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Volume 13. März 1937

Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1937 (Public Domain)

ee) des Verzeichnisses der am Schlusse 
des eee verbliebenen 
Vorschüsse, 
des Verzeichnisses der am Schlusse 
des Rechnungsjahres vorhandenen 
Verwahrgelder, 
der Nachweisung der Buch⸗ und 
Kassenbestände am Abschlußtage, 
der Nachweisung der Sonderkon— 
den, deren Auflösung bis zum Jah— 
resabschluß nicht durchführbar war. 
Abschluß der Handbücher der Stadthaupt⸗ 
buchhaltung über die Haushaltsabteilungen 
und Fertigstellung der Nachweisungen und 
nd ese 4b. —da 
Einreichung der Erläuterungen und des 
Berichts nach Abschnitt J Ziff 5 Abs. 1u. 5 
zu den Haushaltsabteilungen an die Haupt⸗ 
nanzverwallung durch die Verwaltungs⸗ 
bezirke und die Dienststellen der Haupt⸗ 
perwaltlungg 
Einreichung der Zusammenstellung der er⸗ 
lassenen dorderungen über mehr als 
do RM—getrennt nach Haushaltsabtei⸗ 
lungen — dürch die Finanzverwaltungen 
der Verwaltungsbezirke an die Haupt— 
finanzverwaltung 
Vorlegung der Kassenbücher (Handbücher) 
an den Oberbürgermeister, Rechnungs⸗ 
prufunggsentt 
Vorlegung 
a) der Bilanzen, Abschlüsse und Geschäfts- 
berichte der zentralen Eigenbetriebe und 
Anstalten mit kaufmännischer Buch— 
shrung 
der Haushaltsrechnung durch die Stadt⸗ 
hauptbuchhaltung zum Zwecke der 
Drucklegunnng 30.9. 1937 
Die Termine, die so festgesetzt sind, daß 
sie IIh dem mir für die Fertigstellung 
der Haushaltsrechnung vorgeschriebenen 
npafsen, sind in lezter Zeit nicht immer 
genngend beachtet worden; das trifft be⸗ 
sonders für die Einreichung der Erläute- 
rungen GAbschn. 13iff.5 Ab .Iu 9 zu. Es 
sind daher den Verwaͤltungsstellen, denen 
die endgültige Fertigstellüng der Kassen— 
und e obllegt, Schwie— 
rigkeen entstanden, ie bei genauerer 
Einhaltung der Termineleicht hätten ver— 
mieden werdenkönnen. 
Ich bitte daher, Vorsorge zu treffen, 
daß die von mir feestgeseßten Termine 
khünftig eingehalten werden. 
Für die Durchführung des Jahresabschlusses sind die 
hierunter abgedruckten Bestimmungen maßgebend. 
Hervorzuheben ist folgendes 
Bei der Einnahme nicht erreichtes Haushaltssoll erscheint 
entweder 
a) als endgültiger Abgang 
oder 
b) als Haushaltsrest 
oder 
als Abgang, der 1937 zur Vereinnahmung anzu⸗ 
weisen und dessen Höhe in der Haushaltsrechnung in 
8 Bemerkungen“ nachrichtlich anzugeben ist 
e 
Außer den einmaligen und außerordentlichen Ausgabe⸗ 
mitteln gelten auch die im Haushaltsplan entsprechend 
eneren Ansahe als übertragbar (116 vorletzter 
— 
Verrechnungen unerledigter Einnahmen und Ausgaben 
eines Verrechnungshaushalts durch Zahlungen zu 
5 
V 
1. 
Gunsten oder zu Lasten eines Verrechnungshaushaltes 
des neuen Jahres fallen weg (12) 
In der Jahresrechnung der Stiftungen ist zwischen 
Stiftungen o hne Rechtspersönlichkeit und Stiftungen 
Ni Rechispersonlichkeit zu unterscheiden (IVA 5) 
Eigenbetriebe mit kameralistischer Buchführung müssen 
bei ihrer und bei Be— 
wertung des Vermögens die Vorschriften der 88 3841 
des Haudelsgesehbuches sinngemäß anwenden (IV B 1) 
Besondere Bestimmungen 
für die Durchführung des Jahreskassenabschlusses 1936. 
J. Aufgaben der Wirtschaftsstellen. 
An Hand des Wirtschaftsbuchs der Alkten usw stellen 
die Wurlschaftsstellen fest, welche Anweisungen noch 
b or dem Rechnungsabschluß erteilt werden müssen 
Die pünktliche Fertigstellung und Weitergabe an die 
Kasse GBuchhaltung) bleibt zu überwachen. Insbesondere 
kommen in Betracht 
a) Abschlüsse der Einziehungskassen, Anstalts⸗, Vorschuß ⸗ 
und sonstigen Auftragskassen, 
b) Abschlüsse der Lagerverwaltungen, 
c) Kostenberechnungen, Forderungsnachweise, Erstat⸗ 
tungsberechnungen für andere städtische Verwal⸗ 
tungen, 
Umbuchungsbelege, 
Verfügungen zur Abgangstellung des etwa nicht 
erreichten Haushaltssolls (Einnahme), des unver⸗ 
wendet gebliebenen Haushaltssolls Ausgabe) bei 
den üͤbertragbaren ordentlichen und außerordent⸗ 
lichen Ausgaͤben und zur Inreststellung von Aus⸗ 
gabemitteln 
Hierbei ist folgendes zu beachten: 
Erreichen die Einnahmen oder die Ausgaben 
nicht das der Buchhaltung aufgegebene Kassen⸗ 
anweisungs⸗Soll, so sind die nicht, eingegangenen 
oder nicht berausgabten Beträge in Rest Vongend 
zu stellen. Einer besonderen Kassenanweisung be⸗ 
darf es hierzu nicht. 
Bleibt das der Buchhaltung aufgegebene Ein— 
nahme⸗Anweisungssoll hinter dem Haushaltsansatz 
— so ist der Minderbetrag in der Rechnung als 
bgang nachzuweisen, wenn mit seinem Eingang 
nicht 8—'° werden kann. . dagegen mit dem 
Eingang beftimmt zu rechnen, so ist der Minder⸗ 
betrag, 
a) soferneingleicher Haushaltsansatz 
m Rechnungsjahr,1937 nicht vor— 
gesehen ist, in Rest Gaushaltsrest) 
Justellen, 
sofern der gleiche Haushaltsansatz 
im Rechnungsjahr 1937 wieder 
kehri, gegenüber dem Haushalts— 
soll im Rechnungsjahr 1936 a4al⸗ 
Abgang nachzuweisen und 
im Rechhnungssahr 1937 3ur 
erednnahmung anzuweisen (GAn— 
weisungssolh. 
Die bei Abschluß des laufenden 
aege in Einnahme und 
Ausgabe in est Gassen- und Haus— 
haltsrest) gestellten Beträge sind 
ausnahmslos in den Sollkasten des 
folgenden Rechnungsjahres als Reste 
borzutragen. 
Einer Sonderregelungunterliegen 
nur dienach Zisle Buchst bin Ab— 
ganggestellten Einnahmebeträge, die 
im estee Rechnungsjahr im 
Anweisungssoll, nicht aber im Soll⸗ 
asten als RKeste odder Zugang vorzu— 
tragen sind
	        
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