Krankentransporiitarif. —
— Gesche⸗3. Ges. V4. Fernruf: Stadtverw. 4453,
App 34 —
Durch Entschließung vom 28. 2. 1986 habe ich nach An—
hörung der Ratsherren neue Kostensätze für Krankentrans—
horle durch das Rettungsamt der Stäadt Berlin festgesetzt
Die neuen treten nach meiner Entschlie⸗
ßung vom 28.2.18936 10 Tage nach ihrer Veröffentlichung
2 für Krankeniransporie
durch das Retiungsamt der Stadt Berlin
¶Krankentransportiarif).
GescheZ. Ges. V4. Fernruf: Stadtverw 458
App. 34 —
J. Vorbemerkungen.
Die Krankentransporte werden mit Kranken-Kraftwagen
durchgeführt.
Zahlungspflichtig ist der Auftraggeber oder der beför
derle Kranke oder sein gesetzlicher Vertreter Bei Kran⸗
kenkassenmitgliedern kann der Anspruch auch gegenüber
der zuständigen Krankenkasse geltend gemacht werden.
Zwischen Erwachsenen und Kindern wird bei der Kosten
derechnung kein Unterschied gemacht, soweit der Tarif
nichts anderes bestimmt.
Für Begleitpersonen, die im Interesse des Kranken mit
sahren müssen, werden keine Kosten berechnet.
Für Einheimische, Auswärtige und Ausländer gelten
gleiche Tarifsatze. Die Ermäßigungsbestimmungen finden
nur auf Einheimische Anwendung In Berlin wohnende
Ausländer (einschi. Staatenlose) zählen in diesem Sinne
nicht zu den Einheimischen
6.
7
im Amtsblatt in Kraft Sie sind in der unter dem 21Juni
1036 erscheinenden Nummer des Amtsblatts veröffentlicht
worden.
Der Tarif tritt deshalb mit dem 1. Juli 1936 in Kraft.
Von dem nachstehend abgedruckten Krankentransport—
tarif werden Sonderdrucke hergestellt, die beim Rettungsamt
Es 6911) angefordert werden können
J
Dr Maretzky
V.
Beamte, Angestellte und Arbeiter der Stadt Berlin
zählen auch dann zu den Einheimischen, wenn sich ihr
dienstlicher Wohnsitz außerhalb Berlins befindet
Die Kosten für ausgeführte Krankentransporte werden
grundsählich nach den zurückgelegten Nutzkilometern be—
dechnet Ausnahmsweise sind auch andere Berechnungen
nach Maßgabe des Tarifs p—— Nutzkilometer sind
die Kilomeler, die der Kranke gefahren wird (Ausnahme
Tarifstelle B5)
Das Fahrpersonal stellt, soweit der Tarif nichts anderes
bestimmt die Fahrtlänge mit Hilfe eines für diesen
Zweck am Krankenkraftwagen angebrachten Kilometer
zühlers fest Der Kilometerzähler wird bei der Abfahr
mit dem Kranken vom Abholungsort eingeschaltet und
nach Ablieferung des Kranken am endgültigen Abliefe
rungsort ausgeschaltet
Der Kilometerzähler zeigt nur volle 100 m an
Uhrzeiten werden nach der am Kraftwagen befind—
lichen Uhr festgestellt Wenn sie außer Betrieb sein sollte
sind andere zuverlässige Uhren maßgebend
LTarif.
Bei den mit N persehenen Tarifstellen werden Er—
mäßigungen nach Abs. II nicht gewährt
Arankentraͤnsporle im Stadigebiel
Tarif—
stelle
*
10
11
2
18
4
gFuͤr Nitzkilometer
bis
4—
11
us
21
26
31
86
41
96
51
56
—
24 78
Kostensatz
RM
7—
25
50
75
——
—
1080
8
—
Tarif⸗
stelle
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Kostense
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