änderungen sind mit den im Vorjahre eingeführten ab—
gekürzten Begründungen zu bezeichnen; inf Abkürzung
hat sich gut bewährt.
Abschnitt III: Bei den Grundstücken der im Vorjahre be—
zeichneten Vermögensstellen verbleibt es auch diesmal
beim Nachweis der Grundstücke zum Buchwert.
Abschnilt V: Die laufende Bewertungstätigkeit der Ver—
messungsämter bei Veränderungen im Grundstücks—
bestande bleibt auch weiterhin unberührt.
Ferner ist Dbl. J 1935 Nr. 316, zu Abt. J Abs. 2 (betr
sonstige Veränderungen bei Grundstücken) entsprechend an—
zuwenden.
Abl. I GBewegliches Vermögen).
Dbl. 1 1935 Nr. 316 gilt entsprechend.
Abl. III (Kapitalvermögen).
Dbl. J 1935 Nr. 316 gilt entsprechend. Als Wertansatz
festverzinslicher Wertpapiere ist der Einheitskurs vom
31. 12. 1936 zu wählen, hilfsweise der etwaige Freiverkehrs
kurs, sonst der Schätzungswert.
Die Vermögensstellen für Werksvermögen stimmen ihre
Anleiheschuldteile mit der Anleiheabteilung der Haupt—
finanzverwaltung (Fin. V 2d, Anruf Stadtverwaltung
2752) ab, bevor sie das Vermögensverzeichnis abschließen
Besondere Kennzeichnung der Rücklagebestände.
Die auf Grund des 8105 Abs.2 der Deutschen Ge
meindeordnung erlassene — —— (RGBl.
1936 S. 435) bestimmt in 8 22: „Die Rücklagen der Gemein
den und die Art ihrer Anlegung sind in dem Vermögens
verzeichnis gesondert nachzuweisen“ Ich will bereits vor
handene Rücklagebestände schon beim Abschluß der Ver
mögensverzeichnisse am 31. 12. 1936 erfassen, obwohl 81
— 1 und 8 2a des Gesetzes über die Verfassung und Ver
waltung der Reichshauptstadt Berlin (KGBl. J 1936 S 957)
die öια, Geltung der Deutschen Gemeindeordnung
in Berlin erst vom 1. 1. 1937 ab vorsehen.
Daher bitte ich, auf solche Rücklagebestände durch den
Vermerk ... RMugehören zur (Name der Rücklage ein
p in der Erläuterungsspalte des Vermögensverzeich
nisses und Auszuges (Vordr. Fin 321) bei jeder Abtei
— die Rücklagebestandteile enthält, hinzuweisen. Da—⸗
werden regelmäßig nur Unterabteilungen beim Kapital
vermögen (Abt. UI des ViV.) sein, z. B. Hypotheken
forderungen (Abt. II ) Darlehnsforderungen ohne ding
liche ren (Abt. III 2) festverzinsliche Wertpapiere
III 3), Guthaben und Barbestände (Abt. III 5) Au
rund dieser Hinweise will ich die Rücklagebestände beson—
ders zusammenstellen.
Neuanlegung der Vermögensverzeichnisse
Die Flächen- und Wertspalten der Vermögensverzeich
nisse laufen mit dem 31. 12. 1936 ab. Wegen der Übernahme
der Bestände in neu anzulegende Vermögensverzeichnisse
folgt später besondere Nachricht.
An die Vermögennsstellen der Hauptverwaltung
.
Abschluß der Bezirkslagerbücher am 31. 12. 1036
(N Ich bitte, beim Abschluß der Vermögensverzeichniss
der Bezirksverwaltungen nach Abschnitt J dieser Verfügunc
zu verfahren und mir einzureichen
die Bezirkslagerbuchauszüge über
Finanzvermögen und Gemeindestiflungsvermögen
spälestens am 20. 1. 1937
derwallungsvermögen und Werksvermögen sowie die
Hauptzusammenstellung spätestens am 10. 2. 1037.
