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Volume 18. Januar 1936

Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1936 (Public Domain)

5 Spenden — 
Q—⏑ — 
überwiegend städtischen Gesellschaften an die 
„Adolf⸗Hitler⸗Spende der deutischen Wirtschaft⸗ 
das Winterhilfswerk des deuischen Volkes“, die 
„NS·Bollswohlfahrt“ den Arbeilsdank“ u. ä 
(Beiträge, Miitgliedschaften Beteiligungen) 
Vorgang Dienstblatt 1934 Nr 179 S105 Nr 276 
S 329/330 und Nr284 S345 
UmdrRdvfgn IVIoa u g AI9a Nr 14938 
Rr188 38 NMr 233 r83 e3 
Nr 6385 u Nr 28 
— Gesch⸗8 AUg EIS a. Fernruf: Stadtverw 2001 — 
4. Auf meinen Antrag hin haben sich die Herren 
Reichsminister der Finanzen und Reichs⸗ und Preußische 
Minister des Innern durch Erlaß 3300 1716312335 
damit einverstanden erklärt, daß die von der Stadt be— 
herrschten Gesellschaften als solche einschließlich hrer Neben 
betriebe keine Beiträge zur Adolf⸗Hitler⸗Spende“ und zum 
Winterhilfswerk“ leisten Die Mittel für die Beleiligung 
dieser Gesellschaften an diesen Spenden würden ffentuͤchen 
Kassen entzogen werden Die Finanzlage der Stadt Berun 
zwingt dazu jede unnötige Ausgabe zu unterlassen und au 
keine Einnahme zu verzichten 
¶ Dies gilt sinngemäß auch für Spenden an ähnliche 
Gliederungen, wie z B die NSLVolkswohlfahrt“ und den 
Arbeitsdank“ ferner nicht allein für die genannten Gesell 
schaften selbst, sondern auch für deren Untergesellschaften 
und überwiegende Beteiligungen 
II. Falls einzelne Gesellschaften solchen Gliederungen 
Spenden zugesagt haben sollten sind diese Erklaͤrungen 
unter Hinweis auf den in obiger Ziffer Jgenannten Erlaß 
unverzüglich zu widerrufen Bereits gezahlte Beträge sind 
nicht zurückzufordern 
Die in der ÜUberschrift genannten 4 Gliederungen haben 
unter dem Geschäftszeichen AUg IIOa heute allgemeine 
Nachricht erhalten 
V. Die Spenden Geiträge, Mitgliedschaften, Mit 
arbeit) der Bediensteten der Gesellschaflen bleiben don diese 
Regelung nach wie vor unberührt 
J328. 
Plath— 
An die Gesellschaftsbeteiligungen bearbeitenden städtischen 
Verwaltungen sowie an die Serren Aufsichtsrats 
vor sitzenden der städtischen und der überwiegend stadischen 
Gesellschaften 
dddtdsddRkchicchchinndidichtMhbibecaacaucm 
— Zeugnisse —D —— 
—— Angestellte und Arbeiter 
— Gesch 3UgUVI3 1—4100. 
Fernruf: E2 Kupfergraben 5161 u. Stadtverw 0107 — 
Nach den arbeitsrechtlichen Bestimmungen hat jeder Be— 
schäftigte einen Anspruch auf n Zeugnis über Art und 
Dauer seiner Beschaftigung (Graklisch vielfach Arbeits 
bescheinigung genannt) Diefes Zeugnis ist auf Verlangen 
des Beschäftigten auch auf Führung ind Leistungen aus⸗ 
zudehnen! In Rechtsptechung und Schrifttum beftaund Stte 
darüber, ob dieses Verlangen auch n u r auf die Führung 
oder g ur auf die Leistungen gestellt werden kann und — 
der Arbeitgeber verpflichtet it, sich in den verlangten 
Grenzen zu halten 
Das Reichsarbeitsgericht hat in einem Ulleil vom 
2 Oktober 1935 (RAG 1635 diefe⸗ Streitfrage nunmehr 
n dem Sinne entschieden daß in Rechtsanspruch eines Be⸗ 
J pree entweder 
aur über die Führung oder nur über die Leisungen 6 
besteht Das egbe aus den heute geltenden Grund 
azen über die so jale Ehre und der Sestungewertung a 
Können und Chatatter is nrenba berdeen Maß⸗ 
stäben Danach könne auch die Darstellung der dienstlichen 
Führung im erweiterlen Zeugn un⸗— ebenso 
