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Volume 14. März 1936

Full text : Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1936 (Public Domain)

ültige Kostentragung auf die für Prozeßkosten bestimmten;
——— der Sachhaushalte anzuweisen, bei denen auch die
Erstaltungen zu vereinnahmen sind (gegebenenfalls durch
Rotabsetzung —¶ .WRO 8652Ziffer
Prozeßkosten, die beim Vorschußlonto offenstehen, sind
in der bisher üblichen Weise abzuwickeln, sofern weitere
Kosten im Rechtsstreit nicht mehr entstehen; andernfalls ist
das ren aus dem für Prozeßkosten bestimmten
Haushaltsansatz abzudecken; das kann gelegentlich der
nächsten Kostenanweisung geschehen
Für jeden Sachhaushalt mit Ansätzen für Prozeßkosten
ist eine — führen, in die alle Kassenanweisungen
 über Prozeßkosten unter fortlaufenden Num—
mern einzutragen sind
Die Kontrollen sollen bei den Finanzverwaltungen ge
ührt werden
Sie sind ihrem Zweck entsprechend übersichtlich zu führen
Die Nummer der Eintragung hat der Führer der Kon—
trolle auf der Kassenanweisung und auf dem Aktenvorgang
zu vermerken. Den Vermerk hat er zu unterschreiben
Nach Erledigung des Rechtsstreits ist in der Prozeß⸗
kontrolle Tag und Inhalt der endgültigen Entscheidung über
die Kostentragung zu vermerken Die Wirischaftsstellen
haben darauf zu achten, daß zu diesem Zweck die Finanz
verwaltungen sofort von einer später ergehenden Entscheidung
über die Kostentragung benachrichtigt werden
Für Verwaltungen bei denen Prozesse in größerer Zahl
mit geringfügigen Kosten geführt werden, kann mit Zu—
stimmung der Hauptfinanzverwaltung eine besondere
Regelung getroffen werden

3. V.
Dr Hettlage.

Zwölfte Rundverfügung —666
über das neue
Berliner Verfassungsgesetz (Berl V6)
Gesch⸗3 AUg. .I4—4410.
Fernruf: Stadtverw 2412
Nachtrag
zur Bezirksverwaltungssatzung über die Aufteilung
der Geschäfte der Haupistadti Berlin
Auf Grund des 84 des Gesetzes über die Verfassung
der Hauptstadt Berlin vom 20 Juni lo3 66 19
Verbindung mit 88 der Dritten Verordnung zur Durch
führung dieses Gesetzes vom 830 März 1935 RMubß 0
bestimme ich
Arlikel J.
82 Ziffer 8 der Begzirksverwaltungssatzung über die
Aufteilung der Geschafle der Zansed verun ben
21. Januat 1935 (Amlsblatt der Stadt Berlin Red bon
3. März 1085 Seite 182 f) erhalt solgende Fafsung
8. Schulwesen
a) Geschãäfle der Hauptverwallung
Errichtung Benennung Umgestaltung Verlegung und
een von Schulen, Schulzweigen und einzelnen
Klassen, einschl der Schulkindergärten (nach Anhörung
des Bezirksburgermeisters)
Vermietung und Verpachtung von Schulgebäuden oder
einzelnen Schulräumen an een Verwaltungen oder
Privatpersonen
Zusammenarbeit mit der Schulaufsichtsbehörde in An
gelegenheiten des inneren Schulbetriebeßs
Festsezung des Bedarfs an Lehrpersonen und de—
Stellenplans Zentralstellenn achwei⸗
Benehmigung von Klassenteilungen der höheren und
mittleren — soweit sie 23 Grund allgemei
ner Bestimmungen der Schulauffich behsde vor zuneh
men — — Uberprüfung und Genehm
Lng der von dem Bezirksbürgermeister vor genommenen
Schůͤler zute lungen

Geschäftsverkehr mit der Landesschul- und Landes—
mittelschulkasse in Angelegenheiten der Lehrerbesoldung
Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen an
Privatschulen und über die Bewilligung von Ruhe—
geldern an Privatschullehrpersonen
Studienbeihilfen und Stipendien, soweit sie nicht aus
Bewerber eines Verwaltungsbezirks beschränkt sind
ane von Schülern und Lehrern mit dem Aus—
an
Genehmigung von Sportanlagen
Einheitliche Regelung des Schülerruderns
Landschulheime
Landerziehungsheim Schulfarm Scharfenberg
Haushaltungsschule Ravenstein
Abendgymnasium
Film⸗ und Bildamt
Schulmuseum
Einrichtungen für Lehrerfortbildung
Werklehrerseminar
Diesterweghochschule
Heilpädagogisches Archiv
Volks hochschule
Schulgarten Blankenfelde
Bootshaus in Treptow
Sämtliche Angelegenheiten der Berufs- und Fachschulen
Verwaltungsbezirke 146:
Sämtliche Angelegenheiten der Volks- Mittel⸗ und
höheren Schulen

Verwaltungsbezirke 7—20:
Bei den Lehrpersonen an den höheren und mittleren
Schulen:
Berufung und Beförderung der Lehrpersonen nach
Vorschlägen des Bezirksbürgermeisters, der Ober—
bürgermeister ist an die Vorschläge nicht gebunden
Versetzung
Vorschläge zur Zurruhesetzung falls nicht auf Grund
des Altersgrenzengesetzes
Bei den Lehrpersonen an den höheren Schulen:
Nebenbeschäftigung
Bei den Lehrpersonen an den Volksschulen:
Vorschläge bei der Anstellung von Volksschullehrern
und Ausübung des Wahlrechts gem. 849 VBG nach
Anhörung des Bezirksbürgermeisters
Bezirkseigene Geschäfte:
Erhaltung und Ergänzung der Lehr⸗ und Lernmittel
Bauliche Uberwachung, Sorge für Reinigung, Lüftun
und Heizung der Schulgebãude
Pflege des Zusammenhangs zwischen Schule und
Elternhaus

6)

Aberiragbare Gemeinschaftsgeschäfte:
Verwaltungsbezirke 20
— der Volks⸗ Mittel⸗ und höheren
Schulen, soweit sie nicht Geschäfte der Hauptverwal⸗
tung sind
eernde Bereitstellung von Schulräumen,
Turnhallen, Spielplätzen usw für andere als schulische
Zwecke (in den Volks⸗ Mittel- und höheren Schulen)
Arlikel I
Den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Nachtrags be⸗
stimmt Oberbürgermeister urage
Berlin, den 26 Oktober 1938
Der Oberbürgermeister
Dr Sahm
            
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