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ämtern unterstüßt werden und für den Arbeitsdienst ge- 8 32 Abs. 2 des Zesehes vom 20. 1. 34 zur Ordnung der
eignet grsiveinen, sind ausnahmslos anzuhalten, sich in den nationalen Arbeit (AOG.) mit Wirkung vom 1. November
Monaten Januar/März 1935 bei den Meldeämtern BI bis 1934 eine neue Tarifordnung für die in Wohnhäusern der
BV (s. DBl. Teil I Nr. 318, Teil VII Nr. 524), zur Unter- Stadtgemeinde Berlin beschäftigten Hauswarte (Tarif«
suchung und Vormerkung für die Einstellung in den Arbeits» Register Nr. 425/1) erlassen. Da die arbeitsrechtlichen Be»
dienst zum 1. 4. 1935 zu melden. Neben den Wohlfahrts- ziehungen der Gefolgschaften der öffentliczhen Körperschaften
erwerbslosen der genannten Jahrgänge kommen noch Jugend- nicht auf der Grundlage der AOG., sondern des AOGö.
liche aus denselben Altersklassen für Untersuchung und Vor- (Geseßz zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwattungen
merkung in Frage, die im Zuge des Arbeitsplazaustausches und Betrieben vom 23. 3. 34) geregelt werden, muß die
aus den Betrieben herausgehen und zum 1. 4. 1935 in den Anwendung dieser Tarifordnung auf die in einem städtischen
Arbeitsdienst eintreten. Berlin foll 12 000 Arbeitsmänner Dienstverhältnis stehenden Portiers oder Hauswarte der
zum 1. 4. 1935 stellen, so daß mehr als 20 000 Jugendliche städtischen Wohnhäuser unterbleiben. Der Runderlaß des
untersucht werden müssen, da erfahrungsgemäß 40% der MdI. vom 25. 6. 34 -- IV a1159.34 --, betr. Ünderung
Gemeldeten körperlich untauglich sind. I< bitte daher, die des bestehenden arbeitsvertraglichen Zustandes gegenüber
Werbemaßnahmen in den Monaten Ianuar bis März 1935 Angestellten und Arbeitern der Gemeinden und Gemeinde-
versfärkf dur<zuführen. verbände Fonisierinpt. r b preuß, inner Verwaltung
NE usgabe r. 27 vom 4.7. . 900), würde auch einer
II. Meldungen von Angehörigen der Klasse A werden jetzigen Ünderung der Arbeitsbedingungen für die Haus-
einstweilen noch nicht entgegengenommen; es ist zwecklos, warte entgegenstehen. Es bleibt also bis auf weiteres so-
Angehörige dieser Jahrgänge an die Meldeämter zu ver- wohl für die beschäftigten als auch für neu einzustellende
weisen, da Vormerkungen zum 1. 10. 1935 noch nicht vor- Fauswarte bei der bisherigen Tarifordnung (Tarifvertrag)
genommen werden. vom 30. September 1931 mit einschl. der Nachträge vom
III. Die Mitteilungen verschiedener Meldeämter der EEE EI8 32 (Dbl.1/31 Nr. 224 und Dbl. 1/32
Arbeitsgauleitung 9 des Arbeitsdienstes der NSDAP. an "7. . . .
einzelne Bezirks-Wohlfahrts- und -Jugendämter mit An- Die Herren Vorsizenden der Aufsichtsräte der städtischen
aben, die den unter I und II wiedergegebenen neuen Be- und überwiegend städtischen Gesellschaften bitte ich, eine ent-
nungen widersprechen, sind als überholt anzusehen. Eine sprechende Regelung zu treffen, soweit sich nicht für die
besondere Beantwortung entsprechender Anfragen mehrerer unter vas ADGF soltenhen Gessi sogenannten
Bezirks-Wohlfahrts- und -Jugendämter erfolgt nicht. SP liga Im Is 9. 34 > HV I 0a (Dul 1/34
I. V. Nr. 243 S. 287) -- die Notwendigkeit der Einführung der
Spi k Tarifordnung vom 4. 9. 34 ergibt. Die Tarifordnung des
piewo:. Treuhänders der Arbeit gilt na ihrem in Zisset nicht
- . für die Wohnhausgruppen der gemeinnüßigen Baugejell-
An die zentr. Verwaltungen, die städtischen sowie über- (Haften; die als gemeinnüßig anerkannten städtischen Woh-
wiegend städtischen Gesellschaften und die Herren Bezirks nüngsunternehmen werden daher von der Tarifordnung
bürgermeister der. Verwaltungsbezirke der Stadt Berlin. nicht berührt. Soweit etwa Zweifel über den formellen
u i tarifrechtlihen Stand bezüglich dieser städtischen gemein-
nühigen „Wohnungounternehmnen bestehen. ; wären ie 1.7
den Gesellschaften bei der federführenden Dienststelle (Stadt-
1/350 Arbeitsbedingungen 20 12. 1934] amt u EN zu ive | .
für Hauswarte in fiädtischen
Wohnhäusern. Dr. Mareßky.
-- Gesch.«Z. PV Trf. I1l. Fernruf: Stadtverw. 4501. =- An die zentralen Verwaltungen, die Herren Bezirksbürger,
. tädt. überwiegen;
Der Treuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet meister der Berton ltungsbezirke e städt. und überwiege
Brandenburg hat am 4. September 1934 (Tarif XXVII 1
Nr. 2 Ha/Lo., Reichsarbeitsblatt VI S. 459) auf Grund des m
Dru: Borok“ Berliner Anschlag- und Reklamewesen G. m. b.H., Berlin SW 19, Grünstr. 17/26
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