Path:
Volume 14. März 1936

Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1936 (Public Domain)

d Ot Reichsbahngesellsch, das Reichsbankdirektorium durchk 
Abdruck 
3.2 
Krauß. 
An die Hauptverwaltung, die Herren Bezirksbürgermeister 
und die städtischen und die überwiegend städtischen Gesell— 
schaften. 
7Bevorzugte Abfertigung — — 
DT schwerbeschädigter Kämpfer 
der nationalen Erhebung vor Amisstellen. 
Gesch⸗3. AllIg H IVI. Fernruf: Stadtverw 2327. — 
Nachstehenden Erlaß gebe ich mit der Bitte um Be 
achtung in der gesamten staͤdtischen Verwaltung bekannt: 
RdErl. d. PrFM. zgli. N. d. PrMpPräs. u. sämtl 
PrStM. v. 13 2. 1936 — 10 150/24. 1. 
Nachstehend gebe ich den RdErl. d. RuPrAM. v. 24.1 
1936 mit dem e bekannt, für bevorzugte Abfertigung 
der mit Ausweis versehenen schwerbeschädigten Kämpfer der 
nationalen Erhebung vor den Amtsstellen Sorge zu tragen 
An die Behörden sämtl. Zweige der Preuß Staatsver 
waltung, die Gemeinden, Gemeindeverbaͤnde u sonstigen 
der Staatsaufsicht unterstehenden Körperschaften, Stiftungen 
u. Anstalten des öffentl Rechts. — RWMBliV. S. 243 
— RuPrMod. LAs8/3601 
Anlage. 
Der Reichs⸗ u. Preußische Berlin, den 24. 1. 1936 
Arbeitsminister. 
ILB 848/35 
Betr. a) Benutzung des Abteils für Schwerkriegsbeschädigte 
durch schwerbeschädigte Kämpfer der nationalen 
Erhebung, 
Ausweis zur bevorzugten Abfertigung Schwer⸗ 
beschädigter bei persönlicher Erledigung eigener 
Angelegenheiten vor Amtsstellen 
Die Dt 383 ist damit einverstanden, daß 
auch die nach dem Gesetz über die Versorgung der Kämpfer 
für die natinale Erhebung v 27 2 1934 646B116133 
versorgten schwerbeschädigken Kämpfer an den Eisenbahn 
schaltern und Bahnsteigsperren bevorzugt abgefertigt werden 
und weiter berechtigt sind, die in Drren Zůgen ein 
gerichteten, besonders gekennzeichneten Abteile Fur Schwer 
kriegsbeschädigte“ zu benutzen Für die Erlangung dieser 
Vergünstigungen gilt der tote Ausweis zur bevorzugten 
Abfertigung vor Amesstellen 
S Ich bin damit — daß den Berechtigten 
auf Antrag der vorerwähnte Ausweis ausgestellt wirß der 
Ausweis selbstverständlich dem —* das Recht 
auch vor Amtsstellen außerhalb des Geschäflsbereichs de 
Dt. Reichsbahn bevorzugt abgefertigt zu werden 
S) Die Richtlinien über die Ausstellung von Ausweisen 
an Schwerkriegsbeschädigte gelten sinngemäß auch für diesen 
Personenkreis. Die Ausweisvordrucke sind durch Aufnahme 
der Bezeichnung „Schwerbeschädigte der nativnalen Er— 
hebung“ zu erganzen. 
(O Ih bitte, die Fürsorgebehörden entsprechend anzu 
weisen. Für Preußen habe ich das Weitere veranlaßt 
) Die Reichsministerien und die Staatsministerien der 
Länder habe ich gebeten, für ihren Bereich Anweisung zu 
geben, die Inhaber der Ausweise bevorzugt abzufertigen. 
An die Sozialministerien der Länder (ohne Preußen), 
den Reichskommissar für die Rückgliederung des Saarlandes 
— Abt. M, Landesfürsorgeverband. 
J. A. 
Krauß. 
An die Hauptverwaltung, die Herren Bezirksbürgermeister 
und die städt. und die überwiegend städt Gesellschaften 
Berichtigung D. 3. 1036 
IAC un Q 
S. 84, Treuegelöbnis. 
— Gesche3. Allg HIS a. Fernruf: Stadtverw 2001 — 
In Abschnitt III2 zu b muß es heißen „Anderung des 
nunmehrigen 8 6 (statt „Anderung des nunmehrigen — 
3. A. 
Dr. Ziethen. 
An die Gesellschaftsfachverwaltungen sowie die städtischen 
und die überwiegend städtischen Gesellschaften. 
Zahlung —ãe 
der Versorgungsbezüge. 
— Gesche⸗3. G. L. II. Fernruf: Stadtverw. 2445. — 
Vom 1. April 1936 ab sind von den Versorgungsbezügen 
Ruhegehältern, Ruhegeldern, Witwen⸗ und Vaisengeldern 
fd. Unterstützungen) * sie durch Postschedaus zahluug 
gezahlt werden, keine Postgebühren mehr einzubehalten 
J. V. 
Plath. 
An die Hauptverwaltung und die Herren Bezirksbürger⸗ 
meister 
Druck: Berek“ Berliner Anschlag⸗ und Reklamewesen G mb en 19 Grünstr 1720
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.