Bei Quittung Buchersatz ist die Namensschrift
des Zahlenden auf der Quittung im Durchschreibebuch
zu fordern
V.
Kassenführung.
Für die en gilt die Kassenordnung der Stad
Berlin (Dienstblatt 11928 Nr. 1802 S. 207 und Dienst
blatt 11933 Nr. 1060 S. 164), soweit nicht Ausnahmen
durch diese Grundsätze zugelassen sind
Zum Nachweis der Einnahmen und der Ablieferungen
an die Stadtkasse ist von dem Kassenführer jeder Haupt-
Zweig⸗ und Ausgäbestelle ein Kassentaägebuch zu führen
(Muster 2), in das die nach der Anzahl der ausgegebe⸗
nen Einschreibegebührquittungen, Sammelkarten, Vor
bestelllarten und Bücherverzeichnisse und die nach den
Einnahmebelegen im Durchschreibebuch errechneten
Tageseinnahmen und ihre Verteilung auf die einzelnen
Einnahmearten und die Ablieferungen an die Stadt
kasse einzutragen sind
Aufrechnen und Fortschreibung erfolgt nach KO 10
Die Tagessummen sind aber in den Spalten « und 13
des 737— täglich fortzuschreiben. Ein Tages
abschlußbuch (F16 KO) ist nicht zu ühren Es ist jedoch
täglich festzustellen, ob der Kassenbestand mit dem Soll—
bestand nach dem Kassentagebuch übereinstimmt
Die vereinnahmten Beträge nn in einer Kassette an
einem sicheren Ort der Dienststelle aufzubewahren
Der jeweils diensttuende Kassenführer hat bei seiner
Ablösung die Kasse mit Abrechnung an seinen Nach
folger zu übergeben
Die Einnahmen sind monagatlich restlos mit der Stadt
kasse abzurechnen. Sobald die vereinnahmten
in den Zweig⸗ und Ausgabestellen die Hihe von 30 RM,
in der Hauptstelle die Höhe von 50 RMeerreichen, sind
sie als Teilzahlung auf die Monatsabrechnung sofort
an die Stadtkasse abzuführen
Der Kassenführer hat bei Ablieferungen von Ein—
nahmen an die Stadtkasse den vorgeschriebenen Liefer
schein mit Durchschrift auszustellen
Ausgaben dürfen — mit Ausnahme der Ablieferungen
an die Stadtkasse — in keinem Falle von den Bucherelen
geleistet werden.
Die Kassenführer der Haupt- Zweig⸗ und Ausgabe⸗
stellen haben der Büchereiverwaältung moönatlich eine
vom Buchprüfer zu bescheinigende enn über die
vereinnahmten Beträge (Muster 8) einzureichen Der
Aufstellung sind die ZDurchschr ften der HReferschene bde
zufügen. In der Aufstellung ist auch der noch dvor
handene Bestand an Einschreibegebührquittungen Sam
melkarten, Vorbestellkarten und Bucherberzeichnissen an
zugeben
Von der Verwaltung ist eine besondere Ubersicht über
die moönatlichen Gesamteinnahmen der ag des
Verwaltungsbegirks zu führen Muster ¶ i Grund
dieser Übersicht sind die eenege für die
Stadtkasse zu erteilen, denen die bon den uchprüfern
bescheinigten Aufstellungen der Buüchereistelen be
zufügen sind
V
Bestands · und Verwendungsnachweise über Durchschreibe—
Quittungsbũcher Einschreibegebůhrquii tungen Sammellatlen
Vorbestellkarlen und Bücherver zeichnisse
UÜber die Durchschreibe⸗ Quittungsbücher, die block und
blattweise beim Druck mit sortlaufenden Rume zu ver
sehen sind, wobei die Durchschristen di— gleichen Nummerr
wie die Urschriften zu tragen haben ndee ebenfalls beim
Druck mit laufenden Nun zu versehenden Einschreibe
gebührquittungen, Sammelkarten Vorbestellkarten und die
zu einem von der Buchereiverwallung festgesetzten Preise
