Erläuterungen;
Jetæt
1. Ist das Diätar⸗ oder Besoldungsdienstalter in Anwendung besonderer Vorschriften ( BAB 101,
82 Preuß Bes⸗Ges. von 19277) festgesetzt worden, so ist die Vorschrift hierunter anzuführen
lerbesserung gem Vr. S7 ogl. Vorseite unter B.
2. Wenn das Diatar⸗ oder Besoldungsdienstaller im Wege des Harteausgleichs verbessert worden ist so
sind die Gründe hierfür kurz anzuführen
Nachgeprüft
Berlin den
2198
Der Staatskommissar der Saupistadt Berlu
J
Die Richtigkeit der Gesamtaufstellung wird bescheinigt
Berlin den20tr 6
Lehmann
800
Muller
8
Druck? Beret“, Berliner Anschlag· und Rektlamnebß HBerlin SW 10 Gruniit