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Volume 20. Juni 1936

Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1936 (Public Domain)

Sammlung und Sortierung an Händlerfirmen verkauft 
werden müssen einen e deaee Abschlag von dem 
oberen Richtpreis zu gewähren, aus dem die Handelskosten 
gedeckt werden können 
Schwierigkeiten bei der Preisstellung können voraus 
sichtlich nicht entstehen, wenn beim Verkauf von Altmetallen 
das Verfahren der Ausschreibungsverkäufe aufgegeben wird 
und die Metalle mit einem angemessenen Abschlag von den 
oberen Richtpreisen freihändig an die in Frage kommenden 
Händler oder Verbraucher abwechselnd verkauft werden 
Im Auftrag 
gez Sarnow 
Bezugnehmend auf die Dienstblattverfügungen — 1258 
und VI329 vom 9 1935 — weise ich nochmals darau 
hin, daß die rerne der Altmetallhändler in doppel 
ler Ausfertigung dem BBAzur Prüfung vorzulegen sind 
Die Abgabe von Altmetallen hat in Zukunft o hne vor 
herige eeedrerme an die im Deferantenverzeichnis 
des BBA vom 436 —Abtlg Wirtschaftswaren S 540 
53 100 ⸗ aufgeführten Firmen abwechselnd zu er 
folgen. 
Die vertraglich zugelassenen Altmetallhändler sind ange 
wiesen, auf den Abrechnungen das Zuschlagdatum zu ver 
merken. Von den Dienststellen, Anstalten und Betrieben is 
die Richtigkeit dieses Datums zu bescheinigen 
3. B 
Dr Maretzky 
—— Regelung c 
der Haushaltswirischaft 
für Juli 1936 
(Wegen der Haushaltswirtschaft für die Monate April, 
Mai und Juni vgl Dienstblait 1936 Nre88, 115 und 133 
— Gesch⸗3. Fin. II3. Fernruf: Stadtverw 2513 — 
Für die Haushaltswirtschaft im Juli bestimme icd 
folgendes: 
A Aulerlagen für die Wirischaft. 
Als Unterlage für die Haushaltswirtschaft im Jul 
gelten die endgültigen Haushaltspläne 
Die im 3 Abschnitt des L Teiles des GemFinG über 
die Ausführung des Haushaltsplanes enthaltenen Vor 
schriften, insbesondere die der 88 32 34 37 338 und 4 
sind zu beachten 
B Verpflichlung zur gröhlen Sparsamkeil 
Obgleich der Haushaltsplan 1936 in Einnahme und 
Ausgabe ausgeglichen ist ist es im Interesse der Sicherund 
der städtischen Finanzlage dennoch nolwendig auch ernerhi 
nichts unbersucht zu lassen die Ausgaben weiter planmäßie 
niedrig zu halten 
Ich bille daher, an allen Stellen der Berwaltung dafür 
Sorge zu tragen, daß die freigegebenen Haushalisbeträg 
nur im unbedingt notwendigen Umfange in Auspruch ge 
nommen und alle Aufwendungen zurüdckgestelll werden, die 
nicht als lebensnolwendig betrachtet werden müssen 
Hierbei weise ich ausdrücklich auf den Begriff lebens 
nolwendige? Aufwendungen hin Er ist ö uchst eng aus 
zulegen und auf solche Ausgaben u beschranken die auch 
nach gewissenhafter Prüfung zur Bestreitung eines sachlid 
unabweisbaren Bedarfs ohne wesentliche Gefährdung de— 
————— 5 e J 
amte und Ang an seiner e verpflichtet, un 
Aus schaltung jeber Vorraiswirischaft auf die grohle Ein 
schränkung aller Ausgaben hinzuwittken 
. Forldauernde Ausgaben 
Für die Bewirtscha der Ansatze über forldauernd 
Ausgaben & der für —— 1036 aufgestellte 
hinsichtüch der Io Aigen Unspeung d de 
Monatssäße n ehee — 
schaftsplan Diese Auflockerung soll insbesondere eine bessere 
Gebäudeunterhaltung ermöglichen 
Ich gebe die in der Anlage aufgeführten für Juli 1936 
festgelegten Sätze frei. 
Ich betone, daß auch diese Sätze Höchstsätze darstellen 
