Angestellter, die er dabei zu beaufsichtigen hat, übergeben
werden“
Nach Erxledigung einiger anderer, noch schwebender
Fragen, wodurch vielleicht eine weitere Abänderung der
eeeeeene erforderlich werden wird, werden
die Bestimmungen im Dienstblatt in neuer Fassung —
Einschluß aller Abänderungen — bekanntgegeben
werden.
3. B
Dr Hettlage.
. Reise⸗ A
22 und Umzugskosten. Aᷓ
Gesch⸗Z. Allg. H. 151126/03.
Fernruf: Stadtverw 2528 —
Infolge der Angleichung der Besoldung der Beamten der
Stadt Berlin an die Besoldung der Reichsbeamen ist eine
entsprechende Anderung der Stufeneinteilungen für Reise
kosten Dienstblatt 1034 1,95 S. 1 Teil I Ziffer
und 1935 1266 S 805 ⸗Ziffer la ) und für Umzugs⸗
kosten (Dienstblatt 1935 1256 8 2901— Teillll Ziffer
erforderlich geworden. Diese werden durch soigende Stufen
einteilung ersekt:
——
aufsteigen den Ge⸗ Aseo
hältern mit festen
—
Beso 9 GesO. B
Angestellte
aus den
Vergütungs
gruppen
gehören zur
Reise⸗ bzw
Umzugskosten
7
La
b bis83
3
Dbis 9
10
sa
16
VI
von 342 an
aufwärts
3b bis 4b M
5 a bis 6 a V
6bbis8 V
4
sbis7
8 bis 12
N
Teil IZiffer 5 der Dienstblatt⸗Verfügung 1934 15985
S. 11 erhält folgende Fassung
Für Strecken, die mit öffentlichen, regelmäßig ver—
kehrenden Beförderungsmitteln zurückgelegt sind werden
gemäß 56 aaO die Auslagen vergutet fur das Befördern der
Beamen v
der Stufe J. soweit sie den BesEr. B8
bis 7a angehören
höchstens in der
Wagenklasse oder
LSchiffsklasse
der Stufe J soweit ihnen nicht nach
vorstehender Vorschrift die Aus
lagen für das Befördern in der
1. Wagenklasse oder 1Schiffsklasse
vergütet werden
der Stufe Unund aus
der Stufe U Beamte der Beséx. A44
A 4bLund 4 462, Angestellte der
Var 36
2. Wagenklasse oder
Schiffstklaffe
in allen übrigen FZällen
3 ——— — oder
2 Schiisklaße
—
I
Krauß
An die Hauptverwaltung die Herren Bezirksbürgermeister
58 8 stãdtischen und die überwiegend städtischen Gesell
n
—
A
— Vergebung C —*
8 öffentlicher Aufträge
und Sicherung der Steuereingänge.
Aoen za / 55 — 46
Gesch.⸗3.: *X
Fernruf: Stadtverw. 2541. —
Mit Erlaß vom 25 5 1935 — H 4020 — 27/35 18
Bau — hat der Herr Reichsminister der Finanzen die Ver—
gebung von Bauleistungen wie folgt geregelt:
„In Ag8 28 (früher 26), Ziffer 1 der VOB, sind die
Merkmale für die Sicherheit, die ein Unternehmer bieten
muß, wenn ihm Bauleistungen übertragen werden sollen,
aufgeführt, daß er für eine sachgemäße und rechtzeitige
Ausführung die erforderliche Erfahrung, Sachkenntm⸗
und Leistungsfähigkeit besitzt, die Leistung im eigenen Be
triebe ausführt und über die notwendigen Mittel verfügt.
Weitere Merkmale für die Sicherheit sind, ob ein
Unternehmer ein ordentlicher Steuerzahler ist, d h. seine
steuerlichen Verpflichtungen pünktlich und gewissenhafl
erfüllt, seiner Belegschaft die vorgeschriebenen Tariflohne
zahlt und seine sogialen Versicherungsbeiträge an
Krankenkassen und Unfallberufsgenossenschaften punktlich
abführt.
Wegen der Feststellung, ob ein Unternehmer seinen
steuerlichen 5 nachkommt, habe ich das
Erforderliche durch Anderung der Vergebungsvorschriften
Besondere Dertaeeen mit meinem Erlasse vom
16.4 19385 — 0 6100 BLUA35 1 B Bau S ver⸗
anlaßt.
Weiter aber werden sich die vergebenden Stellen in
Zukunft davon überzeugen müssen, ob ein Bieter auch die
übrigen Merkmadle besißt, also den vorerwähnten
sozialen Verpflichtungen nachkonimt.“
In der Dbl.Vfg. 136 Nr. 198 ist angeordnet worden,
daß bei Aufträgen von 100 RMäaufwärts die Bieter Be—
scheinigungen der Steuerbehörden beizubringen haben, die
im allgemeinen eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr haben
Künftig sind die Bewerber um öffentliche Aufträge
auf Grund des vorstehenden Erlasses, also nicht nur be
der Vergebung von Bauleistungen, sondern grundsählich bei
Vergebung aller Leistungen und Lieferungen
8 die städtischen Dienststellen aufzufordern, neben den
steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen, auch solche über
die Erfüllung der sozialen Verpflichtungen zur Einsichtnahme
vorzulegen. In dem Vergebungsvorgang selbst ist ein Ver—
merk gufzunehmen, daß die Unbedenklichkeitsbescheinigungen
über steuerliche und soziale Leistungen des Bewerbers der
den Zuschlag erhalten hat, vorgelegen haben
J34
gez Dr Rendschmidt.
Anschriftenãnderungen
Berliner Neldeämter
für den Arbeitsdienst.
Bal Dienstblatt 68 und VII/62 vom 258 21936)
— Gesch⸗3 Lajug 1. Fernruf: Stadtverw 45210
L *
Das Meldeamt für den Arbeitsdienst Berlin IX ist von
Berlin⸗Wilmersdorf, Uhlandstr 116/117, nach Berlin Wil
mersdorf, Berliner Str verlegt worden; Fernsprech
anschluß Ab 4747 und Zuständigkeit bleiben unbera de—
1265
13. 10. 1936
—
II
Das Verzeichnis der Berliner Meldeämter für den
Arbeitsdienst Dienstblatt I68 und VII6) I p⸗
folgt zu berichtigen und zu ergänzen
be eamt Berlin Uiist statt NM24 zu setzen
beim Meldeamt Berlin Iist Berlin⸗Lichtenberg“ zu er⸗
setzen durch: Berlin Rummelsburg⸗