d Ot Reichsbahngesellsch, das Reichsbankdirektorium durchk
Abdruck
3.2
Krauß.
An die Hauptverwaltung, die Herren Bezirksbürgermeister
und die städtischen und die überwiegend städtischen Gesell—
schaften.
7Bevorzugte Abfertigung — —
DT schwerbeschädigter Kämpfer
der nationalen Erhebung vor Amisstellen.
Gesch⸗3. AllIg H IVI. Fernruf: Stadtverw 2327. —
Nachstehenden Erlaß gebe ich mit der Bitte um Be
achtung in der gesamten staͤdtischen Verwaltung bekannt:
RdErl. d. PrFM. zgli. N. d. PrMpPräs. u. sämtl
PrStM. v. 13 2. 1936 — 10 150/24. 1.
Nachstehend gebe ich den RdErl. d. RuPrAM. v. 24.1
1936 mit dem e bekannt, für bevorzugte Abfertigung
der mit Ausweis versehenen schwerbeschädigten Kämpfer der
nationalen Erhebung vor den Amtsstellen Sorge zu tragen
An die Behörden sämtl. Zweige der Preuß Staatsver
waltung, die Gemeinden, Gemeindeverbaͤnde u sonstigen
der Staatsaufsicht unterstehenden Körperschaften, Stiftungen
u. Anstalten des öffentl Rechts. — RWMBliV. S. 243
— RuPrMod. LAs8/3601
Anlage.
Der Reichs⸗ u. Preußische Berlin, den 24. 1. 1936
Arbeitsminister.
ILB 848/35
Betr. a) Benutzung des Abteils für Schwerkriegsbeschädigte
durch schwerbeschädigte Kämpfer der nationalen
Erhebung,
Ausweis zur bevorzugten Abfertigung Schwer⸗
beschädigter bei persönlicher Erledigung eigener
Angelegenheiten vor Amtsstellen
Die Dt 383 ist damit einverstanden, daß
auch die nach dem Gesetz über die Versorgung der Kämpfer
für die natinale Erhebung v 27 2 1934 646B116133
versorgten schwerbeschädigken Kämpfer an den Eisenbahn
schaltern und Bahnsteigsperren bevorzugt abgefertigt werden
und weiter berechtigt sind, die in Drren Zůgen ein
gerichteten, besonders gekennzeichneten Abteile Fur Schwer
kriegsbeschädigte“ zu benutzen Für die Erlangung dieser
Vergünstigungen gilt der tote Ausweis zur bevorzugten
Abfertigung vor Amesstellen
S Ich bin damit — daß den Berechtigten
auf Antrag der vorerwähnte Ausweis ausgestellt wirß der
Ausweis selbstverständlich dem —* das Recht
auch vor Amtsstellen außerhalb des Geschäflsbereichs de
Dt. Reichsbahn bevorzugt abgefertigt zu werden
S) Die Richtlinien über die Ausstellung von Ausweisen
an Schwerkriegsbeschädigte gelten sinngemäß auch für diesen
Personenkreis. Die Ausweisvordrucke sind durch Aufnahme
der Bezeichnung „Schwerbeschädigte der nativnalen Er—
hebung“ zu erganzen.
(O Ih bitte, die Fürsorgebehörden entsprechend anzu
weisen. Für Preußen habe ich das Weitere veranlaßt
) Die Reichsministerien und die Staatsministerien der
Länder habe ich gebeten, für ihren Bereich Anweisung zu
geben, die Inhaber der Ausweise bevorzugt abzufertigen.
An die Sozialministerien der Länder (ohne Preußen),
den Reichskommissar für die Rückgliederung des Saarlandes
— Abt. M, Landesfürsorgeverband.
J. A.
Krauß.
An die Hauptverwaltung, die Herren Bezirksbürgermeister
und die städt. und die überwiegend städt Gesellschaften
Berichtigung D. 3. 1036
IAC un Q
S. 84, Treuegelöbnis.
— Gesche3. Allg HIS a. Fernruf: Stadtverw 2001 —
In Abschnitt III2 zu b muß es heißen „Anderung des
nunmehrigen 8 6 (statt „Anderung des nunmehrigen —
3. A.
Dr. Ziethen.
An die Gesellschaftsfachverwaltungen sowie die städtischen
und die überwiegend städtischen Gesellschaften.
Zahlung —ãe
der Versorgungsbezüge.
— Gesche⸗3. G. L. II. Fernruf: Stadtverw. 2445. —
Vom 1. April 1936 ab sind von den Versorgungsbezügen
Ruhegehältern, Ruhegeldern, Witwen⸗ und Vaisengeldern
fd. Unterstützungen) * sie durch Postschedaus zahluug
gezahlt werden, keine Postgebühren mehr einzubehalten
J. V.
Plath.
An die Hauptverwaltung und die Herren Bezirksbürger⸗
meister
Druck: Berek“ Berliner Anschlag⸗ und Reklamewesen G mb en 19 Grünstr 1720