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Volume 12. Dezember 1936

Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1936 (Public Domain)

änderungen sind mit den im Vorjahre eingeführten ab— 
gekürzten Begründungen zu bezeichnen; inf Abkürzung 
hat sich gut bewährt. 
Abschnitt III: Bei den Grundstücken der im Vorjahre be— 
zeichneten Vermögensstellen verbleibt es auch diesmal 
beim Nachweis der Grundstücke zum Buchwert. 
Abschnilt V: Die laufende Bewertungstätigkeit der Ver— 
messungsämter bei Veränderungen im Grundstücks— 
bestande bleibt auch weiterhin unberührt. 
Ferner ist Dbl. J 1935 Nr. 316, zu Abt. J Abs. 2 (betr 
sonstige Veränderungen bei Grundstücken) entsprechend an— 
zuwenden. 
Abl. I GBewegliches Vermögen). 
Dbl. 1 1935 Nr. 316 gilt entsprechend. 
Abl. III (Kapitalvermögen). 
Dbl. J 1935 Nr. 316 gilt entsprechend. Als Wertansatz 
festverzinslicher Wertpapiere ist der Einheitskurs vom 
31. 12. 1936 zu wählen, hilfsweise der etwaige Freiverkehrs 
kurs, sonst der Schätzungswert. 
Die Vermögensstellen für Werksvermögen stimmen ihre 
Anleiheschuldteile mit der Anleiheabteilung der Haupt— 
finanzverwaltung (Fin. V 2d, Anruf Stadtverwaltung 
2752) ab, bevor sie das Vermögensverzeichnis abschließen 
Besondere Kennzeichnung der Rücklagebestände. 
Die auf Grund des 8105 Abs.2 der Deutschen Ge 
meindeordnung erlassene — —— (RGBl. 
1936 S. 435) bestimmt in 8 22: „Die Rücklagen der Gemein 
den und die Art ihrer Anlegung sind in dem Vermögens 
verzeichnis gesondert nachzuweisen“ Ich will bereits vor 
handene Rücklagebestände schon beim Abschluß der Ver 
mögensverzeichnisse am 31. 12. 1936 erfassen, obwohl 81 
— 1 und 8 2a des Gesetzes über die Verfassung und Ver 
waltung der Reichshauptstadt Berlin (KGBl. J 1936 S 957) 
die öια, Geltung der Deutschen Gemeindeordnung 
in Berlin erst vom 1. 1. 1937 ab vorsehen. 
Daher bitte ich, auf solche Rücklagebestände durch den 
Vermerk ... RMugehören zur (Name der Rücklage ein 
p in der Erläuterungsspalte des Vermögensverzeich 
nisses und Auszuges (Vordr. Fin 321) bei jeder Abtei 
— die Rücklagebestandteile enthält, hinzuweisen. Da—⸗ 
werden regelmäßig nur Unterabteilungen beim Kapital 
vermögen (Abt. UI des ViV.) sein, z. B. Hypotheken 
forderungen (Abt. II ) Darlehnsforderungen ohne ding 
liche ren (Abt. III 2) festverzinsliche Wertpapiere 
III 3), Guthaben und Barbestände (Abt. III 5) Au 
rund dieser Hinweise will ich die Rücklagebestände beson— 
ders zusammenstellen. 
Neuanlegung der Vermögensverzeichnisse 
Die Flächen- und Wertspalten der Vermögensverzeich 
nisse laufen mit dem 31. 12. 1936 ab. Wegen der Übernahme 
der Bestände in neu anzulegende Vermögensverzeichnisse 
folgt später besondere Nachricht. 
An die Vermögennsstellen der Hauptverwaltung 
. 
Abschluß der Bezirkslagerbücher am 31. 12. 1036 
(N Ich bitte, beim Abschluß der Vermögensverzeichniss 
der Bezirksverwaltungen nach Abschnitt J dieser Verfügunc 
zu verfahren und mir einzureichen 
die Bezirkslagerbuchauszüge über 
Finanzvermögen und Gemeindestiflungsvermögen 
spälestens am 20. 1. 1937 
derwallungsvermögen und Werksvermögen sowie die 
Hauptzusammenstellung spätestens am 10. 2. 1037. 
S) Fruhere Lieferung ist dringend erwũnscht. Für den 
Abschuitt Grundeigentum des Finanzvermögens ist der 
33 tteil der Veränderungen für 1936 bereits ere 
en auf den 80 9 636 erfaßt eser 
hat zu einer Gesamtverringerung des 
rundstückswertes um rund 30 Mill RMageführt. Ich bitte 
