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Volume 11. Juli 1936

Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1936 (Public Domain)

Bei Quittung Buchersatz ist die Namensschrift 
des Zahlenden auf der Quittung im Durchschreibebuch 
zu fordern 
V. 
Kassenführung. 
Für die en gilt die Kassenordnung der Stad 
Berlin (Dienstblatt 11928 Nr. 1802 S. 207 und Dienst 
blatt 11933 Nr. 1060 S. 164), soweit nicht Ausnahmen 
durch diese Grundsätze zugelassen sind 
Zum Nachweis der Einnahmen und der Ablieferungen 
an die Stadtkasse ist von dem Kassenführer jeder Haupt- 
Zweig⸗ und Ausgäbestelle ein Kassentaägebuch zu führen 
(Muster 2), in das die nach der Anzahl der ausgegebe⸗ 
nen Einschreibegebührquittungen, Sammelkarten, Vor 
bestelllarten und Bücherverzeichnisse und die nach den 
Einnahmebelegen im Durchschreibebuch errechneten 
Tageseinnahmen und ihre Verteilung auf die einzelnen 
Einnahmearten und die Ablieferungen an die Stadt 
kasse einzutragen sind 
Aufrechnen und Fortschreibung erfolgt nach KO 10 
Die Tagessummen sind aber in den Spalten « und 13 
des 737— täglich fortzuschreiben. Ein Tages 
abschlußbuch (F16 KO) ist nicht zu ühren Es ist jedoch 
täglich festzustellen, ob der Kassenbestand mit dem Soll— 
bestand nach dem Kassentagebuch übereinstimmt 
Die vereinnahmten Beträge nn in einer Kassette an 
einem sicheren Ort der Dienststelle aufzubewahren 
Der jeweils diensttuende Kassenführer hat bei seiner 
Ablösung die Kasse mit Abrechnung an seinen Nach 
folger zu übergeben 
Die Einnahmen sind monagatlich restlos mit der Stadt 
kasse abzurechnen. Sobald die vereinnahmten 
in den Zweig⸗ und Ausgabestellen die Hihe von 30 RM, 
in der Hauptstelle die Höhe von 50 RMeerreichen, sind 
sie als Teilzahlung auf die Monatsabrechnung sofort 
an die Stadtkasse abzuführen 
Der Kassenführer hat bei Ablieferungen von Ein— 
nahmen an die Stadtkasse den vorgeschriebenen Liefer 
schein mit Durchschrift auszustellen 
Ausgaben dürfen — mit Ausnahme der Ablieferungen 
an die Stadtkasse — in keinem Falle von den Bucherelen 
geleistet werden. 
Die Kassenführer der Haupt- Zweig⸗ und Ausgabe⸗ 
stellen haben der Büchereiverwaältung moönatlich eine 
vom Buchprüfer zu bescheinigende enn über die 
vereinnahmten Beträge (Muster 8) einzureichen Der 
Aufstellung sind die ZDurchschr ften der HReferschene bde 
zufügen. In der Aufstellung ist auch der noch dvor 
handene Bestand an Einschreibegebührquittungen Sam 
melkarten, Vorbestellkarten und Bucherberzeichnissen an 
zugeben 
Von der Verwaltung ist eine besondere Ubersicht über 
die moönatlichen Gesamteinnahmen der ag des 
Verwaltungsbegirks zu führen Muster ¶ i Grund 
dieser Übersicht sind die eenege für die 
Stadtkasse zu erteilen, denen die bon den uchprüfern 
bescheinigten Aufstellungen der Buüchereistelen be 
zufügen sind 
V 
Bestands · und Verwendungsnachweise über Durchschreibe— 
Quittungsbũcher Einschreibegebůhrquii tungen Sammellatlen 
Vorbestellkarlen und Bücherver zeichnisse 
UÜber die Durchschreibe⸗ Quittungsbücher, die block und 
blattweise beim Druck mit sortlaufenden Rume zu ver 
sehen sind, wobei die Durchschristen di— gleichen Nummerr 
wie die Urschriften zu tragen haben ndee ebenfalls beim 
Druck mit laufenden Nun zu versehenden Einschreibe 
gebührquittungen, Sammelkarten Vorbestellkarten und die 
zu einem von der Buchereiverwallung festgesetzten Preise 
