Dienstblatt
Teil I.
179
Ausgegeben
14. 111836
2882298
Allgemeine Berwaltung.
Gesetze und Verordnungen.
âmm —— —— ———
Berzeichnis der für die städtische Verwallung wichligen neuen
Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Zeilschriftenaufsätze,
zusammengestellt von der Ratsbibliothek.
(Fernruf: Stadtverwaltung 2149)
Gortsetzung von Seite 474)
J. Gesetze.
Reichsarbeilsblatt Nr31. Auslegung der Vorschrift des
86 des Reichsmietengesetzes, v 20 10 —Reichsbürgschaften
für den Kleinwohnungsbau (Sammlung grundsätzlicher Ent
scheidungen, Ifde Nr 33 bis 38), v 22 10 — He lmann
Zum Gesetz über die Zahlung und Sicherung von Anlieger
beiträgen — Bellinger Verfährensfragen der Klein
siedlung — Gisbertz, Wirtschaftliche Fragen der Klein—
siedlung
Reichssteuerblatt Nr58. Übersicht über die Einnahmen
des Reichs an Steuern, Zöllen und anderen Abgaben in
der Zeit vom 1April 1936 bis 30 September 1936 —
Nr. 59. Kraftfahrzeugsteuer, RdErl v 3 11 —6Durch⸗
führungsverordnung zum Devisengesetz vom 28. Oktober 1936
RSt. Devr v 411386
Reichs⸗Verkehrs⸗Blall, Ausgabe B: Kraflfahrwesen,
Nr 414 Kraftfahrzeugbrände, v 26 10 — Umstellung von
Straßenbahnen auf Omnibusbetrieb, d. 4 11 — Wohnungs⸗
umzüge von Beamten, d 27.10
Preußisches Besoldungsblalt Nr 29. RdErl. v 6 11.
betr Uberweisung von Versorgungsbezügen an Bezugs—
berechtigte in Frankreich, Italien, Lettland, den Nieder
landen, der Schweiz und der Tschechoslowakei und Aus—
zahlung von Versorgungsbezügen durch die Auslandsstellen
in diesen Ländern — Berichtigung zum RdErl. v. 149
über die Zugehörigkeit von Beamten zu Freimaurerlogen.
Deutsche Justiz Ne 45 Küchenhoff Führung und
Verwaltung im Dritten Reich — von Schenck Die
Mündelsicherheitsgrenze des Schuldenregelungsgesetzes als
künftige Belastungsgrenze für den Entschuldungsbetrieb
Ministerialblati für Wirtschaft Nr 16. Erlaß v .10
betr Aufwertung von Versicherungsansprüchen — Erlaß
v 15. 10. betr Untersagungsverfahren nach dem Energie⸗
wirtschaftsgesetz — Erlaß v 15 10 betr Durchführung der
Vorschriften über die Pruͤfungspflicht der ————
der öffentlichen Hand — Ho mann Zur Organisation
des Handwerks
Ministerialblalt des Reich⸗⸗ und Preuß. Ministeriums
des Innern Nr48. Bekanntgabe von Alkten an die Dienst
stellen der NeDAP und er RdErl ob
2Behördenpreise für Sonderlampen RdErl v 511
—Aufwandsentschädigung der Provinzialräte, RdErl. v
ß6 1— e von offenen Angestelltenstellen des
Gemeindedienstes RdErl v 611 Versetzung von Be
amten, die Hoheitsträger der NDAP usw sind, RdErl
v 6 ⸗Ortsdurchfahrten, RdoErl v 51Handfeuer
löscher RdErl v 20 10 Auskunftserteilung durch Erb
gesundheitsgerichte und Gesundheitsämter, RdErl 1
—Einziehung der Gebühren der ranee im
Verwaltungs zwangsverfahren RdErl 311 Verzeich
nis der eree und tierärztlichen Bezirksvereini⸗
RdErl d 3verteilung der Pauschbeträge
geltung der der Deutschen
eichsbahn und der Deutschen eae für das Rech⸗
nungsjahr 19036 RoErl d 2710 ESteuervert⸗ilungen für
1036 86200
Schuldenregelungsverfahren, RdErl. v. 2 11. — 85 der
Osthilfeabwicklungsverordnung, RdErl. v. 4 11. Hoch⸗
bauten bei der Forstverwaltung, RdErl. v. 20 10
Deutsche Wissenschafl, Erziehung und Volksbildung
Nr. 21. Sammlung unveröffentlichter Soldatenbriefe, v
8. 10. — Richtlinien für die Erteilung von Unterrichts—
erlaubnisscheinen und Privatschulkonzessionen, v. 135. 10 —
Unterrichtsberanstaltungen beruflicher und fachlicher Art der
Deutschen Arbeitsfront, v 21 10
I. Richtamtliche Auszüge aus neuen höchstgerichtlichen
Eulscheidungen. (Private Veröffentlichung)
Oberverwallungsgericht: v. 1 9 36, Darf sich eine
Baupolizeiverordnung rückwirkende Kraft beilegen? (790
— v. 3. 1136, Ausbaukosten, welche nicht von den Gemein⸗
den aufgewendet worden sind können sie nicht von den An—
liegern erstattet verlangen (791); — v. 1. 1036, Wann hat
die Anmeldung und Rechtfertigung eines Rechtsmittels im
Verwaltungsstreitverfahren zu erfoigen? (790923 — . 14
oee Alkohol darf ein Kraftwagenführer genießen?
