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— Anderungen der 1741036
IX— und Tarifor dnungen
für Angestellte ustw.
— Gesch⸗3. Alg H VII.
Fernruf: E2 Kupfergraben 5161 u. Stadtverw 4504,07. —
J.
Die ab 141936 in Kraft getretene neue Besoldungs
ordnung für die Beamten der Stadt (sDienstblatt 136
Nr.178 S.207/311) würde sich auf Grund der für die städti⸗
schen Angestellten geltenden Dienst und Tarifordnungen
vom aleichen Zeitpunkte ab und in gleichem Umfange au
die Angestellten auswirken. Von einer solchen Maß
nahme habe ich aber mit Rücksicht auf die reichsrechtlichen
Angleichungsvorschriften und die in absehbarer Zeit zu
erwartende Neuregelung der Arbeitsbedingungen der
Angestellten der öffentlichen Hand durch den Sonder
treuhänder für den öffentlichen Dienst abgesehen und die
sogenannten Gleitklauseln in den Dienst- und Tarif
ordnungen gestrichen. Hierbei habe ich die noch bestehen
den Tarifordnungen im Interesse eines einheitlicher
Dienstrechts der städtischen Angestellten durch Dienst
ordnungen ersetzt. Durch diese lediglich formalrechtlichen
Anderungen irlll weder eine Anderung in den sehigen
Allgemeinen Arbeitsbedingungen noch in der jehtzigen
Vergütungsregelung der Angestelllen ein.
Die Exemplare der 1. DO⸗Anq. 1. DO ⸗Techn, 3. TB.
Anst. 2. TB.Arzte und der 1. Beschäftigungsbedingungen
für nichtvollbeschäftigte Ärzte bitte ich an Hand der nach—
stehenden Underungen zu berichtigen.
Ich bitte, die Angestellten usw. über die formalrechtlichen
Anderungen an Hand der Gerichtigten) Exemplare ber
Dienstordnungen sobald wie möglich zu unterrichten
In der Hauptverwaltung beauftrage ich die Diensi
stellenlelter mit der Durchführung dieser Maßnahme
Zweile Anderung der 1. Dienstordnung für die
Angestelllen der Stadt Berlin)
Auf Grund des 8 16 Abs. 1 AoGs. ändere ich die
Dienstordnung für die Angestellten der Stadt Berlin —
Dbl. 1/35 Nr. 170 S. 175 ⸗ mit Wirkung vom 1. 4. 103
wie folgt:
1822 Ziff. 1 Abs. 1erhält folgende Fassung:
Die Grundvergütung richtet sich sowohl der Höhe als
auch den Zeitabschnilten für das Aufsteigen (Dienst
altersstufen) nach bei den Angestellten über 20 Jahr⸗
nach der Anlage 28.*
8 22 Ziff. 2 wird gestrichen; die Ziffer 3 erhält die Be
zeichnung 2*.
Im 8 24 Ziff 1d ist für Feweils geltenden Bestim
mungen;:“ zu setzen:
Aam 31. 3. 1936 in Geltung gewesenen Bestimmungen;“
Im 8 24 Fiff. Le sind die Worte „Jeweils festgesetzten
Anrechnungszeiten“ zu streichen und dafür zu setzen:
mach den Ausführungsbestimmungen zur Besoldungs
ordnung 19385 festgesetzten Anrechnungszeiten.
5 824 Ziff. O wird gestrichen
6. 823iff.2 Abs.2 wird gestrichen.
Anlage 1 (Gruppenplan)
a) gI 1und 2 der Vorbemerkungen fallen fort, die
iffern 3 und erhalten die Bezeichnung 1 und 2
In den Vergütungsgruppen 36 838? und 2 fallen
die Klammerbemerkungen hinter den Vergütungs
gruppen fort
II.
3. B.
Dr. Mareßky
a) die Hauptverwaltung
d) die Herren Bezirksburgermeister
Erste Anderung s. DObl. U36 Nrb S 68
An
Zweite Anderung DMDI
43 der 1 Dienstordnung
für die Technischen Angestellten der Stadi Berlin“)
— Gesch⸗3 Alg AVII.
Fernruf: E2 Kupfergraben 5161 u. Stadtverw 45601,07. —
Auf Grund des 816 Abs.1 206 andere ich die
1. Dienstordnung für die Technischen Angestellten der Stadt
Berlin — J.IObl ss Nr 192 S. 207 — mit Wirkung
vom 14. 1036 wie folgt:
18 22 Ziff 1Absatz lerhält folgende Fassung:
Die Grundvergütung richtet sich sowohl der Höhe als
auch den Zeitabschnitten für das Aufsteigen (Dienst⸗
altersstufen) nach bei den Angestellten über 20 Jahre
nach der Anlage 2a.*
g 22: Die Protokollerklärung zu Ziff. 1wird gestrichen.
Im 8 24 Ziff. 1d ist für Jeweils geltenden Bestim⸗
mungen;“ zu setzen:
„am 31.3.1936 in Geltung gewesenen Bestimmungen;
Im 823Ziff 1é sind die Worte „eweils festgesetzten
Anrechnungszeiten“ zu streichen und dafür zu setzen:
nach den Ausführungsbestimmungen zur Besoldungs
ordnung 1935 festgeseßten Anrechnungszeiten“
8 24 Ziff 9 wird gestrichen
g25 Abs.2 wird gestrichen.
Anlage 1 (Gruppenplan)
a) Ziff 1 der Vorbemerkungen fällt fort, von Ziff2
wird die 2 gestrichen.
In den Vergütungsgruppen 3b, 88* 381, 26 und 22
fallen die Klammerbemerkungen hinter den Ver—
gütungsgruppen fort.
3.B.
Dr. Maretzky
a) die Hauptverwaltung,
b) die Herren Bezirksbürgermeister.
An
*) Erste Anderung J. IObl. 186 Nr.56 S. 58
1. Dienstordnung —
* für die Angestellten
—DDD—
— Gesch⸗3 AUge IVII.
Fernruf: E2 Kupfergraben 5161 u. Stadtverw 60100
Auf Grund des 516 Abse10oG erlasse ich mit
— — 14 1836 ab dolgende () Dienstordnung
für die Angestellten in den Anstalten der Stadt Berlin:
Inhalt der Dienstordnung r die Bestimmungen des
3. Tarifvertrages (Tarifordnung) für die Arbeitnehmer n
den Anstalten der Stadt Berlin (3TVAnstalten) in der
ehung der Db⸗Vfg UB5 RNre203 S 330 mit nachstehenden
nderungen:
ä In den 88 1und 2ist das Wort Tarifordnung durch
Dienstordnung! zu ersetzen
In den 88 2 und 83 lind die Worte Tarif⸗ und zu
streichen
88 4 und 5 werden gestrichen
Im Gruppenplan werden die X 1und 2 der Bor
demertungen gesirichen die Zissern 86 erhallen die
Bezeichnungen —
J3. V.
Dr Marezthy
An
*
a) die Hauptverwaltung,
b) die Herren Bezirtsbürgermeister
— ——