wenig entbehrt werden wie die Darstellung seines fachlichen 
Könnens oder Wissens 
Ich bitte bei der Ausstellung von erweiterten Zeugnissen 
nach der Entscheidung des Reichsarbeitsgerichts zu berfahren 
Sollte von einzelnen Beschäftigten ein Teilzeugnis entweder 
nur über die Führung oder nur über die Leistungen ver— 
langt werden, sind sie don den Personalstellen unter Hinweis 
auf die Reichsarbeitsgerichtsentscheidung um Erklärung zu 
ersuchen ob sie nur ein Zeugnis über Ärt und Dauer hrer 
Beschäftigung oder die Ausdehnung auf Führung und 
Leistungen wünschen Wird in diesen Fällen das erweiterte 
Zeugnis verlangt und müssen Leistungen und Führung be— 
anstandet werden, so haben die Personalstellen im Bewußt 
sein ihrer Verantwortung mit ganz besonderer Sorgfalt u 
prüfen, ob die bestehenden einzelnen Vorkommnisse für da⸗ 
von ihnen zu entwerfende wahrheitsgetreue Gesamtbild 
wesentlich sind oder nicht 
38 
Phlath— 
An die Hauptverwaltung, die Herren Bezirksbürgermeister 
und die städtischen und überwiegend staͤdt Gesellschaften 
7 Familienunterstütüʒünun 
AA der Angehörigen der zur —E — 
Erfüllung der aktiven Dienstpflicht einberufenen 
Wehrpflichtigen und der einberufenen 
Arbeitsdienstpflichtigen 
— Gesch⸗3. LDawohl 9ꝰ Lajugl. 
Fernruf: EI Berolina 00114, Stadtverw 4521 — 
Die Durchführung der Verordnung über die Unter⸗ 
stühung der Angehörigen der zur Erfüllung der akliven 
Dienstpflicht einberufenen Wehrpflichtigen und der ein 
berufenen Arbeitsdienstpflichtigen vom 19 12 6035 
(Reichsgesetzblatt IS 1511 ff) ist den Stadt⸗ und Land 
kreisen (GBezirksfürsorgeverbänden) als staatliche Auf⸗ 
gabe übertragen worden Für das Stadtgebiet Berlin 
erfolgt die Durchführung der Verordnung durch das 
Landes⸗Wohlfahris⸗ und Jugendamt als Fachverwal 
tung und die Bezirksbürgermeister (Wohlfahris⸗ und 
Jugendamt) Eine besondere Verteilung der Zuständig 
keiten zwischen Hauptverwaltung und Bezirksberwal 
tungen erübrigt sich im vorliegenden Falle im Hinblick 
auf die Bestimmungen der Bezirksverwaltungssatung 
81 Abs3 umd 81 Abs1 Ziffbiensiblatt 1038 
Nr69 
Um den Charakter der Familienunterstüßung als beson⸗ 
dere Fürsorgemaßnahme des Reiches zu wahren ist für 
die Entgegennahme und Bearbeitung der Unterstüßungs 
anträge in jeder Wohlfahrtsstelle eine besondere Sielle 
einzurichten die der Abteilung für Kriegsbeschädigte und 
Kriegshinterbliebene anzugliedern ist As Gruppen 
bezeichnung ist auf allen in Betracht kommenden Schrifi⸗ 
stücken (Krankenscheinen Bezugscheinen usww) üͤberhaupt 
im gesamten Schriftverkehr, die Abkürzung Fu u 
verwenden 
Für das Zahlungs⸗ und Erstattungsverfahren ist bei 
Kap VAje ein neuer Einnahme und Ausgabetitel 
einzurichten, und zwar 
bei der Einnahme unter einem neu zu bildenden Tilel 
Tilel vVom Reich erstattete Unterstüßungen für 
Angehörige einberufener Wehrdienstpflictiger und 
Arbeitsdienstpflichtiger 
bei der Ausgabe unter einem neu zu bildenden Tilel 
AtelUnterstützungen für Angehörige einberufene 
Wehrdienstpflichtiger und Arbeitsdienstpflichtiger 
Unterstütßzungen zum Lebensunterhalt, 
2 Offene Krankenpflege und Beerdigungskosten 
3. Anstaltspflege 
4 Verschiedenes 
Sowohl bei dem neuen Einnahmetitel als auch bei dem 
neuen Ausgabetitel sind folgende Längsspalten ein 
zurichten
	        
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