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Volume 20. Juni 1936

Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1936 (Public Domain)

Krankentransporiitarif. — 
— Gesche⸗3. Ges. V4. Fernruf: Stadtverw. 4453, 
App 34 — 
Durch Entschließung vom 28. 2. 1986 habe ich nach An— 
hörung der Ratsherren neue Kostensätze für Krankentrans— 
horle durch das Rettungsamt der Stäadt Berlin festgesetzt 
Die neuen treten nach meiner Entschlie⸗ 
ßung vom 28.2.18936 10 Tage nach ihrer Veröffentlichung 
2 für Krankeniransporie 
durch das Retiungsamt der Stadt Berlin 
¶Krankentransportiarif). 
GescheZ. Ges. V4. Fernruf: Stadtverw 458 
App. 34 — 
J. Vorbemerkungen. 
Die Krankentransporte werden mit Kranken-Kraftwagen 
durchgeführt. 
Zahlungspflichtig ist der Auftraggeber oder der beför 
derle Kranke oder sein gesetzlicher Vertreter Bei Kran⸗ 
kenkassenmitgliedern kann der Anspruch auch gegenüber 
der zuständigen Krankenkasse geltend gemacht werden. 
Zwischen Erwachsenen und Kindern wird bei der Kosten 
derechnung kein Unterschied gemacht, soweit der Tarif 
nichts anderes bestimmt. 
Für Begleitpersonen, die im Interesse des Kranken mit 
sahren müssen, werden keine Kosten berechnet. 
Für Einheimische, Auswärtige und Ausländer gelten 
gleiche Tarifsatze. Die Ermäßigungsbestimmungen finden 
nur auf Einheimische Anwendung In Berlin wohnende 
Ausländer (einschi. Staatenlose) zählen in diesem Sinne 
nicht zu den Einheimischen 
6. 
7 
im Amtsblatt in Kraft Sie sind in der unter dem 21Juni 
1036 erscheinenden Nummer des Amtsblatts veröffentlicht 
worden. 
Der Tarif tritt deshalb mit dem 1. Juli 1936 in Kraft. 
Von dem nachstehend abgedruckten Krankentransport— 
tarif werden Sonderdrucke hergestellt, die beim Rettungsamt 
Es 6911) angefordert werden können 
J 
Dr Maretzky 
V. 
Beamte, Angestellte und Arbeiter der Stadt Berlin 
zählen auch dann zu den Einheimischen, wenn sich ihr 
dienstlicher Wohnsitz außerhalb Berlins befindet 
Die Kosten für ausgeführte Krankentransporte werden 
grundsählich nach den zurückgelegten Nutzkilometern be— 
dechnet Ausnahmsweise sind auch andere Berechnungen 
nach Maßgabe des Tarifs p—— Nutzkilometer sind 
die Kilomeler, die der Kranke gefahren wird (Ausnahme 
Tarifstelle B5) 
Das Fahrpersonal stellt, soweit der Tarif nichts anderes 
bestimmt die Fahrtlänge mit Hilfe eines für diesen 
Zweck am Krankenkraftwagen angebrachten Kilometer 
zühlers fest Der Kilometerzähler wird bei der Abfahr 
mit dem Kranken vom Abholungsort eingeschaltet und 
nach Ablieferung des Kranken am endgültigen Abliefe 
rungsort ausgeschaltet 
Der Kilometerzähler zeigt nur volle 100 m an 
Uhrzeiten werden nach der am Kraftwagen befind— 
lichen Uhr festgestellt Wenn sie außer Betrieb sein sollte 
sind andere zuverlässige Uhren maßgebend 
LTarif. 
Bei den mit N persehenen Tarifstellen werden Er— 
mäßigungen nach Abs. II nicht gewährt 
Arankentraͤnsporle im Stadigebiel 
Tarif— 
stelle 
* 
10 
11 
2 
18 
4 
gFuͤr Nitzkilometer 
bis 
4— 
11 
us 
21 
26 
31 
86 
41 
96 
51 
56 
— 
24 78 
Kostensatz 
RM 
7— 
25 
50 
75 
—— 
— 
1080 
8 
— 
Tarif⸗ 
stelle 
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18 76 
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