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13 Olympia⸗Verlehrs⸗ und — T 5. 1936
— Quartierämter.*)
— Gesch⸗3. AUß LI4 -ASI/B3.
Fernruf: Stadtverw. 2412. —
Die Beschaffung von Unterkünften für Fremde, die
anläßlich der Olympischen Spiele in Berlin weilen, ist ein
übertragbares Gemeinschaftsgeschäft (41 Absatz 3 der Be—
— — 7—— über die Aufteilung der Geschäfte
er Hauptstadt Berlin — Dienstbl. I/69 von 1935 S. 6506
In der Hauptverwaltung ist die Allgemeine Hauptverwal
tung (aug H Vp bei der die Angelegenheiten des Olympia—
Verkehrs- und Quartieramtes Berlin (Zentrale) bearbeite!
werden, zuständig. In den Bezirksverwaltungen ist den
Allgemeinen Verwaltungen ein „Olympia⸗Verkehrs- und
Quartieramt Berlin⸗............“ (hier ist der Name des
Verwaltungsbegzirks einzufügen) anzugliedern. Für jedes
Verkehrs⸗ und Quartieramt können mehrere Geschäftsstellen
gebildet werden. Die Verkehrs- und Quartierämter de—
Bezirksverwaltungen führen das Geschäftszeichen „Q“.
J. B
Dr. Maretzky.
Von der Ersetzung des Fremdwortes „Quartier ....“
durch das Wort „Unterkunfts......“ ist wegen des
starken Ausländerverkehrs während der Olympischen
Spiele abgesehen worden.
VSursorge und Berufs⸗ — —
betreuung durch den
Arbeitsdank.
— Gesch.Z. Lajug 1. Fernruf: Stadtverw. 4521. —
Nach Mitteilung der Gauverwaltung Groß-Berlin der
Deutschen Arbeitsfront, Abt. Arbeitsdank, hat mit Wirkung
vom 1. 4. 1936 ab der bisherige Bezirksarbeitsdankwalter
Damm Gezirksstelle Vin Berlin) das Referat für Für—
sorge und Berufsbetreuung einschl. der Berufssonderfälle
übernommen.
Um die Sonderfälle in den einzelnen Bezirken be—
arbeiten zu können, sind zunächst probeweise Sprechstunden
des Gaureferenten in den einzelnen Bezirksstellen wie folgt
angesetzt worden:
für den Bezirk JI Montag von 912
* 11 Montag von 912
7 „AUAUI Dienstag von 9—12,
UW Donnerstag von 12
—— „V Freitag von 12
Ich bitte, den Bezirksarbeitsdankwalter bei der Durch
führung seiner ———— in der Arbeit an der Jung
mannschaft der im Arbeitsdank in der Deutschen Arbeits
front zusammengefaßten ehemaligen Arbeitsmänner und
Maiden weitgehendst zu unterstützen.
38
Spiewok—
An die Dienststellen der Hauptverwaltung, die städtischen
sowie —— städtischen Gesellschaften und die
Herren Bezirksbürgermeister
Asẽ Anterbringung von —
Wohehr isecweebolosen
in reguläre Arbeit
— Gesch-⸗3. Lawohl 1. Fernruf: Stadtverw 21 —
Nach den Verfügungen Dienstblatt U930 Nr 2378220
GUxr 277 S. 16) und Dienstblatt U1932 Nr88 88
Vr s80 S52 sind Unternehmer denen von der Stadt
oͤder den städtischen Gesellschaäften Arbeiten übertragen
werden, zu verpflichten, bei jeder Neueinstellung von
Arbeitskräften zur Durchführung der Aufträge und auch
während der Dauer der Dürchführung der Aufträge min
destens 662/395 der neu einzustellenden Kräfte der Zahl der
Wohlfahrtserwerbslosen zu entnehmen.
Ich bringe diese Verfügungen hiermit in Erinnerung
3J. V.
