Path:
Volume 13. Juni 1936

Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1936 (Public Domain)

52 Vergebung 8 6. 1986 
Asꝛ] von Oruckaufträgen 
— Gesch⸗3. BBA. Fernruf: Stadtverw 43883 — 
Die Dienstblatt⸗Verfügung 1321 S.373 vom 83011 
1935, betreffend Vergebung von Druckaufträgen durch die 
städtischen und die überwlegend städtischen Gesellschaäften 
wird aufgehoben 
Gemäß Dienstblatt⸗Verfügung 1991 S. 107 vom 124 
1934 sind weiterhin sämtliche Druckaufträge dem BBAzu 
übersenden 
3. B. 
Dr Maretzky 
An die Dienststellen der Hauptverwaltung, die Herren 
Bezirksbürgermeister und die städtischen und die über 
wiegend stadtischen Gesellschaften. 
Drugfehlerberichisuns TA 
2 zur Vfg. über Aufhebung —— 
des Preuß. Stempelsteuergesehes (CStG.) durch 
das Urkundensteuergesetz (Urk Sti) 
Gesch⸗Z. Fin. 13. Fernruf: Stadtverw 2037. — 
Im Dienstblatt J Nr. 145/ 1936 muß der Absatz Grund⸗ 
— Schiffspfandrechte (ß28 Urkst — Taret Si) 
auten: 
Vgl. oben zu 822. Die Steuerpflicht ist an die Ein⸗ 
tragungsbewilligung geknüpft, also nicht wie im LStGaan 
die Errichtung der Schuldverschreibung 
Steuersatz: nach dem Urkst 2 v. T, nach dem EStG 
ie0. 9. 167v0T. 
