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Volume 19. Oktober 1936

Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1936 (Public Domain)

die Fahrgelder: 
auf Grund der besonderen Mitteilung der Haupt 
schulverwaltung, 
die Spenden usw 
auf Grund des Schriftwechsels mit den beteiligten 
Personen oder Stellen uͤber die Zurverfügungs⸗ 
stellung des Betrages. 
IV. Kassenbücher, Quitlungsblods, Kassenbelege, 
Kassenführung. 
Es führen 
a) der Kassenführer 
1. Kassentagebücher für sämtliche Einnahmen und 
Ausgaben nach Rechnungsjahren Wordrud 
BF223), 
—3 mit Sortenzettel für die täglichen 
Abschlüsse (Vordruck Fin. 1540) 
Quittungsblocks 
für unmittelbare Barzahlung an ihn (GVordruck 
BFI56 — grün 
für orn durch Vermittlung einer Lehrkraft 
Wordruck BF157 — gelb ; 
der Schulleiter oder sein —5* — besonders beauf⸗ 
tragter Stellvertreter — sJ. Abschnitt II4 — al— 
adde 
1. die Einnahmekontrolle gegen die Kasse (Muster 1) 
2. das Posteingangsbuch gemäß 828 KO (Vordrudk 
Fin. 133), 
den Nachweis über die von Sehw. angeforderten 
und erhaltenen ———— — beide Sor⸗ 
ten — sowie über deren Verbleib (Muster 2). 
Wegen der Wichtigkeit der vorgenannten Bücher als 
e gegen die Kasse wird die sorgfältige 
ührung dem Schulleiter oder dem hiermit beauf 
tragten Stellvertreter zur besonderen Pflicht gemacht 
Uber jede —— von Einnahmen an die Kasse 
Kahlung von Schulgeld usw. durch die Pfüchtigen Ab 
lieferung erhobener durch eine Lehrkraft) 
ist vom Kassenführer eine Kassenquittung 7 Vordruck 
BFE56 — grün — nötigenfalls unter entsprehender 
Abanderung des eingedruckten Wortlauts, über ede an 
eine mit der beauftragte Lehrkraft gezahlte 
und von dieser an die Kasse abgelieferte, in der beson 
deren Nachweisung verzeichnete Zahlung von Schul⸗ 
—* eine ae den betr. Schuͤler nach dem 
esonderen Vordruck BFI57 — gelb —zu ceeilen 
Durchschrift jeder Quittung verbleibt im Block Die 
Verwendung anderer Quittungsvordrucke ist unzulässig 
und wird ausdrücklich untersagt. 
Verschriebene oder sonst unbrauchbar gewordene 
Quittungen sind ungültig zu machen und mu der Ur 
schrift im Quittungsblock zu belassen 
Die Einzahlungsbelege (Durchschriften der Quittungen 
in den vee Post⸗ und erreree usw) 
sind gemäß der besonderen Regelung des Oberbürger 
meisters geordnet zur Jahresrechnung bereit zu hauten 
Ausgaben (Abschnitt IIb) und Ruͤckzahlungen (Ab— 
schnitt 15) darf die x nur auf schriftliche Unter 
lagen leisten, die der WRO entsprechen oder gend 
3B Ziff 1b WRo vom Oberbuͤrgermeifter 88 
inanzverwaltung) besonders zugelassen siind 
Die Verbuchung der in der Kasse eingehenden Schul 
gelder (einschl. Einschreib⸗ und Prufungsgebührenen 
den rt ebüchern der Kasse — Ein 
nahme; an die zuständige Haushaltskasse 
Ausgabe — hat zu erfolgen 
bei Zahlungen auf das Soll des laufenden Schul⸗ 
83 in der Spalte Sommer⸗ bzw Winler 
albjahr“, je nachdem die Zahlung das eine de 
andere Halbjahr betrifft 
bei Vorauszahlungen im Laufe des Sommerhalb— 
jahres auf das folgende Winterhalbahr 
in der Spalte Winterhalbjahr“ 
bei Zahlungen auf Schulgelder für ein Schulhalb⸗ 
— 8 das die Schulgeldabrechnung bereits ab⸗ 
geschlossen und der Schulverwaltung —— 
in der Spalte Reste auf abgerechnete Halbahre 
9 
ch bei Zahlungen vor dem 1.4. 82.J. auf das Soll 
eines künftigen Rechnungsjahres 
