Sammlung und Sortierung an Händlerfirmen verkauft
werden müssen einen e deaee Abschlag von dem
oberen Richtpreis zu gewähren, aus dem die Handelskosten
gedeckt werden können
Schwierigkeiten bei der Preisstellung können voraus
sichtlich nicht entstehen, wenn beim Verkauf von Altmetallen
das Verfahren der Ausschreibungsverkäufe aufgegeben wird
und die Metalle mit einem angemessenen Abschlag von den
oberen Richtpreisen freihändig an die in Frage kommenden
Händler oder Verbraucher abwechselnd verkauft werden
Im Auftrag
gez Sarnow
Bezugnehmend auf die Dienstblattverfügungen — 1258
und VI329 vom 9 1935 — weise ich nochmals darau
hin, daß die rerne der Altmetallhändler in doppel
ler Ausfertigung dem BBAzur Prüfung vorzulegen sind
Die Abgabe von Altmetallen hat in Zukunft o hne vor
herige eeedrerme an die im Deferantenverzeichnis
des BBA vom 436 —Abtlg Wirtschaftswaren S 540
53 100 ⸗ aufgeführten Firmen abwechselnd zu er
folgen.
Die vertraglich zugelassenen Altmetallhändler sind ange
wiesen, auf den Abrechnungen das Zuschlagdatum zu ver
merken. Von den Dienststellen, Anstalten und Betrieben is
die Richtigkeit dieses Datums zu bescheinigen
3. B
Dr Maretzky
—— Regelung c
der Haushaltswirischaft
für Juli 1936
(Wegen der Haushaltswirtschaft für die Monate April,
Mai und Juni vgl Dienstblait 1936 Nre88, 115 und 133
— Gesch⸗3. Fin. II3. Fernruf: Stadtverw 2513 —
Für die Haushaltswirtschaft im Juli bestimme icd
folgendes:
A Aulerlagen für die Wirischaft.
Als Unterlage für die Haushaltswirtschaft im Jul
gelten die endgültigen Haushaltspläne
Die im 3 Abschnitt des L Teiles des GemFinG über
die Ausführung des Haushaltsplanes enthaltenen Vor
schriften, insbesondere die der 88 32 34 37 338 und 4
sind zu beachten
B Verpflichlung zur gröhlen Sparsamkeil
Obgleich der Haushaltsplan 1936 in Einnahme und
Ausgabe ausgeglichen ist ist es im Interesse der Sicherund
der städtischen Finanzlage dennoch nolwendig auch ernerhi
nichts unbersucht zu lassen die Ausgaben weiter planmäßie
niedrig zu halten
Ich bille daher, an allen Stellen der Berwaltung dafür
Sorge zu tragen, daß die freigegebenen Haushalisbeträg
nur im unbedingt notwendigen Umfange in Auspruch ge
nommen und alle Aufwendungen zurüdckgestelll werden, die
nicht als lebensnolwendig betrachtet werden müssen
Hierbei weise ich ausdrücklich auf den Begriff lebens
nolwendige? Aufwendungen hin Er ist ö uchst eng aus
zulegen und auf solche Ausgaben u beschranken die auch
nach gewissenhafter Prüfung zur Bestreitung eines sachlid
unabweisbaren Bedarfs ohne wesentliche Gefährdung de—
————— 5 e J
amte und Ang an seiner e verpflichtet, un
Aus schaltung jeber Vorraiswirischaft auf die grohle Ein
schränkung aller Ausgaben hinzuwittken
. Forldauernde Ausgaben
Für die Bewirtscha der Ansatze über forldauernd
Ausgaben & der für —— 1036 aufgestellte
hinsichtüch der Io Aigen Unspeung d de
Monatssäße n ehee —
schaftsplan Diese Auflockerung soll insbesondere eine bessere
Gebäudeunterhaltung ermöglichen
Ich gebe die in der Anlage aufgeführten für Juli 1936
festgelegten Sätze frei.
