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Volume 18. Januar 1936

Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1936 (Public Domain)

Abschrift. 
Der Reichs⸗ und Preußische Berlin Ws8 den 7. Sept 1935 
Arbeitsminister Unter den Linden 33—388 
812 Nr3549/35 I Ang 
An 
a) die Regierungen der Länder 
— Ressorts für Wohnungs- und Siedlungswesen — 
b) in Preußen: 
die Herren Regierungspräsidenten, 
den Herrn Verbandspräsidenten des Siedlungs— 
verbandes Ruhrkohlenbezirk, Essen 
den Herrn Staatskommissar 
der Hauptstadt Berlin, Berlin, 
im Saarland: 
den Herrn Reichskommissar für die Rück— 
gliederung des Saarlandes, Saarbrücken 
Betrifft? Planung von Siedlungs⸗ und Wohnungsbauten 
Bei der Nachprüfung von Anträgen auf Reichsbeihilfen 
und der auf Grund der Durchführ ungsverordnung zum 
Gesetz über einstweilige Maßnahmen zur Ordnung des deut⸗ 
schen Siedlungswesens vom 5Juli 1934 erstaktteten An— 
zeigen, sowie bei den Beratungen im Reichsbürgschafts⸗ 
ausschuß erweist es sich leider immer wieder al⸗ notwendig, 
vorgelegte Siedlungs⸗ und Bauentwürfe abzulehnen oder 
zur Umarbeitung zurückzugeben; sie genügten zwar den 
baupolizeilichen Bedingungen und den in Frage kommenden 
allgemeinen Bestimmungen, aber nicht den Anforderungen 
in städtebaulicher, architektonischer oder plantechnischer Hin 
sicht, die ich zur Erzielung höherer Leistungen stellen miuß 
eenn genannte Fehler haben oft zu Beanstandungen 
geführt 
L Bei den Aufschließungsplänen; 
Fehlerhafte Lage der Siedlung 
a) ohne organische Beziehung zur bebauten Ortslage 
Splittersiedlung“) und ohne Rücksicht auf Wir 
schaftsplanung 
b) zu den Arbeitsstãtten (u weite Anmarschwege), 
c) zu den Verkehrsmittelpunkten GBahnhof 6Ge 
schäfte usw) 
ch zu den öffentlichen Einrichtungen (Schule, Kirche usw) 
Fehlerhafte Geländeauswahl 
Schlechter Baugrund ungünstiger Grundwasserstand, un 
geeigneter Boden ungeklärte Vorflutverhältnisse n dgel 
Fehlerhafte Begrenzung des Siedlungsplanes 
Willkürliche Beschränkung auf die zufälligen Eigentums⸗ 
grenzen ohne Berücksichtigung der Entwicklungsmoöglich 
keiten und der von Natur und borhandenen Anlagen 
gegebenen Begrenzung 
Fehlerhafte Straßenführung und Straßenbemessung 
d weitgehende Berücksichtigung zufälliger, aus der 
Felderteilung sich ergebender Eigentumsgrenzen (og 
Ackerfurchensiedlungen“) Mangelhafte Anpassung 
Geländeformation Göhenlinien) Schematische Auf 
teilung durch schnurgerade Straßen Zu viele Straßen, 
insbesondere Querstraßen nur einseitig bebame Straßen. 