Spiewok.
An die zentralen Verwaltungen, die Herren Bezirksbürger—
meister und die städtischen und überwiegend städtischen
Gesellschaften.
———
—2 zum Schutze der Straße
„Anter den Linden“ und ihrer Umgebung
gegen Verunstaltung.
— Gesch.⸗Z. Si Wo VI C. 2406/V. d. L.
Fernruf: Stadtverw. 4534 Zimmer Nr. 308 —
Die Straße AUnter den Linden“ ist eng verbunden mit
der preußischen Geschichte. Harmonie in der Stilfassung
Ahnlichkeit der Geschoß⸗ und Fensterhöhen und das Fehlen
von Ladengeschäften gaben ihr eine geschlossene Gesamt⸗
wirkung. Inzwischen sind diese ausgleichenden Werte ver—
lorengegangen Die Straße ist vorwiegend zu einer vor—
nehmen Geschäftsstraße geworden. Die im Zuge dieser
Entwicklung entstandene Verschiedenartigkeit in der Geschoß
zahl, in den Geschoß⸗ und Gebäudehöhen zu beseitigen und
eine einheitliche Gesamtwirkung der Straßen⸗ und Platz
wände zu erzielen, ist der Zweck dieser Satzung
Demgemäß erlasse ich auf Grund der 88 11, 43 Absah?
Ziffer 10 des Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezem⸗
ber 1933 (GS. S.427) in Verbindung mit 8 15 des Gesetze⸗
über die Verfassung der Hauptstadt Berlin vom 29 Juni
1934 (GS. S. 319) und auf Grund des 84des Gesetze⸗
gegen die Verunstaltung von Ortschaften und landschaftlich
hervorragenden Gegenden vom 15. Juli 1907 (GS 260
in Ergänzung des Ortsgesetzes zum Schutze der Stadt Berlin
7 Verunstaltung vom 23 Oktober 19283 die folgende
ung:
81
Den Bestimmungen dieser Satzung unterliegen alle
Gebäude und baulichen Anlagen in und auf polgenden
Straßen und Plätzen: Pariser Platz, Straße Unter den
Linden“, Kaiser⸗Franz⸗Joseph⸗Platz, Am Festungsgraben
Kastanienwäldchen, Platz am Zeughaus Den gleichen Be—
stimmungen sind unterworfen alle Gebäude und baulichen
Anlagen an und auf den in die vorgenannten Straßen
und Plätze einmündenden Straßen bis zu einer ihrer
doppelten Breite entsprechenden Entfernung Bei den in
muůndenden Straßen bleiben die baurechtlichen Vorschriften
über die zulässige Gebäudehöhe unberührt
582
Bei der Gestaltung der Ansichten der Gebäude und der
baulichen Anlagen ist auf die vorhandenen Beispiele gutet
älteret Baukunst Rücksicht zu nehmen Für die Wand
flächen sind aufdringliche Farbtöne und glänzende Bau
stoffe zu vermeiden Ziegelrohbau ist unzulaässig Nich
zugelassen sind ferner Erker und turmartige Aufbauten n
der Regel auch Balkone
Verkaufshäuschen, Anschlag⸗ und Umspannsäulen, Fern
sprechzellen 7 oberirdische Bedürfnisanstalten
und ahnliche Baulichteilen dürfen auf Straßenland ih
errichtet werden
83
Die Hauptgesimshöhe der Gebäude mit enpr der
Gebãude an der Westseite des Pariser Platzes 18
betragen; geringe Hohenabweichungen können ausnahn⸗
weise zugelassen werden Innerhalb dieser 58he dure
Gebaude bis zu Geschossen errichtet werden üerde
Hoͤhe hinaus kann unter Berückfichgung des Straäßenbide
ein weiteres Geschoß zugelassen oder gefordert werden
dessen Abschlußgesims in She von 2 üegen e
ringe Höhenabweichungen können in besondeten