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Mithin sind
freigegeben
für
— August
dusammen
o
Freigabe der fortdauernden Ausgabeansätze für 1986
August
Freigegeben
waren für
April / Juli
—D
dä
Tit. XI Bodenuntersuchungen usw.
Tit. MII A Unvorhergesehene kleinere Ausgaben
WV Unterstützungen
V Dienst⸗ und Schutzkleidung
1250
April /Sept
50
April /Sept.
8
50
April /Sept
50
April / Sept
34
Kap. XXX3 B, Forsten
42
75
e41
34
1b Geschäftsbedürfnisse
II 2 Unterstützungen
V WMaterial Indentee::
VI I Unterhaltung und Betrieb der Eisen—
bahnanlage bei den Zentralmarkt—
ee77—
Untersuchung, Brückenkontrolle
Verschiedene und unvorhergesehene
Ausgaben
XXS, DI u. D 2, Industriebahnen
u RX6 Die Ansätze für laufende Ausgaben
dürfen nur bis zu mtl. in An⸗
spruch genommen werden.
XR3E, Strahzenreinigung
Tit. V 3 Material und Streusand
WV 4Straßenbesprengung
I3 Bekleidung
alle übrigen Ansätze
RX9, XX3Z F, Bedürfnis anstallen.
Ansätze für Ausgaben neben der
baulichen Unterhaltung dürfen nur mil
monatlich ⸗ 100 v. H bis Jahres⸗
schluß in Anspruch genommen werden
Park⸗ Garten⸗ Friedhofs · und Klein⸗
gartenverwallung
Wasser (iehe IpB
alle übrigen sächlichen Ausgaben,
oe 7 an anderen Stellen
ieser eene etwas anderes
bestimm t
Pflanzenanfuhr (nur für Schul⸗
garten Blankenfelde Kap XV9)
für Feld⸗ Garten⸗ und Viehwirtschaft
Sämereien und Dung
XRX3ZC, Markthallen
34
34
34
42
42
42
*
34
34
42
42
24
42
50
April /Sept
48
55
50
April Sept
66
60
K
42
10
50
60
20
50
70
Anhang be, Grundstücke (bisher Kap X)
At Us Desmnfetsßnnn
8 Gartenunterhaltung u. dgl Ansätze
der ͤbrgen Sutt
II. Bei allen laufenden Ansähen der ordentlichen Verwaltung mit einem
Jahresbetrage von 100 RMund weniger—
20
80
100
34
42
4
34
50 50
—
Freigabe von Ausgabemitteln im Rahmen des Kassen⸗
wirtschaftsplans, wenn die Verwendung von dem Ent⸗
stehen von Einnahmen oder Mehreinnahmen ab—
hängig ist
Zur Klarstellung wird noch folgendes mitgeteilt
Darf bei einem Ausgabeansatz von x und yRWMV
über den Teil y nurt in Hohe der bei einer ent⸗
sprechenden Einnahmepost entstandenen Einnahme
verfügt werden (ogl. Bezirkshaushaltsplan Kreuz
berg, Kap VII2, Erläuterung 39), so gelten, wenn
unter I dieser Verfügung nichts anderes bestimmt ist,
die freigegebenen Hundertsätze für die Summe de—
Grundbetrages x und der tatsächlichen Einnahme
3 Mehreinnahmen den Ausgaben so gelten
die freigegebenen Hundertsätze für die Summe de—⸗
Ausgabeansatzes und des mit Sicherheit zu erwarten⸗
den Mehreinnahmebetrages