Ich betone, daß auch diese Sätze Höchstsätze darstellen
Sie gelten auch für die fortdauernden Ausgaben der Reste—
wirtschaft und dürfen ohne meine ausdrückliche Genehmi—
gung unter keinen Umständen überschritten werden Sollten
ausnahmsweise gegen diese Sätze Mehrausgaben erforder—
lich werden, die nach gewissenhafter Prüfung ohne wesent—
liche Gefährdung städtischer Interessen nicht unterbleiben
können, so ersuche ich um eingehend begründeten Antrag,
in dem darzulegen ist, an welcher anderen Stelle des Haus—
halts der Wirtschaftsstelle entsprechende Einsparungen erzielt
werden.
Die gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen und
die auf einen längeren Zeitraum im voraus fälligen Ver—
bindlichkeiten werden von der Beschränkung nicht betroffen
Dasselbe gilt auch für die Resteverwaltung
Zu diesen Verpflichtungen rechnen u g auch Gehälter,
Vergütungen, Löhne, Versorgungsbezüge, Vertretungskosten,
ärztliche Honorare nach dem Vertrag über die ärztliche Be—
treuung Hilfsbedürftiger, Leistungen aus der Selbstversiche—
rung, Fehlgelder, Umzugskostenentschädigungen, Porto—
ausgaben sowie Ausgaben für ausdrücklich genehmigte
Dienstreisen (ogl. auch Abschnitt D, Absatz 3)
D. Einmalige und außerordenlliche Ausgaben.
Die für die einmaligen Ausgaben der ordentlichen Ver—
waltung und der Restewirtschaft angesetzten Mittel bleiben,
soweit nicht bereits eine Freigabe durch besondere Verfügung
erfolgt ist gesperrt. Ausgenommen hiervon sind die unter
CUAnm bezeichneten Mittel für die Arbeitsfürsorge für
Wohlfahrtserwerbslose
Die Sicherung der Finanzlage der Stadt erfordert, daß
der Wirtschafter auch bei den einmaligen Ausgaben vor
Stellung des Antrages auf Freigabe mit aller Gründlichkeit
prüft ob die Ausgabe nicht unterbleiben kann. Ist dies trotz
größter Bemühungen nicht möglich, ist von vornherein fest—
zustellen, welcher Teilbetrag eingespart werden kann. Das
Ergebnis dieser Prüfung ist im Freigabeantrag eingehend
darzustellen
Auf einmalige bereits freigegebene Beträge sowie auf
die von Dritten geleisteten für einen bestimmten Zweck
wieder zu verwendenden Zahlungen findet diese Sperrung
Abs. N keine Anwendung Zu letzteren zählen u a
a) Zusatzrenten für Kriegsbeschädigte und Kriegshinter⸗
bliebene
b) Sonderzuschüsse des Reichs, der Länder usw
c) Arbeiten für fremde Rechnung,
¶) Stiftungen Vermächtnisse oder Spenden
E. BVorbehalis⸗ und Verstärkungsmittel.
Uber die Vorbehalis⸗ und Verstärkungsmillel einschließ⸗
lich der übernommenen Reste aus Vorjahren darf von den
Bezirken allmonatlich nur bis zu je des Haushaltssolls
einschließlich Reste verfügt werden
EF Anträge der Bezitksbürgermeister und der Dienst-
stellen der Hauplverwallung auf Freigabe laufender und
einmaliger Haushallsmillel dürfen nur von der Zeutralen
Finanzverwallung als federführender Stelle bearbeilel
werden.
Einer besonderen Mitteilung der Wirtschaftsstellen an
die Kasse über die Freigaben bedarf es nicht
Die Hauptfinanzverwaltung gibt der Stadthauptkasse
von allen Freigaben zentralbewirtschafteter Mittel, die vom
monatlichen Kassenwirtschaftsplan abweichen, Kenntnis
Ich bitte die Herren Bezirksbürgermeister in gleicher
Weise zu verfahren
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Dr Hettlage
An die Dienststellen der Hauptverwaltung und an die Herren
Bezirksbürgermeister