Ungenügende Berücksichtigung der Himmelsrichtung bei 
geschlossener oder halboffe ner Bauweise Zuviel Straßen⸗ 
kreüuzungen und Einmundungen 
Straßenbreiten und Straßen roflle ngenügende 
Unterscheidung von Verkehr⸗⸗ Zubringer Sanmmel 
und Wohnstraßen, sowie Verbindungswegen Verkehrs 
straßen in der Regel zu schmal Wohnstraßen zu breit 
Zu aufwendiger Strahßenausbau, insbesondere durch zu 
teure Kanalisation und Straͤßendece 
Unzweckmäßige Parzellierung; 
Verfehlte Anordnung von Siedlungsgrundstücken Wohn⸗ 
gebäuden und Grundstückszufahrten an Vertehr— 
straßen Ungenügende Anwendung neuzeitlicher Bau 
landerschließungs formen doppeli⸗ Bauflucht Stich⸗ 
straßen Wohnwege Wohnhe iw Zu weigehende 
Parzellierung ohne Ausweisung von Flächen für 
gegenwärtigen und zukünftigen Gemeindebedarf (Plätze 
für öffentliche Veranstaltungen, ruhenden Verkehr, 
Sport usw) 
Unkünstlerische Gesamtanlage: 
Ungenügende Anpassung an die Landschaft, an heimische 
Bauweisen oder vorhandene Bebauung. Mangelhafte 
Geschlossenheit; Eindruck des Unfertigen und Un— 
entschiedenen. Ungünstige und verzettelte Anordnung 
der Gemeinschaftsbauten 
Bei Gruppensiedlungen:; 
Schematismus sowohl in der Gesamtanlage wie in der 
Wahl der Typen. Eintönige Aneinanderreihung vieler 
Häuser desselben Typs. Mangelhafte Raumwirkung 
der Straßen- und Plätze, insbesondere bei offener Bau⸗ 
weise durch zu weite Hausabstände Schematische An— 
lage von Vorgärten mit immer der gleichen Tiefe 
(i. d Re5wy) ohne Prüfung der Notwendigkeit und 
ohne Rücksicht auf Himmelsrichtung. Häßliche Ein— 
friedigung 
Sondersiedlungen: 
Rur vorstädtische Kleinsiedlungen, nur Volkswohnungen, 
oder Siedlungen nur für Kinderreiche, Kriegsbeschädigte, 
Asoziale, Werkangehörige, Kurzarbeiter uswp 
statt: Mischung und Zusammenfassung der verschiedensten 
Siedlungsarten und Schichten der Bevölkerung zu Ge— 
meinschaftssiedlungen. 
Städtebaulich ungenügende Begründung für eine Er— 
höhung der nach der Bauordnung —— Geschoß 
zahl. (Angabe Baulücke“ genügt nicht.) 
Bei geschlossener Bauweise allseils geschlossene Rand 
bebauung mit engem Hofraum ohne genügende Be— 
sonnung Belichtung und Belüftung 
I. Bei den Grundrißplänen: 
Komplizierte Umrißform bei Einzel- und Doppelhäusern, 
besonders bei Eigenheimen 
Ubermäßige Hausliefe (mehr als 10 Meter) und damit 
unzweckmäßige und ungenügend belüftete Wohnräume 
Mangelhafte Belichtung und Besonnung der Wohn— 
bauten, insbesondere bei reinen Nordwohnungen in 
Drei⸗ und Vierspännertypen, sowie bei Eckgrundstücken 
Ungenügende Raumverhältnisse: zu geringe Möbelstell— 
fläche durch fehlerhafte Anordnung von Fenstern und 
Türen 
Zu großer Aufwand an Nebenräumen (wie Winter— 
gärten, Balkonen, großen Dielen, Kleiderablagen uswp) 
Zu weitgehender Ausbau des Daches zu selbständigen 
Wohnungen. 
Unvollständige Trennung der Wohneinheilten bei Eigen— 
heimen mit Einliegerwohnung oder Zweifamilien⸗ 
Häusern 
Ungünstige Lage und mangelhafte Entlüftung der 
Abortie, insbesondere bei Anordnung hinter der Speise 
kammer oder Kochnische 
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II. Bei den Plänen für die Außengestaltung: 
Ungenügende Kücksicht bei der aärchitektonischen Ge— 
staltung und Wahl der Baustoffe auf vorhandene Be— 
bauung linsbesondere bei Eigenheimen) 
Störende und städtebaulich unbegründete Verschieden— 
arligkeit der Bauformen und Baustoffe linsbesondere 
beim Dach) 
— Form des Daches, insbesondere des Mansarden 
aches 
Unorganische Angliederung von An⸗ und Ausbaulen 
aller Art (Erker u dgl) 
77 Dachaufbauten vor allem bei Ein⸗ und Zwe 
amilienhäusern 
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