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Volume 23. Mai 1936

Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1936 (Public Domain)

* 
8* 
13 Olympia⸗Verlehrs⸗ und — T 5. 1936 
— Quartierämter.*) 
— Gesch⸗3. AUß LI4 -ASI/B3. 
Fernruf: Stadtverw. 2412. — 
Die Beschaffung von Unterkünften für Fremde, die 
anläßlich der Olympischen Spiele in Berlin weilen, ist ein 
übertragbares Gemeinschaftsgeschäft (41 Absatz 3 der Be— 
— — 7—— über die Aufteilung der Geschäfte 
er Hauptstadt Berlin — Dienstbl. I/69 von 1935 S. 6506 
In der Hauptverwaltung ist die Allgemeine Hauptverwal 
tung (aug H Vp bei der die Angelegenheiten des Olympia— 
Verkehrs- und Quartieramtes Berlin (Zentrale) bearbeite! 
werden, zuständig. In den Bezirksverwaltungen ist den 
Allgemeinen Verwaltungen ein „Olympia⸗Verkehrs- und 
Quartieramt Berlin⸗............“ (hier ist der Name des 
Verwaltungsbegzirks einzufügen) anzugliedern. Für jedes 
Verkehrs⸗ und Quartieramt können mehrere Geschäftsstellen 
gebildet werden. Die Verkehrs- und Quartierämter de— 
Bezirksverwaltungen führen das Geschäftszeichen „Q“. 
J. B 
Dr. Maretzky. 
Von der Ersetzung des Fremdwortes „Quartier ....“ 
durch das Wort „Unterkunfts......“ ist wegen des 
starken Ausländerverkehrs während der Olympischen 
Spiele abgesehen worden. 
VSursorge und Berufs⸗ — — 
betreuung durch den 
Arbeitsdank. 
— Gesch.Z. Lajug 1. Fernruf: Stadtverw. 4521. — 
Nach Mitteilung der Gauverwaltung Groß-Berlin der 
Deutschen Arbeitsfront, Abt. Arbeitsdank, hat mit Wirkung 
vom 1. 4. 1936 ab der bisherige Bezirksarbeitsdankwalter 
Damm Gezirksstelle Vin Berlin) das Referat für Für— 
sorge und Berufsbetreuung einschl. der Berufssonderfälle 
übernommen. 
Um die Sonderfälle in den einzelnen Bezirken be— 
arbeiten zu können, sind zunächst probeweise Sprechstunden 
des Gaureferenten in den einzelnen Bezirksstellen wie folgt 
angesetzt worden: 
für den Bezirk JI Montag von 912 
* 11 Montag von 912 
7 „AUAUI Dienstag von 9—12, 
UW Donnerstag von 12 
—— „V Freitag von 12 
Ich bitte, den Bezirksarbeitsdankwalter bei der Durch 
führung seiner ———— in der Arbeit an der Jung 
mannschaft der im Arbeitsdank in der Deutschen Arbeits 
front zusammengefaßten ehemaligen Arbeitsmänner und 
Maiden weitgehendst zu unterstützen. 
38 
Spiewok— 
An die Dienststellen der Hauptverwaltung, die städtischen 
sowie —— städtischen Gesellschaften und die 
Herren Bezirksbürgermeister 
Asẽ Anterbringung von — 
Wohehr isecweebolosen 
in reguläre Arbeit 
— Gesch-⸗3. Lawohl 1. Fernruf: Stadtverw 21 — 
Nach den Verfügungen Dienstblatt U930 Nr 2378220 
GUxr 277 S. 16) und Dienstblatt U1932 Nr88 88 
Vr s80 S52 sind Unternehmer denen von der Stadt 
oͤder den städtischen Gesellschaäften Arbeiten übertragen 
werden, zu verpflichten, bei jeder Neueinstellung von 
Arbeitskräften zur Durchführung der Aufträge und auch 
während der Dauer der Dürchführung der Aufträge min 
destens 662/395 der neu einzustellenden Kräfte der Zahl der 
Wohlfahrtserwerbslosen zu entnehmen. 
Ich bringe diese Verfügungen hiermit in Erinnerung 
3J. V. 
Spiewok. 