zum Verkauf bestimmten Bucherverzeichuse 
mit der Verwaltung der Bestände beauftragten Beamten 
ein Bestandsnachweis zu hren De richtige und restlose 
Eintragung der gelieferten Vordrue ist von dem mit der 
Bestellung beauftragten Beamten der nicht an der Ver⸗ 
—— 
waltung der Bestände beteiligt sein darf, auf Grund der 
Bestellung und der Lieferzettel des BBaAbzw auf Grum 
der Bescheinigung der Vervielfältigungsstelle zu prüfen und 
im Bestandsnachweis durch Namens schrift und Datum zu 
bescheinigen. Er ist dafür verantwortlich, daß alle ge 
lieferten Einschreibegebührquittungen, Sammelkarten, Vor 
bestellklarten, Bücherverzeichnisse und Durchschreibeguittungs 
bücher im Bestandsbuch eingetragen sind Die Zugänge ind 
durch die Lieferzettel des BBA, oder bei Buͤcherverzeich 
nissen, falls die Herstellung im Vervielfältigungsverfahren 
erfolgt, durch eine Lieferbescheinigung der die Vervielfäln— 
gung vornehmenden Stelle zu belegen, die Abgänge durch 
die Quittungen der Kassenführer der einzelnen Haupt 
Zweig⸗ und Ausgabestellen. Die Bestände n unter Ver⸗ 
schluß aufzubewahren Die Kassenführer erhalten eine ⸗ 
scheinigung über die Anzahl der an sie verausgabten Durch 
schreibebücher, Einschreibegebührguittungen, Sammelkarten 
Vorbestellkarten und Bücherverzeichnisse unter Angabe der 
laufenden Nummern. Diese Bescheinigung dient zur Be— 
legung der Zugänge in den von den Kassenführern zu füh— 
renden Verwendungsnachweisen Die Abgange sind mongllich 
nach den Einnahmen im Kassenbuche festzustellen und in den 
Verwendungsnachweis einzutragen 
VI. 
Prüfung der Kassenbestände 
Der Dienststellenleiter des Bildungsamts des Verwal— 
tungsbezirks bzw sein Stellvertreter hat als Kassenleiter 
die durch z 35 Ziffer 28 der KO vorgeschriebene Prufung 
der Kassenbestände in der Haupt⸗ Zweig⸗ uͤnd Ausgabestelle 
mindestens einmal monatlich vorzunehmen 
VII. 
Prüfung der Kassenbücher und Abschlüsse 
Das ee ist in der Haupistelle und in den 
Zweig⸗ und Ausgabestellen monatlich von einem Rechnung⸗ 
beamten (Buchprüfer) nach den Bestimmungen der K0. 
4) zu prüfen besonders daraufhin daß die Tage— 
einnahmen und die Verteilung auf die einzelnen Einnahme 
arten richtig errechnet und eeeere im Kassentage⸗ 
buch nachgewiesen sind Die Bestände an — 
quittungen, Sammelkarten, Vorbestellkarten und 5— 
verzeichnissen sowie an Durchschreibequittungsbüchern ind 
von dem ere monatlich einmal zu prufen Dabeist 
zur Nachprüfüng der richtigen und lückenlosen Zugang 
——— bei den Kassierern auf die Abgabebuchungen de— 
erwalters der Hauptbestände zurückzugehen. Die an die 
Bücherei einzureichende Monatsabrechnung (Ziffer V ist 
von ihm zu prüfen und mitzuvollziehen 
VM. 
Kassenprüfung 
Die Kassen bei den Haupt⸗ Zweig⸗ und Ausgabestellen 
der Volksbüchereien e der im 842 der KO vor⸗ 
geschriebenen unvermuteten Kassenprufung 
X. 
Inkraftlrelen 
Diese Grundsätze treten am 1Jull 1936 in Kraft M 
dem gleichen Tage verlieren die bisherigen Besummungen 
ihre Gültigkeit 
IV. 
Dr Marezßty 
Ausbringungsumlage — 
und Abgabe einer 
Vermögenserllärung für die werbenden Betriebe 
— Gesch⸗Z. Fin. 13. Fernruf: Stadtverw 2037 — 
Die Aufbringungsumlage 1036 der werbenden Betxeb? 
der Stadt eg 7 sich — 
nung zu der Aufbringungsumtage 1936 Aubr 
nge,
	        
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