ee) des Verzeichnisses der am Schlusse
des eee verbliebenen
Vorschüsse,
des Verzeichnisses der am Schlusse
des Rechnungsjahres vorhandenen
Verwahrgelder,
der Nachweisung der Buch⸗ und
Kassenbestände am Abschlußtage,
der Nachweisung der Sonderkon—
den, deren Auflösung bis zum Jah—
resabschluß nicht durchführbar war.
Abschluß der Handbücher der Stadthaupt⸗
buchhaltung über die Haushaltsabteilungen
und Fertigstellung der Nachweisungen und
nd ese 4b. —da
Einreichung der Erläuterungen und des
Berichts nach Abschnitt J Ziff 5 Abs. 1u. 5
zu den Haushaltsabteilungen an die Haupt⸗
nanzverwallung durch die Verwaltungs⸗
bezirke und die Dienststellen der Haupt⸗
perwaltlungg
Einreichung der Zusammenstellung der er⸗
lassenen dorderungen über mehr als
do RM—getrennt nach Haushaltsabtei⸗
lungen — dürch die Finanzverwaltungen
der Verwaltungsbezirke an die Haupt—
finanzverwaltung
Vorlegung der Kassenbücher (Handbücher)
an den Oberbürgermeister, Rechnungs⸗
prufunggsentt
Vorlegung
a) der Bilanzen, Abschlüsse und Geschäfts-
berichte der zentralen Eigenbetriebe und
Anstalten mit kaufmännischer Buch—
shrung
der Haushaltsrechnung durch die Stadt⸗
hauptbuchhaltung zum Zwecke der
Drucklegunnng 30.9. 1937
Die Termine, die so festgesetzt sind, daß
sie IIh dem mir für die Fertigstellung
der Haushaltsrechnung vorgeschriebenen
npafsen, sind in lezter Zeit nicht immer
genngend beachtet worden; das trifft be⸗
sonders für die Einreichung der Erläute-
rungen GAbschn. 13iff.5 Ab .Iu 9 zu. Es
sind daher den Verwaͤltungsstellen, denen
die endgültige Fertigstellüng der Kassen—
und e obllegt, Schwie—
rigkeen entstanden, ie bei genauerer
Einhaltung der Termineleicht hätten ver—
mieden werdenkönnen.
Ich bitte daher, Vorsorge zu treffen,
daß die von mir feestgeseßten Termine
khünftig eingehalten werden.
Für die Durchführung des Jahresabschlusses sind die
hierunter abgedruckten Bestimmungen maßgebend.
Hervorzuheben ist folgendes
Bei der Einnahme nicht erreichtes Haushaltssoll erscheint
entweder
a) als endgültiger Abgang
oder
b) als Haushaltsrest
oder
als Abgang, der 1937 zur Vereinnahmung anzu⸗
weisen und dessen Höhe in der Haushaltsrechnung in
8 Bemerkungen“ nachrichtlich anzugeben ist
e
Außer den einmaligen und außerordentlichen Ausgabe⸗
mitteln gelten auch die im Haushaltsplan entsprechend
eneren Ansahe als übertragbar (116 vorletzter
—
Verrechnungen unerledigter Einnahmen und Ausgaben
eines Verrechnungshaushalts durch Zahlungen zu
5
V
1.
Gunsten oder zu Lasten eines Verrechnungshaushaltes
des neuen Jahres fallen weg (12)
In der Jahresrechnung der Stiftungen ist zwischen
Stiftungen o hne Rechtspersönlichkeit und Stiftungen
Ni Rechispersonlichkeit zu unterscheiden (IVA 5)
Eigenbetriebe mit kameralistischer Buchführung müssen
bei ihrer und bei Be—
wertung des Vermögens die Vorschriften der 88 3841
des Haudelsgesehbuches sinngemäß anwenden (IV B 1)
Besondere Bestimmungen
für die Durchführung des Jahreskassenabschlusses 1936.
J. Aufgaben der Wirtschaftsstellen.
An Hand des Wirtschaftsbuchs der Alkten usw stellen
die Wurlschaftsstellen fest, welche Anweisungen noch
b or dem Rechnungsabschluß erteilt werden müssen
Die pünktliche Fertigstellung und Weitergabe an die
Kasse GBuchhaltung) bleibt zu überwachen. Insbesondere
kommen in Betracht
a) Abschlüsse der Einziehungskassen, Anstalts⸗, Vorschuß ⸗
und sonstigen Auftragskassen,
b) Abschlüsse der Lagerverwaltungen,
c) Kostenberechnungen, Forderungsnachweise, Erstat⸗
tungsberechnungen für andere städtische Verwal⸗
tungen,
Umbuchungsbelege,
Verfügungen zur Abgangstellung des etwa nicht
erreichten Haushaltssolls (Einnahme), des unver⸗
wendet gebliebenen Haushaltssolls Ausgabe) bei
den üͤbertragbaren ordentlichen und außerordent⸗
lichen Ausgaͤben und zur Inreststellung von Aus⸗
gabemitteln
Hierbei ist folgendes zu beachten:
Erreichen die Einnahmen oder die Ausgaben
nicht das der Buchhaltung aufgegebene Kassen⸗
anweisungs⸗Soll, so sind die nicht, eingegangenen
oder nicht berausgabten Beträge in Rest Vongend
zu stellen. Einer besonderen Kassenanweisung be⸗
darf es hierzu nicht.
Bleibt das der Buchhaltung aufgegebene Ein—
nahme⸗Anweisungssoll hinter dem Haushaltsansatz
— so ist der Minderbetrag in der Rechnung als
bgang nachzuweisen, wenn mit seinem Eingang
nicht 8—'° werden kann. . dagegen mit dem
Eingang beftimmt zu rechnen, so ist der Minder⸗
betrag,
a) soferneingleicher Haushaltsansatz
m Rechnungsjahr,1937 nicht vor—
gesehen ist, in Rest Gaushaltsrest)
Justellen,
sofern der gleiche Haushaltsansatz
im Rechnungsjahr 1937 wieder
kehri, gegenüber dem Haushalts—
soll im Rechnungsjahr 1936 a4al⸗
Abgang nachzuweisen und
im Rechhnungssahr 1937 3ur
erednnahmung anzuweisen (GAn—
weisungssolh.
Die bei Abschluß des laufenden
aege in Einnahme und
Ausgabe in est Gassen- und Haus—
haltsrest) gestellten Beträge sind
ausnahmslos in den Sollkasten des
folgenden Rechnungsjahres als Reste
borzutragen.
Einer Sonderregelungunterliegen
nur dienach Zisle Buchst bin Ab—
ganggestellten Einnahmebeträge, die
im estee Rechnungsjahr im
Anweisungssoll, nicht aber im Soll⸗
asten als RKeste odder Zugang vorzu—
tragen sind