die im Zwischenabschluß enthaltenen Flächen⸗ und Wert 
veränderüngen summarisch als erste Veränderung im Be— 
zirkslagerbuchauszug für den 31 12. 1936 nachzuweisen 
Vfg. v. 7. 9 19036 — Fin V. 1—S 42bs. 2) Die von 
einigen Bezirksverwaltungen im Zwischenabschluß ausge— 
wiesene verfrühte Zugangstellung von Grundstücken, die die 
Stadt von der Berliner Verkehrs A. Geerwerben will kann 
ausnahmsweise bestehen bleiben. Die Zugänge waren ver— 
früht, weil die Grundstücke bisher weder aufgelassen noch in 
den Grundbüchern umgeschrieben sind. Die örmliche UÜber— 
eignung ist auch bis zum 31. 12. 1936 nicht mehr mit Be— 
ßed zu erwarten. Ich beabsichtige, den Ausgleich 
durch eine Sammelbuchung im Vermögensverzeichnis der 
Hauptgrundstücksverwaltung zu schaffen. 
() Die Bezirkslagerbuchauszüge müssen den Prüfungs⸗ 
vermerk der Bezirksprüfungsstelle tragen. Kann sie die 
Prüfung ausnahmsweise nicht rechtzeitig beenden, so soll 
die Finanzverwaltung fernmuͤndlich über Fristverlängerung 
mit der Hauptfinanzverwaltung verhandeln Ich will den 
Gesamtlagerbuchabschluß dem Entwurf der Haushaltssatzung 
beifügen. Das ist nur möglich, wenn der Abschluß spätestens 
Mitte März 10937 fertiggestellt ist. 
() Das im Vorjahre eingeführte Verfahren für den 
Nachweis von Erstattungsbeträgen für Grundstücke aus dem 
Grundeigentum“ (Forderungsposten in Abt III2 des 
Vermögensverzeichnisses der Hauptgrundstücksverwaltung 
Schuldposten in Abt VII des VBB.der das Grundstück 
empfangenden Stelle; umgekehrt bei Abgabe entbehrlicher 
Grundstücke an das Grundeigentum“) hat sich nicht be— 
währt. Ich will nunmehr der besseren Abstimmung wegen 
die Forderungsposten und die Schuldposten von der Haupt⸗ 
grundstücksverwaltung nachweisen lassen (die nicht beim 
Grundeigentum“ darzustellenden Posten hilfsweise beim 
onstigen Finanzvermögen) Die Vermögensstellen weisen 
also künftig weder Forderungsposten (für an das Grund⸗ 
eigentum“ abgegebene Grundstücke) noch Schuldposten (für 
vom Grundeigentum“ empfangene Grundstücke) nach 
Den nur noch die Veränderungen im Grundstücksbestand 
elbst. 
(5) Die Bezirksverwaltungen verfahren bei der Dar⸗ 
stellung der Vermögensbestände auftragsweise bewirtschaf⸗ 
leter zentraler Haushaltsteile des —— 
—— und Fachschulen, Stadtentwässerung) verschieden 
eils nehmen sie diese Bestände in die Zusammenstellung 
des Deaueere auf, teils nicht Für diese Be— 
tände sind besondere Abschnitte im Lagerbuch vorhanden 
— —— 5 Satz 3) Ich bitte, die besonderen 
Auszüge aus dem Bezirkslagerbuch für diese Bestände bei⸗ 
zubehalten, aber sie trotzdem in die Zusammenstellung über 
Verwaltungsvermögen aufzunehmen 
(G) Rücklagebestände bitte ich in den Bezirkslagerbuch 
auszůgen so hervorzuheben wie im gre Ldieser Ver⸗ 
fügung — Unterabschnitt Besondere Kennzeichnung der 
Ruͤcklagebestande“ — vorgesehen 
(7) Angaben über Straßen Plätze Grünflächen und 
Parkanlagen (ohne Wertansaz im Anhang zu Abt der 
Vermögensverzeichnisse über Verwaltungsvermögen) sind 
erst besondere Anforderung notwendig 
3. 
Prof. Dr Hettlage 
An die Herren Bezitksbürgermeister. 
NRachweis und Bewertung 
3 —*8 
sowie der Spiel⸗ und Sportplätze in den 
Vermögensverzeichnissen 
— Gesch⸗ZFin. VII Fernruf: Stadtverw 2760 — 
* 
Bishetiges Verfahren 
Die eeeeene sowie die Spiel⸗ und Sport 
plätze isher den allgemeinen Bewertungsvor 
schriften der Vermögensordnung r Grundstücke des Ver—
	        
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