zum Verkauf bestimmten Bucherverzeichuse
mit der Verwaltung der Bestände beauftragten Beamten
ein Bestandsnachweis zu hren De richtige und restlose
Eintragung der gelieferten Vordrue ist von dem mit der
Bestellung beauftragten Beamten der nicht an der Ver⸗
——
waltung der Bestände beteiligt sein darf, auf Grund der
Bestellung und der Lieferzettel des BBaAbzw auf Grum
der Bescheinigung der Vervielfältigungsstelle zu prüfen und
im Bestandsnachweis durch Namens schrift und Datum zu
bescheinigen. Er ist dafür verantwortlich, daß alle ge
lieferten Einschreibegebührquittungen, Sammelkarten, Vor
bestellklarten, Bücherverzeichnisse und Durchschreibeguittungs
bücher im Bestandsbuch eingetragen sind Die Zugänge ind
durch die Lieferzettel des BBA, oder bei Buͤcherverzeich
nissen, falls die Herstellung im Vervielfältigungsverfahren
erfolgt, durch eine Lieferbescheinigung der die Vervielfäln—
gung vornehmenden Stelle zu belegen, die Abgänge durch
die Quittungen der Kassenführer der einzelnen Haupt
Zweig⸗ und Ausgabestellen. Die Bestände n unter Ver⸗
schluß aufzubewahren Die Kassenführer erhalten eine ⸗
scheinigung über die Anzahl der an sie verausgabten Durch
schreibebücher, Einschreibegebührguittungen, Sammelkarten
Vorbestellkarten und Bücherverzeichnisse unter Angabe der
laufenden Nummern. Diese Bescheinigung dient zur Be—
legung der Zugänge in den von den Kassenführern zu füh—
renden Verwendungsnachweisen Die Abgange sind mongllich
nach den Einnahmen im Kassenbuche festzustellen und in den
Verwendungsnachweis einzutragen
VI.
Prüfung der Kassenbestände
Der Dienststellenleiter des Bildungsamts des Verwal—
tungsbezirks bzw sein Stellvertreter hat als Kassenleiter
die durch z 35 Ziffer 28 der KO vorgeschriebene Prufung
der Kassenbestände in der Haupt⸗ Zweig⸗ uͤnd Ausgabestelle
mindestens einmal monatlich vorzunehmen
VII.
Prüfung der Kassenbücher und Abschlüsse
Das ee ist in der Haupistelle und in den
Zweig⸗ und Ausgabestellen monatlich von einem Rechnung⸗
beamten (Buchprüfer) nach den Bestimmungen der K0.
4) zu prüfen besonders daraufhin daß die Tage—
einnahmen und die Verteilung auf die einzelnen Einnahme
arten richtig errechnet und eeeere im Kassentage⸗
buch nachgewiesen sind Die Bestände an —
quittungen, Sammelkarten, Vorbestellkarten und 5—
verzeichnissen sowie an Durchschreibequittungsbüchern ind
von dem ere monatlich einmal zu prufen Dabeist
zur Nachprüfüng der richtigen und lückenlosen Zugang
——— bei den Kassierern auf die Abgabebuchungen de—
erwalters der Hauptbestände zurückzugehen. Die an die
Bücherei einzureichende Monatsabrechnung (Ziffer V ist
von ihm zu prüfen und mitzuvollziehen
VM.
Kassenprüfung
Die Kassen bei den Haupt⸗ Zweig⸗ und Ausgabestellen
der Volksbüchereien e der im 842 der KO vor⸗
geschriebenen unvermuteten Kassenprufung
X.
Inkraftlrelen
Diese Grundsätze treten am 1Jull 1936 in Kraft M
dem gleichen Tage verlieren die bisherigen Besummungen
ihre Gültigkeit
IV.
Dr Marezßty
Ausbringungsumlage —
und Abgabe einer
Vermögenserllärung für die werbenden Betriebe
— Gesch⸗Z. Fin. 13. Fernruf: Stadtverw 2037 —
Die Aufbringungsumlage 1036 der werbenden Betxeb?
der Stadt eg 7 sich —
nung zu der Aufbringungsumtage 1936 Aubr
nge,