793).
Oberlandesgericht Karlsruhe: v 290 5. 85, Wann kann
ein Grundstücksbesiher gegen geräuschvolle gewerbliche Be—
triebe auf Nachbargrundstucken mit Erfolg vorgehen? (799)
Oberlandesgericht Naumburg a. 8.: v. 12. 5.36, Wann
kommt ein Werkvertrag und wann ein Dienstvertrag eines
Architekten in Betracht? (795)
LII. Zeilschriflenaufsähe.
Juristische Wochenschrift Nr 45. Bergmann, Der
steuerlich maßgebliche Zeitpunkt für die Umwandlung oder
Auflösung einer Kapitalgesellschaft — Dänzer Va—
notti, Die wichtigsten Probleme der neuen Arbeitsrecht
sprechung — Piedler Ehrenkränkung als Entlassungs⸗
grund — Wagner Fürsorge für Soldaten und Arbeis
männer — Lehmann Die Strafzinsen bei Tilgungs
hypotheken nach dem Hypothekenzinsgesetz v. 2. Juli 1936
Reichsverwallungsblalt Nr 45. H0 facker Ein deut—
sches Wasserrecht — Weigelt, Die Haftung für durch
Kraftfahrzeugverkehr hervorgerufene esen 4
Groot, Haushalisüberschretungen im Gemeindehaushalt.
Staats· und Selbstverwallung Ne 21. Noell, Das
Beschlußverfahren des preußischen Landesverwaltungs—
geseßes (EBG) —Reuß dDie Geltendmachung bürgerlich⸗
rechtlicher Ansprüche gegen Gemeinden nach der Deutschen
Gemeindeordnung — Brandt Verwaltung des gemeind⸗
lichen Hausbesitzes — Janberg DdDie Verfügungen der
Gemeinde und das Rechtsmittelverfahren gn Verfuügungen
nach der Deutschen Gemeindeordnung (D68) — 3web—
lberx Zwangsvollstreckung in Einzeldarstellungen ESchluß)
— Das Gesetz zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Ver—
waltungen und Betrieben — oöff AOoG — Schultze Die
Liquiditätsvorschriften bei den Sparkassen im Wandel ihrer
Entwicklung
VBerwaltungsarchiv Nr 3 Reuß Die Zukunft der
Verwaltungsgerichtsbarkeit — Käligen Gemeinde
prüfungswesen und Staatsaufsicht
Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaff Nr1.
Schust erx Einfluß der Politik auf die Kriegführung —
Huber Deutsche Wehrordnung und bis zum
Ende des Absolutismus — Predöhl dDie Beziehungen
zwischen und Handelspolitki Egner Mg
lichkeit und Aufgabe einer deutschen Volkswirtschaftslehre
— Krüger Die Verfassung der Gemeinde im national⸗
so eeee Staat — 56hndorf Beamter und öffent⸗
Moe misträger
Reichs Ministerialblalt der Landwirlschaftlichen Ver
waltung Rr 32. Zuschüsse zu Gemeinschafts feiern bei öffent
lichen Verwaltungen und Betrieben Rdkrl 3—
Urlaubsregelung für Lehrlinge und Jungarbeiter, RdErl
— 8 eeenn zur landwirtschaft
lichen Schuldenregelung en der Erbhofüberhangs
forderungen RdErl d 310 erwaltung der auf das
Reich übergegangenen genossenschaftlichen Forderungen im