An die zentralen Verwaltungen, die Herren Bezirksbürger— 
meister und die städtischen und überwiegend städtischen 
Gesellschaften. 
——— 
—2 zum Schutze der Straße 
„Anter den Linden“ und ihrer Umgebung 
gegen Verunstaltung. 
— Gesch.⸗Z. Si Wo VI C. 2406/V. d. L. 
Fernruf: Stadtverw. 4534 Zimmer Nr. 308 — 
Die Straße AUnter den Linden“ ist eng verbunden mit 
der preußischen Geschichte. Harmonie in der Stilfassung 
Ahnlichkeit der Geschoß⸗ und Fensterhöhen und das Fehlen 
von Ladengeschäften gaben ihr eine geschlossene Gesamt⸗ 
wirkung. Inzwischen sind diese ausgleichenden Werte ver— 
lorengegangen Die Straße ist vorwiegend zu einer vor— 
nehmen Geschäftsstraße geworden. Die im Zuge dieser 
Entwicklung entstandene Verschiedenartigkeit in der Geschoß 
zahl, in den Geschoß⸗ und Gebäudehöhen zu beseitigen und 
eine einheitliche Gesamtwirkung der Straßen⸗ und Platz 
wände zu erzielen, ist der Zweck dieser Satzung 
Demgemäß erlasse ich auf Grund der 88 11, 43 Absah? 
Ziffer 10 des Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezem⸗ 
ber 1933 (GS. S.427) in Verbindung mit 8 15 des Gesetze⸗ 
über die Verfassung der Hauptstadt Berlin vom 29 Juni 
1934 (GS. S. 319) und auf Grund des 84des Gesetze⸗ 
gegen die Verunstaltung von Ortschaften und landschaftlich 
hervorragenden Gegenden vom 15. Juli 1907 (GS 260 
in Ergänzung des Ortsgesetzes zum Schutze der Stadt Berlin 
7 Verunstaltung vom 23 Oktober 19283 die folgende 
ung: 
81 
Den Bestimmungen dieser Satzung unterliegen alle 
Gebäude und baulichen Anlagen in und auf polgenden 
Straßen und Plätzen: Pariser Platz, Straße Unter den 
Linden“, Kaiser⸗Franz⸗Joseph⸗Platz, Am Festungsgraben 
Kastanienwäldchen, Platz am Zeughaus Den gleichen Be— 
stimmungen sind unterworfen alle Gebäude und baulichen 
Anlagen an und auf den in die vorgenannten Straßen 
und Plätze einmündenden Straßen bis zu einer ihrer 
doppelten Breite entsprechenden Entfernung Bei den in 
muůndenden Straßen bleiben die baurechtlichen Vorschriften 
über die zulässige Gebäudehöhe unberührt 
582 
Bei der Gestaltung der Ansichten der Gebäude und der 
baulichen Anlagen ist auf die vorhandenen Beispiele gutet 
älteret Baukunst Rücksicht zu nehmen Für die Wand 
flächen sind aufdringliche Farbtöne und glänzende Bau 
stoffe zu vermeiden Ziegelrohbau ist unzulaässig Nich 
zugelassen sind ferner Erker und turmartige Aufbauten n 
der Regel auch Balkone 
Verkaufshäuschen, Anschlag⸗ und Umspannsäulen, Fern 
sprechzellen 7 oberirdische Bedürfnisanstalten 
und ahnliche Baulichteilen dürfen auf Straßenland ih 
errichtet werden 
83 
Die Hauptgesimshöhe der Gebäude mit enpr der 
Gebãude an der Westseite des Pariser Platzes 18 
betragen; geringe Hohenabweichungen können ausnahn⸗ 
weise zugelassen werden Innerhalb dieser 58he dure 
Gebaude bis zu Geschossen errichtet werden üerde 
Hoͤhe hinaus kann unter Berückfichgung des Straäßenbide 
ein weiteres Geschoß zugelassen oder gefordert werden 
dessen Abschlußgesims in She von 2 üegen e 
ringe Höhenabweichungen können in besondeten
	        
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