Sie gelten auch für die fortdauernden Ausgaben der Reste— 
wirtschaft und dürfen ohne meine ausdrückliche Genehmi— 
gung unter keinen Umständen überschritten werden Sollten 
ausnahmsweise gegen diese Sätze Mehrausgaben erforder— 
lich werden, die nach gewissenhafter Prüfung ohne wesent— 
liche Gefährdung städtischer Interessen nicht unterbleiben 
können, so ersuche ich um eingehend begründeten Antrag, 
in dem darzulegen ist, an welcher anderen Stelle des Haus— 
halts der Wirtschaftsstelle entsprechende Einsparungen erzielt 
werden. 
Die gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen und 
die auf einen längeren Zeitraum im voraus fälligen Ver— 
bindlichkeiten werden von der Beschränkung nicht betroffen 
Dasselbe gilt auch für die Resteverwaltung 
Zu diesen Verpflichtungen rechnen u g auch Gehälter, 
Vergütungen, Löhne, Versorgungsbezüge, Vertretungskosten, 
ärztliche Honorare nach dem Vertrag über die ärztliche Be— 
treuung Hilfsbedürftiger, Leistungen aus der Selbstversiche— 
rung, Fehlgelder, Umzugskostenentschädigungen, Porto— 
ausgaben sowie Ausgaben für ausdrücklich genehmigte 
Dienstreisen (ogl. auch Abschnitt D, Absatz 3) 
D. Einmalige und außerordenlliche Ausgaben. 
Die für die einmaligen Ausgaben der ordentlichen Ver— 
waltung und der Restewirtschaft angesetzten Mittel bleiben, 
soweit nicht bereits eine Freigabe durch besondere Verfügung 
erfolgt ist gesperrt. Ausgenommen hiervon sind die unter 
CUAnm bezeichneten Mittel für die Arbeitsfürsorge für 
Wohlfahrtserwerbslose 
Die Sicherung der Finanzlage der Stadt erfordert, daß 
der Wirtschafter auch bei den einmaligen Ausgaben vor 
Stellung des Antrages auf Freigabe mit aller Gründlichkeit 
prüft ob die Ausgabe nicht unterbleiben kann. Ist dies trotz 
größter Bemühungen nicht möglich, ist von vornherein fest— 
zustellen, welcher Teilbetrag eingespart werden kann. Das 
Ergebnis dieser Prüfung ist im Freigabeantrag eingehend 
darzustellen 
Auf einmalige bereits freigegebene Beträge sowie auf 
die von Dritten geleisteten für einen bestimmten Zweck 
wieder zu verwendenden Zahlungen findet diese Sperrung 
Abs. N keine Anwendung Zu letzteren zählen u a 
a) Zusatzrenten für Kriegsbeschädigte und Kriegshinter⸗ 
bliebene 
b) Sonderzuschüsse des Reichs, der Länder usw 
c) Arbeiten für fremde Rechnung, 
¶) Stiftungen Vermächtnisse oder Spenden 
E. BVorbehalis⸗ und Verstärkungsmittel. 
Uber die Vorbehalis⸗ und Verstärkungsmillel einschließ⸗ 
lich der übernommenen Reste aus Vorjahren darf von den 
Bezirken allmonatlich nur bis zu je des Haushaltssolls 
einschließlich Reste verfügt werden 
EF Anträge der Bezitksbürgermeister und der Dienst- 
stellen der Hauplverwallung auf Freigabe laufender und 
einmaliger Haushallsmillel dürfen nur von der Zeutralen 
Finanzverwallung als federführender Stelle bearbeilel 
werden. 
Einer besonderen Mitteilung der Wirtschaftsstellen an 
die Kasse über die Freigaben bedarf es nicht 
Die Hauptfinanzverwaltung gibt der Stadthauptkasse 
von allen Freigaben zentralbewirtschafteter Mittel, die vom 
monatlichen Kassenwirtschaftsplan abweichen, Kenntnis 
Ich bitte die Herren Bezirksbürgermeister in gleicher 
Weise zu verfahren 
28 
Dr Hettlage 
An die Dienststellen der Hauptverwaltung und an die Herren 
Bezirksbürgermeister
	        
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