und Abgänge gegen— 
über dem Haushaltsplan und den Resten aus dem Vor— 
jahr bedürtfen einer sorgfältigen Begründung, ge— 
gebenenfalls unter Angaͤbe meiner Entschließung Ver— 
merke wie Mehreinnaähme“, Minderausgabe infolge 
Jahresabschlusses“ stellen keine Begründung dar Am 
Jahresschlüß verbliebene erhebliche Einnahmereste be— 
dürfen gleichfalls der Begründung. Die Erläuterungen 
(Einnahme und Ausgabe) sind von dem zuständigen 
Wirtschafter zu unterschreiben; außerdem sind die End— 
zahlen rechnerisch festzustellen. 
Die Verwaltungsbezirke stellen die Ergebnisse der 
Erläuterungen zum Bezirkshaushalt unter Verwendung 
des Vordrucks noch besonders zusammen 
Der Gesamtbetrag der Zu⸗ und Abgänge aus Vor— 
behalts⸗ oder Verstärkungsmitteln oder gegenseitig oder 
einseitig deckungsfähigen Ausgabemitteln usp Epeb 
bis 10 und Sp16) ist nach dem Ursprung der Zu⸗ oder 
Abgänge am Schluüsse jeder Erläuterung aufzuteilen 
Beispiel: Bezirkshaushalt 14 RM 
RM 
RM 
RM 
RM 
RM 
RM 
RM 
5 
V4 
Vv3 
V4 
XTI 
X71 
Xv 
XVIII 
Die Zusammenstellung der Summen der Erläuterungen 
bedarf der gleichen Ergänzung; dabei müssen sich die 
Zu⸗ und Abgänge innerhalb des Bezirkshaushalts gaus— 
gleichen. Der Ausgleich zwischen Einnahme⸗ und Aus— 
gabesoll bei Leistungen für fremde Rechnung, Fürsorge— 
arbeiten, Spenden, muß in ähnlicher Weise dargestell! 
werden, denn der Betrag in Sp 15 muß im Rahmen 
der entsprechenden Einnahmen liegen 
Neben den formularmäßigen Erläuterungen bitte 
ich mir — Fin 117 — über die Abweichungen der 
Rechnung gegenüber dem Haushaltsplan, soweit sie im 
einzelnen den Betrag von 50000 RMiuübersteigen, für 
jede Haushaltsabteilung sowie auch für jeden Wirt— 
schaftsplan besonders einen Bericht zu erstatten, in dem 
die Gründe für die Abweichungen kurz, aber erschöpfend 
behandelt werden Der Bericht ist von dem Wirtschafter 
zu zeichnen Er hat die Überschrift zu tragen: Unter— 
lage zum Vorbericht für die Jahresrechnung 1936* 
Uber die Unterscheidung zwischen über⸗ und außer 
planmäßigen Einnahmen und Ausgaben bestimmen die 
88 110 und 111 GemFinG Näheres. 
Die Erläuterungen sind in doppelter Ausfertigung 
les genügt der Entwurf und eine Reinschrift) einzu 
reichen Wird an Stelle der Zweilschrifft der Entwur 
hergereicht, so wird dieser, sobald er nicht mehr be⸗ 
nöhngt wird, zurückgegeben werden. 
Beide Ausfertigungen der Erläuterungen müssen 
mit dem Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungs 
amtes versehen sein
	        
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