dem reichseigenen an die Stadt verpachteten Außenspiel—
— so findet überhaupt kein Nachweis in
bt. J (Grundvermögen) des Vermögensverzeichnisses
statt, falls die Stadt nicht außerdem eigene Bauten auf
dem Pachtgrundstück errichtet hat.
Abergangsmaßnahmen.
Die nach diesen Vorschriften erforderlichen Umbuchungen
und Wertveränderungen sind noch vor dem Abschlüß am
31. 12. 1936 in den Vermögensverzeichnissen und Bezirks
lagerbüchern nachzuweisen. Die Finanzverwaltungen der
Bezirke reichen der Hauptfinanzverwaltung — Fin. VII1 —
die — vorher auf die richtige Buchungsform zu prüfenden —
Grundstückskarten (Vordr. Fin. 318 a) über die 2. aus⸗
den Umbuchungen spätestens zum 5. 1. 1937 (also schon vor
den Bezirkslagerbuchauszügen) ein. Von der Bekanntgabe
kurzer Begründungsmuster sehe ich im Hinblick auf die Viel
gestaltigkest der Umbuchungstatbestände ab. Um aber eine
gewisse Einheitlichkeit der Begründung sicherzustellen, emp
fehle ich, den Begründungswortlaut in den Einzelfällen vom
Bezirkslagerbuchführer mit der Hauptfinanzverwaltung
— Fin. VIII — vereinbaren zu lassen.
3. V.
Prof. Dr. Hettlage.
An die Herren Bezirksbürgermeister.
77Ermäãchltigung zur Voraus⸗ ATT
bestellung von Baustoffen
für 1937 schon im Rechnungsjahre 1936
unter bestimmten Voraussetzungen.
— Gesch.⸗3. Fin. II 1. Fernruf: Stadtverw. 2248. —
Nach Anhörung der Ratsherren in der Sitzung vom
26. November 1936 habe ich unter dem 27. November 1936
folgende Entschließung gefaßt:
„In Fällen, in denen sich die Lieferung von Bau—
stoflen (Steinen, Eisenträgern, Stahlkonstruktionen usw)
infolge Rohstoffknappheit oder —— beteiligten
Walzwerke, Ziegeleien oder sonstigen Werke um ein
mehrfaches der normalen Fristen verzögert, werden die
Wirtschaftsstellen der Haupthochbau⸗ und Tiefbauver
waltung, der Bauverwaltungen der Verwaltungsbezirke
und der technischen Betriebe ermächtigt, im Notfalle Be
stellungen von Baumaterialien für 1937 mit langer Liefe
rungsfrist, aber nur in dem jeweils unbedingt notwen
digen Umfange, schon im Rechnungsjahr 1936 vorzu⸗
nehmen,
wenn es sich um die Ausführung genehmigter, sich
über mehrere Jahre erstreckender großer Bauvorhaben
handelt, für die bereits Raten im Haushaltsplan 1936
oder früher einmalig bereitgestellt sind und weitere
Teilbeträge für 1937 vorgesehen werden sollen,
wenn weiter in jedem Falle zuvor die Zustimmung der
Hauptfinanzverwaltung eingeholt ist, und schließlich
wenn hierdurch eppreru 7 für das
Rechnungsjahr 1936 und bis zur edern des
Haushaltsplans für 1937 nicht übernommen werden
Ich gebe diese bereits im Dienstblatt Teil XL vom
5. Dezember 1936 unter Ne. XL21 Abschnitt INr. 27 ver
sffentlichte Entschließung hiermit nochmals mit dem aus
drücklichen Bemerken bekannt, daß von der Ermächtigung in
allen Fällen nur Gebrauch gemäacht werden darf, wenn die
unter — angegebenen Voraussetzungen erfüllt MA
Weitere Voraussetzung ist Fühlungnahme mit dem Wirt-
schaäaftssm V⏑—
38
VProf Dr Hettlage
An die Haupt⸗ Hochbau⸗ und —— die tech⸗