in der Spalte künftiges Rechnungsjahr 
Die Verbuchung im Kassentagebuch hat bei unmiltel 
barer Zahlung durch den Pflichtigen an die Kafse — 
eln/ bei Ablieferung durch eine Lehrkraft mu den 
—— — der besonderen Nachweisung in beid 
Fällen aüch unter Angabe der Ner der beir 86 
quittung in der hierfür zutreffenden Spalte zu er— 
folgen 
Zahlungen für Schulgelder (einschl Einschreib⸗ und 
VLrüfungsgebühren) 8 das Soll des laufenden Schu 
halbjahres oder eines künftigen Rechnungsjahres, die 
bei der Stadthauptkasse (Staͤdtkaffe) mniebar 
gegangen und von dieser der Kasse durch Einnahme⸗ 
anzeigen aufgegeben sind, hat die Kasse auf Grund 
“, Einnahmeanzeigen in die zutreffenden Spalten 
des Kassentagebuchs und zugleich auch in 
die des Kassentagebuchs Ausgabe) als A an 
die Stadthauptkasse (Stadtkasse) zu übern In 
den nach den besonderen Grundsätzen für die Schulgeld⸗ 
berechnung, ⸗einziehung und abrechnung aufzustellenden 
Zusammenstellungen ¶ Vordrute sind der⸗ 
artige Ablieferungen durch den Zusaß unmneba 
Eingang bei Stadthauptkasse Stadtkasse)“ besonders 
kenntlich zu machen 
Die Ausgaben an Fahrgeldern für bedürftige Schüler 
sfind am Schluß eines seden Monal⸗ summarisch im 
Kassentagebuch (Ausgabe) zu verbuchen Zu diesem 
Zwecke ist die besondere Quittungsliste für diese Be 
träge am Monatsschluß abzuschließen und aufzu⸗ 
rechnen 
Bei der Abrechnung der Auslagen mit der Stadthaupt⸗ 
kasse GStadtkasfe) gemäß den allgemeinen Bestimmungen 
des Oberbürgermeisters über den Abrechnungsverkehr 
der Auftragskassen (Abschnitt V2) — in den Kassen⸗ 
tagebüchern der Kasse folgende chungen vorzu⸗ 
nehmen 
a) bei der Absendung der Belege an die Schulverwal⸗ 
tung Angabe des Datums der Absendung de 
Hinweisspalte (Ausgabe) bei den einzelnen zur Ab⸗ 
rechnung gebrachten Ausgabeposten 
hei Eingang der von der Stadthauptkasse Sladt⸗ 
kasse) Abrechnung 
l. in der Spalte Erstattete Auslagen“ (Einnahme) 
der durch Verrechnung erstanuete Auslagen⸗ 
betrag, 
in den zutreffenden Spalten Schulgelder 
Qusgabe) der durch Verrechnung agelie erie 
Einnahmebetrag (Schulgelder od ogl) 
in den Hinweisspalten Einnahmebuch Nr 
Ausgabe) und Ausgabebuch Nee Einahn 
bei den einzelnen abgerechneten Auslagen die 
laufende Nrder Einnahmebuchung bzw 
bei den einzelnen ——— Einnahmen die 
fde Nr der Ausgabebuchung zu 2 
in der Spalte Erstattet am Ausgabe) der auf 
der Abrechnung vermerkte der Umbuchung 
bei der Siadthauptkasse (Stadttasse 
7 
7 
8 
V. assenbestände, Abrechnung der Auslagen mit der 
Stadthaupttasse (Stadtkasse) 
Die Einnahmen der Kasse (in bar und auf den ge 
unbaren Konten) sind auf dem schnelusten Wege der 
Stadthauptkasse (Stadtkasse) durch Einzahlung 7 deren 
unbare Konten zuzuführen; eine Ableferung 6 
— auf die Halbjahresabrechnung u 
chulgelder — muß aber in jedem Falle oso —— 
sobald der Kassenbestand den Betrag ön 
übersteigt Vor Beginn der Schuferisen hat die 
alle Einnahmen abzuliefern b6308 nipreched 
schnitt V2 abzurechnen 
Nach Absendung der Halbjahresabrechnung noch an 
die Kasse gezahlte Schuigelder für das en 
Halbjahr oder dieser eiwa noch gegangen⸗ 77 
auf Reste für frühere Halbjahre, die seitens der Schu 
bei der Anmahnung stets zur nmittel 
baren 88 ung auf die unbaren Konlen der enet 
kasse —— einzufordern ind umn⸗
	        
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