S) Fruhere Lieferung ist dringend erwũnscht. Für den
Abschuitt Grundeigentum des Finanzvermögens ist der
33 tteil der Veränderungen für 1936 bereits ere
en auf den 80 9 636 erfaßt eser
hat zu einer Gesamtverringerung des
rundstückswertes um rund 30 Mill RMageführt. Ich bitte
die im Zwischenabschluß enthaltenen Flächen⸗ und Wert
veränderüngen summarisch als erste Veränderung im Be—
zirkslagerbuchauszug für den 31 12. 1936 nachzuweisen
Vfg. v. 7. 9 19036 — Fin V. 1—S 42bs. 2) Die von
einigen Bezirksverwaltungen im Zwischenabschluß ausge—
wiesene verfrühte Zugangstellung von Grundstücken, die die
Stadt von der Berliner Verkehrs A. Geerwerben will kann
ausnahmsweise bestehen bleiben. Die Zugänge waren ver—
früht, weil die Grundstücke bisher weder aufgelassen noch in
den Grundbüchern umgeschrieben sind. Die örmliche UÜber—
eignung ist auch bis zum 31. 12. 1936 nicht mehr mit Be—
ßed zu erwarten. Ich beabsichtige, den Ausgleich
durch eine Sammelbuchung im Vermögensverzeichnis der
Hauptgrundstücksverwaltung zu schaffen.
() Die Bezirkslagerbuchauszüge müssen den Prüfungs⸗
vermerk der Bezirksprüfungsstelle tragen. Kann sie die
Prüfung ausnahmsweise nicht rechtzeitig beenden, so soll
die Finanzverwaltung fernmuͤndlich über Fristverlängerung
mit der Hauptfinanzverwaltung verhandeln Ich will den
Gesamtlagerbuchabschluß dem Entwurf der Haushaltssatzung
beifügen. Das ist nur möglich, wenn der Abschluß spätestens
Mitte März 10937 fertiggestellt ist.
() Das im Vorjahre eingeführte Verfahren für den
Nachweis von Erstattungsbeträgen für Grundstücke aus dem
Grundeigentum“ (Forderungsposten in Abt III2 des
Vermögensverzeichnisses der Hauptgrundstücksverwaltung
Schuldposten in Abt VII des VBB.der das Grundstück
empfangenden Stelle; umgekehrt bei Abgabe entbehrlicher
Grundstücke an das Grundeigentum“) hat sich nicht be—
währt. Ich will nunmehr der besseren Abstimmung wegen
die Forderungsposten und die Schuldposten von der Haupt⸗
grundstücksverwaltung nachweisen lassen (die nicht beim
Grundeigentum“ darzustellenden Posten hilfsweise beim
onstigen Finanzvermögen) Die Vermögensstellen weisen
also künftig weder Forderungsposten (für an das Grund⸗
eigentum“ abgegebene Grundstücke) noch Schuldposten (für
vom Grundeigentum“ empfangene Grundstücke) nach
Den nur noch die Veränderungen im Grundstücksbestand
elbst.
(5) Die Bezirksverwaltungen verfahren bei der Dar⸗
stellung der Vermögensbestände auftragsweise bewirtschaf⸗
leter zentraler Haushaltsteile des ——
—— und Fachschulen, Stadtentwässerung) verschieden
eils nehmen sie diese Bestände in die Zusammenstellung
des Deaueere auf, teils nicht Für diese Be—
tände sind besondere Abschnitte im Lagerbuch vorhanden
— —— 5 Satz 3) Ich bitte, die besonderen
Auszüge aus dem Bezirkslagerbuch für diese Bestände bei⸗
zubehalten, aber sie trotzdem in die Zusammenstellung über
Verwaltungsvermögen aufzunehmen
(G) Rücklagebestände bitte ich in den Bezirkslagerbuch
auszůgen so hervorzuheben wie im gre Ldieser Ver⸗
fügung — Unterabschnitt Besondere Kennzeichnung der
Ruͤcklagebestande“ — vorgesehen
(7) Angaben über Straßen Plätze Grünflächen und
Parkanlagen (ohne Wertansaz im Anhang zu Abt der
Vermögensverzeichnisse über Verwaltungsvermögen) sind
erst besondere Anforderung notwendig
3.
Prof. Dr Hettlage
An die Herren Bezitksbürgermeister.
NRachweis und Bewertung
3 —*8
sowie der Spiel⸗ und Sportplätze in den
Vermögensverzeichnissen
— Gesch⸗ZFin. VII Fernruf: Stadtverw 2760 —
*
Bishetiges Verfahren
Die eeeeene sowie die Spiel⸗ und Sport
plätze isher den allgemeinen Bewertungsvor
schriften der Vermögensordnung r Grundstücke des Ver—