Ermäßigung: Ist die Steuer des 522 (10. T) fällig gewor 
den, so beträgt die Hypothekensteuer des 828 
nur noch 18. T also insgesamt immer nuf 
2v. TeSteuerfreiheit von &⏑ 
—7 Kaufvertrag oder in der Auflassungsverhand 
ung 
— — 
3.2 
Dr Fölsche 
Addersonalbedarf für innere —— I 
* Zerwaltungsorganisation 
der städtischen und überwiegend städilischen 
Gesellschaften 
Gesch⸗g.AUg. ISa. Fernruf Stadtverw 2001 — 
L Zwischen die bisherigen Absätze Iund 2 der Ziffer 
von Dienstblatt J 1936 Nre43 S. verden folgende dre 
weitere Absätze eingefügt 
„Der Stellenplan wird von den Leitungen der ein 
zelnen Gesellschaften — den Vorständen der Aktiengesell⸗ 
schaften und den Geschäftsführern der Gesellschaften mi 
beschränkter Haftung — entworfen Die für die einzelne 
Gesellschaft eingerichtete Gesellschaftsfachverwaltung reich 
den Entwurf der Algemeinen Hauptverwaltung XUg KA 
II ein Diese begulachtet den gesamuen Inhalt de⸗ 
Stellenplans im einzelnen: sowohl die Zahl wi⸗ auch die 
Eingruppierung der vorgesehenen Stellen nach den für die 
anze Stadtverwaltung geltenden einheitlichen Grundsatzen 
Sie übersendet ihr Gulachten der einzelnen Gefellshafi⸗ 
fachverwaltung, diese darauf den Stellenplan au 
Grund dieses Fudee est 
Will die Gesellschaftsfachverwaltung dem Gutachten 
nicht folgen, so hat sie unter erschopender Darlegung der 
Gründe die perso liche Entscheidung des Leiters der Ge 
meinde herbeizuführen Der Leiter der Gemende perse 
lich setzt alsdann den Stellenpi endgültig fest 
Ersgibt sich die Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit von 
Anderungen des Stellenians so in die Euscheivung n 
prechend zu bearbeiten 
WDie Wöorter und Festsehung“ im Absatz 1der 
differ Ale 
Dienstblatt J 1036 Nre3 S7 erhält folgende 
weitere Ziffer 
— — — 
— 9 — 
24 
„V. Eine entsprechende Regelung für die noch in 
Eigenbetriebe umzuwandelnden und für die bereits in 
Eigenbetriebe oder Anstalten umgewandelten Derere 
bleibt je nach der Einzelsachlage von Fall zu Fall vor— 
behalten“ 
J. B. 
Dr Maretzky 
An die Gesellschaftsbeteiligungen bearbeitenden städtischen 
Verwaltungen sowie die Herren Aufsichtsratsvorsitzenden 
der städtischen und überwiegend städtischen Gesellschaften 
— Ourchführung I 
von Prüfungen des 
Gemeindeprüfungsamis bei den städtischen und den 
zum Teil städtischen Gesellschafien 
Gesch⸗3. Allg. H. ISa. Fernruf: Stadtverw 2090941 — 
LAus gegebenem Anlasse weise ich darauf hin, daß 
den Wünschen des Gemeindeprüfungsamts bei dem Herrn 
Staatskommissar der Hauptstadt Betlin bei der Durchfüh 
rung der Ordnungsprüfung nach 8120 Ziffer 1 Absaͤtz 8 
GemFinGes. (gegebenenfalls auch zur Durchsührung anderer 
Prüfungen) zu entsprechen ist. 
. Wenn sich derartige Maßnahmen auf Gesellschaften 
beziehen, deren Grund⸗ oder Stammkapital nicht der Siadt 
allein gehört, so werden die städtischen eewe 
waltungen dieser Zum Teil städtischen Gesellschaäften“ (Ver⸗ 
zeichnis Dienstblaft J 1936 Nr.d S.8/11) hierdurch an⸗ 
gewiesen, die im Einzelfalle zweckmäßigen Schritte zur Ünter⸗ 
stützung der Wünsche des Gemeindeprüfungsamtes zu unter⸗ 
nehmen. 
III. Diese Anordnung bezieht sich auf die vom Ge— 
meindeprüfungsamt für notwendig erachteten Prüfungs⸗ 
maßnahmen, gleichviel, ob die Voraussetzungen der in die 
Satzungen fast aller Gesellschaften mit nicht ganz gering⸗ 
fügiger städtischer Beteiligung aufgenommenen Bestim— 
mungen des 889 Absatz 3 Ziffer 2 GemFinGes. im Einzel⸗ 
falle erfüllt sind oder nicht 
3B. 
Dr. Maretzky. 
An alle Gesellschaftsbeteiligungen bearbeitenden Verwal— 
tungen sowie an die — und die überwiegend städti— 
schen Gesellschaften 
Schutztleidung 775 
— 5 — —— 
⸗Gesch⸗.Allg. H. VI3. Fernruf: E2Kupfergraben 5161 
und Stadtverw 4501 07. — 
Die im Dienstblatt 11936 Nr. 142 S. 259 veröffent⸗ 
lichte Schutzlleidungsregelung für Beamte findet ent— 
sprechende Anwendung auf Angestellte mit gleicher Tätigkeit 
J3. A. 
Brodehl— 
An die Hauptverwaltung und die Herren Bezirksbürger⸗ 
meister 
Behör dliche Empfehlungs⸗ D 
—— ——— 
—⸗Gesch⸗.Alg IVI Fernruf: Stadtverw 23827 — 
Ich bitte, den nachstehend abgedruckten auch an die 
Gemeinden gerichteten Runderlaß des Reichs⸗ und Preu— 
ßischen aee des Innern vom 20 Mai 1936 (RMBliV 
S 709) zu beachten 
„W Der RMsVuP der RifWEuV der Präs der 
Reichsschrifttums kammer und die Parteiamtl Prüfungs⸗ 
kommission zum Schutze des NSASchrifttums wenden 5 
dagegen daß von geschäftstüchtigen Verlegern und Buch⸗ 
vertretern noch immer sogenannte Prachtwerke“ an⸗ 
geboten werden deren Wert in keinem Verhältnis zum
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.