nischen Betriebe der —95 und die Herren
Bezirksbürgermeister der Verwaltungsbezirke
ITT ʒacenattgandeveursse TI
der städtischen in land⸗
und forstwirischaftlichen Betrieben beschäftigten
Arbeiter und Angestellten
Gesche⸗Z. Alls H VI 3. Fernruf: Stadtverw 4501 07,
E2 Kupfergraben 5161. —
Nach der mit Genehmigung des RuPrMf— 7——
und Landwirtschaft und des RMoͤg vom Reichsbauernführer
erlassenen Beitragsordnung des Reichsnährstandes für die
Gefolgschaftsmitglieder in bäuerlichen und landwirtschaft—
lichen Betrieben vom 24. 4. 1936 (. Deutschen Reichsanzeiger
und Preußischen Staatsanzeiger vom 8 7. 1936 Nr 156) be⸗
steht für alle Personen, die als Arbeiter oder Angestellte in
der Landwirtschaft nicht nur vorübergehend gegen Arbeits—
lohn tätig sind, seit dem 1.9. 1936 eine Beiträgspflicht. Be—
amte sind nicht beitragspflichtig. Nach einer re des
Verwaͤltungsamts des Reichsnährstandes ist unter Land—
wirtschaft die Bodenbewirtschaftung und die mit Boden—
nuhzung verbundene Tierhaltung zur Gewinnung pflanzlicher
und tierischer Erzeugnisse, insbesondere der Ackerbau, die
Wiesen⸗ und Weidewirtschaft, die Forstwirtschaft, der
Gartenbau, der Weinbau, die Fischerei in Binnen und
Küstengewässern, die Imkerei und die Jagd zu verstehen
Auch die landwirtschaftlichen Nebenbetriebe, die steuerlich
als solche und nicht als selbständige Gewerbebetriebe an—
zusehen sind, sind Teile der Landwirtschaft
Uber die Frage, welche städtischen Verwaltungen, Be—
triebe oder Teilbetriebe als land⸗ oder —
Betriebe im Sinne der Beitragsordnung anzusehen sind,
schweben nach Mitteilung des Deutschen Gemeindetages 8
noch 3 en. Es steht im Augenblick also noch nicht
fest, we iee und Arbeiler beilragspflichtig ind
Von der Einbehallung von Beiträgen und Verwendung von
Beitragsmarken ist daher bis weiteres allgemein Ab⸗
stand zu nehmen. Weitere Mitteilung folgt
J.V.
Plath
An die Hauptverwaltung, die Herren Bezirksbürgermeister
und die staͤdt. und überwiegend städt Gesellschaften
—
—** Schulgeldberechnung —*
⸗einziehung und abrechnung an den slädtischen
Berufs⸗ und Fachschulen, Dienstblatt Teil 77
und Teil VII /724 vom . März 1936 Ab⸗
schnitti I1,Absatz 3.
—Gesche⸗Z senw 7. Fernruf: Stadiverw 28
An Stelle von Spalte ist zu letzen
JV.
Dr Meinshausen
11320 Vierjahresplan. A
— Gesch⸗3 Aus IIBI8. Fernr Stadtverw 212
Alle gemeindlichen mit dem Vierjahresplan unmittelbar
oder mittelbar zusammenhängenden Frägen bearbeiten
grundsätzlich in der Hauptverwaltung das Depe *
VA Vund in bden Bezirksverwaltungen die Algemel
nen ee e Bei jeder der Gemeinde neu über
tragenen Aufgabe prüft das Wirtschaftsamt, ob die Be
arbeitung aus Zweckmäßigkeitsgründen etwa einer anderen
Fachverwaltung zu übertragen ist oder ob und in 7
Amfange eine andere Fachverwaltung mitzuwirken hat
Neue Aufgaben, soweit sie nicht in Durchführung des Vier
jahresplans den Gemeinden übertragen werden mög
lichst nicht übernommen werden (gl 32862 4 7
GemBGe bzu 858W61 Is 6 DoDo und mein und
schreiben vom 19338